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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: amtshaftung

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5 Beiträge gefunden
IBR 2018, 175 OLG München - Bauteilöffnung für Probenentnahme: Keine Haftung für Wasserschaden!
IBR 2007, 1041 OLG Karlsruhe - Haftung des TÜV?
IBR 2007, 162 OLG Hamm - Stilllegung eines Öltanks: Sachverständiger haftet nicht für fehlerhafte Prüfbescheinigung!
IBR 2001, 502 BGH - Haftet ein Behördengutachter gegenüber Dritten?
IBR 2001, 235 BGH - Amtshaftung des Gutachterausschusses?

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2025, 0194; IMRRS 2025, 0090
SachverständigeSachverständige
Beantwortung von Rechtsfragen wird nicht vergütet!

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2024 - L 7 KO 8/21

Reine Rechtsfragen sind einer Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten nicht zugänglich und ihre Beantwortung durch den Sachverständigen ist daher auch nicht vergütungsfähig. Die gerichtliche Einholung von Rechtsgutachten ist, soweit nicht die in § 293 ZPO geregelten Ausnahmefälle eingreifen, unzulässig.

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IBRRS 2020, 2006; IMRRS 2020, 0856
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vergleich basiert auf unrichtigem Gutachten: Sachverständiger haftet!

BGH, Urteil vom 25.06.2020 - III ZR 119/19

Auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens findet § 839a BGB analog Anwendung, wenn das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich erledigt wurde, dessen Abschluss von dem Gutachten beeinflusst worden ist.*)

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IBRRS 2018, 0643; IMRRS 2018, 0192; IVRRS 2018, 0085
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Haftung des Gerichtssachverständigen: Regressgericht muss Erstprozess neu durchführen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 26/15

Für die Klärung der Haftung des Gerichtssachverständigen muss das Regressgericht prüfen, wie das Ursprungsverfahren richtigerweise hätte entschieden werden müssen; darüber ist gegebenenfalls Beweis zu erheben.

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IBRRS 2014, 2669; IMRRS 2014, 1380
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Auf Rechtsbehelf verzichtet: Kein Schadensersatz bei fehlerhafter Vermessung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2014 - 5 U 528/14

Die Grenzniederschrift, durch die aufgrund der örtlichen Feststellungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs der Grenzverlauf gestaltet wird, ist ein Verwaltungsakt. Der Vermessungsingenieur wird insoweit hoheitlich tätig. Verzichtet der Adressat des Verwaltungsakts auf einen Rechtsbehelf, steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vermessung zu.

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IBRRS 2013, 3013; IMRRS 2013, 2455
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 250/12

Zu den Amtspflichten bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße.*)

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IBRRS 2011, 3671; IMRRS 2011, 2600
VersicherungenVersicherungen
Heizkesseltransporter stößt gegen Brücke: Haftet Polizei?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2011 - 12 U 1473/09

Die Begleitung eines Schwertransportes durch die Polizei ist im Hinblick auf den Transporteur und das Transportgut nicht drittschützender Natur.

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IBRRS 2011, 3196; IMRRS 2011, 2311
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 209/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3200; IMRRS 2011, 2314
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3470; IMRRS 2011, 2479
VersicherungenVersicherungen
Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09

1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)

2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 3026; IMRRS 2011, 2188
VersicherungenVersicherungen
Notarrecht - Wissentliche Pflichtverletzung: Ersatz von der Notarkammer?

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10

1. Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen.*)

2. Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 20

1 Norm gefunden

LFGG-BW (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit)

Dokument öffnen  § 34a
Übertragung von Verpflichtungen (Stand: 01.01.2002)

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
I. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers anstelle vertraglicher Vergütungsansprüche


3 Abschnitte im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

1. Inzidentverwerfung (BauGB § 30 Rn. 4)


2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Formerfordernisse, Genehmigungen, Widerruf ( Rn. 66-73)

III. Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB ( Rn. 80-87)


2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

cc) Amtshaftung und Beamtenhaftung (GWB § 181 Rn. 92)

§ 160 Einleitung, Antrag





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

II. Ansprüche des Auftragnehmers gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht ( Rn. 774-776)



1 Abschnitt im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden

III. Herbeiführung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse (VOB/B § 4 Abs. 1 Rn. 5-9)