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2 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.
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Ihre Suche nach Volltext: VII ZR 196/08 ergab gefilterte 2 Treffer in 6 Bereichen.
VG Gelsenkirchen - Gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Kommunalabgaben?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1701; IMRRS 2012, 1248
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Straßenreinigung u. Abfallbeseitigung: Verband ist Schuldner!
BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11
1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)
2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)
3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)
Eigentümer als Schuldner v. Abfall-/Straßenreinigungsgebühren
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - VII ZR 196/08
§ 10 Abs. 6 und § 10 Abs. 8 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelte für Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht entgegen.*)