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Ihre Suche nach Volltext: VI ZR 363/11 ergab gefilterte 1 Treffer in 5 Bereichen.
Aktuelle Position:
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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 4133; IMRRS 2017, 1719
Sachverständige
Übliche Zeitverzögerung für Schadensgutachten muss Schädiger hinnehmen!
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.04.2017 - 13 S 167/16
1. Dem Geschädigten kann nicht vorgehalten werden kann, wenn er zunächst einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt und ein Schadensgutachten bei einem außergerichtlichen Sachverständigen einholt.
2. Die damit verbundenen Verzögerungen sind vom Schädiger jedenfalls im üblichen zeitlichen Rahmen hinzunehmen.
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot: Umsatzsteuer?
BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 363/11
1. Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ab, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.*)
2. Der Anspruch ist auf den Umsatzsteuerbetrag begrenzt, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre.*)