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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2006, 1542 | LG Itzehoe - Ingenieurtechnische Kontrolle als "Besondere Leistung": Dienst- oder Werkvertrag? |
104 Volltexturteile gefunden |
OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 5 U 11/11
Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a. F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 01.01.2009 eingetreten ist.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 9 U 61/11
1. Der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht (AFB 2008 Abschnitt B § 16 Nr. 2 Satz 1).
2. Arglist verlangt bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des Versicherers durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen.
3. Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich.
VolltextBGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 142/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10
Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).*)
VolltextBGH, Urteil vom 07.12.2011 - IV ZR 105/11
1. § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus.*)
2. In diesem Fall wird weder die Krankheitskostenversicherung mit dem bisherigen Versicherer im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer gegen diesen ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages zu.*)
3. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist jede außerordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen (§ 110 Abs. 4 SGB XI)*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.11.2011 - IV ZR 70/11
Der Unfallversicherer hat den Vollbeweis i.S. von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür zu erbringen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen (hier dem Tod des Versicherungsnehmers) zu mindestens 25% mitgewirkt haben.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.09.2011 - IV ZR 255/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 209/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 177/09
1. Die zwischen Erstversicherer und Rückversicherer in einem proportionalen Rückversicherungsvertrag vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen im Sinne eines Periodenkontokorrentvertrages wird vom Vollstreckungsverbot des § 77 Abs. 2 VAG nicht erfasst.*)
2. Im Falle der Insolvenz des Erstversicherers ist die Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen gegen vor der Insolvenzeröffnung entstandene Forderungen des Erstversicherers weder aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 77 Abs. 2 VAG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung noch des § 394 Satz 1 BGB unzulässig.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09
1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)
2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 131/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10
1. Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen.*)
2. Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 238/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09
1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."*)
2. Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.05.2011 - IV ZR 168/09
1. Für die Anwendung der so genannten Sozienklausel genügt eine Kooperation (hier: zwischen Steuerberatern) nicht.*)
2. Die Grundsätze der Repräsentantenhaftung gelten im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 105/09
1. Die anlässlich der Überführung der Versorgungszusagen nach § 21 Abs. 4 Landesbankgesetz BW zur LBBW fusionierten Banken gegebene Besitzstandszusage enthält hinsichtlich der Altersversorgung - auch soweit Beschäftigte vom Bundesangestelltentarif im Übrigen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken ("Banktarif") gewechselt sind - eine dynamische Verweisung auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.*)
2. Die nach § 73 Abs. 1 ZVK-L i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung sowie zur Unverbindlichkeit der auf ihrer Grundlage erteilten Startgutschriften (Fortführung von BGHZ 174, 127).*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 109/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IV ZR 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.03.2011 - IV ZR 130/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 09.03.2011 - IV ZR 137/10
Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.03.2011 - IV ZR 52/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IV ZR 171/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.01.2011 - IV ZR 190/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 12.01.2011 - IV ZR 118/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 15.12.2010 - IV ZR 24/10
Bei Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel, die § 7 I (2) und (3) AUB 88 entsprechende Bedingungen in Bezug nimmt, ist Grundlage für die Progression der um die Vorinvalidität geminderte Invaliditätsgrad.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.12.2010 - IV ZR 211/07
Der für den Deckungsprozess bindende Haftungstatbestand umfasst lediglich die vom Tatrichter des Haftpflichtprozesses festgestellten und seiner Entscheidung zugrunde gelegten tatsächlichen Elemente; seine rechtliche Einordnung ist dagegen ohne Belang.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2010 - IV ZR 265/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2010 - IV ZR 188/08
Das in § 5 (1) a) Satz 1 ARB 94 enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 279/08
Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09
1. Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll.*)
2. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch in der Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls - bis auf weiteres - im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück (Fortführung von BGHZ 109, 67).*)
Volltext16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum |
IV. Abnahme, § 640 BGB |
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums |
E. Anwendung des Bauvertragsrechts |
38 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
A. Überblick |
III. Rechtsnatur der Aufgaben |
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen |
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
2. Inhalt der Regelung |
b) der Überwachung dienende Rechte |
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis |
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen |
13 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
b) Verträge seit 1. 1. 2018 ( Rn. 312-313)
1. Problem Auflassungsvormerkung ( Rn. 258-263)
2. Verträge seit 1. 1. 2018 (§§ 650 u, v BGB) ( Rn. 194-201)
ee) Herausgabe von Unterlagen ( Rn. 227-229)
d) Herausgabe von Unterlagen ( Rn. 393-395)
2. Ratenzahlungen ( Rn. 642-647)
III. Prüfbare Abrechnung der Abschlagszahlung (Verträge ab dem 1. 1. 2009) ( Rn. 619-627)
III. Prüfbare Abrechnung der Abschlagszahlung (Verträge ab dem 1. 1. 2009) ( Rn. 619-627)
13 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
2. Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) ( Rn. 149-154)
b) Bereicherungsanspruch. ( Rn. 121-123)
§ 16 Abs. 1 [Abschlagszahlungen]
IV. Allgemeines zur Wirksamkeit abweichender AGB ( Rn. 62-65)
a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)
b) Rechtsstand bis zum 31. 12. 2017. (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 7-8c)
a) Gläubigerobliegenheiten nach der VOB/B. (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 16-18)
4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |