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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZB 2/15
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - I ZB 12/23
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache "Achmea" (EuGH, Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186) ist nicht auf bilaterale Investitionsschutzabkommen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Drittstaaten (sogenannte Extra-EU-BITs) übertragbar. Schiedsklauseln in Extra-EU-BITs widersprechen nicht dem Unionsrecht (Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-741/19, SchiedsVZ 2022, 34 [juris Rn. 65] - Komstroy). (Rn. 2 - 26)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.10.2023 - IX ZB 60/21
Die Versäumung der Vollziehungsfrist bei einem in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Arrestbefehl kann nur mit den Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, die dem Schuldner nach nationalem Recht gegen außerhalb der Vollziehungsfrist erfolgte Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. (Rn. 33)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.07.2023 - I ZB 43/22
1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO folgt bei Schiedsverfahren ohne Schiedsort nach dem ICSID-Übereinkommen aus einer analogen Anwendung von § 1025 Abs. 2 ZPO. (Rn. 22)*)
2. Die Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts gemäß Art. 41 Abs. 1 ICSID-Übereinkommen steht der Statthaftigkeit eines Verfahrens nach § 1032 Abs. 2 ZPO jedenfalls ab der Einleitung eines ICSID-Schiedsverfahrens grundsätzlich entgegen. (Rn. 61)*)
3. In der besonderen Konstellation eines Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahrens nach dem ICSID-Übereinkommen auf der Grundlage von Art. 26 ECV steht der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO die Sperrwirkung des Art. 41 Abs. 1 ICSID-Übereinkommen wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - auch gegenüber dem Völkerrecht - unter Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes ausnahmsweise nicht entgegen. (Rn. 52)*)
4. Dem Abschluss einer wirksamen Schiedsvereinbarung in einem Intra-EU-Investor-StaatSchiedsverfahren auf der Grundlage von Art. 26 ECV steht entgegen, dass die Schiedsklausel in Art. 26 Abs. 2 Buchst. c ECV nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union für Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen Unionsrecht verstößt. Wegen der Unvereinbarkeit insbesondere mit Art. 267, 344 AEUV fehlt es an einer wirksamen Einwilligung und damit an einem Angebot des Gaststaats zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung. (Rn. 100)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.07.2023 - I ZB 74/22
Als Mindestvoraussetzung für einen zulässigen Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO muss eine konkrete Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien mit einem potenziell daraus erwachsenden Schiedsverfahren vorgetragen werden. Eine nur potenzielle oder zukünftige Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien genügt nicht.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.07.2023 - I ZB 75/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 17.11.2021 - I ZB 16/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
1. Ein Schiedsspruch kann aufgehoben werden, wenn die Schiedsvereinbarung nach dem anzuwendenden Recht ungültig ist oder es an einer Schiedsvereinbarung fehlt.
2. Der Einwand des Fehlens oder der Ungültigkeit einer Schiedsvereinbarung kann allerdings wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unbeachtlich sein.
3. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Form eines treuwidrigen und widersprüchlichen Verhaltens liegt insbesondere vor, wenn der Schiedskläger, der das Schiedsgericht selbst angerufen hat, sich dann, wenn der Schiedsspruch zu seinen Ungunsten ergangen ist, auf eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung beruft.
VolltextBGH, Beschluss vom 19.12.2019 - I ZB 90/18
Eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht in direkter oder analoger Anwendung von § 1059 Abs. 4 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn sie nur von einer Partei beantragt worden ist und der Aufhebungsgrund einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei vorliegt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17, Rz. 24, IBRRS 2018, 2583 = SchiedsVZ 2018, 318).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.01.2019 - I ZB 2/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 31.10.2018 - I ZB 2/15
1. Bei der Anwendung von § 1059 Abs. 2 Nr. 1 a ZPO steht das Fehlen einer Schiedsvereinbarung ihrer Ungültigkeit gleich.*)
2. In bilateralen Investitionsschutzabkommen ("BIT") zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Schiedsklauseln unanwendbar, nach denen ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf.*)
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