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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 S 2831/03
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2005 - 8 S 2831/03
Volltext12 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2005, 447 | VGH Baden-Württemberg - Ausschluss von Einzelhandel: Reicht jede Begründung aus? |
9 Volltexturteile gefunden |
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.2020 - 8 S 1542/18
§ 9 Abs. 2b BauGB ermöglicht lediglich einen zweckbezogenen, räumlich beschränkten Ausschluss von (bestimmten Arten von) Vergnügungsstätten aufgrund einer konkreten städtebaulichen Konfliktlage. Ein „pauschaler“ Ausschluss in großen Teilen des Innenbereichs ist unzulässig.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 10.09.2015 - 4 CN 8.14
Der festgesetzte Ausschluss einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets ist bereits dann im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB städtebaulich gerechtfertigt, wenn sich die Gemeinde im Rahmen ihrer durch Planungsziele konkretisierten städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen hält und den Festsetzungen in Bezug auf diese Ziele Förderpotential zukommt. Den Ausschluss sämtlicher Nutzungen, die die städtebauliche Zielsetzung in gleicher Weise gefährden, fordert § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013 - 8 S 2965/11
1. § 1 Abs. 3 BauGB gebietet, dass die Gemeinde sich bei ihren Festsetzungen im Bebauungsplan im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Planungsziele konsistent verhält.*)
2. Das ist nicht der Fall, wenn die Differenzierung zwischen zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungsarten in einem Gewerbegebiet gemessen am Planungsziel widersprüchlich und nicht nachvollziehbar ist, so dass der Ausschluss bestimmter gewerblicher Nutzungen kein schlüssiges Plankonzept erkennen lässt.*)
VolltextVG Freiburg, Urteil vom 16.04.2013 - 3 K 1045/11
1. Für die Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Spielhalle besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die dafür gleichfalls erforderliche Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG wegen der Unterschreitung des nach § 42 LGlüG zur nächstgelegenen Spielhalle einzuhaltenden Mindestabstands nicht erteilt werden kann.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Ausschluss von nach § 8 Abs. 3 BauNVO in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten (Spielhallen) nach §§ 1 Abs. 3 BauGB, 1 Abs. 6 BauNVO erforderlich ist, um miteinander in Konflikt tretende Nutzungsformen räumlich zu trennen, um die Wohnbevölkerung vor Immissionen zu schützen, um vorrangig Flächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe bereit zu stellen und um einen Trading-Down-Effekts zu verhindern.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2011 - 5 S 2718/09
Ein Bewertungsfehler i.S.v. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB liegt vor, wenn die Gemeinde bei der Überplanung eines bestehenden faktischen Gewerbegebiets eine im Plangebiet vorhandene selbständige Wohnnutzung nur mit dem Gewicht einer Betriebs(inhaber)wohnung in ihre Abwägung einstellt.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2011 - 3 S 698/11
1. Bei Gliederung eines Baugebietsteils nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauNVO ist für die Frage, ob die allgemeine Zweckbestimmung gewahrt ist, grundsätzlich auf das gesamte "Baugebiet" nach § 1 Abs. 2 BauNVO abzustellen.*)
2. Zur Zulässigkeit der Aufstufung von Spielhallen zu einer allgemein zulässigen Nutzungsart im untergeordneten Teil eines Gewerbegebiets bei gleichzeitigem Ausschluss sämtlicher Vergnügungsstätten im übrigen Gebiet (hier bejaht im Einzelfall einer ländlichen Gemeinde im Grenzbereich zu Frankreich).*)
VolltextVG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2010 - 6 K 4001/08
1. Unterbindung einer weiteren Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten in den Ortsrandlagen.*)
2. Sicherung von Gewerbeflächen für das Produktions- und Dienstleistungsgewerbe.*)
3. Verweis auf den passiven Bestandsschutz kann zulässig sein, um das Ansiedlungskonzept der Gemeinde für zentrenrelevante Nutzungen umzusetzen, auch wenn das von der Gemeinde eingeholte Gutachten keine Aussage dazu enthält, wie mit dem vorhandenen Bestand umzugehen ist.*)
VolltextBVerwG, Beschluss vom 04.10.2007 - 4 BN 39.07
1. In einem Bebauungsplan können Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden.
2. Für eine Feindifferenzierung gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO muss die planende Gemeinde spezielle Gründe anführen können.
3. Der Gesetzgeber hat die Gemeinden dazu ermächtigt, ihre eigene Städtebaupolitik zu betreiben.
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2005 - 8 S 2831/03
1. Der bauplanerische Ausschluss einzelner Nutzungsarten ist nur dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn er anhand eines schlüssigen Plankonzepts auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft werden kann.*)
2. Daran fehlt es, wenn für die Differenzierung zwischen ausgeschlossenen und zugelassenen Nutzungsarten keine nachvollziehbaren städtebaulichen Gründe erkennbar sind (hier: Ausschluss des Einzelhandels zur "Aufwertung" des Gewerbegebiets bei gleichzeitiger Zulassung von Vergnügungsstätten (u. a. Spielhallen), Tankstellen und Kfz-Handel; im Anschluss an Urteil des Senats v. 23.8.2001 - 8 S 1119/01 -, VBlBW 2002, 74).*)
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