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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 99/05
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Braunschweig, Urteil vom 13.06.2007 - 3 U 99/05
1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages gem. §§ 9, 13, 17 BeurkG verletzt, wenn er die in Bezug genommene Baubeschreibung nicht mit beurkundet.
2. Grundsätzlich trifft einen Rechtsanwalt die Pflicht, seinen Mandanten umfassend und erschöpfend zu belehren, unter mehreren möglichen Wegen den sichersten und gefahrlosesten zu wählen, Nachteile für seinen Mandanten zu verhindern und diesen über mögliche Risiken des beabsichtigten Vorgehens aufzuklären.
3. Die Notarhaftung greift nur dann ein, wenn der Geschädigte nicht anderweitig Ersatz zu erlangen vermag. Deshalb schafft ein Anwalt durch eine Beratung, die auf eine bewusste Herbeiführung oder Mehrung eines auf Grund einer Notarpflichtverletzung drohenden Schadens abzielt, selbst eine anderweitige Ersatzmöglichkeit und entzieht damit dem Notarhaftungsanspruch die Grundlage.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 21.09.2005 - 3 U 99/05
1. Zu den Pflichten von Verkehrsanwalt und Prozessanwalt gegenüber dem Mandanten.*)
2. Zur Darlegungs- und Beweislast beim Rechtsanwaltsregress, zur Frage von Beweiserleichterungen im Falle einer groben Pflichtverletzung des Rechtsanwalts, zur Abgrenzung vom Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens.*)
3. Zur Pflicht des Gerichts, ungeachtet der Verspätung von Vorbringen eine Beweisaufnahme noch möglich zu machen.*)
4. Zu den Voraussetzungen der Primär- und der Sekundärverjährung.*)
VolltextLG Göttingen, Urteil vom 28.06.2005 - 8 O 215/03
Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages gem. §§ 9, 13, 17 BeurkG verletzt, wenn er die in Bezug genommene Baubeschreibung nicht mit beurkundet.
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