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IBRRS 2007, 0215
Öffentliches Baurecht
Windenergieanlagen: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
BVerwG, Beschluss vom 11.12.2006 - 4 B 72.06
Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine "optisch bedrängende" Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung von OVG Münster, DVBl 2006, 1532).*)