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IBRRS 2006, 0711
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb
BVerwG, Beschluss vom 29.11.2005 - 4 B 72.05
Es kommt weder für das Eingreifen der Regelvermutung nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO noch für deren Widerlegung darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll.*)