Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "4 W 38/16" ODER "4 W 38.16" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1935; IMRRS 2016, 1175
Mit Beitrag
Sachverständige
Rügelos zur Sache eingelassen: Keine Ablehnung wegen Befangenheit möglich!
OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2016 - 4 W 38/16
Im Ablehnungsverfahren gegen einen Sachverständigen findet § 43 ZPO entsprechende Anwendung. Lässt sich eine Partei nach Anhörung des Sachverständigen rügelos zur Sache ein, verliert sie daher ihr Ablehnungsrecht, soweit sie nicht Gründe geltend macht, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gutachten erfordern.*)