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IBRRS 2005, 1277
Öffentliches Baurecht
Schank- und Speisewirtschaft in Allgemeinen Wohngebiet?
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2005 - 10 B 1350/04
1. Ob eine Schank- und Speisewirtschaft der Versorgung eines Allgemeinen Wohngebiets dient, muss auch für ein Fastfood-Restaurant (hier: "subway"-Filiale) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.1.1993 - 4 B 230.92 - , BRS 55 Nr. 54, und vom 3.9.1998 - 4 B 85.98 - , BRS 60 Nr. 67).*)
2. Ein im Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässiger sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) muss nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darauf beschränkt sein, lediglich der Gebietsversorgung zu dienen.*)