Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1032 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 0767BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 0763
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VIII ZR 305/09
§ 719 Abs. 2 ZPO regelt die gegenüber dem Berufungsverfahren (§ 719 Abs. 1 ZPO) strengeren Voraussetzungen für eine Einstellung im Revisionsverfahren, nicht dagegen die Frage, ob die Einstellung, wenn die Voraussetzungen des § 719 Abs. 2 ZPO erfüllt sind, gegen oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen ist. Insoweit gilt für das Revisionsverfahren ebenso wie für das Berufungsverfahren die in § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgesprochene Verweisung auf die einschränkenden Voraussetzungen des § 707 ZPO, nach denen eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nur zulässig ist, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist (§ 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, WuM 2007, 143.*)
VolltextIBRRS 2010, 0667
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZB 16/09
1. Unpfändbar sind auch die Gegenstände des Schuldners, die sein Ehegatte zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt.*)
2. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt.*)
VolltextIBRRS 2010, 0661
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.*)
VolltextIBRRS 2010, 0653
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - V ZA 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0603
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 57/09
1. Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels kommt eine Erledigung der Hauptsache allenfalls in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht.*)
2. Eine Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der EuGVVO scheidet aus, wenn eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2010, 0595
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - II ZR 201/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0505
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0497
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0495
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZB 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0493
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0482
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0475
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0470
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - VIII ZB 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0465
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0461
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 14/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0460
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0458
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0456
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0450
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0449
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - I ZB 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0343
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 50/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0267
AG Köln, Beschluss vom 25.02.2009 - 288 M 279/09
Die Schuldnerin hat keinen Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität, wenn sie auf Grund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage ist, notwendige Handlungen vorzunehmen, sich jedoch bereits in psychiatrischer Behandlung befindet und bereits eine Betreuung mit umfassendem Aufgabengebiet angeordnet ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0216
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2009 - 24 U 2/09
Sofern der Mieter es im Vorprozess versäumt hat, gegen die zuerkannte Forderung des Vermieters die Aufrechnung zu erklären, ist er nach Beendigung des Rechtsstreits gehindert, seinen fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.
VolltextIBRRS 2010, 0190
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 137/09
1. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in sein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glauben.
2. Dass die Forderungen, wegen der vollstreckt wird, weniger als 3 % des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen bzw. der Miteigentumsanteile betragen sollen, führt zu keiner anderen Beurteilung.
VolltextIBRRS 2010, 0033
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08
1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW- RR 2007, 955).*)
2. Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.*)
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IBRRS 2009, 4067BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZB 42/08
1. Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335).*)
2. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5 ff. EuVTVO als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.*)
IBRRS 2009, 2770
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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