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Sachgebiet: Immobilien

5096 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 0379
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht - Einheitswert

BVerwG, Urteil vom 17.01.2002 - 7 C 13.01

War der Einheitswert für ein bebautes Grundstück nach § 56 Abs. 2 RBewG 1931 statt mit dem gemeinen Wert oder dem Ertragswert nur mit dem Wert für den Grund und Boden festgestellt (Mindesteinheitswert), ist die allgemeine Erfahrungstatsache erschüttert, dass der Verkehrswert eines Grundstücks den festgesetzten Einheitswert nicht unterschritt.*)

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IBRRS 2002, 0370
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2001 - 9 U 15/01

Enthält der notarielle Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zur Bezeichnung des Kaufgegenstandes Begriffe wie "Wohnung", Wohnungseigentum", "Wohnräume" o.a., so läßt sich alleine aus der Verwendung dieser Begriffe eine Zusicherung des Verkäufers, das Kaufobjekt könne zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht ableiten.*)

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IBRRS 2002, 0369
ImmobilienImmobilien
Nachbar- und Immissionsrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2001 - 9 U 72/00

Zur Frage der Wesentlichkeit der Lärmeinwirkung von einer Bushaltestelle an einer Hauptverkehrsstraße im allgemeinen Wohngebiet, die von drei Buslinien angefahren wird, auf ein Mehrfamilienwohnhaus.*)

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IBRRS 2002, 0361
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag

BGH, Urteil vom 05.03.2002 - VI ZR 398/00

a) Zu den Voraussetzungen des Betrugstatbestandes als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.*)

b) Einem vorsätzlichen Schädiger ist es nicht unter allen Umständen verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Geschädigten an der Schadensentstehung zu berufen.*)

c) Ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2002, 0356
ImmobilienImmobilien
Erschließungskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2001 - 9 U 48/01

Zur Auslegung einer Vertragsklausel im Bezug auf Erschließungs- und Anliegerbeiträge, die auf Leistungen zurüchzuführen sind, die bis zum Tage der Besitzübergabe erbracht worden sind.

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IBRRS 2002, 0350
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.02.2002 - V ZR 252/00

a) Eine Baubeschränkung auf "eineinhalbgeschossige" Bauweise kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.*)

b) Dem eingetragenen Inhalt einer Grunddienstbarkeit (hier: "eineinhalbgeschossige" Bauweise) kann nicht aufgrund von Schlußfolgerungen aus der Lage der beteiligten Grundstücke ein veränderter Inhalt (Verbot, den freien Blick auf die Landschaft zu verbauen) beigemessen werden.*)

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IBRRS 2002, 0349
ImmobilienImmobilien
Immobilienrecht

BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 251/00

Vereinbarungen in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt, die wegen des Fehlens eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Erhöhung des zunächst vereinbarten Kaufpreises aufgrund einer Nachbewertung der verkauften Grundstücke vorsehen, unterliegen als Preishauptabrede nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG (Bestätigung von BGHZ 146, 331).*)

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IBRRS 2002, 0332
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00

1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)

2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)

3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)




IBRRS 2002, 0314
BauträgerBauträger

KG, Urteil vom 08.05.2001 - 4 U 2293/00

Zum Umfang der Pflichten einer Bank, die den Erwerb von Eigentumswohnungen vom Bauträger finanziert.*)

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IBRRS 2002, 0275
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - III ZR 315/00

Zum Anspruch auf Ersatz des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags und der Wertminderung bei einem beschädigten Hausgrundstück, das nach Schadenseintritt zu einem über dem Verkehrswert in unbeschädigtem Zustand liegenden Preis veräußert worden ist.*)




IBRRS 2002, 0221
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zusicherung

OLG Celle, Urteil vom 06.12.2001 - 4 U 109/01

1.) Hat der Verkäufer eines Grundstücks aufgrund einer Bauvoranfrage einen privaten Bauvorbescheid erhalten, so muss er, wenn er eine abzutrennende Teilfläche dieses Grundstücks verkauft, nicht im Umkehrschluss folgern, dass die Bebaubarkeit einer Teilfläche nach der Teilung nicht mehr gegeben ist. Es liegt keine arglistige Täuschung durch Verschweigen vor, wenn der Verkäufer dem Käufer vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags nicht auf den Bauvorbescheid über das nicht geteilte Grundstück hinweist.

2.) Die Zusicherung der Bebaubarkeit eines Grundstücks bedarf der notariellen Beurkundung. Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden. Alleine aus der Vereinbarung eines Kaufpreises in der Größenordnung eines Baulandpreises ist nicht sicher zu schließen, dass der Verkäufer die Bebaubarkeit gemäß § 459 Abs. 2 BGB zusichern will.

3.) Wird ein Grundstück als Bauland verkauft, so kann die Gewährleistung für die grundsätzliche Bebaubarkeit als solche nicht ausgeschlossen werden.

4.) Entgegen § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt beim Grundstückskaufvertrag die Verjährung nicht mit der bereits erfolgten Übergabe, wenn Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrages noch die Teilungsgenehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde ist. Haben sich die Vertragsparteien bereits im Grundstückskaufvertrag zu einer Messanerkennung verpflichtet, so ist in der nach Teilungsgenehmigung noch fehlenden formellen Messanerkennung keine rechtsgeschäftliche Genehmigung zu sehen, vor deren Erklärung die Verjährung nicht beginnt.

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IBRRS 2002, 0216
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2002 - 4 W 147/01

Eine nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB genehmigungspflichtige Veräußerung eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt nicht vor, wenn die förmliche Festlegung erst nach wirksamer Auflassung in Kraft tragt. Auf den Zeitpunkt der Stellung des Eigentumsumschreibungsantrages kommt es nicht an.

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IBRRS 2002, 0197
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2001 - 11 U 116/01

Nach Rücktritt vom Vertrag kann eine bereits verwirkte Vertragsstrafe nicht mehr verlangt werden, wenn die Vertragsstrafe dem Erfüllungsinteresse des Gläubigers zuzuordnen ist.*)

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IBRRS 2002, 0113
ImmobilienImmobilien
"falsa demonstratio non nocet" gilt auch bei Auflassung

BGH, Urteil vom 07.12.2001 - V ZR 65/01

Wird der Gegenstand der Auflassung von den Beteiligten versehentlich falsch bezeichnet, so finden die allgemeinen Regeln zur rechtlichen Behandlung einer Falschbezeichnung ("falsa demonstratio non nocet") Anwendung. Die Auflassung ist danach nur hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt.

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IBRRS 2002, 0107
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 18.12.2001 - XI ZR 156/01

Bei einem Verbraucherkredit, dessen Fälligkeit von der Auszahlung eines Bausparvertrages oder einer Kapitallebensversicherung abhängt, durch die der Kredit ganz oder teilweise getilgt werden soll, muß die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung den Gesamtbetrag aller von ihm zu erbringenden Leistungen angeben.*)

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IBRRS 2002, 0085
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00

a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.

b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.

c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.

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IBRRS 2002, 0056
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sofortige Eigentumsübertragung bei Erlöschen des Preisanspruchs?

OLG München, Urteil vom 29.04.1999 - 9 U 5056/98

1.) Der Erwerber kann den restlichen Erwerbspreis mit einem Vorschussanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch vor Abnahme verrechnen.

2.) Erlischt deshalb der restliche Erwerbspreisanspruch des Bauträgers, so ist er zur sofortigen Eigentumsübertragung verpflichtet; kommt er dieser Pflicht trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, kann der Erwerber den Vertrag im Wege des so genannten großen Schadensersatzanspruchs rückabwickeln.

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IBRRS 2002, 0053
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abgleich zwischen Rohbauunternehmer und Architekten?

OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98

Ein Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, die vom Architekten geplante Ausgestaltung der Fahrbahnkrümmungen und der Kurvenradien einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe mit deren Fahrbahnbreite abzugleichen.

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IBRRS 2002, 0038
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00

1. Die Ausstellung einer Rechnung mit gesonderter Angabe der Umsatzsteuer kann auch bei der Vereinbarung eines Nettopreises "zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer" entweder nur bei objektiver Steuerpflicht der erbrachten Leistung (§ 14 Abs. 1 UStG) oder im Falle einer bestandskräftigen Besteuerung (§ 242 BGB) verlangt werden (Fortführung von BGHZ 104, 284 ff und BGH, NJW 1989, 302 ff).

2. Ob an den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zur Unzumutbarkeit der Erteilung einer Rechnung nach § 14 Abs. 1 UStG bei zweifelhafter Steuerrechtslage (vgl. BGH, NJW 1980, 2710; BGHZ 103, 284 ff; BGH, NJW 1989, 302 ff) trotz der bei § 14 Abs. 2 UStG gesetzlich vorgesehenen und für die Fälle des § 14 Abs. 3 UStG inzwischen durch die Rechtsprechung erweiterten Möglichkeit zur Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises uneingeschränkt festzuhalten ist, ist nicht bedenkenfrei, kann aber offen bleiben. Jedenfalls entbinden diese Grundsätze die Zivilgerichte nicht davon, die steuerrechtlichen Vorfragen abschließend zu beantworten, wenn deren Beurteilung keinen besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Natur begegnet.

3. a) Verzichtet ein Verkäufer auf die Umsatzsteuerfreiheit der Grundstücksübertragung (§§ 9, 4 Nr. 9 a UStG), kann ein damit korrespondierender Vorsteuerabzug des Erwerbers rechtsmißbräuchlich (§ 42 AO) sein, wenn dieser den Umsatzsteuerbetrag nicht an den insolventen Verkäufer auskehrt, sondern ihn mit eigenen notleidenden Forderungen gegen den Verkäufer verrechnet und dem Veräußerer auch den vereinbarten Nettopreis nicht wenigstens in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer zur Tilgung dieser Steuerschuld zur Verfügung stellt (Fortführung von BFHE 165, 1 ff).

b) § 42 AO schließt nur aus, daß sich der Steuerpflichtige für steuerliche Zwecke auf die von ihm gewählte Gestaltung beruft, berührt jedoch nicht deren zivilrechtliche Wirksamkeit (im Anschluß an BFH BStBl II 1996, 377, 379; BGH/NV 1994, 903 f). Eine Rückerstattung des an den Verkäufer geleisteten Umsatzsteuerbetrags kommt daher nicht nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht, sondern kann allenfalls nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 157 BGB), des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) oder gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB erfolgen.

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IBRRS 2002, 0031
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 427/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2002, 0030
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 424/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2002, 0029
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 422/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2002, 0028
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 421/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2002, 0027
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Duldungspflicht für Telekommunikationsleitungen

BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 419/00

Die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht nur dann begründet, wenn bereits vorhandene Leitungen im Wege der Zweckänderung für telekommunikative Aufgaben genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn der Unternehmer den durch eine Dienstbarkeit geschützten Bereich, in dem bisher schon eine Versorgungsleitung unterhalten wurde, für die Neuerrichtung von Telekommunikationslinien in Anspruch nimmt.*)

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IBRRS 2002, 0015
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 275/00

Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge regelmäßig für die Zusicherung einer Eigenschaft sprechen, finden auch bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks Anwendung (Fortführung von zuletzt BGH, Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551).

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IBRRS 2002, 0002
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2001 - 16 U 190/00

1.) Besteht zwischen dem Kauf- und dem Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit und sind finanzierende Bank und Vertrieb arbeitsteilig verbunden, dann schuldet die Bank Aufklärung und Beratung auch in Bezug auf das finanzierte Erwerbsgeschäft.

2.) Eine Bank muss auf Nachteile und Risiken einer von ihr veranlassten Kapitallebensversicherung, mit der am Ende der Kredit getilgt werden soll, hinweisen.

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Online seit 2001

IBRRS 2001, 0553
BauhaftungBauhaftung
Eigentümer muss Vorkehrungen gegen Rückstau treffen!

OLG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 7 U 29/01

Jeder Anschlussnehmer muss damit rechnen, dass von Zeit zu Zeit auf seine Leitung ein Druck einwirken kann, der bis zur Rückstauebene (in der Regel Straßenoberkante) reicht. Demgemäß ist er - zumindest im Grundsatz - verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sein Anwesen vor dem Eintritt eines Rückstauschadens zu sichern.

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IBRRS 2001, 0035
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung aus Abwasserbeseitigung

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - III ZR 322/00

1. Überläßt der zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger einer öffentlichen Verkehrsanlage die Fortleitung des gesammelten Niederschlagswassers einem Dritten (hier: dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks), so bleibt seine eigene Verantwortlichkeit bestehen. Er muß den Dritten überwachen und notfalls selbst eingreifen. Verletzt er diese Pflicht, wird er einem geschädigten Anlieger auch selbst ersatzpflichtig.*)

2. Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).*)

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IBRRS 2001, 0020
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - III ZR 294/00

Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

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IBRRS 2001, 0014
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Grundstückskauf und Treuhandauftrag des Notars

BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 220/00

Die Ausübung des Befriedigungsrechts des Eigentümers nach § 1142 BGB mit dem vom Käufer hinterlegten Kaufpreis liegt regelmäßig außerhalb des Treuhandauftrags des Notars.

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IBRRS 2001, 0013
ImmobilienImmobilien
Sittenwidriges Grundstücksgeschäft

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00

Zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäfts, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht.

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IBRRS 2001, 0012
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über Mietshaus

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 295/00

Sind in einem notariellen Kaufvertrag Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge enthalten, ist dies regelmäßig als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, selbst wenn der Käufer von Anfang an beabsichtigt hatte, das erworbene Hausgrundstück durch eine andere Art der Vermietung zu nutzen.

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IBRRS 2001, 0557
ImmobilienImmobilien
Wohnungsunternehmen erhält für Sicherungsverwaltung Aufwendungsersatz!

BGH, Beschluss vom 22.02.2001 - III ZR 168/00

1. Hat ein kommunales Wohnungsunternehmen ein in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes (privates) Grundstück in der Annahme verwaltet, hierzu (auch) gegenüber dem Eigentümer nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes berechtigt und verpflichtet zu sein, kommt ein Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.

2. Etwaige Kostenerstattungsansprüche des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach §§ 670, 683 Satz 1 BGB sind sofort, d.h. in dem Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen gemacht werden, fällig und unterliegen der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 BGB.

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Online seit 2000

IBRRS 2000, 2100
ImmobilienImmobilien

BGH, Beschluss vom 30.11.2000 - III ZR 79/00

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2000, 1193
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BVerfG, Urteil vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

1. Aus dem Grundrecht auf Freiheit der Presse folgt ein Recht von Presseorganen, das Grundbuch bei Darlegung eines Informationsinteresses einzusehen.

2. Es verstößt gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit, wenn die Einsicht in das Grundbuch von der Zustimmung des Eigentümers abhängig gemacht wird.

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IBRRS 2000, 1018
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BVerwG, Urteil vom 14.08.1992 - 8 C 15.90

Wer ein Grundstück in der Zwangsversteigerung erwirbt, haftet mit diesem Grundstück dinglich für die Grundsteuer, die auf die Zeit vom Zuschlag bis zum Ende des Kalenderjahres entfällt.*)

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IBRRS 2000, 0959
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.10.1989 - III ZR 66/88

a) Eine gemeindliche Regenwasserkanalisation ist unzureichend, wenn sie lediglich auf einen einjährigen Berechnungsregen ausgelegt ist.

b) Die "Wirkungshaftung" für Flüssigkeiten, die von einer Rohrleitungsanlage ausgehen, setzt nicht voraus, daß die Anlage schadhaft ist.

c) Zur Frage, ob in den Schutzbereich der Wirkungshaftung bei einer Regenwasserkanalisation auch solche Schäden einzubeziehen sind, die darauf beruhen, daß das Regenwasser infolge unzureichender Kapazität der Kanalisation erst gar nicht in die Rohrleitung gelangt, sondern ungefaßt in die anliegenden Häuser eindringt.

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IBRRS 2000, 0955
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.12.1989 - V ZR 246/87

a) Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück, das mit einem Fehler behaftet ist, so ist ihr für die Frage des arglistigen Verschweigens auch das Wissen eines vertretungsberechtigten Organmitgliedes zuzurechnen, das nicht selbst an dem Rechtsgeschäft mitgewirkt hat.

Die Zurechnung kommt auch in Betracht, wenn dieser Organvertreter von dem Rechtsgeschäft nichts weiß oder sogar schon aus dem Amt ausgeschieden ist.

b) Ist die Gemeinde hiernach so zu behandeln, als hätte sie beim Verkauf den Fehler gekannt, so kann sie auch hinsichtlich der weiteren subjektiven Elemente des (bedingten) Vorsatzes nach § 463 Satz 2 BGB nicht besser gestellt werden als eine natürliche Person, für die diese Vorsatzelemente dann zu vermuten sind.

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IBRRS 2000, 0945
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.11.1989 - III ZR 236/88

»Eine Bank, die für die Endfinanzierung der Beteiligung an einem Bauherrenmodell die Schuldmitübernahme durch die Lebensgefährtin des Darlehensnehmers verlangt, ist im Regelfall nicht verpflichtet, diese auf die allgemeinen Risiken hinzuweisen, die sich aus Veränderungen in der eigenen Sphäre der Schuldner ergeben können z.B. Trennung, Tod eines Partners, Krankheit, Einkommensverluste, Wertverlust des Grundstücks.«

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IBRRS 2000, 0944
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 154/88

»Werden in einem Grundstückskaufvertrag die Mieterträge aufgeführt und zum Gegenstand der Vereinbarung gemacht, dann spricht dies nur dann nicht für eine vertragsgemäße Zusicherung, wenn der Käufer aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Grundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden werden Bestätigung des Senatsurteils vom 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45.«

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IBRRS 2000, 0943
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.12.1989 - VII ZR 343/88

1. Zur Formbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 313 BGB und zur Heilung des Formmangels, wenn der Vertrag auf den Erwerb einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Bauherrenmodells gerichtet ist (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 101, 393).

2. Maßgeblich für die Frage, ob der Tatrichter gegen die ihm obliegende Aufklärungs- und Hinweispflicht verstoßen hat, ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatrichters ohne Rücksicht auf seine Richtigkeit (im Anschluß an BGHZ 86, 221 und BGH NJW 1986, 133).

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IBRRS 2000, 0920
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 06.11.1989 - II ZR 235/88

Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung.*)

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IBRRS 2000, 0916
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 03.10.1989 - VI ZR 310/88

Eine Vereinbarung, nach der die Nutzungen und Lasten aus einem Grundstück schon vor dem Eigentumserwerb auf den Grundstückskäufer übergehen, ist typischerweise dahin zu verstehen, daß die an das Grundstückseigentum geknpüfte Streupflicht des Anliegereigentümers aus öffentlich-rechtlicher Delegation noch nicht vor dem Eigentumswechsel auf den Erwerber übergeht.*)

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IBRRS 2000, 0915
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 29.09.1989 - V ZR 1/88

a) Aus einem Vorvertrag kann auch auf Genehmigung des mit einem vollmachtlosen Vertreter geschlossenen Hauptvertrages geklagt werden.

b) Verpflichtet der Vorvertrag zur Genehmigung des Hauptvertrages, kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete geltend macht, der Vertrag sei unwirksam geworden, weil er die Genehmigung verweigert habe.

c) Die Verurteilung zur Genehmigung des Hauptvertrages wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.

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IBRRS 2000, 0909
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89

Der Treuhänder, der die für den Erwerb einer Eigentumswohnung notwendigen Verträge abgeschlossen und die Finanzierung durch Übernahme der Mithaftung sichergestellt hatte, ist nicht gehindert, die Wohnung im späteren Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Treugeber zu einem den Verkehrswert wesentlich unterschreitenden Preis zu ersteigern. Er braucht sich auch die Differenz zwischen dem von ihm gezahlten Preis und dem Verkehrswert nicht auf seine Rückgriffsforderung gegen den Treugeber anrechnen zu lassen.*)

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IBRRS 2000, 0908
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ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.07.1989 - V ZR 21/88

»Für einen Anspruch nach § 463 S. 2 BGB braucht der Käufer nicht darzulegen und zu beweisen, durch die arglistige Täuschung in einen Irrtum versetzt worden zu sein.«

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IBRRS 2000, 0907
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ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.09.1989 - XI ZR 10/89

»Vereinbarungen, die lediglich zur Vorbereitung eines angestrebten Vertrages über den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstückes geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich auch dann nicht in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn sich aus ihnen ein wirtschaftlicher Druck ergeben kann, das Grundstücksgeschäft auch tatsächlich einzugehen. Ausnahmsweise kann jedoch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB ein Vertrag eines Anlagevermittlers mit einem Anleger formbedürftig sein, wenn dieser Vertrag seinem wirtschaftlichen Sinn nach darauf gerichtet ist, den Beitritt des Anlegers zu einem Bauherrenmodell vorzubereiten, und der Anleger darin verpflichtet wird, unabhängig von dem Zustandekommen des angestrebten Geschäfts dem Anlagevermittler ein Entgelt zu zahlen, das wegen seiner Höhe ganz oder zumindest weit überwiegend nur als vorweggenommene Vermittlungsprovision verstanden werden kann.«

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IBRRS 2000, 0897
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ImmobilienImmobilien
Wann verjähren Prospekthaftungsansprüche?

BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 84/99

Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils.

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IBRRS 2000, 0892
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ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 27.10.2000 - V ZR 172/99

Der Rücktritt des Käufers von einem Kaufvertrag über ein als Bauerwartungsland verkauftes Grundstück wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer zur Verwirklichung des mit dem Verkäufer verabredeten Bauvorhabens auf die Planungsentscheidung Einfluß nimmt und das Grundstück hierdurch nicht in derselben Weise erschlossen wird wie die anderen Grundstücke des Planungsgebiets.

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IBRRS 2000, 0889
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ImmobilienImmobilien
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 169/99

Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Verkäufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.

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