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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1187 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 0013
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Regressanspruch gegen Zwangsverwalter?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.07.2012 - 12 O 438/12

Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung, der die anteiligen Prämien für eine bestehende Gebäudeversicherung entrichtet, ist im Hinblick auf Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Sondereigentum anderer Eigentümer nicht "Dritter" im Sinne von § 86 Abs. 1 S. 1 VVG.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4632
BauvertragBauvertrag
Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2007 - 8 U 66/07

Der Anscheinsbeweis kann auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzgut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können. Auch hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs muss der Brand nicht zwingend noch während der Arbeiten ausbrechen. Es kann vielmehr genügen, wenn nach Schweißarbeiten in der Nähe von Holzbalken erst in der darauffolgenden Nacht ein Feuer ausbricht.

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IBRRS 2012, 4569
VersicherungenVersicherungen
AGB-Klauselkontrolle bei fondsgebundener Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4472
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Flämmarbeiten: Dachdecker muss Dachbeschaffenheit untersuchen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2012 - 21 U 74/10

1. Bei Dachdeckerarbeiten unter Verwendung von Heißbitumen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr aufgrund der Beschaffenheit des Daches (hier: papierkaschierter, leicht entflammbarer Dämmstoff) besteht, hat der Dachdecker besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Er muss die Beschaffenheit des gesamten Daches untersuchen und dafür Sorge tragen, dass keine heißen Bitumentropfen auf den leicht entflammbaren Dämmstoff tropfen können. Unterlässt er dies und kommt es bei den Arbeiten zu einem Brand, ist der Dachdecker zum Schadenersatz verpflichtet.

2. Hat der Hauseigentümer keine Kenntnis von der Dachbeschaffenheit, muss er sich vor Vergabe von gefährlichen Arbeiten diese Kenntnis verschaffen, um gegebenenfalls Vorkehrungen gegen drohende Schäden treffen zu können. Kommt er dem nicht nach, trifft ihn im Schadensfall ein Mitverschulden.




IBRRS 2012, 4183
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bruch eine Treppenstufe: Sichtprüfung allein nicht ausreichend!

OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2012 - 6 U 16/12

1. Eine Ablösung von Gebäudeteilen i. S. d. § 836 Abs. 1 BGB kann auch dann vorliegen, wenn die Stufe einer auf den Dachboden führenden Treppe beim Betreten bricht.*)

2. Wird eine Treppenstufe im Rahmen ihrer zulässigen Belastbarkeit betreten und bricht sodann, streitet der Anscheinsbeweis für fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung. Der Hausbesitzer kann sich nicht erfolgreich mit dem Hinweis entlasten, weitergehende Maßnahmen als Sichtprüfungen seien nicht zumutbar und bei einer bloßen Sichtprüfung hätte ein Schaden an der Holzstufe nicht erkannt werden können.*)

3. Das Zivilgericht muss einen Rechtsstreit nicht nach § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII aussetzen, um die Entscheidung über das Vorliegen eines Versicherungsfalls und das Eingreifen der Haftungsbeschränkung nach §§ 104 ff SGB VII herbeizuführen, wenn keine greifbaren Anhaltspunkte für die Haftungsbeschränkung vorliegen.*)

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IBRRS 2012, 4040
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Frostbedingter Wasserschaden: Leistungskürzung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2012 - 11 U 172/11

1. Bei Schadensfällen, die seit dem 01. Januar 2009 eingetretenen sind und die die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten betreffen, die mittels Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) vertraglich im Rahmen so genannter Altverträgen vereinbart wurden, welche mit dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht mehr in Einklang stehen, ist ein Rückgriff auf die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 2 VVG nicht ohne Weiteres möglich. Eine derartige Lösung von Konflikten zwischen Alt-AVB und VVG-Neufassung wird auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verworfen.

2. Die Versicherer wurden vom Gesetzgeber aufgefordert, mittels einer Mitteilung der geänderten Versicherungsbedingungen in Textform unter Kenntlichmachung der Unterschiede den jeweiligen Versicherungsnehmer über die neue Rechtslage zu informieren. Ein Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Anwendung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf Ihren Vertrag/Ihre Verträge", das nur abstrakt und nicht einzelfallbezogen auf Änderungen hinweist, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

3. Es ist grob fahrlässig seitens des Versicherungsnehmers, in der kalten Jahreszeit die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen - wenigstens die Zuleitungen zur Dusche und zu anderen Sanitäranlagen - nicht abzusperren und zu entleeren. Entsteht dadurch ein frostbedingter Wasserschaden, dann steht dem Versicherer die Leistungskürzungsmöglichkeit nach § 81 Abs. 2 VVG zur Verfügung.

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IBRRS 2012, 4023
VersicherungenVersicherungen
Betriebshaftpflicht: Beratungspflichten des Maklers?

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.10.2012 - 11 U 90/10

1. Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet.

2. Dabei hat der Makler von sich aus das Risiko des Kunden zu untersuchen, die tatsächlichen Umstände zu prüfen und den Kunden unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Ergebnisse zu unterrichten.

3. Der Versicherungsmakler hat den Kunden schließlich auf das Fehlen von Versicherungsschutz hinzuweisen.

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IBRRS 2012, 3869
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Bordellbetrieb ist Gefahrerhöhung!

BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZR 150/11

1. Von einer Gefahrerhöhung kann nur dann gesprochen werden, wenn nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, bei welcher der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte. Es kommt nicht auf einzelne Gefahrumstände an, sondern darauf, wie sich die Gefahrenlage im Ganzen seit der Antragstellung entwickelt hat. Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen.

2. Eine geänderte Gebäudenutzung kann eine Gefahrerhöhung darstellen.

3. Die Änderung der gewerblichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Bordell ist anzeigepflichtig. Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus.

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IBRRS 2012, 5090
VersicherungenVersicherungen
Anerkannter Betrag grob unbillig: Keine Bindungswirkung zu Lasten der Versicherung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2012 - 3 U 307/10

Ein Anerkenntnis nach Verweigerung des Deckungsschutzes bindet die Versicherung z. B. dann nicht, wenn dabei der Anerkennende in Betrugsabsicht gehandelt hat. Dem ist der Fall gleichzustellen, dass der anerkannte Betrag grob unbillig ist und den Versicherer in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet, so dass zu dessen Lasten eine Bindungswirkung nicht zumutbar ist.

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IBRRS 2012, 3833
VersicherungenVersicherungen
Tarifwechsel bei privater Krankenversicherung

BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 28/12

Macht der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung von seinem Recht Gebrauch, innerhalb eines bestehenden Versicherungsverhältnisses von dem bisherigen Tarif ("Herkunftstarif") mit einem absoluten jährlichen Selbstbehalt in einen neuen Tarif ("Zieltarif") mit behandlungsbezogenem Selbstbehalt zu wechseln, kann der Versicherer gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VVG einen Leistungsausschluss nur verlangen, soweit der behandlungsbezogene Selbstbehalt den absoluten Selbstbehalt nicht ausschöpft. Der kumulative Ansatz sowohl des absoluten als auch des behandlungsbezogenen Selbstbehalts ist unzulässig.*)

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IBRRS 2012, 3816
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus Haftpflichtversicherung

BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 171/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3720
VersicherungenVersicherungen
Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages

BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 258/11

Die vom Versicherungsnehmer erklärte Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages, der eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, wird erst im Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises der Anschlussversicherung beim bisherigen Versicherer wirksam. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim bisherigen Versicherer kommt nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2012, 3681
VersicherungenVersicherungen
Höhe des Schmerzengeldanspruchs bei Fahrradkollision

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 2 U 691/11

Kommt es im Begegnungsverkehr zweier Radfahrerinnen zu einer Kollision bei leichtem Verschulden der Unfallgegnerin, die bei der Geschädigten zu einem Bruch der körperfernen Speiche links und Bruch des Griffelfortsatzes an der kör-perfernen Elle links führt sowie Diagnose eines Morbus-Sudeck als weitere Unfallfolge mit krankenhausärztlichen Behandlung sowie einer dreieinhalbwöchigen Behandlung in einer Schmerzklinik, ist ein Schmerzensgeld von 6.500,00 Euro unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sowie der Dauer, Art und Schwere der Verletzung durchaus angemessen.*)

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IBRRS 2012, 3679
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch Betrug durch Architekten unterfällt Ausschlussklausel!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12

Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.

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IBRRS 2012, 3405
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berechnung des Verdienstausfalls nach Unfall

LG Hannover, Urteil vom 28.08.2012 - 14 O 341/06

1. Zum Verdienstausfall eines am Berufsanfang stehenden selbständigen Architekten oder Ingenieurs.*)

2. Für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Architekten oder Ingenieurs sind die Leistungsbilder der HOAI ohne Weiteres kein Maßstab, um feststellen zu können, welche beruflichen Tätigkeiten der betroffene Bauingenieur tatsächlich zu erfüllen hat.

Denn was ein Architekt oder Ingenieur vertraglich schuldet und damit als Auftragnehmer jeweils zu leisten hat, ergibt sich aus den geschlossenen Verträgen, in der Regel also aus dem Recht des Werkvertrags. Die HOAI enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen.*)

3. Für die Berechnung des Verdienstausfalls eines Architekten oder Ingenieurs kommt es nicht darauf an, wie hoch der durchschnittliche Verdienst in der betr. Berufsgruppe in Deutschland war. Maßgeblich ist der konkrete Verdienstausfall in dem Büro des verletzen Architekten oder Ingenieurs.*)

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IBRRS 2012, 3366
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schwammschadenklausel erfasst nicht nur Echten Hausschwamm!

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - IV ZR 212/10

Die in Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03 enthaltene Schwammschadenklausel, wonach "Schäden durch Schwamm" vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beinhaltet keine Beschränkung dahingehend, dass hierdurch nur der Echte Hausschwamm augenommen sein soll; vielmehr werden hierdurch sämtliche holzzerstörenden Pilze erfasst, mithin auch der Braune Kellerschwamm.

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IBRRS 2012, 3348
VersicherungenVersicherungen
Hinweispflicht des Unfallhaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10

Ein Unfallhaftpflichtversicherer ist regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, der ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieters hinzuweisen.*)

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IBRRS 2012, 3316
VersicherungenVersicherungen
Heizung im Winter stillgelegt: Wer zahlt für Frostschäden?

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2012 - 20 U 144/11

Legt der Versicherungsnehmer die Heizung in einem leer stehenden Gebäude über einen längeren Zeitraum im Winter vollständig still, ohne die Wasserleitung abzusperren oder zu entleeren und kommt es infolgedessen zu Frostaufbrüchen und Wasserschäden, handelt er grob fahrlässig, so das eine Leistungsreduzierung auf Null zulässig ist.

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IBRRS 2012, 3263
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Versicherungsschutz für falschen Bautenstandsbericht!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.08.2012 - 4 W 734/12

1. Haftet ein Architekt dem Erwerber wegen eines dem Bauträger erteilten falschen Bautenstandsberichts, kann die Berufshaftpflichtversicherung die Deckung verweigern, wenn der Architekt bei der Erteilung des Bautenstandsberichts bewusst pflichtwidrig gehandelt hat.

2. Ist der Bautenschutzbericht offensichtlich falsch, ergibt sich die bewusste Pflichtwidrigkeit des Architekten gerade daraus, dass Bautenstandsberichte nach ihrem Sinn und Zweck zur Fälligstellung von Zahlungsverpflichtungen Dritter bestimmt sind und Beweiskraft gegenüber den Erwerbern und deren finanzierendem Kreditinstitut haben sollen.

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IBRRS 2012, 3231
VersicherungenVersicherungen
Rechtsstreit verglichen: Zahlt Rechtsschutzversicherung?

OLG Jena, Beschluss vom 19.07.2012 - 4 U 107/12

1. Nach § 5 Abs. 3 b) ARB 94 ist ein Rechtsschutzversicherer - trotz Deckungszusage - nur für die Kosten (der Rechtswahrnehmung seines Versicherungsnehmers) einstandspflichtig, wie sie im Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entstanden sind. Diese Frage ist im Deckungsprozess zu klären. Dabei ist diese Vertragsklausel, soweit sie eine Einschränkung der umfassenden Deckungszusage rechtfertigen soll, unter Berücksichtigung des Interesses des Versicherungsnehmers an einen ihn befriedigenden Prozessausgang (des Vorprozesses) eng auszulegen.*)

2. Die Klausel schließt auch nicht die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung des (Vor)Prozesses aus. Verzichtet der Versicherungsnehmer - im Vorprozess - auf einen höheren Anspruchsbetrag und übernimmt er bei einer vergleichsweisen Erledigung zudem einen unverhältnismäßigen Kostenbetrag, kommt es allein darauf an, ob er dies - in Würdigung des Gesamtergebnisses (des Vorprozesses) - zu Lasten der Rechtsschutzversicherung übernommen hat in der Annahme, diese (höheren) Kosten würden dann von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.*)

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IBRRS 2012, 3216
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
AGB-Kontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10

1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.*)

2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 3126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Versicherungsnehmer insolvent: Was macht der Geschädigte?

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12

Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)

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IBRRS 2012, 3091
VersicherungenVersicherungen
VVG oder VVG a.F. anwendbar? Wen trifft die Beweislast?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 5 U 11/11

Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a. F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 01.01.2009 eingetreten ist.*)

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IBRRS 2012, 3081
VersicherungenVersicherungen
Tauwasser vom Dach ist keine Überschwemmung!

LG Dortmund, Urteil vom 04.07.2012 - 2 O 452/11

Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.*)

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IBRRS 2012, 2999
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 151/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2905
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 122/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2899
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 286/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2897
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 271/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2895
VersicherungenVersicherungen
Erfüllungsansprüche gegen Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11

1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.*)

2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.*)

3. Wird eine Lebensversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem ausschließlich über rechtlich selbständige Vermittler und von diesen eingesetzte Untervermittler vertrieben (Strukturvertrieb), so sind diese Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; dieser muss sich ihr Verhalten und ihre Erklärungen insoweit zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2012, 2878
VersicherungenVersicherungen
Stornogefahrmitteilung bei Versicherungsverträgen

BGH, Urteil vom 28.06.2012 - VII ZR 130/11

1. Im Fall der Stornoabwehr notleidender Versicherungsverträge mittels Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter genügt das Versicherungsunternehmen seiner Nachbearbeitungspflicht nicht, wenn es den Versicherungsvertreter nicht unverzüglich auf die Gefahr einer Stornierung hinweist.*)

2. Dem Versicherungsunternehmen ist gestattet, sich in angemessener Zeit eine gewisse Klarheit zu verschaffen, ob Anhaltspunkte für eine Vertragsgefährdung vorliegen, und die Entscheidung zu treffen, ob es eigene Nachbearbeitungsmaßnahmen ergreift oder sich darauf beschränkt, dem Versicherungsvertreter die sich abzeichnende Stornogefahr mitzuteilen.*)

3. Die bloße Versendung einer Stornogefahrmitteilung an den Nachfolger des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters ist keine ausreichende Maßnahme der Stornogefahrabwehr.*)

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IBRRS 2012, 2842
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Regress bei einem angestellten Architekten!

LG Krefeld, Urteil vom 14.01.2010 - 3 O 14/07

1. Ist der Schadensverursacher Angestellter - und damit Betriebsangehöriger im Sinne des VVG - des versicherten Architekten, so fällt auch er unter den Versicherungsschutz und kann nicht als Dritter gemäß § 67 Abs. 1 VVg a.F. in Anspruch genommen werden.

2. Auch ein Anspruch aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers scheidet aus, da eine Haftung des angestellten Schadensverursachers nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs ausgeschlossen ist, sofern der Schädiger nicht vorsätzlich handelte.

3. Zur Abgrenzung zwischen angestelltem Architekten und freiem Mitarbeiter.

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IBRRS 2012, 2763
ImmobilienImmobilien
Niederschlagswasseransammlung im Gebäude: Überschwemmung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 U 160/11

Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung.*)

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IBRRS 2012, 2750
VersicherungenVersicherungen
Rechtsschutz: Photovoltaikanlage ist bauliche Anlage!

OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2012 - 20 U 5/12

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses ist eine sonstige bauliche Anlage im Sinne von § 3 Abs. 1 b) bb) ARB 2005. Für eine Klage gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel besteht deshalb kein Versicherungsschutz.

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IBRRS 2012, 2733
VersicherungenVersicherungen
Mietausfallversicherung: Wann zahlt der Versicherer nicht?

OLG Bremen, Beschluss vom 03.07.2012 - 3 W 14/12

Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der Versicherungsnehmer selbst ständig bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind (vgl. z.B. § 4 Nr. 1 lit. b VGB 2001), ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Versicherungsnehmer die Räume unentgeltlich Dritten (z.B. Verwandten oder Freunden) überlassen hat.*)

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IBRRS 2012, 2713
VersicherungenVersicherungen
Krankentagegeldversicherung

BGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11

Bei einer Krankentagegeldversicherung kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit beigezogen hat, sondern rückschauend auf alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus der Sicht ex ante den Eintritt von Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen.*)

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IBRRS 2012, 2618
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherung - Architektenhaftpflicht: Falsche Angaben zum Umsatz sanktionslos!

BGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11

Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 2590
ImmobilienImmobilien
Vermutungen zur Brandursache: Keine arglistige Täuschung!

OLG Jena, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 302/11

1. Eine arglistige Täuschung nach, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, setzt eine (eindeutige) Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) durch den Versicherungsnehmer voraus, also ein vorsätzliches und bewusstes Verhalten, dass geeignet ist, auf den Willen des Versicherers zur Schadensregulierung einzuwirken.*)

Hieran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer - im Zuge seiner Einvernahme durch die ermittelnden Polizeibeamten und in Bezug auf die Geltendmachung der Versicherungs-leistung (aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brand) - lediglich verschiedene (denkbare) Schadensursachen benennt, es sich mithin erkennbar nur um Vermutungen zur Brandursache im Sinne von "Verdachtsäußerungen" handelte.*)

2. Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer, obliegt dem Versicherer die volle Beweislast hierfür in objektiver Hinsicht und für ein qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers.*)

Fehlt es in diesem Zusammenhang an zureichenden bewiesenen Fakten, fehlt es mithin an einer eindeutigen und konkreten Feststellung der Schadensursache (des Brandes) im Sinne eines verwertbaren Eliminationsverfahrens, bleibt für die Anwendbarkeit des vertraglichen Versicherungsausschlusses nach den einschlägigen VGB (88) oder einer Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. kein Raum.*)

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IBRRS 2012, 2547
VersicherungenVersicherungen
Geschlechtsumwandlung und Krankenversicherung

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - IV ZR 1/11

Die Geschlechtsumwandlung eines ursprünglich männlichen Versicherungsnehmers berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person abweichend vom vertraglich vereinbarten Männertarif in den Frauentarif einzustufen.*)

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IBRRS 2012, 2477
VersicherungenVersicherungen
Vermittler trägt Wohnfläche falsch ein: Unterversicherung?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2011 - 5 U 60/11

Ein Versicherer darf sich auf eine Unterversicherung nicht berufen, wenn sein Vermittler zusammen mit dem Versicherungsnehmer das dem Vermittler bekannten Anwesen besichtigt und die Wohnflächen der einzelnen Stockwerke in den Antrag aufnimmt, dabei aber übereinstimmend vergessen wird, einen Anbau zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2012, 2460
VersicherungenVersicherungen
Haus- und Grundhaftpflichtversicherung vs. Haftpflicht

OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2012 - 20 U 120/11

1. Gefahren, die sich unabhängig von der Verletzung von sich aus dem Eigentum an einem Gebäude ergebenden Verkehrssicherungspflichten verwirklichen und deshalb nur in einem zufälligen oder gelegentlichen Zusammenhang mit dem Haus- oder Grundbesitz stehen, fallen nicht unter die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung, sondern in die Privathaftpflichtversicherung. Verletzt ein Gebäudeeigentümer bei Abschlagen von Fliesen durch Unachtsamkeit einen Dritten, verstößt er dadurch nicht gegen solche Sorgfaltspflichten, die ihn gerade als Eigentümerin des Gebäudes treffen.*)

2. Im vorweggenommenen Deckungsprozess ist ausschließlich die Frage des Versicherungsschutzes zu klären; eine Entscheidung über den eigentlichen Haftpflichtanspruch ergeht nicht. Für eine Beweisaufnahme über den Grund des Anspruchs ist hier grundsätzlich kein Raum.*)

3. Der Streitwert eines Deckungsprozesses in der Haftpflichtversicherung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des von dem geschädigten Dritten gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Anspruchs. Erhebt der Versicherungsnehmer in einem vorweggenommenen Deckungsprozess eine positive Feststellungsklage, ist ein Abschlag von 20 % zu machen.*)

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IBRRS 2012, 2286
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umbauvorhaben: Versicherungsmakler muss umfassend beraten!

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2012 - 18 U 141/06

Ein für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragter Versicherungsmakler hat die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung bei der Erstellung der Deckungsanalyse zu überprüfen, wenn die Gebäudeversicherung die Substanz des Altbaus weiterhin absichern soll. Erteilt der Auftraggeber keine ausreichenden Informationen zu der bestehenden Gebäudeversicherung und kann ihn der Makler deswegen nicht umfassend beraten, hat der Makler auf diesen Umstand hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, kommt eine Haftung des Maklers in Betracht, wenn der Altbau unterversichert ist und die vom Auftraggeber im Schadensfall zu beanspruchenden Versicherungsleistungen die tatsächlichen Wiederherstellungkosten nicht abdecken.*)

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IBRRS 2012, 2195
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Angaben falsch: Versicherung muss nicht zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 9 U 61/11

1. Der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht (AFB 2008 Abschnitt B § 16 Nr. 2 Satz 1).

2. Arglist verlangt bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des Versicherers durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen.

3. Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich.

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IBRRS 2012, 2124
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus englischer Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 193/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2119
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche aus englischer Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 147/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2115
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage des Geschädigten gegen den Versicherer?

LG Hannover, Urteil vom 17.11.2011 - 8 O 221/10

Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers kann der geschädigte Dritte im Wege der Feststellungsklage gegen den Betriebshaftpflichtversicherer das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährungseintritt droht.

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IBRRS 2012, 2074
VersicherungenVersicherungen
Nutzungsausfall bei Schiffsversicherung

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 283/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2025
VersicherungenVersicherungen
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

BGH, Urteil vom 04.04.2012 - IV ZR 125/11

Eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) fällt unter den Bestandsschutz für Altversicherungsverträge nach § 193 Abs. 3 Satz 3 VVG und genügt den Anforderungen an die Versicherungspflicht.*)

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IBRRS 2012, 1993
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherung nutzt Lichtbilder aus Gutachten: Schadensersatz!

AG Köln, Urteil vom 10.01.2012 - 264 C 313/10

1. Übersendet der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten mit Restwertermittlung und Lichtbildern vom unfallgeschädigten Fahrzeug, ist ohne ausdrückliche Regelung davon auszugehen, dass dies lediglich dem Zweck dient, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten der gegnerischen Versicherung gegenüber zu untermauern.

2. Nutzt die gegnerische Versicherung ohne vorherige Genehmigung Lichtbilder aus dem Sachverständigengutachten zur Restwertermittlung im Internet, ist sie dem Sachverständigen zum

Schadensersatz verpflichtet; dabei erscheint eine Lizenzgebühr von 5 Euro pro Bild der Höhe nach als angemessen.

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IBRRS 2012, 1966
VersicherungenVersicherungen
Muss Versicherung Auskunft über Stornoabzug erteilen?

LG München, Urteil vom 17.03.2011 - 12 O 9709/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1855
VersicherungenVersicherungen
EuGH-Vorlage zu zeitlicher Widerspruchsbeschränkung

BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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