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Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 2358
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
"Neuwertspitze" einer Brandentschädigung

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2003 - 16 W 146/02

1. Die „Neuwertspitze“ einer Brandentschädigung kann auch an den Ersteher in der Zwangsversteigerung abgetreten werden, wenn sie beim Schuldner verblieben ist.

2. Der Versicherer beruft sich nicht rechtsmissbräuchlich auf den Ablauf der Dreijahresfrist des § 15 Nr. 4 VGB 88 im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel, wenn die von ihm verursachten Verzögerungen auf seine Wahrnehmung berechtigter Interessen zurückzuführen sind.

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IBRRS 2003, 2272
VersicherungenVersicherungen
Untersuchung durch von Versicherung bestimmten Arzt?

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - IV ZR 310/02

Auch dann, wenn nur der Versicherungsnehmer gemäß § 11 IV Abs. 2 AUB 88 das Recht auf ärztliche Neubemessung der Invalidität ausgeübt hat, ist er nach Ablauf der Dreijahresfrist des § 11 IV Abs. 1 AUB 88 nicht mehr gehalten, sich durch vom Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen.*)

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IBRRS 2003, 2271
VersicherungenVersicherungen
Ausweichen vor Wild im Straßenverkehr

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - IV ZR 276/02

Wenn ein Dritter eine Rettungshandlung auf Kosten des Versicherungsnehmers vorgenommen hat, ist bei der Beurteilung, ob die Aufwendungen für geboten gehalten werden durften, auf die Person des Dritten abzustellen, auch wenn er nicht Repräsentant des Versicherungsnehmers war.*)

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IBRRS 2003, 2257
VersicherungenVersicherungen
Schädiger und Versicherung gehören zusammen

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - VI ZR 256/02

Ein mit seiner Klage auf Schadensersatz gegen den Versicherer "nur" wegen Verjährung (§ 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG) abgewiesener Geschädigter kann nicht mehr mit Erfolg gegen den Schädiger klagen.*)

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IBRRS 2003, 2234
VersicherungenVersicherungen
Tanken des falschen Kraftstoffes

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - IV ZR 322/02

Der durch die Wahl des falschen Kraftstoffs (hier: Benzin statt Diesel) entstandene Motorschaden ist kein versicherter Unfallschaden, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden i.S. von § 12 Abs. 1 II e AKB.*)

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IBRRS 2003, 2200
VersicherungenVersicherungen
Unklare Klausel

BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 74/02

Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a AUB 88) enthaltene Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." ist unklar (§§ 5 AGBG, 305c Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2003, 1870
VersicherungenVersicherungen
Krankenkassen - Bekanntgabe von Gutachten

BGH, Urteil vom 11.06.2003 - IV ZR 418/02

In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherer auch solche Gutachten (einschließlich der Identität des Sachverständigen) bekannt zu geben, denen keine körperliche Untersuchung des Versicherten zugrunde liegt.*)

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IBRRS 2003, 1867
VersicherungenVersicherungen
Bezugsberechtigter erwirbt Ansprüche sofort

BGH, Urteil vom 18.06.2003 - IV ZR 59/02

Auch bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort.*)

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IBRRS 2003, 1836
VersicherungenVersicherungen
Rückgriffsanspruch gegen den Schädiger nach Brandschaden

OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2002 - 21 U 89/01

1. Zum Rückgriffsanspruch des Feuerversicherers nach einem Brandschaden gegen den Verursacher.

2. Zur Frage, ob der Verursacher in einem Werkvertrags- oder einem Leiharbeitsverhältnis zu dem Versicherungsnehmer steht.

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IBRRS 2003, 1784
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
ABU: Versicherungsschutz auch für Nachunternehmer?

OLG Köln, Urteil vom 13.08.2002 - 9 U 191/01

1. Schäden auf dem Gebiet des Tief-, Ingenieur- Wasser- und Straßenbausbaus sind nach den ABN nicht versicherbar.

2. Aus diesem Grund gibt die Vereinbarung der ABU-Klausel 65 die Möglichkeit der Versicherung des Tiefbau-Auftraggebers als Versicherungsnehmer im Hinblick auf sein eigenes Risiko und das seiner Auftragnehmer.

3. Soweit es in Ziffer 1 dieser Klausel um Schäden, die zu Lasten des Versicherungsnehmers "oder eines der beauftragten Unternehmer" geht, sind damit auch die an Nachunternehmer vergebenen Leistungen erfasst.

4. Nach der ABU-Zusatzbedingung 62 besteht nur dann kein Versicherungsschutz, soweit das Interesse des Versicherungsnehmers für einzelne Bauleistungen versichert ist "nach den ABU durch den Versicherungsvertrag eines Unternehmers, der den Versicherungsnehmer des vorliegenden Jahresvertrages mit den Bauleistungen beauftragt hat". Die Subsidiarität soll nach dem eindeutigen Wortlaut im Bereich der ABU nur gegenüber einer Versicherung des Bauunternehmers gelten.




IBRRS 2003, 1652
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Deckt Rechtsschutz Finanzierung von Bauvorhaben?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2003 - 12 U 53/03

Ein Rechtsstreit um Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss mit der Bausparkasse, die den Erwerb einer neuherzustellenden Eigentumswohnung finanziert, unterfällt dem Risikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94.*)

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IBRRS 2003, 1587
VersicherungenVersicherungen
Versicherungswechsel bei unterschiedl. Baurisikoklauseln

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2002 - 12 U 190/02

Die HUK- bzw. GDV- Empfehlung an die Rechtsschutzversicherer zur kulanten Abwicklung von Rechtsschutzfällen bei Wechsel des Versicherers und gleichwohl lückenlosem Versicherungsschutz begründen keinen klagbaren Anspruch gegen den zweiten Rechtsschutzversicherer, mit dem ein Vertragsverhältnis erst nach Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 ARB 94 begründet wird.*)

Im Gegensatz zu § 4 Abs. 1 k ARB 75 stellt § 3 Nr. 1 d) dd) ARB 94 hinreichend deutlich klar, dass der Ausschluss auch Rechtsstreite über die Baufinanzierung umfasst. Ob der Ausschluss weiterhin voraussetzt, dass sich im Rechtsschutzfall Baurisiken verwirklichen, bleibt offen.*)

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IBRRS 2003, 1580
VersicherungenVersicherungen
Umfang des § 45 BörsG

BGH, Urteil vom 21.05.2003 - IV ZR 327/02

Das Geltendmachen von Ansprüchen aus § 45 BörsG ist nicht als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften anzusehen.*)

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IBRRS 2003, 1579
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 72/02

Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2003, 1578
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 50/02

Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2003, 1576
VersicherungenVersicherungen
Rentenrecht - Versorungsrente unter Berücksichtigung der Dienstjahre in der DDR

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 76/02

§ 105a VBLS enthält eine eng begrenzte Übergangsregelung, die einer über den Wortlaut hinausgehenden erweiternden Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich ist.*)

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IBRRS 2003, 1493
VersicherungenVersicherungen
Streitverkündungsfrist löst Verjährung aus

BGH, Urteil vom 21.05.2003 - IV ZR 209/02

Das ernsthafte Geltendmachen eines Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer, das den Anspruch auf Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auslöst und zugleich dessen Verjährung (vom Schluß des betreffenden Jahres an) in Lauf setzt, kann auch einer Streitverkündungsfrist (§ 73 ZPO) zu entnehmen sein.*)

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IBRRS 2003, 1483
VersicherungenVersicherungen
Vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung

BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 140/02

Ein privater Krankenversicherer darf sich auf eine vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers für den Fall der Krankenhausbehandlung in den alten Bundesländern auch dann berufen, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig in einem dort gelegenen Krankenhaus behandelt wird.*)

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IBRRS 2003, 1482
VersicherungenVersicherungen
Transportversicherung erfasst Sacherhaltungsinteresse

BGH, Urteil vom 07.05.2003 - IV ZR 239/02

Die Transportversicherung ist als Versicherung von Gütern eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung. Als solche erfaßt sie grundsätzlich allein das Sacherhaltungsinteresse des versicherten Eigentümers des transportierten Gutes.*)

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IBRRS 2003, 1351
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Ausschluss des Versicherungsschutzes

LG Osnabrück, Urteil vom 28.08.2002 - 9 O 1160/02

Gegen die Haftpflichtversicherung besteht wegen der Beschädigung eines Abwasserrohres im Zusammenhang mit gewerblichen Arbeiten kein Ersatzanspruch.




IBRRS 2003, 1280
VersicherungenVersicherungen
Schaden durch vorschriftswidrige Heizöltankanlage

LG Coburg, Urteil vom 27.11.2002 - 12 O 534/02

Auch bei einer vorschriftswidrigen privaten Heizöltankanlage kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern: Sie muss zum einen innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag kündigen und zum anderen dem Versicherungsnehmer nachweisen, dass er vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat.

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IBRRS 2003, 1256
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherungsausschluss wegen Kostenüberschreitung

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2002 - 8 U 76/02

Die Ausschlussklausel in Ziff. IV.2 der BBR-AB umfasst lediglich Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen. Es reicht nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Architekten letztlich irgendwie wirtschaftlich zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt.




IBRRS 2003, 1233
VersicherungenVersicherungen
Wasserleitungen in nicht genutzten Gebäudeteilen

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2002 - 3 U 165/01

Eine Obliegenheitspflichtverletzung im Rahmen einer Gebäudeversicherung kann gemäß § 11 Ziff. 1 c VGB 88 darin liegen, dass Wasserleitungen in nicht genutzten Gebäudeteilen weder abgesperrt noch entleert wurden und es deshalb durch Frosteinwirkung zu einem Wasserschaden kommt. Werden wasserführende Anlagen und Leitungen nicht entleert und ist deshalb eine Beheizung der Gebäudeteile erforderlich, hat der Versicherungsnehmer während Frostperioden zumindest halbwöchentliche Kontrollen der Heizungsanlage durchzuführen.*)

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IBRRS 2003, 1212
VersicherungenVersicherungen
Psychische Reaktion im Sinne des § 2 IV AUB 88

BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 283/02

Stellt sich die Ausschüttung von Streßhormonen im Verlauf eines Unfallgeschehens mit der Folge einer Aortendissektion als normale, unwillkürlich und automatisch ablaufende körperliche Reaktion dar, liegt keine psychische Reaktion i.S. des § 2 IV AUB 88 vor.*)

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IBRRS 2003, 1200
VersicherungenVersicherungen
Verlust des Leistungsverweigerungsrecht

BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 139/01

a) Unter einem den Versicherungsfall nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 auslösenden Schadenereignis ist nur ein solches zu verstehen, für das derjenige, der auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, in haftungsrechtlich zurechenbarer Weise verantwortlich sein soll.*)

b) Der Versicherer verliert das Recht, die Leistung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit abzulehnen, wenn er dies dem Versicherungsnehmer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB 75 nicht unverzüglich schriftlich mitteilt. Er kann sich dieses Recht auch dann nicht wirksam vorbehalten, wenn er die Leistung aus anderen Gründen ablehnt (Aufgabe von BGH VersR 1986, 132).*)

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IBRRS 2003, 1192
VersicherungenVersicherungen
Begriff "Nähe" i.S.d. Garagenklausel in § 10 Nr. 2 VHB 92

BGH, Urteil vom 26.03.2003 - IV ZR 270/02

Zur Auslegung des Begriffs "Nähe" i.S. der Garagenklausel in § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB 92.*)

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IBRRS 2003, 0801
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Rechtsschutz umfasst das Erwerbsrisiko bei Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 19.02.2003 - IV ZR 318/02

Die Ausschlußklausel des § 4 (1) k ARB 75 umfaßt nicht auch das Erwerbsrisiko (hier: Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds).*)

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IBRRS 2003, 0742
VersicherungenVersicherungen
Beschränkte Haftung eines Gerüstbau-Versicherers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2002 - 4 U 232/01

Ist in einem Teilungsabkommen mit der Bau-Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftung des Haftpflichtversicherers eines Gerüstbauunternehmens für die durch unsachgemäße Aufstellung eines Gerüsts verursachte Körperverletzung eines gesetzlich unfallversicherten Dachdeckers auf 2/3 der normalerweise zu tragenden Hälfte des Schadens beschränkt, sofern an der Entstehung des Schadensereignisses neben dem Haftpflichtigen "eine Person beteiligt ist, deren Haftung im Verhältnis zum Verletzten nach §§ 636, 637 RVO ausgeschlossen sein könnte", so greift diese Beschränkung ein, wenn der Arbeitgeber des unfallversicherten Dachdeckers es entgegen seiner Pflicht aus § 618 BGB versäumt hat, vor Inbetriebnahme der Baustelle den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüsts zu überprüfen und die Haftung des Arbeitgebers für den Arbeitsunfall seines Dachdeckers nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2003, 0716
VersicherungenVersicherungen
Rechtsfolgenbelehrung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG

BGH, Urteil vom 05.02.2003 - IV ZR 44/02

1. An die Rechtsfolgenbelehrung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG sind strenge Anforderungen zu stellen. Erweckt sie den Anschein, die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen könne allein durch Klagerhebung erfolgen, so wird die Frist des § 12 Abs. 3 VVG nicht in Gang gesetzt.*)

2. Bei der Frage, ob eine Klagzustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO a.F. erfolgt ist, können dem Kläger Versäumnisse nur insoweit zugerechnet werden, wie sich feststellen läßt, daß die geforderte Handlung den Verfahrensgang verkürzt hätte, das Unterlassen also kausal für die Verzögerung der Zustellung geworden ist.*)

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IBRRS 2003, 0715
VersicherungenVersicherungen
Obliegenheitsverletzung durch Mitversicherten

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 41/02

Bei einer Versicherung fremder Interessen besteht kein Kündigungsrecht nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern der Mitversicherte, ohne Repräsentant des Versicherungsnehmers zu sein, die Obliegenheitsverletzung begeht.*)

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IBRRS 2003, 0585
VersicherungenVersicherungen
Leistungszusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 MB/KK 94

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 257/01

Hat der Versicherer eine Leistungszusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 MB/KK 94 erteilt, hat er sein Entscheidungsermessen damit endgültig ausgeübt. Eine gleichwohl vorgenommene Befristung der Zusage ist unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 0584
VersicherungenVersicherungen
Verkehrsrecht - Rotlichtverstoß: Immer grob fahrlässig?

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01

Es gibt keinen Grundsatz, nach dem das Nichtbeachten des Rotlichts einer Verkehrsampel stets als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls anzusehen ist. Aus der Entscheidung BGHZ 119, 147 ergibt sich nichts anderes.*)

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IBRRS 2003, 0500
VersicherungenVersicherungen
Reichweite des Baurisikoausschlusses

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.07.2002 - 16 W 66/02

Der Baurisikoausschluss nach § 4 Abs. 1 k ARB 75 umfasst auch den Rechtsstreit des Versicherungsnehmers wegen Beratungsverschuldens des Kreditgebers, der ihm zu dem Zweck, einem geschlossenen Immobilienfonds zur Errichtung eines Gebäudes beizutreten, die dafür nötigen Mittel bereitgestellt hat.

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IBRRS 2003, 0493
VersicherungenVersicherungen
"Schulbezogene Handlung"

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2001 - 8 U 2749/01

1. Zu den Voraussetzungen eines unprovozierten körperlichen Angriffs auf einen Mitschüler als schulbezogene Handlung.*)

2. Das Erfordernis des "doppelten Vorsatzes" für den Wegfall des Haftungsprivilegs nach den ehemaligen §§ 636 ff. RVO gilt für die nunmehr einschlägige Regelung gem. §§ 104 ff. SGB VII fort.*)

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IBRRS 2003, 0361
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01

1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i.S. von § 1 Ziff. 1 AHB.*)

2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.*)

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IBRRS 2003, 0162
VersicherungenVersicherungen
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles

OLG Koblenz, Urteil vom 06.12.2002 - 10 U 193/02

Eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles liegt vor, wenn ein unter einer Überdachung stehender offener Kamin, in dem über mehrere Stunden Papier und Pappe verbrannt wurden, für ca. 1 Stunde unbeaufsichtigt blieb, obgleich Feuer und Glut noch nicht vollständig erloschen waren und leichter Wind herrschte, darüber hinaus unmittelbar neben dem Kamin trockenes Holz gelagert war und das angrenzende Wohnhaus sich in Hanglage befand, schließlich durch Verwirbelungen des Brandstoffes und Funkenflug das angrenzende Wohnhaus in Brand geriet (in Anknüpfung an OLG Köln NVersZ 1999, 143; LG Frankfurt 1999, 41).*)




IBRRS 2003, 0017
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Versicherungsschutzes bei Bodenkontamination

BGH, Urteil vom 27.11.2002 - IV ZR 159/01

Zur Ursachenidentität im Sinne der sogenannten Serienschadenklausel bei wiederkehrenden schadenstiftenden betrieblichen Produktionsvorgängen.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2287
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistung für die GmbH der Ehefrau versichert?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2001 - 4 U 190/00

1. Die Berufshaftpflicht eines Architekten ist nach der Klausel A Ziff. 6 BBR (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren) nicht versichert, wenn dieser Leistungen für die GmbH seiner Ehefrau erbringt.

2. Hat der Architekt bei Beantragung der Berufshaftpflichtversicherung dem den Antrag aufnehmenden Agenten gegenüber klargestellt, dass er als Architekt überwiegend für eine GmbH tätig sein wolle, deren Alleingesellschafterin und Mitgeschäftsführerin seine Ehefrau und deren Geschäftsführer er selbst ist, und wurde seitens des Versicherers zur Vermeidung einer Überraschung auf den Ausschlusstatbestand gemäß Klausel A Ziff. 6 BBR nicht hingewiesen, so kann sich der Versicherer auf diese Ausschlussklausel nicht berufen.

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IBRRS 2002, 2269
VersicherungenVersicherungen
Verjährungshemmung bei Kfz-Haftpflichtversicherung

BGH, Urteil vom 05.11.2002 - VI ZR 416/01

§ 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG betrifft nur die erstmalige Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Haftpflichtversicherer.*)

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IBRRS 2002, 2251
VersicherungenVersicherungen
Nichtbeachtung d. Sicherheitsvorschrift: Leistungsfreiheit?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2001 - 4 U 147/00

1. Der Senat neigt dazu, die Sicherheitsvorschrift des § 9 Nr. 2 b VGB 62, in nicht benutzten Gebäuden die Wasserleitungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass sie nicht nur Schäden durch Nichtbeheizen während der Frostperiode vorbeugen soll, sondern auch Schäden durch Vandalismus oder Materialermüdung zu allen Jahreszeiten.*)

2. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschrift tritt abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG nach § 9 Nr. 1 Satz 2 VGB 62 nur ein, wenn der Versicherer den Beweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers einschließlich seiner Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Sicherheitsvorschrift führt.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschrift während der Sommerzeit.*)

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IBRRS 2002, 2198
VersicherungenVersicherungen
Wirksamkeit des § 4 I (6) MB/KK 94

BGH, Urteil vom 30.10.2002 - IV ZR 60/01

§ 4 (6) MB/KK 94 hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG, § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand.*)

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IBRRS 2002, 2186
VersicherungenVersicherungen
Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 6 Satz 1 Halbs. 2 PflVG

BGH, Urteil vom 02.10.2002 - IV ZR 309/01

Die in § 3 Nr. 6 Satz 1 Halbs. 2 PflVG enthaltenen Ausnahmetatbestände sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Sie beziehen sich allein auf Fälle der Leistungsfreiheit nach § 3 Nr. 4 PflVG.*)

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IBRRS 2002, 2162
VersicherungenVersicherungen
Wahlleistungsentgeltregelung

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZR 60/02

Die Wahlleistungsentgeltregelung eines Krankenhausträgers, wonach bei Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowohl für den Aufnahmetag als auch für den Entlassungs- oder Verlegungstag das volle Zusatzentgelt zu zahlen ist, ist unangemessen hoch im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BPflV.*)

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IBRRS 2002, 2038
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Arglistige Täuschung: Versicherung muß nicht zahlen

OLG Koblenz, Urteil vom 23.08.2002 - 10 U 1787/01

Der Versicherer wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer zwar einen infolge einer Verstopfung einer Abwasserleitung versicherten Leitungswasserschaden erlitten hat, anschließend einen weiteren nicht versicherten Überschwemmungsschaden - von außen durch den Lichtschacht eindringendes Niederschlagswasser - dem versicherten Leitungswasserschaden in arglistiger Weise unterzuschieben versucht.*)

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IBRRS 2002, 2037
VersicherungenVersicherungen
Abgrenzung "innerhalb eines Gebäudes"

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2002 - 4 U 69/02

Rohrleitungen, die im Erdreich unterhalb der Bodenplatte und innerhalb der Fundamentmauern eines Hauses verlegt sind, können nicht als "im Gebäude befindlich" entsprechend § 2 Abs. 3 Nr. 1, 1. Alternative Haftpflichtgesetz angesehen werden.*)

Die Abgrenzung "innerhalb eines Gebäudes" ist im Sinne versicherungsrechtlicher Vorschriften (OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1458 f und BGH, NJW-RR 1998, 1034 ff) anders zu beurteilen als beim Haftungsausschluss des § 2 Abs. 3 Nr. 1, 1. Alternative Haftpflichtgesetz.*)

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IBRRS 2002, 1829
VersicherungenVersicherungen
Wann hat Gutachten Schutzwirkung für Dritte?

BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 237/01

Unter dem Gesichtspunkt einer dem Auftraggeber gegenüber einem Dritten obliegenden Personensorge- oder Fürsorgepflicht kommt die Einbeziehung eines durch einen Versicherungsvertrag Begünstigten in die Schutzwirkungen eines zwischen dem Versicherer und einem von diesem herangezogenen Gutachter geschlossenen Vertrages nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsvertrag und das in dessen Rahmen eingeholte Gutachten Rechtsgüter des Versicherten berühren, deren Wahrung und Schutz dieser von seinem Vertragspartner in besonderem Maße erwarten darf.*)

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IBRRS 2002, 1793
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufshaftpflichtversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2001 - 4 U 190/01

Beantragt ein selbständiger Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung und stellt er dabei gegenüber dem den Antrag aufnehmenden Agenten klar, dass er als Architekt überwiegend für eine GmbH tätig sein wolle, deren Alleingesellschafterin und Mitgeschäftsführerin seine Ehefrau und deren Geschäftsführer er selbst ist, so wird eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen, die die Deckung für die Tätigkeit im Auftrag einer solchen GmbH auschließt, nach § 3 AGBG nicht Vertragsbestandteil, wenn seitens des Versicherers zur Vermeidung einer Überraschung des Antragstellers auf den Ausschlusstatbestand nicht ausdrücklich hingewiesen wird.*)

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IBRRS 2002, 1787
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umfang der Bauleistungsversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 4 U 187/01

Die Entschädigungspflicht des Versicherers aus der Bauleistungsversicherung entfällt nicht nach § 3 Nr. 1 ABU 86 i. V. m. § 7 VOB/B 1973 wegen Beschädigung der Bauleistung vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, wenn schadensursächlich teils ungewöhnliche, teils gewöhnliche Wetterbedingungen waren, die aber für die Jahreszeit normal und deshalb auch bei einer Gesamtschau nicht als außergewöhnlich einzustufen sind.*)

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IBRRS 2002, 1697
VersicherungenVersicherungen
Regressverzicht des Gebäudeversicherers

BGH, Beschluss vom 12.12.2001 - XII ZR 153/99

In der Gebäudeversicherung ergibt eine ergänzende Vertragsauslegung einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen bei einem gewerblichenn Mieter der Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wird.

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IBRRS 2002, 1684
VersicherungenVersicherungen
Widerspruchsbelehrung und Verbraucherinformation

OLG Oldenburg, Urteil vom 31.01.2001 - 2 U 265/00

Zu den Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung und Verbraucherinformation in einem Versicherungsvertrag.

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