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Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1530
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung: Deckung für Erdrutschungen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2004 - 10 W 587/03

1. Nach § 4 Abs. 1 Ziffer 5 AHB sind vom Versicherungsschutz u.a. Haftpflichtschäden ausgeschlossen, welche durch Senkungen von Grundstücken, auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles einen solchen, durch Erdrutschungen oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten entstehen. Im Gegensatz zu einer Senkung eines Grundstücks liegt eine Erdrutschung dann vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.*)

2. Die Reglung will neben der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten den Versicherer vor schweren und unkalkulierbaren Katastrophenschäden bewahren. Der Ausschluss umfasst die unmittelbaren und mittelbaren Folgeschäden. Es kommt nicht darauf an, ob die Ursache für den unter den Ausschlusstatbestand fallenden Sachverhalt die einzige und überwiegende oder unmittelbare Ursache ist. Es genügt, dass diese Ursache im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden angesehen werden muss. Auf ein schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen des VN kommt es nicht an. Hat der VN durch Freilegung einer Kegelbahnaußenmauer einen Erdrutsch verursacht, besteht ein Ausschluss vom Versicherungsschutz, auch wenn es sich nicht um ein Naturereignis handelt.*)

3. Bei der konstitutiven Charakter habenden Ausschlussklausel des § 4 Abs. 1 Ziffer 5 AHB handelt es sich um einen objektiven Ausschlusstatbestand und nicht um eine Obliegenheit oder sog. verhüllte Obliegenheit im Sinne einer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Risikobeschränkung, die als Ausschlusstatbestand formuliert, ihrer wahren Rechtsnatur aber eine Obliegenheit ist. Der Ausschlusstatbestand steht nach Schadenseintritt hinsichtlich der Frage der Geltendmachung nicht zur Disposition der Parteien. Nur wenn sich aus dem Versicherungsschein oder den Nachträgen ergibt, dass die Regelung abbedungen ist, kann auf die Anwendung der Ausschlussklausel durch den Versicherer verzichtet werden.*)

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IBRRS 2004, 1511
VersicherungenVersicherungen
§ 4 Abs. 1 Ziff. 6 a AHB gegenüber besonderen Bedingungen

BGH, Urteil vom 09.06.2004 - IV ZR 228/03

Zum Verhältnis des Ausschlußtatbestandes in § 4 I Ziff. 6a AHB zu Regelungen in Besonderen Bedingungen.*)

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IBRRS 2004, 1473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Leistungsfreiheit nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG

BGH, Urteil vom 05.05.2004 - IV ZR 183/03

Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG ist die Gefahrenlage bei Abschluß des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist. Dabei ist die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen. Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, hat in diesem Zusammenhang zwar erhebliche Indizwirkung, ersetzt die vom Tatrichter geforderte eigene Gesamtabwägung aber nicht.*)

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IBRRS 2004, 1374
BauvertragBauvertrag
Keine pauschale Wertminderung für 10 kv-Kabel

LG Arnsberg, Urteil vom 04.11.2003 - 1 O 566/02

1. Fällt dem Schuldner objektiv eine Pflichtverletzung zur Last oder ist die Schadensursache in sonstiger Weise aus seinem Verantwortungsbereich hervorgegangen, so muss er beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

2. Bei der Beschädigung eines Mittelspannungskabels und anschließender ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt kein technischer Minderwert.

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IBRRS 2004, 1347
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung: Anerkenntnisverbot des § 5 Nr. 5 AHB

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.01.2004 - 5 U 404/03

1. Mit einer prozessualen Erledigungserklärung wird nicht immer ein Anerkenntnis im Sinne von § 5 Nr. 5 AHB abgegeben.*)

2. Die Erklärung des Einverständnisses der vorläufigen Verrechnung von Gewährleistungsansprüchen mit Honorarforderungen durch einen Architekten verletzt das Anerkenntnisverbot, wenn sie lediglich mit dem Vorbehalt verbunden wird, damit "kein volles Schuldanerkenntnis" abgeben zu wollen.*)

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IBRRS 2004, 1253
ImmobilienImmobilien
Wann beginnt Kündigungsfrist des Erwerbers?

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - IV ZR 62/03

a) Die Monatsfrist, innerhalb deren der Erwerber einer versicherten Sache die bestehenden Versicherungen kündigen kann (§ 70 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG), beginnt grundsätzlich mit der Erfüllung des Eigentumserwerbstatbestandes, im Fall des Erwerbs eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluß.*)

b) Soweit der Erwerber erst später Kenntnis von der Versicherung erlangt hat und die Kündigungsfrist erst von dieser Kenntnis an läuft (§ 70 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 VVG), genügt für den Fristbeginn die Kenntnis davon, daß bestimmte Risiken bei einem bestimmten Versicherer gedeckt sind.*)

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IBRRS 2004, 1199
VersicherungenVersicherungen
Leistungsverweigerung eines Sachversicherers zulässig?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.04.2004 - 12 U 141/03

1. Die nach außen gegebene Erklärung eines Sachversicherers, für einen Schadensfall keine Leistungen zu erbringen, stellt, selbst wenn sie keine förmliche Leistungsablehnung sein sollte, in der Rechtsschutzversicherung ein Verstoß gegen Rechtspflichten im Sinne von § 4 ARB 96 dar.*)

2. Die Geltendmachung der Neuwertspitze gegen den Feuerversicherer eines abgebrannten Gebäudes unterfällt nicht dem Risikoausschluss des § 3 (1) d ARB 96 (Baurisiko/Baufinanzierung).*)

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IBRRS 2004, 1104
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter haftet für Waschmaschinenwasserschaden

OLG Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004 - 3 U 6/04

Wenn ein Hausbewohner den Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn befestigt und diesen danach durchgängig geöffnet lässt, ohne jemals zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitzt, so beruht ein Wasserschaden, der dadurch eintritt, dass der Schlauch nach sechs Jahren vom Hahnzapfen abrutscht, auf grober Fahrlässigkeit.*)

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IBRRS 2004, 1095
BauträgerBauträger
Anforderungen an eine Genehmigung von Vertragsänderungen

BGH, Urteil vom 10.03.2004 - IV ZR 75/03

Zu den Anforderungen an eine Genehmigung von Vertragsänderungen in Nachtragsversicherungsscheinen*)

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IBRRS 2004, 1074
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Unterfällt Wegeunfall dem Risikoausschluss nach ARB 75?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2003 - 12 U 98/03

Der Wegeunfall eines selbständigen Monteurs fällt nicht unter den Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.*)

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IBRRS 2004, 1073
ImmobilienImmobilien
Abwasserleitungs ist nicht nach VGB 88 mitversichert

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.2003 - 12 U 60/03

Der Umstand, dass über eine Abwasserleitung der Überlauf einer Warmwasser- oder Dampfheizung abgeführt wird, macht die Abwasserleitung nicht zu einem Rohr der Heizungsanlage im Sinne von § 7 Nr. 3 VGB 88.*)

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IBRRS 2004, 0990
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Wertminderung bei repariertem Stromkabel?

AG Bochum, Urteil vom 20.02.2003 - 45 C 212/02

Zu der Frage, ob bei der Beschädigung eines Stromkabels und anschließender ordnungsgemäßer Reparatur ein technischer Minderwert verbleibt.

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IBRRS 2004, 0957
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Baggerarbeiten durch Privathaftpflichtversicherung gedeckt?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2004 - 3 W 5/04

1. Die Grenzen der Gefahren des täglichen Lebens, für die eine Privathaftpflichtversicherung einzustehen hat, sind dann überschritten, wenn die fragliche Tätigkeit wegen der mit ihr verbundenen Gefahren von einem durchschnittlichen verständigen und geschickten Laien vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt würde.*)

2. Dies ist der Fall, wenn unter Einsatz eines Baggers eine unmittelbar an ein Gebäude anschließende 2,50 m tiefe und 50 qm große Baugrube ausgehoben wird.*)

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IBRRS 2004, 0941
VersicherungenVersicherungen
Risikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2004 - 12 U 96/03

Ein Rechtsstreit über die sachliche Berechtigung an einem Vermögenswert, der zur Sicherung der Finanzierung eines Bauvorhabens geschaffen und eingesetzt worden ist, unterfällt jedenfalls dann nicht dem Risikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94, wenn der Kredit vollständig zurückgeführt ist und der Kreditgeber die Sicherheit freigegeben hat.*)

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IBRRS 2004, 0933
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Risikoausschluss bei fehlerhafter Wohnfläche

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 110/03

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unzutreffend angegebener Wohnfläche aus einem Immobilienkaufvertrag mit Herstellungs- konkret Ausbauverpflichtung unterfällt dem Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 k ARB 75 (Baurisikoklausel) auch dann, wenn die zugesagte Wohnfläche bautechnisch von Anfang an nicht erzielbar war.*)

Der Risikoausschluss bezieht sich auch auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (Betrug), sofern sich diese auf bewusste Falschangaben zu wesentlichen Planungswerten beziehen.*)

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IBRRS 2004, 0849
VersicherungenVersicherungen
Beweislast für Ausschlusstatbestand der Nr. 1 BBR

BGH, Urteil vom 10.03.2004 - IV ZR 169/03

a) Soweit Nr. 1 der Risikobeschreibungen, Erläuterungen und Besonderen Bedingungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung die Gefahren eines Berufes vom Versicherungsschutz ausnimmt, handelt es sich um einen Ausschlußtatbestand, dessen Voraussetzungen der Versicherer darzulegen und zu beweisen hat.*)

b) Der Risikoausschluß der ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in Nr. 1 der BBR setzt voraus, daß die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Betätigung erfolgt, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn sich das Risiko für einen in der Haftpflichtversicherung allein relevanten Fremdschaden erhöht, für den der Versicherungsnehmer haften müßte.*)

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IBRRS 2004, 0848
BauvertragBauvertrag
Wann liegt Anerkenntnis i.S.d. § 154 VVG vor?

BGH, Urteil vom 17.03.2004 - IV ZR 268/03

Die Frage, ob eine Feststellung des Haftpflichtanspruchs im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 1 VVG durch Anerkenntnis des Versicherungsnehmers (oder des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Versicherungsnehmers) vorliegt, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob das Anerkenntnis im Deckungsverhältnis eine zur Leistungsfreiheit führende Obliegenheitsverletzung darstellt (§ 5 Nr. 5 i.V. mit § 6 AHB, § 154 Abs. 2 VVG)*)

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IBRRS 2004, 0747
VersicherungenVersicherungen
Wirksame Belehrung des Verbrauchers

BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 58/03

a) Eine wirksame Belehrung des Verbrauchers über sein Widerspruchsrecht nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG setzt voraus, daß auf die vorgeschriebene Form des Widerspruchs (hier Schriftlichkeit) und darauf hingewiesen wird, daß die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs die vierzehntägige Frist wahrt.*)

b) Zu den Anforderungen an eine drucktechnisch deutliche Form der Belehrung.*)

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IBRRS 2004, 0635
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer hat Anspruch auf den Neuwertanteil?

BGH, Urteil vom 18.02.2004 - IV ZR 94/03

Der Anspruch auf den Neuwertanteil entsteht bis zum Eigentumsübergang in der Person des Grundstücksveräußerers, wenn bis dahin die Wiederherstellung sichergestellt ist.*)

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IBRRS 2004, 0634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bindungswirkung des Haftpflicht- im Deckungsprozess

BGH, Urteil vom 18.02.2004 - IV ZR 126/02

Feststellungen im vorangegangenen Haftpflichtprozeß zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten haben im nachfolgenden Deckungsprozeß zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer nur insoweit Bindungswirkung, als Voraussetzungsidentität vorliegt.*)

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IBRRS 2004, 0621
VersicherungenVersicherungen
Schadensersatz aus c.i.c. des Versicherers: Verjährung

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - IV ZR 44/03

Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo und der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers unterliegen auch dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers (oder seines Agenten) zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht.*)

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IBRRS 2004, 0610
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Haftungsprivilegierung auch bei Heimfahrt von Baustelle?

BGH, Urteil vom 02.12.2003 - VI ZR 348/02

1. Die Beurteilung, ob der Geschädigte den Unfall auf einem Betriebsweg oder einem Weg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII erlitten hat, ist in erster Linie dem Tatrichter vorbehalten und revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Zu prüfen hat das Revisionsgericht jedoch, ob die Würdigung durch das Berufungsgericht auf einer rechtsfehlerhaften Abgrenzung dieser Begriffe zueinander beruht.

2. Bei Unfällen von Betriebsangehörigen ist nach Inkrafttreten der §§ 104, 105 SGB VII zwischen Betriebswegen und anderen, nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Wegen zu unterscheiden. Für die Abgrenzung können die Kriterien herangezogen werden, die die Rechtsprechung zur "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" nach §§ 636, 637 RVO entwickelt hat (vgl. BGHZ 145, 311).

3. Wenn ein Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber eröffnete Möglichkeit zur Mitfahrt mit einem Sammeltransport in einem betriebseigenen Fahrzeug und mit einem betriebsangehörigen Fahrer in Anspruch nimmt, handelt es sich bei der Fahrt um einen nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherten Betriebsweg (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2003 - VI ZR 349/02).

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IBRRS 2004, 0486
VersicherungenVersicherungen
Risikoausschluss nach § 9 Ziff. 3 a VGB 88: Voraussetzungen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2003 - 12 U 97/03

Der Risikoausschluss nach § 9 Ziff. 3 a VGB 88 setzt eine Unbenutzbarkeit des gesamten versicherten Gebäudes wegen Umbauarbeiten voraus.*)

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IBRRS 2004, 0461
ProzessualesProzessuales
Eigenen Anwaltsbestellung durch den Versicherungsnehmer

BGH, Beschluss vom 20.01.2004 - VI ZB 76/03

Die Bestellung eines eigenen Anwalts durch den Versicherungsnehmer bei Geltendmachung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer und des Schadensersatzanspruches gegen den Halter/Fahrer des versicherten Fahrzeuges in einem gemeinsamen Rechtsstreit ist dann nicht notwendig und die damit verursachten Kosten sind auch nicht erstattungsfähig, wenn kein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts besteht.*)

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IBRRS 2004, 0361
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Lieferung mangelhafter Bauteile

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2003 - 4 U 170/02

1. Zur Verjährung von Ansprüchen aus der Betriebshaftpflichtversicherung, wenn die Versicherungsnehmerin wegen der Lieferung mangelhafter Bauteile in Anspruch genommen wird

a) durch ihren Abnehmer, der seine Ansprüche daraus herleitet, dass er seinen Kunden für Mangelfolgeschäden an seinen Werkleistungen Schadensersatz durch erneute Erbringung seiner Werkleistungen leisten musste,

b) durch den Haftpflichtversicherer des Abnehmers, der nach § 67 VVG im Zuge eines Vergleichs mit dem Montageversicherer der Werkleistungsempfänger deren Produkthaftungsansprüche gegen die Versicherungsnehmerin erworben hat.*)

2. Zur Leistungsfreiheit des Versicherers aus einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Handel mit Spezialstahl "ausschließlich als Streckengeschäft" wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige jedes Versicherungsfalles, wenn die in Deutschland ansässige Versicherungsnehmerin die von einem verbundenen Herstellerwerk im Ausland produzierten Bauteile im Streckengeschäft an ihren Abnehmer geliefert hat und auch die Rechnungsstellung durch das Herstellerwerk erfolgte.*)

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IBRRS 2004, 0356
VersicherungenVersicherungen
Kündigung vor Eintritt des Versicherungsfalles

BGH, Urteil vom 14.01.2004 - IV ZR 127/03

Der Anwendungsbereich des § 158i VVG erfaßt nicht den Fall, in dem das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles durch Kündigung beendet worden ist. Mit der Wirksamkeit der Kündigung verliert deshalb auch ein mitversicherter Kraftfahrzeugführer, der von der Kündigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine Kenntnis hat und auch nicht haben mußte, den Versicherungsschutz.*)

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IBRRS 2004, 0265
VersicherungenVersicherungen
Provisionsverluste eines Versicherungsvertreters

BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 117/03

a) Zur Frage der nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 HGB auszugleichenden Provisionsverluste eines Versicherungsvertreters.*)

b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Darlegungs- und Beweislast für die "werbende" und die "verwaltende" Tätigkeit eines Tankstellenhalters ist auf einen Versicherungsvertretervertrag, der jeweils gesonderte Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen, für deren Erweiterung und für die Bestandspflege vorsieht und diese Provisionen jeweils den entsprechenden Aufgaben des Vertreters zuordnet, nicht übertragbar.*)

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IBRRS 2004, 0248
VersicherungenVersicherungen
Abschluß einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 375/02

Der Abschluß einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung setzt nicht voraus, daß dem Patienten vor Abschluß der Vereinbarung, wie bei einem Kostenvoranschlag nach § 650 BGB, detailliert und auf den Einzelfall abgestellt die Höhe der voraussichtlich entstehenden Arztkosten mitgeteilt wird (Fortführung zum Senatsurteil vom 27. November 2003 - III ZR 37/03, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2004, 0204
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auslegung einer ABU-Klausel: Grundsätzliche Bedeutung?

BGH, Beschluss vom 10.12.2003 - IV ZR 319/02

Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nicht schon deshalb zu, weil die Entscheidung von der Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (hier: Klausel 65 zu den ABU) abhängt, aber nicht dargelegt wird, daß die Auslegung der Klausel über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist.*)

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IBRRS 2004, 0153
VersicherungenVersicherungen
Wahlleistungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - III ZR 37/03

Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten.*)

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IBRRS 2004, 0126
VersicherungenVersicherungen
AVB Warenkredit: Benachteiligung des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 6/03

a) §§ 4 Nr. 3, 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 lit. a i.V.m. Nr. 2 und 15 Abs. 1 AVB Warenkredit 1999 führen weder für sich allein noch in ihrem Zusammenspiel zu einer für den Versicherungsnehmer unangemessenen Benachteiligung.*)

b) § 103 Abs. 1 InsO läßt § 14 Abs. 1 VVG unberührt.*)

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IBRRS 2004, 0106
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Keine pauschale Wertminderung bei Stromkabelschäden!

AG Meinerzhagen, Urteil vom 26.11.2003 - 4 C 377/02

Bei der Beschädigung eines Mittelspannungskabels und anschließender ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt kein technischer Minderwert. Eine Wertminderung ist konkret nachzuweisen.

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IBRRS 2004, 0101
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebshaftpflicht: Anzeigeobliegenheit eines Statikers

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2003 - 8 U 35/03

1. Zur Anzeigeobliegenheit eines Statikers gegenüber seiner Betriebshaftpflichtversicherung nach dem Auftreten von Rissen in dem errichteten Gebäude.*)

2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben gehindert, sich auf die Frist des § 12 III VVG zu berufen, wenn er zunächst mit dem gesetzlichen Vertreter der VN korrespondiert, ihm gegenüber den Versicherungsschutz versagt und dieser selbst fristgerecht Klage erhebt, bevor sodann nach Fristablauf die VN in den Rechtsstreit eintritt.*)

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IBRRS 2004, 0045
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Treuhänderische Verwahrung von Versicherungsleistungen

LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2003 - 32 O 39/02

Umfasst der Deckungsschutz der durch den Bauherren abgeschlossenen Bauleistungsversicherung auch Leistungen der Subunternehmerin des Auftragnehmers, so stehen dem Bauherren als Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur zu treuen Händen zu, so dass nach der Einziehung der Versicherungsleistung der Versicherungsnehmer die Entschädigung an den Versicherten weiterzuleiten hat.

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IBRRS 2004, 0044
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Insolvenz des Haftpflichtigen

LG Gießen, Urteil vom 08.12.2003 - 4 O 280/00

1. In der Insolvenz des auf Schadensersatz haftenden Sonderfachmanns kann der Bauherr abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsleistung des Haftpflichtversicherers verlangen.

2. Die abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG kann unmittelbar durch Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, beschränkt auf die Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer.

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Online seit 2003

IBRRS 2003, 3113
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Bestimmung des Versicherungswertes

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2003 - 8 U 6/03

1. Beim Abschluss eines (Folge)Vertrages bei einer Wohngebäudeversicherung trifft den Versicherer nach Treu und Glauben die Verpflichtung, den Versicherungsnehmer auf die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis des Neuwertes 1914 sowie die Gefahren einer falschen Festsetzung (Unterversicherung) hinzuweisen. Dieser Verpflichtung kann der Versicherer u. a. dadurch genügen, dass er dem Versicherungsnehmer empfiehlt, zur Bestimmung des Versicherungswertes einen Sachverständigen hinzuzuziehen, oder er ihm seine eigene sachkundige Beratung anbietet.*)

2. Dieser Verpflichtung genügt ein Versicherer nicht, wenn er bei Abschluss eines Folgevertrages einen vom Versicherungsnehmer genannten Wert des Hauses ungeprüft in den Versicherungsvertrag übernimmt, obwohl der Versicherungsnehmer ausdrücklich erklärt hat, er wünsche eine "100%ige Absicherung", und ohne nachzufragen, ob sich seit Abschluss des Ursprungsvertrages wertsteigernde Veränderungen an dem Objekt ergeben haben, sowie einen Hinweis auf eine sachverständige Beratung zur Vermeidung einer drohenden Unterversicherung unterlässt.*)

3. In einem solchen Fall fällt dem Versicherungsnehmer kein Mitverschulden gem. § 254 BGB zur Last.*)

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IBRRS 2003, 3089
VersicherungenVersicherungen
Widerrufliche Bezugsberechtigung an einen Dritten

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 252/01

Hat der Schuldner für eine von ihm abgeschlossene Lebensversicherung einem Dritten ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, richtet sich nach Eintritt des Versicherungsfalls der Anfechtungsanspruch gegen den Dritten auf Auszahlung der vom Versicherer geschuldeten Versicherungssumme, nicht auf Rückgewähr der vom Schuldner geleisteten Prämien.*)

Bei Erteilung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einen Dritten gilt die anfechtbare Rechtshandlung erst dann als vorgenommen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.*)

Der Anfechtungsanspruch gewährt in der Insolvenz des Anfechtungsgegners im allgemeinen ein Aussonderungsrecht.*)

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IBRRS 2003, 3022
VersicherungenVersicherungen
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

BGH, Urteil vom 29.10.2003 - IV ZR 38/03

Im Hinblick auf § 178 e VVG sind die Vorschriften des § 21 Abs. 1 b) Nr. 1 und c) sowie Abs. 2 der Satzung der Krankenversorgung des Bundesbahnbeamten unwirksam, soweit danach der Verlust des Anspruchs auf Ruhegehalt das Ende der Mitgliedschaft bei der Beklagten zur Folge hat.*)

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IBRRS 2003, 3003
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anzeigepflicht bzgl. selbständigem Beweisverfahren

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 18/03

Zur Abgrenzung einer vorsätzlichen von einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens dem Haftpflichtversicherer anzuzeigen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1997 - 7 U 5/97 - NJW 1999, 799).*)

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IBRRS 2003, 2978
VersicherungenVersicherungen
Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz

BGH, Urteil vom 29.10.2003 - IV ZR 16/03

Zur Beweislast im Rahmen des § 61 VVG, wenn sich der Versicherungsnehmer auf Unzurechnungsfähigkeit im Sinne von § 827 Satz 1 BGB beruft.*)

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IBRRS 2003, 2956
VersicherungenVersicherungen
Einschlafen während Herdbenutzung grob sorgfaltswidrig?

OLG Dresden, Urteil vom 24.04.2003 - 4 U 193/03

Im Vergleich zum unbeaufsichtigten Zurücklassen siedenden Fettes stellt das Einschlafen, während auf dem Gasherd in einem Topf Babyflaschen aus Plastik in Wasser ausgekocht werden, kein grob sorgfaltswidriges Verhalten dar.

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IBRRS 2003, 2881
VersicherungenVersicherungen
Vertretung des Schädigers durch Haftpflichtversicherung

BGH, Urteil vom 07.10.2003 - VI ZR 392/02

Der versicherte Schädiger, der die Schadensregulierung seinem Haftpflichtversicherer überläßt, muß die von diesem in einem mit einer Krankenkasse vereinbarten Teilungsabkommen abgegebene Erklärung, auf die Einrede der Verjährung werde auch nach Überschreiten des Limits verzichtet, jedenfalls soweit gegen sich gelten lassen, als die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Versicherungssumme nicht überschritten wird.*)

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IBRRS 2003, 2667
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Umfang des Baurisiko-Ausschlusses

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - IV ZR 32/03

Schließt eine Rechtsschutzversicherung in ihren AGB das Baurisiko aus, so gilt dieser Ausschluss nur für Rechtsstreitigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes stehen. Dagegen darf sie die Deckungszusage nicht für die Durchsetzung von Ansprüchen verweigern, die sich aus Erwerb und Finanzierung von Fondsanteilen ergeben, selbst wenn der Zweck der Fondsgesellschaft in der Errichtung und Verwaltung einer Immobilie besteht.

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IBRRS 2003, 2656
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Auslegung der sog. "Serienschadenklausel"

BGH, Urteil vom 17.09.2003 - IV ZR 19/03

Zur Auslegung des Begriffes "rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang" im Sinne der sogenannten Serienschadenklausel bei Vermittlungen von Beteiligungen an Immobilienfonds.*)

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IBRRS 2003, 2651
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verbandsklagen zur Überprüfung von Tarifklauseln: Streitwert

BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03

Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)

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IBRRS 2003, 2622
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Arbeit & Soziales - Berufsunfähigkeit eines hochspezialisierten Architekten

OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.2002 - 10 U 211/02

Ein selbständiger Architekt, dessen Betrieb aufgrund seiner hohen Spezialisierung - Errichtung von Behindertenwerkstätten und Behindertenschulen, Mehrzweckhallen, Industriemuseen - auf ihn zugeschnitten ist, kann bei einer mindestens 50 prozentigen Berufsunfähigkeit nicht darauf verwiesen werden, dass er als mitarbeitender Betriebsinhaber grundsätzlich eine Betriebsumorganisation vornehmen könne, wenn das besondere Fachwissen des Architekten dem Betrieb das Gepräge gibt, er in fachlicher Hinsicht nicht ersetzbar ist.*)

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IBRRS 2003, 2606
VersicherungenVersicherungen
Reichweite der Ausschlussklausel "Baurisiko"

OLG Köln, Urteil vom 18.02.2003 - 9 U 85/02

1. Nicht alle Risiken, die als Folge eines Bauvorhabens entstehen können, sind aufgrund der Ausschlussklausel "Baurisiko" vom Deckungsschutz ausgeschlossen.

2. Rechtliche Auseinandersetzungen, die nicht mit dem Bau zusammenhängende Gewährleistungsansprüche oder von der Baumaßnahme unabhängige fehlerhafte steuerliche Beratung betreffen, fallen nicht unter das ausgeschlossene Baurisiko.

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IBRRS 2003, 2585
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architektenhaftpflicht: Wann entfällt Versicherungsschutz?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2003 - 12 U 42/03

Der Risikoausschluss der bewußten Pflichtwidrigkeit in der Architekten-Haftpflichtversicherung setzt auch bei technischen Regeln voraus, dass diese im Rahmen der Auftragserfüllung zu beachten waren.*)

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IBRRS 2003, 2541
VersicherungenVersicherungen
Befriedigungsvorrecht aus § 116 Abs. 4 SGB X

BGH, Beschluss vom 08.07.2003 - VI ZA 9/03

Beruft sich der Geschädigte im Haftpflichtprozeß gegenüber dem Vortrag des Haftpflichtversicherers, die Versicherungssumme reiche zur Befriedigung der mehreren Betroffenen nicht aus, auf sein Befriedigungsvorrecht aus § 116 Abs. 4 SGB X, so führt dies nicht dazu, daß die Verteilung der Versicherungssumme generell unterbleibt. Vielmehr findet zunächst im Rahmen des Verteilungsverfahrens die anteilige Kürzung aller Forderungen statt, sodann erhält der Geschädigte einen Anteil von den Ansprüchen seiner Rechtsnachfolger in der Höhe, wie sie erforderlich ist, um seinen Ausfall infolge der Kürzung auszugleichen.*)

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IBRRS 2003, 2440
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Schlampiger Arbeit: Vorsätzliche Schadensherbeiführung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 214/02

Beim Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 2 AHB muss - anders als bei § 4 II Nr. 1 AHB - der Vorsatz den schädigenden Erfolg nicht mit umfassen.*)

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