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Sachgebiet: Versicherungen

1183 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 2001
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rückwirkende Einstufung gilt nur für Leistungen, die vor 01.08.2013 geruht haben

BGH, Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 169/15

Die rückwirkende Einstufung in den Notlagentarif des § 12h VAG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung gemäß Art. 7 Satz 2 EGVVG setzt voraus, dass ein Ruhen der Leistungen noch bei Inkrafttreten der Regelung am 1. August 2013 vorgelegen hat.*)

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IBRRS 2016, 1782
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschein weicht vom Antrag ab: Was wird Vertragsinhalt?

BGH, Urteil vom 22.06.2016 - IV ZR 431/14

Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins zugunsten des Versicherungsnehmers vom Inhalt des zugrunde liegenden Antrags ab, so kommt der Versicherungsvertrag auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen eines Monats widerspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 22.02.1995 - IV ZR 58/94, VersR 1995, 648).*)

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IBRRS 2016, 1751
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtschutzversicherung: Verbraucher muss keine Maklerprovision zahlen!

AG Charlottenburg, Urteil vom 23.03.2016 - 215 C 318/15

1. Ein von einem Verbraucher aufgesuchter Versicherungsmakler erhält üblicherweise von der Versicherung eine Provisionszahlung im Falle des Abschlusses der Versicherung. Der Verbraucher muss deswegen nicht erwarten, eine Maklerprovision zahlen zu müssen.

2. Selbst wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach seinem Beruf gefragt wird und er "selbstständig" angibt, führt das nicht zwingend zu einem Vertragsschluss als Unternehmer. Die Stellung als Unternehmer oder Verbraucher ist nach objektiven Anhaltspunkten zu entscheiden (hier: Verbraucher, da Abschluss einer privaten Rechtschutzversicherung).

3. Die Formulierung "Stundensatz (...) je angefangene Stunde, 100 Euro (ohne MwSt.)" benachteiligt den Verbraucher unangemessen, weil sie unklar ist.

4. Die Unklarheit ergibt sich daraus, dass sich für den Vertragspartner des Verwenders eben die aufgezeigte Folge der unter Umständen erheblichen Höhe der Vergütung trotz eines zeitlich deutlich geringeren Tätigkeitsumfangs nicht erschließt, weil dem Vertragspartner nicht bewusst ist, dass am Ende der Maklertätigkeit nicht eine angefangene Stunde stehen kann, sondern wegen der Abrechnung der Einzeltätigkeiten etliche angefangene Stunden, die jeweils den vollen Stundensatz auslösen, in die Abrechnung einfließen können.

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IBRRS 2016, 1391
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auskunftsobliegenheiten des Versicherungsnehmers sind weit gefasst!

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - IV ZR 152/14

1. Hat der Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen dem Versicherer soweit möglich unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, ist diese Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit weit gefasst.

2. Der Zweck der Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit besteht darin, den Versicherer in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen seiner Eintrittspflicht sachgerecht zu prüfen, indem er Ursache und Umfang des Schadens ermittelt. Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann.

3. Der Versicherungsnehmer hat auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen.




IBRRS 2016, 1193
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Keine Neuwertentschädigung bis zum Neuwert des zerstörten Gebäudes!

BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14

Die so genannte strenge Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung zielt auch auf eine Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers. Allein die Erwägung, mit der geforderten Neuwertentschädigung sei keine Bereicherung des Versicherungsnehmers verbunden, macht eine Prüfung der Voraussetzungen der Klausel nicht entbehrlich.*)




IBRRS 2016, 1272
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckunganspruch wirksam abgetreten: Geschädigter kann Versicherer direkt in Anspruch nehmen

BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 531/14

Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung steht einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Versicherers durch den Geschädigten auch ohne vorherige Feststellung des Haftpflichtanspruchs nicht entgegen, wenn der Deckungsanspruch wirksam an den Geschädigten abgetreten ist.*)

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IBRRS 2016, 1090
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Keine Verdachtskündigung ohne Anhörung des Betroffenen!

OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2015 - 6 U 12/15

1. Die Erfüllung der Anhörungspflicht ist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung. Denn allein das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts rechtfertigt noch keine Kündigung. Der Handelsvertreter muss mit dem Vorwurf konkret konfrontiert und es muss ihm Gelegenheit gegeben werden, sich zum Tatvorwurf zu äußern und zu verteidigen.

2. Die außerordentliche Kündigung nach § 89a Abs. 1, § 92 Abs. 2 HGB muss in angemessener Zeit ausgesprochen werden. Danei kommt es nicht auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB an, sondern es ist dem Berechtigten eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, deren Dauer sich nach den Umständen des jeweiligen Falls richtet.

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IBRRS 2016, 0354
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Eigenbrandstiftung führt zur Leistungsfreiheit!

OLG München, Urteil vom 27.03.2015 - 25 U 3746/14

1. Der Eintritt des Zwangsverwalters in den Versicherungsvertrag berührt die Stellung des Schuldners als Versicherungsnehmer nicht.

2. Die vorsätzliche Eigenbrandstiftung des Eigentümers führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch) gegenüber dem Zwangsverwalter.

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IBRRS 2016, 0280
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Solange es tropft, muss die Versicherung zahlen!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2015 - 20 W 19/15

Der Versicherungsfall im Fall von Nässeschäden dauert so lange an, wie Wasser bestimmungswidrig aus der Leitung austritt und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt. Es ist mithin nicht darauf abzustellen, wann die erste Rohrundichtigkeit im Sinne einer Erstschädigung eingetreten ist. Ebenso unerheblich ist ein Wechsel des Versicherungsnehmers bei Fortführung des bestehenden Versichrungsverhältnisses.

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IBRRS 2016, 0245
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Weg für Begleitperson zu eng: Transport mit Gabelstapler grob fahrlässig!

LG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2015 - 12 O 1961/14

1. Werden Transporte mit einem Gabelstapler auf einem so engen Weg durchgeführt, dass eine Sicherungsperson sehr nah neben dem Gabelstapler laufen und sich so in den direkten Gefahrenbereich des Fahrzeugs begeben muss, ist das Verhalten der Repräsentanten des Unternehmens grob fahrlässig.

2. Hat der Betriebsleiter die Anweisung dazu vielleicht nicht gegeben, aber zumindest von der Art und Weise des Transportes gewusst und diese geduldet, haftet das Unternehmen für daraus entstehende Unfallschäden gegenüber der Versicherung.

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IBRRS 2016, 0169
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausschluss der Baurisikoklausel unter Wohnungseigentümern?

AG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2015 - 23 C 17/15

1. Die Ausschlussklausel für Baumaßnahmen im Sinne der ARB ist für eine Binnenrechtsstreitigkeit unter Wohnungseigentümern auch dann nicht einschlägig, wenn ihre Beschlussfassung Baumaßnahmen beinhaltet.

2. Risikoausschlüsse sind in der Regel eng auszulegen - ihr Anwendungsbereich darf nicht weiter ausgedehnt werden, als ihr Sinn unter Beachtung des wirtschaftlichen Ziels und der gewählten Ausdrucksweise erfordert.

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IBRRS 2016, 0091
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Führt ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zu einem Regressverzicht der Versicherung?

OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - 9 U 26/15

Eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann in Fällen, in denen ein gutes und gelebtes Nachbarschaftsverhältnis besteht und noch fortbesteht, durch Übertragung der von dem Bundesgerichtshof seit dem Jahre 2000 entwickelten, und in der Folgezeit fortgeführten und konkretisierten Rechtsprechung zu einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers im Verhältnis zu einem haftpflichtversicherten Mieter oder sonstigen unentgeltlichen Nutzungsberechtigten nicht angenommen werden.*)

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IBRRS 2016, 0026
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Brandlegung durch Dritte rein theoretisch: Versicherungsnehmer ist Brandstifter!

OLG Braunschweig, Urteil vom 02.07.2014 - 3 U 40/13

Kann die Versicherung nachweisen, dass eine Brandlegung durch Dritte nur eine theoretische Möglichkeit ist und kommt aufgrund der Tatumstände nur der Versicherungsnehmer als Brandstifter in Betracht, dann ist der Versicherung der Nachweis gelungen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich selbst herbeigeführt hat und diese somit leistungsfrei ist.

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IBRRS 2016, 3460
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 3198
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherer haftet für gesamten Schwammbefall!

OLG Schleswig, Urteil vom 04.06.2015 - 16 U 3/15

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf konkret nachgewiesene befallene Stellen innerhalb der Vertragslaufzeit. Vielmehr hat der Gebäudeversicherer dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes Versicherungsschutz zu gewähren.

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IBRRS 2015, 3163
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress verzichten?

LG Krefeld, Urteil vom 01.07.2015 - 2 O 123/13

1. Neben dem Gewerberaummieter sind auch dessen Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Aushilfskräfte und sonstige Personen, die eine besondere Nähe zum versicherten Mietobjekt aufweisen, in den Schutz der sog. versicherungsrechtlichen Lösung einbezogen und wie eine mitversicherte Person des Gebäudeversicherungsvertrages zu behandeln.*)

2. Der Rückgriff des Versicherers gegen den Mieter bzw. einen gleichgestellten Dritten ist wegen des mit der versicherungsrechtlichen Lösung verbundenen stillschweigenden Regressverzichts bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls nach den Grundsätzen des § 81 Abs. 2 VVG begrenzt, sofern der Versicherungsfall nach dem seit dem 1.1.2008 geltenden VVG zu beurteilen ist.*)

3. Ein Quotenvorrecht des Vermieters (Versicherungsnehmers) bei Unterversicherung scheidet im Anwendungsbereich der versicherungsrechtlichen Lösung jedenfalls dann aus, wenn die Versicherungsleistung den bürgerlich-rechtlichen Schaden (Zeitwertschaden) abdeckt oder überschreitet.*)

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IBRRS 2015, 3137
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ersatz des Mietausfallschadens setzt Nachweis des Versicherungsfalls voraus!

OLG München, Urteil vom 07.08.2015 - 25 U 546/15

1. Begehrt der Vermieter/Versicherungsnehmer von seinem Gebäudeversicherer den durch Gebäudebrand (hier: Abbrennen eines Supermarkts) entstandenen Mietausfallschaden, so hat er nachzuweisen, dass ein nach den Versicherungsbedingungen zu regulierender Schaden vorliegt. Setzt dessen Ersatz - wie hier - bedingungsgemäß voraus, dass der Mieter infolge des Versicherungsfalls gesetzlich zur Verweigerung der Mietzahlung berechtigt ist, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass der (hier: gewerbliche) Mieter den Untergang der Mietsache nicht selbst im Sinne des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB zu vertreten hat.*)

2. Bei diesem von der Klagepartei zu führenden Negativbeweis, dass der betroffene Mieter nicht alleine oder weit überwiegend für den eingetretenen Brandschaden verantwortlich war, sind die Grundsätze zur mietvertraglichen Beweislastverteilung heranzuziehen.*)

3. Die alleinige oder weit überwiegende Gläubigerverantwortlichkeit im Sinne des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB betrifft nicht nur das Verhältnis Gläubiger (Mieter) zum Schuldner (Vermieter), sondern auch die Gegenüberstellung zur Verantwortlichkeit etwaiger Dritter (Brandstifter).*)

4. Hat sich das Feuer während der Geschäftszeit an unmittelbar an der Außenwand des Supermarkts zwischengelagerten und mit leicht brennbarem Verpackungsmaterial gefüllten Rollcontainern entzündet und von dort auf das Gebäude übergegriffen, und lässt sich nicht mehr klären, ob ein Mitarbeiter, ein Kunde oder ein externer Dritter die Entzündung verursacht hat, geht dieses non liquet im Ergebnis zu Lasten der Klagepartei.*)

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IBRRS 2015, 2085
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sind provisorische Maßnahmen zur Verhinderung von Mangelfolgeschäden versichert?

OLG Köln, Urteil vom 30.09.2014 - 9 U 22/14

1. In der mangelhaften Herstellung einer Trinkwasseranlage eines Sanitärunternehmens liegt kein versicherter Sachschaden im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB.

2. Die einem Sanitärunternehmen entstehenden Kosten für eine Filteranlage, die dazu dient, einen Legionellenbefall einer durch das Sanitärunternehmen mangelhaft erstellten Trinkwasseranlage vorübergehend zu verhindern, stellen keine versicherten Rettungskosten im Sinne der §§ 82, 83 VVG dar.

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IBRRS 2015, 3034
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Wer zahlt für einen Brandschaden in vermieteten Gewerberäumen?

OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015 - 16 U 58/14

Eine Büroangestellte, die vormittags für den Gebäudeeigentümer und nachmittags für einen in demselben Gebäude tätigen anderen Arbeitgeber tätig ist, ist in den zwischen Gebäudeeigentümer und Gebäudeversicherer konkludent vereinbarten Regressverzicht auch dann einbezogen, wenn sie morgens vor Beginn ihrer Tätigkeit beim Gebäudeeigentümer in der Teeküche ihres anderen (Nachmittags-)Arbeitgebers Kaffee trinkt und dort fahrlässig einen Brandschaden am Gebäude verursacht.*)

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IBRRS 2015, 2880
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Baum fällt erst eine Woche nach Sturm um: Versicherung muss zahlen!

LG Dortmund, Urteil vom 02.09.2015 - 2 O 240/11

Die Regelung in § 8 Nr. 2 b VHB 2000, wonach nur Schäden versichert sind, die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, setzt keine unmittelbare Sturmeinwirkung voraus. Es genügt, wenn der Sturm die Ursache dafür ist, dass Bäume auf oder gegen das versicherte Gebäude fallen.

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IBRRS 2015, 2867
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäude geht in Flammen auf: Hat der Versicherungsnehmer den Brand selbst gelegt?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2015 - 4 U 96/09

Kann die Versicherung nachweisen, dass (1) der Versicherungsnehmer wusste, dass niemand im Haus ist, (2) er das Haus erst kurz vor Ausbruch des Brandes verlassen hat, (3) eine Inbrandsetzung durch Dritte in der kurzen Zeitspanne zwischen dem Verlassen des Gebäudes durch den Versicherungsnehmer und der Brandentdeckung nur eine theoretische Möglichkeit ist, (4) der Versicherungsnehmer kurz vor dem Brand eine hohe Hausratversicherung abgeschlossen hat und (5) sich seine wirtschaftliche Situation durch den Brand nur verbessern konnte, ist der Versicherung der Nachweis gelungen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich selbst herbeigeführt hat und sie somit leistungsfrei ist.

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IBRRS 2015, 2652
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein Rechtsschutz für Ansprüche aus baustellentypischen Unfällen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.08.2015 - 11 U 195/14

Die Klausel in einem Versicherungsvertrag für "Kompakt-Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz", wonach kein Rechtsschutz besteht "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt," schließt nicht nur den Rechtsschutz für klassische Bauprozesse wie etwa Mängel- oder Werklohnklagen aus, sondern auch für solche Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche aus baustellentypischen Unfällen (hier: Umstürzen eines Baugerüsts) zum Gegenstand haben.

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IBRRS 2014, 4122
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Voraussetzungen einer Freiheit vom Leistungsversprechen?

BGH, Urteil vom 05.11.2014 - IV ZR 8/13

Die in § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG a.F. geregelte Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt - ebenso wie eine für rückwirkenden Versicherungsschutz vertraglich vereinbarte Klausel "frei von bekannten Verstößen" - positive Kenntnis des Versicherungsnehmers davon voraus, dass bereits ein Versicherungsfall eingetreten oder ein ihn begründender Pflichtenverstoß geschehen ist. Deren Feststellung kann nicht durch die Erwägung ersetzt werden, der Versicherungsnehmer habe die betreffenden Umstände kennen müssen.*)

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IBRRS 2015, 2224
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckungsausschluss auch bei nicht wissentlicher Pflichtverletzung?

BGH, Beschluss vom 27.05.2015 - IV ZR 322/14

Der Deckungsausschluss für eine Schadenverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn derselbe Schaden nicht nur durch eine wissentliche Pflichtverletzung, sondern (möglicherweise) auch durch weitere, nicht wissentliche Pflichtverletzungen mitverursacht worden ist.

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IBRRS 2015, 2129
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wasseraustritt in Duschecke: Nässeschaden durch Leitungswasser!

OLG Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 - 16 U 15/15

Wenn Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke eines Hauses "durch die Wand" gelangt ist, so liegt ein bestimmungswidriger und unmittelbarer Austritt von Leitungswasser aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen vor und damit ein Nässeschaden durch Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.*)

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IBRRS 2015, 3575
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 17.06.2015 - IV ZR 367/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 2021
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
"Textform" ist nicht erläuterungsbedürftig!

BGH, Urteil vom 10.06.2015 - IV ZR 105/13

Der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht erläuterungsbedürftig.*)

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IBRRS 2015, 1985
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Belehrung kann auch auf Begleitschreiben erfolgen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2015 - 10 U 41/15

1. Die Regelung des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. verlangt nicht, dass die Versicherungspolice selbst eine Belehrung aufweist. Es genügt, wenn sich die Belehrung aus dem sich auf den Versicherungsschein beziehenden Begleitschreiben ergibt (in Anknüpfung an OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13).*)

2. Die Belehrung über das Widerspruchsrecht gemäß § 5 a Abs. 2 VVG a.F. genügt in formeller Hinsicht den erforderlichen Anforderungen, wenn sie drucktechnisch durch Einrücken in den Text und Verwendung von Sternchen links und rechts des Textes von dem übrigen Text abgehoben ist, so dass sie auch beim flüchtigen Lesen sofort ins Auge springt (in Anknüpfung LG Gießen, 06.05.2014 - 2 O 438/13; LG Traunstein, 12.08.2014 - 1 O 3852/13; OLG München, 10.11.2014 und 06.03.2015 - 25 U 3379/13; OLG Karlsruhe, 20.01.2015 - 12 U 414/14).*)

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IBRRS 2015, 1986
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungspolice: Belehrung über Bedingungen im Begleitschreiben reicht aus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2015 - 10 U 41/15

1. Die Regelung des § 5 a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. verlangt nicht, dass die Versicherungspolice selbst eine Belehrung aufweist. Es genügt, wenn sich die Belehrung aus dem sich auf den Versicherungsschein beziehenden Begleitschreiben ergibt (in Anknüpfung an OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13).*)

2. Die Belehrung über das Widerspruchsrecht gemäß § 5 a Abs. 2 VVG a.F. genügt in formeller Hinsicht den erforderlichen Anforderungen, wenn sie drucktechnisch durch Einrücken in den Text und Verwendung von Sternchen links und rechts des Textes von dem übrigen Text abgehoben ist, so dass sie auch beim flüchtigen Lesen sofort ins Auge springt (in Anknüpfung LG Gießen, 6.05.2014 - 2 O 438/13; LG Traunstein, 12.08.2014 - 1 O 3852/13; OLG München, 10.11.2014 und 06.03.2015 - 25 U 3379/13; OLG Karlsruhe, 20.01.2015 - 12 U 414/14).*)

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IBRRS 2015, 1947
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erstellen von Stehlgutliste ist Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit!

OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14

1. Zur Auslegung einer Klausel der Hausratversicherungsbedingungen, wonach der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen hat.*)

2. Die Obliegenheit in der Hausratversicherung, bei Eintritt des Versicherungsfalls der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, ist eine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit, für die das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VVG gilt (entgegen OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13, VuR 2014, 75).*)

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IBRRS 2015, 1912
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regenwasser aus Außenfallrohr verursacht Schäden im Gebäude: Ausschluss möglich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015 - 7 U 12/14

Ein Regenfallrohr, das an eine Zuleitung zu einer im Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Ein Ausschluss von Nässeschäden "durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes" erstreckt sich daher auch auf Nässeschäden im Gebäude durch Regenwasser, das außerhalb aus einer solchen Leitung ausgetreten ist.*)

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IBRRS 2015, 1005
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebshaftpflichtversicherung: Bedeutung von § 5 HandWO für Deckungsbereich?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2015 - 12 U 477/14

Zur Bedeutung des § 5 HandWO bei der Bestimmung des Deckungsbereichs in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Handwerkbetriebs.*)

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IBRRS 2015, 0974
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung muss nicht für Schäden durch vier Hauskatzen eintreten!

OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14

1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.

2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.

3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.

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IBRRS 2015, 0954
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unterversicherung: Wie wird die Schadenshöhe berechnet?

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 75/14

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

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IBRRS 2015, 0949
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auch wenn Schadensursache vor Vertragsschluss liegt: Gebäudeversicherung muss zahlen!

OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2015 - 16 U 99/14

Der Gebäudeversicherer haftet für alle die Leitungswasserschäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die Ursachen für die Schäden - für den Versicherungsnehmer nicht erkennbar - schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind.

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IBRRS 2015, 0962
Mit Beitrag
AGBAGB
Keine "Zwangsmediation" in Versicherungs-AGB!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2015 - 6 U 110/14

1. Die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.*)

2. Zur Frage des irreführenden Gebrauchs der Begriffe "Rechtsschutzversicherung" und "Mediation" in dem in Ziffer 1. genannten Fall.*)

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IBRRS 2015, 0920
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann entsteht der mit Widerspruch geltend gemachte Bereicherungsanspruch?

BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 103/15

Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden.*)

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IBRRS 2015, 0908
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bild eines Einbruchdiebstahls muss nicht "stimmig" sein!

BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 171/13

Das vom Versicherungsnehmer zu beweisende äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt nicht voraus, dass vorgefundene Spuren "stimmig" in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein.*)

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IBRRS 2015, 0816
ImmobilienImmobilien
Regenwasserleitung im Gebäude verlegt: Von der Wohngebäudeversicherung umfasst?

LG Wuppertal, Urteil vom 28.08.2014 - 9 S 22/14

Eine innerhalb des Gebäudes verlegte und daher von der Wohngebäudeversicherung umfasste Regenwasserleitung liegt vor, wenn sie sich innerhalb des räumlichen Bereichs befindet, der durch Wände, Dach und Boden vom Bereich außerhalb des Gebäudes abgegrenzt wird.

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IBRRS 2015, 0745
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regelung über Obliegenheitserletzung unwirksam: Wie wird die Lücke im Vertrag geschlossen?

OLG Dresden, Urteil vom 24.03.2015 - 4 U 1292/14

Eine wegen Abweichung von § 28 VVG unwirksame vertragliche Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag wird nicht durch die gesetzliche Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10 = IBR 2012, 295, und BGH, Urteil vom 02.04.2014, IV ZR 58/13 = IBRRS 2014, 3244.*)

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IBRRS 2015, 0772
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann fällt ein Schadensereignis in die Vertragslaufzeit?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2015 - 12 U 289/14

Für die Frage, ob das Schadensereignis im Sinne von Ziffer 1.1 AHB 2008 in die Vertragslaufzeit einer Betriebshaftpflichtversicherung fällt, kommt es darauf an, ob die schädliche Einwirkung auf die Sache eines Dritten jedenfalls auch innerhalb der versicherten Zeit erfolgte.*)

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IBRRS 2015, 0735
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wasserleitungen auf der Dachterrasse sind keine Rohre innerhalb des Gebäudes!

KG, Beschluss vom 09.01.2015 - 6 U 166/13

Die Versicherung für Bruchschäden an Rohren innerhalb versicherter Gebäude umfasst nicht Wasserleitungen, die auf der Dachterrasse unterhalb von Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden.*)

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IBRRS 2015, 0535
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VersicherungenVersicherungen
Was ist unter dem "eigentlichen Leistungsgegenstand" zu verstehen?

OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13

1. Zum Leistungsausschuss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der "Erfüllungs- und Herstellungsklausel" auf unterschiedliche Teilleistungen eines einheitlichen Vertrags.*)

2. Zur Auslegung des Begriffs des "eigentlichen Leistungsgegenstands".*)

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IBRRS 2015, 0470
VersicherungenVersicherungen
Widerspruchsbelehrung auf Rückseite des Versicherungsscheins: Belehrung wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2015 - 3 U 149/13

Die Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung nach den Vorgaben von § 5a VVG (a.F.) wird nicht dadurch infrage gestellt, dass sich die Belehrung auf der Rückseite des Versicherungsscheins befindet, wenn auch andere an den Versicherungsnehmer übersandte Schriftstücke auf Vorder- und Rückseite bedruckt sind.*)

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IBRRS 2015, 0310
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VersicherungenVersicherungen
Versicherung muss Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung beweisen!

BGH, Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 90/13

1. Für den Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig.*)

2. Hierfür hat er - wenn es sich nicht um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann - Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die als schlüssige Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung betrachtet werden können. Erst wenn dieses geschehen ist, obliegt es dem Versicherungsnehmer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Umstände aufzuzeigen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung nicht zulassen.*)

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IBRRS 2015, 0255
VersicherungenVersicherungen
Wann ist das Pfänden eines Auszahlungsanspruchs insolvenzfest?

BGH, Beschluss vom 11.12.2014 - IX ZB 69/12

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist.*)

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IBRRS 2015, 0192
VersicherungenVersicherungen
Unfall auf gemeinsamer Baustelle: Schädiger haftet nur bei Vorsatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014 - 1 U 205/13

Wird ein Arbeiter auf der Baustelle durch einen LKW verletzt, den er beim Rangieren eingewiesen hatte, handelt es sich um einen Unfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte. Das führt dazu, dass sowohl der Fahrer, als auch der Halter des LKW´s von der Haftung befreit werden, wenn der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

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IBRRS 2015, 0177
VersicherungenVersicherungen
Zahlungen des Schädigers vermindern den Anspruch gegen die Versicherung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2014 - 9 U 99/13

1. Erhält der Versicherungsnehmer zum Ausgleich seines Schadens eine Zahlung von einem Dritten, der als Schädiger haftpflichtig ist, so vermindert diese Zahlung den Schaden, welchen der Versicherungsnehmer gegen seinen Schadenversicherer geltend machen kann.*)

2. Eine auf Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers gerichtete Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn sich feststellen lässt, dass dem Versicherungsnehmer ein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen entstanden ist. Lässt sich auch durch eine Beweisaufnahme nicht mehr klären, ob der ursprüngliche Schaden die bereits von einem Dritten erhaltene Zahlung übersteigt, ist die Feststellungsklage unbegründet.*)

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IBRRS 2015, 0054
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auszahlung von Verletztengeld = Feststellung der Leistungspflicht

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2014 - 3 U 48/13

1. Die Verletzung bestehender Unfallverhütungsvorschriften reicht allein nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit zu begründen.

2. Die Feststellung der Leistungspflicht erfolgt entweder durch einen Verwaltungsakt des Unfallversicherungsträgers, der entsprechende Feststellungen enthält, oder durch die bewusste Übernahme der Heilbehandlungskosten seitens des Unfallversicherungsträgers. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die gesetzliche Verjährungsfrist.

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IBRRS 2014, 3184
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VersicherungenVersicherungen
Sturmschäden am Dach: Wann muss die Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht zahlen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 63/14

1. Vom Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a FEVB 2001 sind nur solche Schadensfälle betroffen, in denen sich das Schadensereignis bei natürlicher Betrachtung weit weniger als eigentlicher Elementarschaden darstellt, sondern überwiegend als die Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos, wobei der Elementargewalt eher die Funktion eines letzten Auslösers zukommt.*)

2. Zur Verteilung der Beweislast bei der Anwendung des § 6 Abs. 4 b FEVB 2001.*)

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