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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0177
VersicherungenVersicherungen
Zahlungen des Schädigers vermindern den Anspruch gegen die Versicherung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2014 - 9 U 99/13

1. Erhält der Versicherungsnehmer zum Ausgleich seines Schadens eine Zahlung von einem Dritten, der als Schädiger haftpflichtig ist, so vermindert diese Zahlung den Schaden, welchen der Versicherungsnehmer gegen seinen Schadenversicherer geltend machen kann.*)

2. Eine auf Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers gerichtete Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn sich feststellen lässt, dass dem Versicherungsnehmer ein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen entstanden ist. Lässt sich auch durch eine Beweisaufnahme nicht mehr klären, ob der ursprüngliche Schaden die bereits von einem Dritten erhaltene Zahlung übersteigt, ist die Feststellungsklage unbegründet.*)

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IBRRS 2015, 0054
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auszahlung von Verletztengeld = Feststellung der Leistungspflicht

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2014 - 3 U 48/13

1. Die Verletzung bestehender Unfallverhütungsvorschriften reicht allein nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit zu begründen.

2. Die Feststellung der Leistungspflicht erfolgt entweder durch einen Verwaltungsakt des Unfallversicherungsträgers, der entsprechende Feststellungen enthält, oder durch die bewusste Übernahme der Heilbehandlungskosten seitens des Unfallversicherungsträgers. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die gesetzliche Verjährungsfrist.

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Online seit 2014

IBRRS 2014, 3184
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Sturmschäden am Dach: Wann muss die Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht zahlen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 63/14

1. Vom Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a FEVB 2001 sind nur solche Schadensfälle betroffen, in denen sich das Schadensereignis bei natürlicher Betrachtung weit weniger als eigentlicher Elementarschaden darstellt, sondern überwiegend als die Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos, wobei der Elementargewalt eher die Funktion eines letzten Auslösers zukommt.*)

2. Zur Verteilung der Beweislast bei der Anwendung des § 6 Abs. 4 b FEVB 2001.*)

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IBRRS 2014, 4119
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.10.2014 - IV ZR 242/13

1. Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Der Versicherungsnehmer einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann daher auf Verlangen des Versicherers auch gehalten sein, eine eigene Stellungnahme desjenigen Mitarbeiters vorzulegen, der durch fehlerhafte Bearbeitung den Versicherungsfall herbeigeführt haben soll.

2. Die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum (hier: mehrere Jahre) führt nicht zu einem vorzeitigen Ende der Verjährungshemmung nach § 12 Abs. 2 VVG a.F.

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IBRRS 2014, 2923
VersicherungenVersicherungen
Wasserrohrbruch in Gebäudeaußenwand: Keine Haftung des Wasserversorgers!

LG Mannheim, Urteil vom 14.11.2014 - 1 S 33/14

Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes ist die Haftung des Wasserversorgungsunternehmens nach dem Haftpflichtgesetz ausgeschlossen, da der Schaden "innerhalb eines Gebäudes" im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG entstanden ist.*)

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IBRRS 2014, 2834
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserrohrbruch vor der Hauptabsperrvorrichtung: Wasserversorger haftet für Schaden

BGH, Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 490/13

Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-)Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet.

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IBRRS 2014, 2642
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Voraussetzungen einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung?

BGH, Urteil vom 10.09.2014 - IV ZR 322/13

Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus. Ein zum Leistungsausschluss führender Vorsatz des Versicherungsnehmers ergibt sich nicht allein aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände.*)

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IBRRS 2014, 2279
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vereinbarkeit des so genannten Policenmodells mit Europarecht

BGH, Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13

1. Zur Vereinbarkeit des so genannten Policenmodells (§ 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3 VVG a.F.) mit den Vorgaben des Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung.*)

2. Einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformation und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhielt, ist nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt.*)

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IBRRS 2014, 2143
VersicherungenVersicherungen
Irrtümlich Bäume des Nachbarn gefällt: Haftpflichtversicherung muss zahlen

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014 - 5 U 25/14

Fällen von Bäumen auf Nachbargrundstück wegen Irrtums über den Grenzverlauf unterfällt der allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung.*)

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IBRRS 2014, 1970
VersicherungenVersicherungen
Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schadenmeldefrist schuldhaft versäumt?

BGH, Urteil vom 11.06.2014 - IV ZR 400/12

1. Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Meldung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten Schaden die ernsthafte Möglichkeit eines Vertrauensschadenfalles im Raum steht (Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, IBRRS 2011, 3026).*)

2. Für Banken, die ständig mit Treuhandaufträgen an Notare zu tun haben, besteht spätestens bei Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles Veranlassung, sich über den wesentlichen Inhalt der Versicherungsbedingungen zu informieren.*)

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IBRRS 2014, 1749
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Baugrube zu früh verfüllt: Haftpflichtversicherung muss Deckungsschutz gewähren!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.2014 - 12 U 36/14

1. Der Betriebshaftpflichtversicherer muss nach § 1 Nr. 1 AHB Deckungsschutz gewähren, wenn ein Bauunternehmer in versicherter Zeit eine Baugrube verfüllt, dies nach dem Vortrag des Auftraggebers zu einer Verformung der Wände des bereits errichteten Kellers geführt hat, Schadensersatzansprüche hieraus aber erst nach Ablauf der versicherten Zeit geltend gemacht werden.*)

2. Bei der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen kann eine nicht allgemein bekannte sprachgeschichtliche Herleitung eines Worts - hier des Worts "Ereignis" von "eräugen" - nicht berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2014, 1944
VersicherungenVersicherungen
Schutzausschluss in den Versicherungsbedingungen vereinbart: Kein objektiver Risikoausschluss!

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - IV ZR 288/12

Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren.*)

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IBRRS 2014, 1939
VersicherungenVersicherungen
Ausweisen fester Euro-Beträge unmöglich: Erläutern durch Rechenbeispiele!

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - IV ZR 361/12

1. Die Pflicht, gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 AltZertG in der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Fassung (AltZertG a.F.) Vertragskosten jeweils in Euro gesondert auszuweisen, entfällt bei objektiver Unmöglichkeit der Angabe fester Euro-Beträge - hier: infolge prozentualer Berechnung der Kosten einer nach dem AltZertG a.F. zertifizierten Rentenversicherung - nicht ersatzlos. Der Anbieter ist in diesem Fall vielmehr gehalten, seine Kostenberechnung anhand von Rechenbeispielen zu erläutern.*)

2. Ein vertraglich garantierter Rechnungszinssatz ist auch dann eine "bestimmte Verzinsung" i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 AltZertG a.F., wenn dem Vertragspartner eine Beteiligung an Überschüssen und Bewertungsreserven zugesagt wird.*)

3. § 7 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 AltZertG a.F. untersagt die zusätzliche Aufnahme einer an den Vorgaben des § 154 VVG ausgerichteten Modellrechnung in ein Produktinformationsblatt nicht.*)

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IBRRS 2014, 1655
VersicherungenVersicherungen
Brand wegen defekter Friteuse: Hersteller im Regressprozess beweispflichtig!

OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2014 - 5 U 762/14

1. Kommt es zu einem Brand, weil der Schutztemperaturregler einer Friteuse versagt, muss deren Hersteller auch im Regressprozess des Feuerversicherers beweisen, dass weder organisatorische oder handwerkliche noch sonstige Unzulänglichkeiten für das Versagen der Sicherungseinrichtung ursächlich waren.*)

2. Auch für ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers ist der Gerätehersteller beweisbelastet.*)

3. Zum Umfang des erstattungsfähigen Schadens.*)

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IBRRS 2014, 1822
VersicherungenVersicherungen
Spitzenverband-Grundsätze gegenüber Unternehmer nicht vereinbart: Ausgleichsmilderung!

BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 282/12

Macht ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der Möglichkeit Gebrauch, den Ausgleichsanspruch auf der Basis der zwischen den Spitzenverbänden der betroffenen Wirtschaftszweige und Handelsvertreter vereinbarten "Grundsätze Sach", "Grundsätze Leben", "Grundsätze Kranken" und "Grundsätze Bauspar" zu berechnen, deren Geltung zwischen ihm und dem Unternehmer nicht vereinbart ist, so ist eine durch Beiträge des Unternehmers aufgebaute Altersversorgung gemäß Nr. V. der "Grundsätze Sach", gemäß Nr. V. der "Grundsätze Leben", gemäß Nr. V. der "Grundsätze Kranken" und gemäß Nr. VI. der "Grundsätze Bauspar" ausgleichsmindernd zu berücksichtigen; insoweit ist für eine einzelfallbezogene Billigkeitsabwägung im Sinne des § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB a.F. kein Raum (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674).*)

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IBRRS 2014, 1821
VersicherungenVersicherungen
Fondgebundene Rentenversicherung: Welche Anforderungen bestehen an die Widerrufsbelehrung?

BGH, Beschluss vom 14.05.2014 - IV ZA 5/14

Zu den Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene Rentenversicherung und eine Kostenausgleichsvereinbarung*)

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IBRRS 2014, 1579
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Kranen ohne Einweiser: Kein Versicherungsschutz!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2014 - 10 U 1170/13

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers wird von der Leistung frei, wenn das Unternehmen durch bewusst pflichtwidriges Verhalten des eigenen Kranführers den Schaden verursacht hat.

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IBRRS 2014, 1583
VersicherungenVersicherungen
Kranen ohne Einweiser: Kein Versicherungsschutz!

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2014 - 10 U 1170/13

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers wird von der Leistung frei, wenn das Unternehmen durch bewusst pflichtwidriges Verhalten des eigenen Kranführers den Schaden verursacht hat.

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IBRRS 2014, 1581
VersicherungenVersicherungen
Kranen ohne Einweiser: Kein Versicherungsschutz!

LG Koblenz, Urteil vom 16.06.2013 - 16 O 431/12

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers wird von der Leistung frei, wenn das Unternehmen durch bewusst pflichtwidriges Verhalten des eigenen Kranführers den Schaden verursacht hat.

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IBRRS 2014, 1449
VersicherungenVersicherungen
Schmelzwasserschaden ist nicht von Hausratsversicherung gedeckt!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.06.2013 - 5 W 43/13

Drücken Hagelmassen die Außentür eines Anwesens ein, so ist ein durch das sich im Innern bildende Schmelzwasser entstandener Hausratschaden nicht versichert.*)

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IBRRS 2014, 3244
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Klausel über Obliegenheitsverletzung unwirksam: Rechtsfolge?

BGH, Urteil vom 02.04.2014 - IV ZR 58/13

1. Die Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.

2. Die in diesem Fall durch die Unwirksamkeit einer versicherungsvertraglichen Regelung entstandene Vertragslücke kann nicht durch Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 4 VVG geschlossen werden.

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IBRRS 2014, 1290
VersicherungenVersicherungen
Auf Parkplätzen ist grundsätzlich langsamer zu fahren!

LG Bochum, Beschluss vom 13.06.2013 - 5 S 59/13

Der die Fahrstraßen eines Parkplatzes befahrende Fahrer muss mit einer angepassten Geschwindigkeit und grundsätzlich bremsbereit fahren, da der Parkplatz insgesamt dem Parken von Fahrzeugen dient und damit jederzeit mit ein- und ausfahrenden sowie rangierenden Fahrzeugen zu rechnen ist. Insbesondere bei einer bestehenden Sichtbehinderung auf dem Parkplatz ist Schrittgeschwindigkeit bzw. eine geringfügig darüber liegende Geschwindigkeit geboten.

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IBRRS 2014, 1260
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsmakler deckt bestimmtes Risiko nicht ab: "Quasideckung"!

BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12

1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten ("Quasideckung").*)

2. Ziff. 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam; sie ist auch nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB.*)

3. Der Risikoausschluss in Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig davon, auf wessen Handeln die Ableitung der Abwässer zurückgeht.*)

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IBRRS 2014, 1223
VersicherungenVersicherungen
Wasserversorgung: Wo beginnt die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers?

OLG Koblenz, Urteil vom 07.11.2013 - 1 U 35/13

1. Zur Wirkungshaftung bei einem durch Rissbildung in einer Verbindungsleitung im Bereich des Hausanschlusses entstandenen Wasserschaden.*)

2. Obliegt die Unterhaltungslast für den gesamten Bereich des Grundstücksanschlusses dem Träger der (öffentlichen) Wasserversorgung, so beginnt die haftungsrechtliche Verantwortung des Anschlussnehmers erst an der Übergabestelle zur Kundenanlage. Ein jenseits der Hausdurchführung und vor der Kundenanlage aufgetretener Schaden ist dann nicht auf eine innerhalb des Gebäudes liegende Anlage i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG zurückzuführen.*)

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IBRRS 2014, 1325
VersicherungenVersicherungen
Überhöhte Kostenausgleichsvereinbarungen sind sittenwidrig und damit unwirksam!

BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 255/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1111
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Rücktritt vom Versicherungsvertrag auch ohne Belehrung!

BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13

Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat.*)

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IBRRS 2014, 1044
VersicherungenVersicherungen
Wann gilt die „erweiterte Schlüsselklausel"?

OLG Braunschweig, Urteil vom 13.02.2013 - 3 U 46/12

Die Erstreckung des Versicherungsschutzes durch die sog. "erweiterte Schlüsselklausel" ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Berechtigte den Schlüssel nicht fahrlässig verloren hat.

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IBRRS 2014, 0809
VersicherungenVersicherungen
Wann ist ein Unfall der Betriebsgefahr zuzurechnen?

BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13

1. Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.*)

2. Steht der Brand eines geparkten Kraftfahrzeuges in einem ursächlichen Zusammenhang mit dessen Betriebseinrichtungen, ist der dadurch verursachte Schaden an Rechtsgütern Dritter im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG regelmäßig der Betriebsgefahr zuzurechnen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656).*)

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IBRRS 2014, 0524
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 3/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0521
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 2/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0519
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 4/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0515
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 59/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0514
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 57/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0512
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 56/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0510
VersicherungenVersicherungen
Zur Höhe des Gegenwerts!

BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 60/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0391
VersicherungenVersicherungen
Verzug mit Folgeprämie: Jeder VN ist gesondert zu mahnen!

BGH, Urteil vom 08.01.2014 - IV ZR 206/13

Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen.*)

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IBRRS 2014, 0293
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Nachbesserung: Nutzungsausfallschaden nicht versichert!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12

Ein Werkunternehmer, der mangelhaft Bodenfliesen in eine Werkshalle anbringt, muss den Nutzungsausfallschaden des Bestellers begleichen, der dadurch entsteht, dass der Besteller seine Maschinen ab- und wieder aufbauen muss und für geraume Zeit seine Werkshalle räumen muss. Solche Schadensersatzansprüche wegen Nutzungsausfalls und wegen der Kosten für den Auf- und Abbau von Maschinen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, gehören im versicherungsrechtlichen Sinn zum Erfüllungsinteresse. Für diese Schäden gibt es keinen Versicherungsschutz, wenn als Gegenstand der Versicherung des Werkunternehmers eine Versicherung nur für Personen- oder Sachschäden besteht.

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IBRRS 2014, 0230
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung bei Arglist?

BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - IV ZR 122/13

Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann. Im Falle arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers kommt eine Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung selbst dann in Betracht, wenn das Kaufangebot über das betreffende Gebäude nach einer vorsätzlichen Brandstiftung nur vorgetäuscht wurde, um einen unberechtigten Verdacht diesbezüglich gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht aufkommen zu lassen.

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IBRRS 2014, 0216
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 18.12.2013 - IV ZR 140/13

Die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen nicht vom Versicherungsnehmer gesetzlich vertretenen volljährigen Mitversicherten gemäß § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG setzt nicht den Nachweis eines ununterbrochenen Krankenversicherungsschutzes für den Mitversicherten voraus.*)

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IBRRS 2014, 0215
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13

1. Ein Versicherungsvertreter kann sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice eine Vergütung versprechen lassen.*)

2. Zu den Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherungsvertreters im Falle des Abschlusses einer selbständigen Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden.*)

3. Zur Bemessung des Wertersatzanspruchs des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die Vergütungsvereinbarung widerrufen hat.*)

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IBRRS 2014, 0123
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht -

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - I ZR 156/12

Die Beförderungsausschlussklausel in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstunternehmens, wonach der Wert eines Pakets den Gegenwert von 50.000 US-Dollar in der jeweiligen Landeswährung nicht überschreiten darf, ist -wenn die Landeswährung der Euro ist - dahin auszulegen, dass die Wertgrenze auf der Basis des Euro-Referenzkurses (Mittelkurses) der Europäischen Zentralbank zu ermitteln ist.*)

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IBRRS 2014, 0117
VersicherungenVersicherungen

BGH, Beschluss vom 11.09.2013 - IV ZR 19/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

IBRRS 2013, 5272
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!

BGH, Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.*)

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IBRRS 2013, 5216
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht -

BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - IV ZR 6/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5214
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht -

BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZR 165/13

Ist ein Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung geworden, kann in dem Insolvenzverfahren über sein Vermögen der allein aus den Beiträgen seines Arbeitgebers gebildete Rückkaufswert nach Kündigung der Versicherung nicht zur Masse gezogen werden.*)

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IBRRS 2013, 5143
VersicherungenVersicherungen
Anforderungen an Individualisierung des Regressanspruchs!

OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2013 - 5 U 275/13

1. Der Regressanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt, der den Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers hat verjähren lassen und die verjährte Forderung gleichwohl gerichtlich geltend gemacht hat, ist im Mahnbescheid hinreichend konkretisiert, wenn dort von einer "Hauptforderung aus dem Rechtsstreit H. (Name des Versicherungsnehmers) gegen M (Name des Anspruchsgegners im Vorprozess)" die Rede ist und es keine weiteren Streitfälle dieses Rubrums gibt. Dass die Regressforderung im Mahnantrag rechtsfehlerhaft als eine solche aus "ungerechtfertigter Bereicherung" bezeichnet wurde, ist unschädlich.

2. Zur Frage der endgültigen Ablehnung von Verhandlungen durch den Haftpflichtversicherer eines Arztes.

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IBRRS 2013, 5041
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - IV ZR 224/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4927
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Selbstbeteiligungsklausel bezieht sich auf Versicherungsvertrag!

LG Mannheim, Urteil vom 26.04.2012 - 23 O 94/11

Den Hinweis in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers: "Selbstbeteiligung des Auftragnehmers pro Schadensfall 7.500 Euro" versteht ein verständiger Erklärungsempfänger als Hinweis auf eine im Rahmen der zwischen dem Auftraggeber und der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.

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IBRRS 2013, 4802
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie wird Verdienstausfall nach Unfall berechnet?

OLG Celle, Urteil vom 18.09.2013 - 14 U 167/12

Wird ein Architekt oder Ingenieur bei einem Unfall so schwer verletzt, so dass er komplett arbeitsunfähig wird, bedarf es für die Bemessung des vom Unfallverursacher zu zahlenden Verdienstausfalles einer Prognose, wie sich das von ihm betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Dabei erscheint im Allgemeinen eine Schätzung sachgerecht, die direkt an die Gewinne vor und nach dem Unfall anknüpft und im Wege der Kontrolle noch die letzten Jahre vor dem Unfall heranzieht.

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IBRRS 2013, 4466
VersicherungenVersicherungen
Einstandspflicht wegen (versuchten) Einbruchsdiebstahls?

OLG Naumburg, Urteil vom 24.01.2013 - 4 U 99/11

Selbst wenn bei einer Hausratsversicherung wegen eines behaupteten Einbruchsdiebstahls nicht feststeht, ob überhaupt und, wenn ja, welche konkreten Gegenstände entwendet wurden, kann der Versicherer dennoch für die Beschädigung einer Eingangstür wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahl einstandspflichtig sein.*)

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