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Sachgebiet: Bausicherheiten

231 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 0095
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vorläufige Vollstreckung einer § 650f BGB-Sicherheit: In welcher Höhe ist Sicherheit zu leisten?

OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18

Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.*)

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IBRRS 2018, 2526
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch Planer können eine § 648a BGB-Sicherheit verlangen!

LG Dortmund, Urteil vom 01.08.2018 - 5 O 71/18

1. Auch dem Architekten steht ein Anspruch auf Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB zu.

2. Einwände wie z. B. unvollständige Leistungserbringung, Überschreitung einer Baukostenobergrenze oder eine fehlende Abnahme sind im Prozess über die Bauhandwerkersicherung unerheblich.

3. Die Höhe der gem. § 709 Satz 1 ZPO festzulegenden Sicherheit richtet sich nach dem möglichen Schaden. Bezugsgröße sind die Prozesskosten zur Rückerlangung einer pflichtwidrig nicht zurückgegebenen Sicherheit sowie etwaigen Avalzinsen (Abweichung von OLG Karlsruhe, IBR 2017, 200).

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Online seit 2018

IBRRS 2018, 3967
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

LG München I, Beschluss vom 17.05.2018 - 2 O 14564/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 3964
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 9 U 1903/18

Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2018, 3952
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2018 - 9 U 1903/18

Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2018, 3787
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Restwerklohnanspruch, kein Anspruch auf Sicherheitsleistung!

LG Berlin, Urteil vom 05.11.2018 - 14 O 85/18

Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB entfällt, soweit aus dem Vertrag offensichtlich ein Anspruch auf Vergütung nicht (mehr) bestehen und auch nicht (mehr) entstehen kann oder dauerhaft nicht durchsetzbar ist.

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IBRRS 2018, 3731
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Insolventer Unternehmer kann Mangel nicht beseitigen: Vorsicht Verjährungsfalle!

OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2016 - 4 U 82/14

1. Ein auf Zahlung gerichteter Anspruch des Auftraggebers aus einer Gewährleistungsbürgschaft entsteht, wenn während der Verjährungsfrist ein auf vertragswidrige Leistung zurückzuführender Mangel hervortritt und der Auftraggeber den Auftragnehmer erfolglos zur Beseitigung eines Mangels aufgefordert hat.

2. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn sie reine Förmelei wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die festgestellten Mängel zu beseitigen.

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IBRRS 2018, 3414
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Arbeitnehmerbürgschaften sind nicht immer sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 11.09.2018 - XI ZR 380/16

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird (Fortführung des Senatsurteils vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02, IBR 2004, 134).*)

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IBRRS 2018, 3148
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Unangemessene Übersicherung: Sicherungsklausel unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 18.06.2018 - 12 O 232/17

Kumulieren sich die in AGB vorgegebene Mängelsicherheit und eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die auch Mängelansprüche nach Abnahme sichern soll (z. B. KEFB-Sich 1), auf mehr als 6 %, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und somit zur Nichtigkeit der gesamten Sicherungsklausel.

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IBRRS 2018, 3025
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Honoraranspruch verjährt: Keine Bauhandwerkersicherungshypothek!

LG Neuruppin, Urteil vom 09.04.2018 - 1 O 168/15

1. Ein Sicherungsanspruch nach § 648 BGB a.F. besteht nicht mehr, wenn sich der Besteller zu Recht auf die Einrede der Verjährung der Honorarforderung beruft.

2. Der dem isoliert gerichtlich geltend gemachten Sicherungsanspruch zu Grunde liegende weitergehende Honoraranspruch ist weder Gegenstand des Verfahrens noch der Beweiserhebung.

3. Eine vom Gericht angeordnete Beweiserhebung führt nicht zu einer Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB.




IBRRS 2018, 2983
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Keine Bauhandwerkersicherung für das Freimachen des Baufelds!

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2015 - 14 U 65/15

Ein Unternehmer, der mit der Entfernung und Dekontaminierung von Haldenmaterial beauftragt wird, damit das Grundstück bebaut werden kann, ist kein "Unternehmer eines Bauwerks" und kann dementsprechend keine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen.

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IBRRS 2018, 2924
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zu viel haben will, hat zuletzt nichts (Luther)!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.2015 - 3 U 184/12

1. Stellt der Auftraggeber - ohne die Absicht einer Mehrfachverwendung zu haben - einen branchenüblichen, professionellen Ansprüchen genügenden Bauvertrag, ist davon auszugehen, dass der Entwurfstext seitens des Auftraggebers von Dritten oder der Beratungsliteratur übernommen wurde, weswegen "prima facie" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen ist.

2. Die Erweiterung der zu stellenden Bürgschaft auf Europäische Institute als weitere mögliche Bürgen stellt keine inhaltliche Änderung der Bürgenverpflichtung dar und führt nicht dazu, dass die Regelung zwischen den Bauvertragsparteien ausgehandelt wurde.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer neben der Vertragserfüllungsbürgschaft, die auch Mängelansprüche sichert und die sich auf 10% der Nettoauftragssumme beläuft, auch noch eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der Schlussrechnungssumme zu stellen hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2018, 2851
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vergütung für Nachträge streitig: Höhe der Sicherheit nach § 648a BGB?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2018 - 8 U 102/16

1. Dem Unternehmer steht die Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. zu, soweit er die vereinbarte Vergütung schlüssig darlegt.

2. Streitfragen zur Höhe der Vergütung sind nur dann (durch Beweiserhebung) zu klären, wenn dies nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.

3. Bei Streit über den vertraglichen Anspruchsgrund genügt die schlüssige Darlegung hingegen nicht. Über dem Grunde nach streitige Nachträge oder Zusatz- bzw. Stundenlohnleistungen ist gegebenenfalls Beweis zu erheben - auch im Sicherungsprozess.




IBRRS 2018, 2861
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungshypothek sichert keine "Kündigungsvergütung"!

KG, Urteil vom 24.07.2018 - 7 U 134/17

1. Die Einräumung einer Sicherungshypothek kann nur für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangt werden kann. Die Höhe der vom Unternehmer für seine Vergütung zu beanspruchenden Sicherungshypothek richtet sich also nach dem jeweiligen Baufortschritt.

2. Der Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen - wie im Fall einer freien Kündigung - kann nicht durch eine Sicherungshypothek gesichert werden.

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IBRRS 2018, 2661
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftsumwandlung erst "nach Erfüllung aller erhobenen Ansprüche": Klausel unwirksam!

KG, Urteil vom 19.06.2018 - 27 U 29/17

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach der Auftragnehmer "nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz verlangen kann, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.", benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2018, 2534
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einrede der Aufrechenbarkeit ausgeschlossen: Sicherheitsabrede unwirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2017 - 23 U 156/16

1. Eine vom Auftraggeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags gestellte Klausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, ist wirksam.

2. Ein Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit führt allenfalls dann zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede, wenn sich der Ausschluss auch auf rechtskräftige und unbestrittene Forderungen erstreckt.

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IBRRS 2018, 2378
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Gerüstbauer ist kein "Unternehmer eines Bauwerks"!

KG, Urteil vom 13.07.2018 - 7 U 126/17

Ein Unternehmer, der mit der Errichtung von Gerüsten, Lastenaufzügen und Schutzvorrichtungen (Wetterschutzdächern, Einhausungen) beauftragt wurde, ist nicht „Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks“ und kann zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Vertrag keine Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.

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IBRRS 2018, 1711
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wer keine Sicherheit stellt, kann keinen Schadensersatz verlangen!

OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2015 - 9 U 18/11

1. Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts schließt jedenfalls bei Geltendmachung eine Pflichtverletzung durch Nichterfüllung aus.

2. Wird trotz eines berechtigten und ordnungsgemäßen Sicherungsverlangens gem. § 648a Abs. 1 BGB a.F. die Sicherheit nicht gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern. Er kann deshalb nicht in Verzug mit der Mängelbeseitigung geraten. Das gilt sowohl vor als auch nach der Abnahme.

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IBRRS 2018, 1839
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Regressanspruch des Bürgen bei Zahlung gegen den Willen des Hauptschuldners?

OLG Celle, Urteil vom 24.05.2018 - 7 U 145/17

1. Der Bürge der aus einer Bürgschaft Zahlung geleistet hat, hat die Wahl, ob er seinen Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner auf den gem. § 774 BGB übergegangenen Anspruch des Bürgschaftsgläubigers oder auf §§ 670, 675 BGB stützt.

2. Macht der Bürge den Aufwendungsersatzanspruch geltend, kann der Schuldner dem Bürgen nur die Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis entgegenhalten, nicht aber auch Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zum Gläubiger.

3. Der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 675 BGB setzt lediglich voraus, dass der Bürge die Zahlung aus der Bürgschaft für erforderlich erachten durfte. Auf die Zustimmung des Hauptschuldners kommt es nicht an.

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IBRRS 2018, 1081
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek setzt keine Abmahnung voraus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 W 52/16

1. Die Eilbedürftigkeit für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek entfällt, wenn der Unternehmer ein bei ihm nicht vorhandenes vorläufiges Sicherungsinteresse dadurch zum Ausdruck bringt, dass er zwischen Abschluss der Arbeiten und/oder der Stellung der Schlussrechnung und der Antragstellung einen längeren Zeitraum verstreichen lässt.

2. Ein Zeitraum von 15 Tagen zwischen dem Datum der eidesstattlichen Versicherung und dem Eingang des einstweiligen Verfügungsantrags bei Gericht ist in keinem Fall dazu geeignet, die Vermutung der Eilbedürftigkeit zu widerlegen.

3. Bietet der Besteller dem Unternehmer nicht sofort eine Sicherungshypothek, sondern die Zahlung von 110% der Werklohnforderung auf ein Anderkonto seines Prozessbevollmächtigten an, wird das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers nicht vollständig erfüllt.

4. Der Unternehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Besteller vorprozessual aufzufordern, freiwillig eine Sicherungshypothek zu bewilligen.

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IBRRS 2018, 0801
BausicherheitenBausicherheiten
Einbehalte von insgesamt 13,43%: Sicherungsabrede unwirksam!

OLG Celle, Beschluss vom 23.04.2014 - 13 U 9/14

1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Netto-Auftragssumme zu übergeben hat, ist für sich genommen wirksam.

2. Eine unangemessene Übersicherung des Auftraggebers liegt jedoch dann vor, wenn neben der Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% nicht nur von jeder Abschlagszahlungen 5% einbehalten werden, sondern darüber hinaus von der letzten Abschlagsrechnung noch ein weiterer Betrag von 3,60% so lange einbehalten wird, bis es nach Abnahme zur Übergabe der Gewährleistungsbürgschaft kommt.

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IBRRS 2018, 0487
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einbehalte von insgesamt 13,43%: Sicherungsabrede unwirksam!

OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2014 - 13 U 9/14

1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Netto-Auftragssumme zu übergeben hat, ist für sich genommen wirksam.

2. Eine unangemessene Übersicherung des Auftraggebers liegt jedoch dann vor, wenn neben der Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% nicht nur von jeder Abschlagszahlungen 5% einbehalten werden, sondern darüber hinaus von der letzten Abschlagsrechnung noch ein weiterer Betrag von 3,60% so lange einbehalten wird, bis es nach Abnahme zur Übergabe der Gewährleistungsbürgschaft kommt.

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IBRRS 2018, 0867
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlecht kalkulierte Preise: Entschädigung bemisst sich nach tatsächlichen Mehrkosten!

KG, Urteil vom 16.02.2018 - 21 U 66/16

1. Auch wenn der Beklagte mit einer Gegenforderung aufrechnet, die zur Klageforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis steht, ist ein Vorbehaltsurteil gemäß § 302 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn sichergestellt ist, dass es die Durchsetzbarkeit der Klageforderung nicht verbessert. Ein solches Vorbehaltsurteil kann der Abschichtung und Strukturierung eines Rechtsstreits dienen.*)

2. Hat der Unternehmer dem Besteller gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB erfolglos eine Frist zur Sicherheitsleistung gesetzt, kann er den Vertrag auch dann noch kündigen, wenn er zunächst nur seine Leistung verweigert hat. Er muss vor der Kündigung keine erneute Frist zur Sicherheitsleistung setzen.*)

3. Berufen sich beide Vertragsparteien eines Werkvertrags darauf, den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt zu haben, kann nur die Kündigung einer Vertragspartei erfolgreich sein. Das ist diejenige Kündigung, die bei einer materiellen Gesamtbetrachtung als vorrangig anzusehen ist.*)

4. Die Kündigungsvergütung des Unternehmers aus § 648a Abs. 5 Satz 2 BGB ist ohne Abnahme fällig. Denn anders als die freie Kündigung des Werkbestellers ist die Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund dahin auszulegen, dass sie sämtliche Erfüllungs- und Nacherfüllungspflichten aus dem Vertrag beenden soll.*)

5. Lässt der Besteller eine angemessene Frist zur Sicherheitsleistung gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB erfolglos verstreichen, befindet er sich im Mitwirkungsverzug. Verweigert der Unternehmer darauf seine Leistung, hat er wegen der ihm dadurch entstehenden Nachteile einen Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB gegen den Besteller.*)

6. Der Unternehmer kann seine Produktionsmittel nicht unbegrenzt gegen Entschädigung aus § 642 BGB für eine stillstehende Baustelle vorhalten. In welchem zeitlichen Umfang die vergebliche Vorhaltung durch den Mitwirkungsverzug des Bestellers veranlasst ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

7. Auch wenn der Mitwirkungsverzug des Bestellers lediglich zur Verlangsamung eines Prozesses auf der Baustelle führt, kann dies zu einem nach § 642 BGB zu ersetzenden Nachteil führen, weil der Unternehmer die durch den betroffenen Prozess gebundenen Produktionsmittel länger vorhalten muss.*)

8. Hält der Unternehmer aufgrund des Mitwirkungsverzugs ein Produktionsmittel vergeblich bereit, ist mit Ablauf der kleinsten zeitlichen Abrechnungseinheit der Nachteil dem Grunde nach entstanden. Die Frage, in welchem zeitlichen Umfang die Vorhaltung durch den Mitwirkungsverzug veranlasst ist, kann das Gericht deshalb unter den Voraussetzungen von § 287 Abs. 2 ZPO nach freiem Ermessen entscheiden.*)

9. Selbst wenn die gemäß § 642 Abs. 2 BGB maßgebliche vereinbarte Vergütung für den Unternehmer nicht auskömmlich sein sollte, beläuft sich seine Entschädigung zumindest auf die Höhe der Mehrkosten, die ihm durch den Mitwirkungsverzug entstanden sind. Daraus folgt: Hat der Unternehmer diese Mehrkosten dargelegt und beansprucht er keinen Zuschlag zur Deckung seiner allgemeinen Geschäftskosten und seines Gewinns, bedarf es keines weiteren Parteivortrags zur Kalkulation der Vergütung.*)




IBRRS 2018, 0317
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek: Eintragung einer Vormerkung durch einstweilige Verfügung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.11.2017 - 10 W 14/17

Die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch einstweilige Verfügung hängt nicht von der Zustimmung des Grundstückseigentümers ab.

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IBRRS 2018, 0089
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einräumung einer Sicherungshypothek trotz fehlender Baugenehmigung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2017 - 29 W 33/17

1. Auch wenn das Bauwerk nicht vollendet ist, kann der Bauunternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück für den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

2. Der Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek setzt voraus, dass mit den Bauleistungen auf dem Grundstück des Auftraggebers bereits begonnen wurde. Reine Vorbereitungsarbeiten, wie z. B. die Errichtung eines Gerüsts oder eines Bauzauns, erfüllen diese Voraussetzung nicht.

3. Die Verlegung von Rohren zur Anbindung der Entwässerung an den Abflusskanal und Leerrohren für die Medienleitungen zum künftigen Anschluss des Gebäudes sowie der Anschluss von Wasserleitungen sind keine bloßen Vorbereitungsarbeiten.

4. Der Umstand, dass noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, steht der Einräumung einer Sicherungshypothek nicht entgegen.

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IBRRS 2018, 0157
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge kann sich auf Stillhalteabkommen zwischen Hauptschuldner und Gläubiger berufen!

BGH, Urteil vom 28.11.2017 - XI ZR 211/16

Der Bürge kann sich nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ein Leistungsverweigerungsrecht des Hauptschuldners aus einem zwischen diesem und dem Gläubiger geschlossenen Stillhalteabkommen auch dann berufen, wenn sich der Gläubiger in dem Stillhalteabkommen die Geltendmachung der Ansprüche aus der Bürgschaft ausdrücklich vorbehalten hat.*)

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 4117
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Abrissunternehmer ist kein "Unternehmer eines Bauwerks"!

OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2017 - 19 W 11/17

1. Nur der Unternehmer eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.

2. Bauwerkleistungen sind solche Arbeiten, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, und zwar soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern.

3. Auch Arbeiten, die - wie das Ausschachten der Baugrube - lediglich zur Vorbereitung eines Bauwerks am Grundstück vorgenommen werden, sind Bauwerkleistungen.

4. Reine Abrissarbeiten sind keine zur Vorbereitung der Bebauung dienenden Arbeiten am Grundstück.

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IBRRS 2017, 4119
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit nach § 648a BGB als Druckmittel für Verhandlungen?

BGH, Urteil vom 23.11.2017 - VII ZR 34/15

Es stellt keine unzulässige Rechtsausübung und auch keinen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar, wenn dem Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a Abs. 1 BGB auch andere Motive als die bloße Erlangung einer Sicherheit zugrunde liegen.*)




IBRRS 2017, 4028
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsvereinbarung unwirksam: Bürge kann Zahlung zurückverlangen!

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 362/15

Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.*)

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IBRRS 2017, 4027
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsabrede mit gegenüber dem Bürgen unzulässigem Regelungsinhalt ist AGB-widrig!

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 600/16

Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2017, 3740
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann Mängelbeseitigung verweigern: Auftraggeber darf Geld einbehalten!

KG, Urteil vom 20.10.2016 - 27 U 84/15

1. Auch dann, wenn der Unternehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten durchführen muss und hiermit auch nicht in Verzug gesetzt werden kann, kann der Besteller bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung einbehalten, wenn der Unternehmer seinen vollen Werklohn einklagt.

2. Ein Teilurteil ist bei einem einheitlichen Anspruch (Saldoklage) nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt sich von den übrigen Rechtspositionen abgrenzen lässt und von einer Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand unabhängig ist, wobei dies eine Entscheidungsreife des abgetrennten Anspruchs voraussetzt.




IBRRS 2017, 3578
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Nicht nach Einheitspreisen abgerechnet: Kann der Bürge wegen arglistiger Täuschung anfechten?

OLG München, Beschluss vom 13.10.2017 - 28 U 4934/16 Bau

Geht der Anfechtende davon aus, dass eine vertragliche Vereinbarung (Abrechnungsmodus) eindeutig ist, muss er darlegen, inwieweit eine Täuschung über die Abwicklung dieser Vereinbarung die Abgabe seiner Willenserklärung (Bürgschaftserklärung) beeinflusst hat, da wegen der Eindeutigkeit der Vereinbarung, die behauptete vertragswidrige Abwicklung (Abrechnung) von vornherein erfolglos geblieben wäre.

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IBRRS 2017, 3423
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe einer § 648a BGB-Sicherheit beim Pauschalpreisvertrag?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.03.2017 - 1 U 128/16

1. Der nach § 648a Abs. 1 BGB sicherungsfähige Vergütungsanspruch des Werkunternehmers besteht bei einem Pauschalpreisvertrag grundsätzlich in dem Pauschalpreis. Veränderungen des Leistungsumfangs sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie vom Unternehmer selbst vorgebracht werden oder unstreitig sind und nach der Struktur des Pauschalpreisvertrages Einfluss auf die Vergütung haben können.*)

2. Streitige Mängel der Werkleistung können nach dem Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung, nämlich dem Unternehmer eine Sicherheit zu gewähren, die ihren Zweck nicht verfehlt, ihn vor dem Ausfall des Bestellers zu schützen, im Rechtsstreit über die Sicherheitsleistung keine Berücksichtigung finden, mögen sie auch gravierend sein.*)

3. Der Unternehmer kann auch in Höhe des Gewährleistungseinbehalts Sicherheitsleistung verlangen. Dafür spricht der Wortlaut des § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB, nach dem Sicherheit für die gesamte "vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung" verlangt werden kann, ferner der Umstand, dass der Sicherungsanspruch bereits vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses an geltend gemacht werden kann. Wenn im Übrigen weder Abnahme noch Fälligkeit des Werklohnanspruchs Voraussetzung des Sicherungsanspruchs sind, kann auch ein vereinbarter Gewährleistungseinbehalt dem Sicherungsverlangen nicht entgegenstehen. Der Besteller erfährt ausreichende Sicherung dadurch, dass er die Mängeleinrede dem Zahlungsanspruch (nicht dem Sicherungsanspruch) entgegenhalten kann.*)

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IBRRS 2017, 3322
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit hinausgeschoben: Keine Aufrechnung mit Forderungen aus anderen Verträgen!

BGH, Urteil vom 14.09.2017 - VII ZR 3/17

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass ein Betrag von 5 % der Netto-Schlussabrechnungssumme zur Sicherung einbehalten werden darf, der Unternehmer diesen Einbehalt durch eine Bankbürgschaft ablösen kann und weiter:

"Diese Sicherheit - gleich ob als Einbehalt oder als Bürgschaft - dient in dem Zeitraum von der Abnahme bis zum Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche dazu, die Rechte des AG bei Mängeln (§ 634 BGB) (inklusive Aufwendungsersatz und Kostenvorschuss bei Selbstvornahme), jedwede Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (insbesondere gemäß der §§ 280 ff. BGB) und die Ansprüche des AG auf Erstattung von Überzahlungen aus diesem Vertrag (auch hinsichtlich geänderter und zusätzlicher Leistungen) abzusichern."

ist der Besteller jedenfalls während des vereinbarten Sicherungszeitraums nicht berechtigt, nachdem er den Betrag einbehalten hat, gegen diesen Restwerklohnanspruch mit einer Forderung aus einem anderen Vertrag aufzurechnen.*)

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IBRRS 2017, 3234
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmte Sicherheit vereinbart: Dennoch Austausch möglich?

BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Sicherungsgeber, der mit dem Sicherungsnehmer eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch dieser Sicherheit gegen eine ihm genehmere verlangen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11).*)

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IBRRS 2017, 2998
BausicherheitenBausicherheiten
Abschlagsforderung doppelt gezahlt: Haftet der Bürge für Rückforderungsanspruch?

LG Frankenthal, Urteil vom 04.08.2016 - 7 O 15/16

1. Die Tragweite einer Bürgschaft ist durch Auslegung unter besonderer Berücksichtigung des Bürgschaftszwecks und des Anlasses der Übernahme zu ermitteln.

2. Hierfür können auch Umstände außerhalb der Bürgschaftsurkunde herangezogen werden, sofern nur der ermittelte Wille irgendwie in der Erklärung seinen Ausdruck gefunden hat und einen Ansatzpunkt erkennen lässt.

3. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft, mit der der Bürge auch für die "Erstattung von Überzahlungen" einsteht, erstreckt sich nicht auf Rückforderungsansprüche aus einer (versehentlichen) Doppelzahlung einer Abschlagsforderung.

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IBRRS 2017, 2999
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BausicherheitenBausicherheiten
Keine Sicherheit nach § 648a BGB für auftragslos erbrachte Leistungen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 122/16

1. Ein Unternehmer hat aus § 648a BGB keinen Anspruch auf Sicherheit für Forderungen aus Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag oder § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B, weil in diesen Fällen eine auftragslose Leistung vorliegt, die einen Anspruch auf eine vertragliche Vergütung oder deren Surrogat nicht begründet.*)

2. Eine ursprünglich vertraglich nicht geschuldete, aber nachträglich anerkannte Leistung führt gemäß § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B zu einem nach § 648a BGB zu sichernden vertraglichen Vergütungsanspruch.*)

3. Im Rechtsstreit auf eine Sicherheit nach § 648a BGB genügt für die Vergütungshöhe ein schlüssiger Vortrag (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345), während der Unternehmer auf das Bestreiten des Bestellers den vertraglichen Anspruchsgrund beweisen muss.*)

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IBRRS 2017, 2351
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BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft sichert auch Mängelansprüche nach Abnahme: Klausel unwirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2017 - 24 U 129/15

Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Auftragssumme zu stellen hat, die der Auftraggeber über den Zeitpunkt der Abnahme hinaus so lange einbehalten darf, bis etwaige im Abnahmeprotokoll aufgeführte Mängel erledigt sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

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IBRRS 2017, 2031
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kann die Bauüberwachung ein Dienstvertrag sein?

OLG München, Urteil vom 07.02.2017 - 9 U 2987/16 Bau

Ein Architekt, der auch Leistungen erbringt, die den Leistungsphasen 7 und 8 zuzuordnen sind, schuldet keinen Werkerfolg, wenn er bei einem Gesamtüberblick des Leistungsbildtextes nicht die Verantwortung für seine Leistungen trägt.

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IBRRS 2017, 1556
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftsabrede unklar: Welche Ansprüche sind gesichert?

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 23.02.2015 - 28 U 3883/14 Bau

1. Bei unklarer Bürgschaftsabrede ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Hauptforderung durch die Bürgschaft gesichert wird. Vornehmlicher Auslegungsgegenstand ist bei der formbedürftigen Bürgschaft zunächst der Inhalt und Wortlaut der Bürgschaftsurkunde selbst.

2. Eine Klage, die auf die sittenwidrige Erschleichung eines Titels gestützt wird, setzt voraus, dass der (erschlichene) Titel nachweisbar unrichtig ist. An diesen Vortrag sind strenge Anforderungen zu stellen. Insbesondere genügt es hierfür nicht, wenn die unterlegene Partei nochmals dieselben Tatschen, Beweismittel und Rechtsausführungen wie im Vorprozess vorbringt oder ihre Ausführungen lediglich um solche Argumente ergänzt, die sie auch im Vorprozess schon hätte vorbringen können.

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IBRRS 2017, 1555
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftsabrede unklar: Welche Ansprüche sind gesichert?

OLG München, Beschluss vom 18.09.2015 - 28 U 3883/14 Bau

1. Bei unklarer Bürgschaftsabrede ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Hauptforderung durch die Bürgschaft gesichert wird. Vornehmlicher Auslegungsgegenstand ist bei der formbedürftigen Bürgschaft zunächst der Inhalt und Wortlaut der Bürgschaftsurkunde selbst.

2. Grundsätzlich ist auch eine Verbürgung für erst künftig entstehende Forderungen möglich. Das setzt voraus, dass es sich um eine Belastung handelt, die sich erst im Nachhinein realisiert, aber - für den Bürgen ohne Weiteres erkennbar - bereits im ursprünglichen Vertrag angelegt ist (hier verneint).

3. Eine Klage, die auf die sittenwidrige Erschleichung eines Titels gestützt wird, setzt voraus, dass der (erschlichene) Titel nachweisbar unrichtig ist. An diesen Vortrag sind strenge Anforderungen zu stellen. Insbesondere genügt es hierfür nicht, wenn die unterlegene Partei nochmals dieselben Tatschen, Beweismittel und Rechtsausführungen wie im Vorprozess vorbringt oder ihre Ausführungen lediglich um solche Argumente ergänzt, die sie auch im Vorprozess schon hätte vorbringen können.

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IBRRS 2017, 1468
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BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsklausel 4.1 BVB i.V.m. 22.1 ZVB Bund 2008 ist unwirksam!

OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017 - 8 U 204/16

1. Kumulieren sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Mängelsicherheit und eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die "sämtliche Ansprüche" und somit neben den Vertragserfüllungs- auch die Mängelansprüche nach Abnahme sichern soll (z. B. EFB-Sich 1), auf mehr als 6%, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und somit zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

2. Die Sicherungsabrede lässt sich auch nicht teilweise durch Streichung der unzulässigen Passagen aufrechterhalten, denn durch die Beschränkung des Sicherungszwecks auf Ansprüche vor Abnahme oder auf ohne bei Abnahme vorbehaltene Mängel erhielte die Klausel einen vom ursprünglichen Inhalt grundsätzlich abweichenden Regelungsgehalt.

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IBRRS 2017, 1139
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BausicherheitenBausicherheiten
§ 648a BGB-Bürgschaft sichert keine Nachträge!

OLG München, Urteil vom 13.12.2016 - 9 U 77/16 Bau

Eine auf Grundlage des § 648a BGB einem Unternehmer übergebene Bürgschaft sichert die Vergütung für Nachtragsleistungen nur dann, wenn diese in der Bürgschaftsurkunde ausdrücklich erwähnt sind.

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IBRRS 2017, 1135
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BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit für streitige Nachträge wegen Bauablaufstörungen!

LG Berlin, Urteil vom 19.01.2017 - 86 O 142/16

1. Bei der Höhe der Sicherheit nach § 648a BGB können nur dem Grunde und der Höhe nach unstreitige Nachträge berücksichtigt werden.

2. Ein Anspruch aus § 6 Abs. 6 VOB/B ist trotz seiner Verankerung im Vertrag ein Schadensersatzanspruch; als solcher tritt er nicht an die Stelle der vereinbarten Vergütung und ist nicht nach § 648a BGB sicherbar.

3. Ein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB fällt weder unter § 648a Abs. 1 Satz 1 noch unter Satz 2 BGB und ist nicht nach § 648a BGB sicherbar.

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IBRRS 2017, 1342
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BausicherheitenBausicherheiten
Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 30.03.2017 - VII ZR 170/16

Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Formularklauseln

Die Parteien vereinbaren - unabhängig von einer Ausführungsbürgschaft - den Einbehalt einer unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadensersatz und die Erstattung von Überzahlungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Versicherung abzulösen; frühestens jedoch nach vollständiger Beseitigung der im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel oder fehlender Leistungen.

sind bei der gebotenen Gesamtbeurteilung wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Fortführung von BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 57/02, BGHZ 157, 29 = IBR 2004, 67, 68).*)

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IBRRS 2017, 1319
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BauvertragBauvertrag
Kein Nachtragsangebot vorgelegt: Muss der Auftraggeber trotzdem zahlen?

OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2017 - 17 U 111/16

1. Soll der Auftragnehmer "möglichst" vor Ausführung von Änderungs- oder Zusatzleistungen ein Nachtragsangebot vorlegen, hat er auch dann Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn er vor Ausführung kein derartiges Angebot vorgelegt hat.

2. Tatbestandlich setzt § 648a Abs. 1 BGB einen Bauwerkvertrag, ggf. auch einen "Zusatzauftrag", sowie eine "vereinbarte Vergütung" voraus. Diese vertraglichen Grundlagen, zu denen auch der konkret geschuldete Leistungsumfang zählt, müssen im Rahmen von § 648a BGB geklärt sein.

3. Da zu Beginn und auch während der Ausführung der Werkarbeiten regelmäßig noch nicht exakt abgeschätzt werden kann, in welchem genauen Umfang tatsächlich Massen, Stunden etc. zur Erfüllung der Werkleistung anfallen werden, ist für den Anspruch aus § 648a Abs. 1 BGB im Sicherungsinteresse des Werkunternehmers ausreichend, dass dieser zu dem tatsächlichen Aufwand, der erforderlich ist, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erfüllen, schlüssig vorträgt, ohne die erforderlichen Massen, Stunden etc. auch beweisen zu müssen.

4. Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn nicht die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, besteht.

5. Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann.

6. Sowohl für eine stattgebende Entscheidung zu § 648a BGB als auch für einen Anspruch auf restlichen Werklohn gemäß § 631 BGB müssen die zwischen den Parteien vereinbarten vertraglichen Grundlagen, der Abschluss eines Werkvertrages, die vertraglich geschuldeten Werkleistungen sowie auch die "vereinbarte Vergütung" zur Überzeugung des Gerichts feststehen. Hinsichtlich dieser Tatbestandsmerkmale droht die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen.




IBRRS 2017, 0623
BausicherheitenBausicherheiten
Ohne vorgenommenen Einbehalt besteht auch kein Austauschrecht!

OLG München, Urteil vom 24.11.2015 - 9 U 1466/15 Bau

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftraggeber von jeder Rechnung einen Betrag in Höhe von 5 % der Rechnungssumme einzubehalten darf, den der Auftragnehmer gegen Stellung einer Sicherheit ablösen kann, besteht kein Austauschrecht, wenn der Auftraggeber keinen Einbehalt vorgenommen hat.

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IBRRS 2017, 0806
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BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaft auf erstes Anfordern statt § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Bürge muss zahlen!

OLG Celle, Urteil vom 22.02.2017 - 7 U 121/16

1. Sieht der Unternehmer von dem Verlangen nach einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB ab und begnügt sich mit einer durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgesicherten Sicherheitsleistung, wird allein hierdurch die Inanspruchnahme des Bürgen nicht rechtsmissbräuchlich.*)

2. Da es dem Unternehmer als Hauptschuldner unbenommen ist, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB - ggf. klagweise - zu verlangen oder gemäß Abs. 5 der Vorschrift, die weitere Leistung zu verweigern oder zu kündigen, hat der Bürge nicht das Recht, seine eigene Inanspruchnahme Zug um Zug von der Stellung einer Bauhandwerkersicherung zugunsten des Hauptschuldners abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn der Hauptschuldner insolvent wird.*)

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IBRRS 2017, 0701
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BauvertragBauvertrag
Länge der Gewährleistungsfrist? Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2016 - 21 U 183/15

1. Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert und geben sie darüber hinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich dies als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten müssen.*)

2. Die Bauvertragspartei, die zu einem Abnahmetermin einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn sie den im Abnahmeprotokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht (Anschluss an BGH, IBR 2011, 189).*)

3. Vereinbaren die Bauvertragsparteien, dass für die Dauer der Gewährleistungszeit der Auftraggeber berechtigt ist, 5% der vertraglich vereinbarten Vergütung zur Sicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche einzubehalten und wird darüber hinaus dem Auftragnehmer eine Ablösungsmöglichkeit durch Stellung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft eingeräumt, liegt hierin nicht eine von den Regelungen des § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B (2002) abweichende Rückgabeverpflichtung des Auftraggebers.*)

4. Eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft ist regelmäßig nach Wegfall des Sicherungszweckes, d. h. nach Ablauf der Verjährungsfrist bzw. eingetretener Verjährung etwaiger Mängelansprüche zurückzugeben.*)

5. Der Auftragnehmer kann auf Herausgabe der von ihm gestellten Bürgschaftsurkunde an sich selbst klagen, er ist nicht auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen beschränkt. (Anschluss an BGH, Urteil vom 09.07.2015 - VII ZR 5/15, NZBau 2015, 549 Rn. 18 = IBRRS 2015, 2256).




IBRRS 2017, 0339
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung verurteilt: Höhe der Sicherheitsleistung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2016 - 8 U 102/16

Im Falle der Verurteilung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung bemisst sich die nach § 709 Satz 1 ZPO zu bestimmende Sicherheit grundsätzlich nach dem Betrag der ausgeurteilten Sicherheit nebst Kostenzuschlag und möglicher weiterer Vollstreckungsschäden; auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Sicherungsfalls kommt es nicht an (Abweichung von OLG Hamburg, IBR 2016, 87).*)

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