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Sachgebiet: Bausicherheiten

231 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 3598
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auch im Bürgschaftsrecht spielt die Urkalkulation keine Rolle mehr!

OLG München, Beschluss vom 24.04.2020 - 9 U 6930/19 Bau

1. Der Auftragnehmer hat gegen den Auftraggeber auch dann einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, wenn das Vertragsverhältnis durch Kündigung beendet worden ist (Anschluss an BGH, IBR 2014, 344).

2. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn der Auftragnehmer die ihm nach der Kündigung zustehende Vergütung schlüssig, d. h. in einer konkret und nachprüfbaren Weise, darlegt.

3. Das Schlüssigkeitserfordernis verlangt nicht, dass der Auftragnehmer die Höhe der Nachtragsvergütung aus der Urkalkulation fortentwickelt (Fortführung von BGH, IBR 2020, 59, und IBR 2019, 536).

4. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft zu, wenn die Gewährleistungsfrist - weil die Verjährung durch ein selbständiges Beweisverfahren gehemmt wurde - noch nicht abgelaufen ist.

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IBRRS 2022, 3574
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Klage auf § 650f BGB-Sicherheit: Gericht kann Abschlag vornehmen!

KG, Urteil vom 11.11.2022 - 21 U 142/21

1. Klagt ein Bauunternehmer auf eine Sicherheitsleistung gem. § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB, deren Höhe zwischen den Parteien umstritten ist, so ist sie durch das Gericht ohne Beweisaufnahme nach freier Überzeugung festzusetzen (§ 287 Abs. 2 ZPO). Dabei kann das Gericht auch auf einen Betrag erkennen, der geringer ist als die vom Unternehmer schlüssig dargelegte Vergütungsforderung.*)

2. Bei der Festsetzung der Sicherheitsleistung nach Kündigung des Bauvertrags ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich der Besteller nicht auf einen wichtigen Kündigungsgrund berufen kann; im Ausnahmefall kann aber anderes gelten.*)

3. Die schlüssige Darlegung der großen Kündigungsvergütung gem. § 648 BGB bzw. § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass der Werkunternehmer Angaben zu seinem anderweitigen Erwerb macht.*)

4. Die Möglichkeit, dass der Werkunternehmer durch den anderweitigen Einsatz seines kündigungsbedingt freigesetzten Personals Umsätze erzielen konnte, die auf seine Kündigungsvergütung anzurechnen sind, kann es rechtfertigen, einen Abschlag von seinem Sicherungsanspruch vorzunehmen.*)

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IBRRS 2022, 3079
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Keine prüfbare Schlussrechnung eingereicht: Kein Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit!

OLG München, Beschluss vom 26.04.2022 - 28 U 3880/21 Bau

1. Verlangt der Auftragnehmer nach einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags eine Bauhandwerkersicherheit gem. § 648a Abs. 1 BGB a.F. (jetzt: § 650f BGB) für die ihm zustehende Vergütung, muss er diese schlüssig darlegen (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345).

2. Eine nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Rechnung ist - unabhängig von der Frage der Fälligkeit des sich hieraus ergebenden Rechnungsbetrags - nicht geeignet, Vergütungsansprüche schlüssig darzulegen.

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IBRRS 2022, 2797
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaft erloschen: Bürgschaftsurkunde ist abzuholen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2022 - 22 W 22/22

1. Bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde handelt es sich um eine Holschuld.

2. Aus der Holschuld folgt für den Bürgschaftsgläubiger (hier: den Auftragnehmer) lediglich die Verpflichtung, die Bürgschaftsurkunde zur Abholung bereit zu halten und im Rahmen der Abholung herauszugeben. Weitere Pflichten - z.B. die Erklärung der Leistungsbereitschaft oder gar die Übersendung der Bürgschaftsurkunde - bestehen nicht.

3. Es obliegt dem Hauptschuldner (hier: dem Auftraggeber), seinen Abholwillen kundzutun und die Bürgschaftsurkunde abzuholen.

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IBRRS 2022, 2709
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit auch nach Kündigung!

OLG Naumburg, Urteil vom 10.02.2022 - 2 U 176/20

1. Einem Sicherungsverlangen des Bauhandwerkers nach § 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB n.F. steht nicht entgegen, dass der Unternehmer das Vertragsverhältnis wegen der Nichterfüllung des Sicherungsverlangens bereits gekündigt hat.*)

2. Liegt einem Einheitspreisvertrag nach der VOB/B 2016 kein vollständiges konstruktives Leistungsverzeichnis zu Grunde, sondern im Wesentlichen eine Musterbaubeschreibung mit dem Charakter einer funktionalen Leistungsbeschreibung und eine standardisierte Einheitspreisliste, ergeben sich besondere Probleme für die schlüssige Darlegung sämtlicher vertraglich vereinbarter Vergütungsansprüche.*)

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IBRRS 2022, 1824
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Errichtung eines Anbaus ist keine "erhebliche Umbaumaßnahme"!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.03.2021 - 2 U 214/20

1. Haben Auftragnehmer und Auftraggeber einen Verbraucherbauvertrag geschlossen, hat der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber keinen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit.

2. Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag, durch den der Auftragnehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

3. Die Errichtung eines Anbaus an ein Wohnhaus und der Umbau einer Garage in Wohnraum sind keine "erheblichen Umbaumaßnahmen".

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IBRRS 2022, 1994
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Verbraucherbauvertrag bei gewerkeweiser Vergabe!

OLG München, Urteil vom 09.06.2022 - 20 U 8299/21 Bau

1. Vergibt ein privater Auftraggeber Baumeisterarbeiten als Einzelgewerk, liegt kein Verbraucherbauvertrag vor (Anschluss an KG, IBR 2022, 128; entgegen OLG Hamm, IBR 2022, 347).

2. Der Auftraggeber ist nicht zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit verpflichtet, wenn der Auftragnehmer die Leistung endgültig verweigert und sich damit grob vertragswidrig verhält.

3. Ein Verzug mit der Leistungserbringung steht dem Anspruch des Auftragnehmers auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit nicht entgegen.

4. Eine befristete Bürgschaft ist keine taugliche Bauhandwerkersicherheit.




IBRRS 2022, 1758
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Verbraucherbauvertrag auch bei Einzelgewerkvergabe!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.03.2022 - 5 U 52/21

Ein Verbraucherbauvertrag liegt auch bei gewerkeweiser Vergabe vor, wenn die Beauftragung zeitgleich oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Gebäudes erfolgt, die Erstellung eines neuen Gebäudes für den Unternehmer ersichtlich ist und die Gewerke zum Bau des neuen Gebäudes selbst beitragen (Anschluss an OLG Hamm, IBR 2021, 351; entgegen KG, IBR 2022, 128).

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IBRRS 2022, 1506
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertrag über Malerarbeiten: Bauvertrag oder Werkvertrag mit Bauwerksbezug?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.2021 - 25 U 342/21

1. Ob bei einem Vertrag über die Instandhaltung von Bauwerken das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch nach § 650a Abs. 2 BGB von wesentlicher Bedeutung ist, ist im Rahmen einer wertenden Betrachtung unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zu § 638 BGB a.F. zu beurteilen. Ergibt diese wertende Betrachtung, dass die Instandhaltungsarbeiten der Erhaltung und/oder der Funktionsfähigkeit des Bauwerks dienen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese von wesentlicher Bedeutung sind mit der Folge, dass die Vorschriften des Bauvertragsrechts Anwendung finden.*)

2. Sofern im Einzelfall Malerarbeiten sich nicht auf den bloßen Anstrich der Fassade eines Hauses beschränken, sondern darüber hinaus die Reparatur von Schäden des Untergrunds wie etwa Setz- und Spannungsrissen umfassen, dienen sie bei einer solchen wertender Betrachtung der Wiederherstellung der Funktion der Fassade. Sie sind daher von wesentlicher Bedeutung i.S.v. § 650a Abs. 2 BGB. Die konkrete Dauer der Leistungserbringung ist demgegenüber für die Einordnung als Bauvertrag nicht entscheidend.*)




IBRRS 2022, 1507
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
10% Einbehalt + 10% Bürgschaft = unangemessene Übersicherung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2022 - 21 U 15/21

Vom Auftraggeber eines Bauvertrags vorformulierte Klauseln, wonach die Sicherung der Vertragserfüllungsansprüche sowohl durch einen Einbehalt von 10% bei den Abschlagszahlungen als auch durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% vorgesehen wird, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind unwirksam.

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IBRRS 2022, 1486
BausicherheitenBausicherheiten
"Bauen aus einer Hand" ist keine Voraussetzung eines Verbraucherbauvertrags!

LG Köln, Urteil vom 26.11.2021 - 37 O 294/20

1. Ein Verbraucherbauvertrag kann auch bei gewerkeweiser Vergabe vorliegen, wenn die Beauftragung zeitgleich oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gebäudes erfolgt.

2. Die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens - wozu auch die Vermietung einer Immobilie stellt grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar. Etwas anderes gilt, wenn die Vermietung der Immobilie etwa wegen ihrer Größe, ihrer Komplexität und der Anzahl der mit ihr einhergehenden Vorgänge einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordert.

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IBRRS 2022, 1483
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Für Sicherungsverlangen reicht schlüssige Darlegung des Anspruchs!

OLG Celle, Urteil vom 27.04.2022 - 14 U 96/19

1. Zur Erreichung des gesetzgeberischen Sicherungsziels gem. § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) ist ein Unterschied in der Bezifferung des eilbedürftigen Sicherungsanspruchs gem. § 648a BGB a.F. und dem zu besichernden Vergütungsanspruch hinzunehmen.*)

2. Der Unternehmer kann eine Sicherungsleistung dann verlangen, wenn er seinen Anspruch schlüssig darlegt. Ob die diesbezüglichen tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen des Unternehmers zutreffend sind, ist nicht im Sicherungsverfahren zu klären (BGH, Urteil vom 20.05.2021 - VII ZR 14/20, Rz. 26 f., IBRRS 2021, 2096).*)

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IBRRS 2022, 1208
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% + 5% Bareinbehalt = unangemessene Übersicherung!

LG Hannover, Urteil vom 23.06.2021 - 14 O 234/20

1. Wird formularmäßig eine Vertragserfüllungssicherheit von mehr als 10% der Auftragssumme verlangt, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung und zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsklauseln, so dass der Bürge seiner Inanspruchnahme die Bereicherungseinrede gem. §§ 821, 768 BGB entgegenhalten kann.

2. Das Verlangen einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% der Auftragssumme, die auch Mängelansprüche sichern soll, und nicht bei Abnahme zurückzugeben ist, führt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und ebenfalls zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

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IBRRS 2022, 0088
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% + 5% Bareinbehalt = unangemessene Übersicherung!

OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2021 - 14 U 119/21

1. Wird formularmäßig eine Vertragserfüllungssicherheit von mehr als 10% der Auftragssumme verlangt, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung und zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsklauseln, so dass der Bürge seiner Inanspruchnahme die Bereicherungseinrede gem. §§ 821, 768 BGB entgegenhalten kann.

2. Das Verlangen einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% der Auftragssumme, die auch Mängelansprüche sichern soll, und nicht bei Abnahme zurückzugeben ist, führt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und ebenfalls zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

3. Die potenzielle Kenntnis des Bürgen von der Übersicherung genügt nicht, um ihm ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorwerfen zu können.

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IBRRS 2022, 1074
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anbau von Balkonen ist kein Verbraucherbauvertrag!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2021 - 10 U 149/21

1. Der Anbau von zwei Balkonen mit Glasdach und Außentreppe an ein bestehendes Gebäude stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme i.S.d. § 650i Abs. 1 BGB und begründet daher keinen Verbraucherbauvertrag.*)

2. Zur Länge der angemessenen Frist i.S.d. § 650f Abs. 5 Satz 1 BGB einer gegenüber einem Verbraucher geltend gemachten Bauhandwerkersicherung.*)




IBRRS 2022, 0899
BausicherheitenBausicherheiten
Rückschnitt eines Baumes

VG Berlin, Urteil vom 06.12.2021 - 1 K 190/20

Die Duldungspflicht bewirkt eine Beschränkung der Eigentümerbefugnisse des Straßenanliegers. Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) (vgl. zur vergleichbaren Regelung im Straßen- und Wegegesetz NRW, OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 11 A 1701/16; OVG Münster, Urteil vom 21. September 1999 - 23 A 875/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2000 - 9 U 67/00).

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IBRRS 2022, 0788
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Klage auf Bauhandwerkersicherung: Kündigungseinwand hilft nicht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2021 - 5 U 39/20

1. Für die Klage auf Gewährung einer Bauhandwerkersicherung bedarf es der schlüssigen Darlegung, welcher Werklohn dem Auftragnehmer nach dem Hauptvertrag und/oder durch Zusatzaufträge zusteht, und in welcher Höhe dieser Werklohn bisher nicht gezahlt ist.

2. An die Darlegungs- und Beweislast sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen, da der Vergütungsanspruch nur summarisch geprüft werden muss. Bei der Bemessung der Höhe des zu berechnenden Sicherungsanspruchs im Hinblick auf Massen, Materialien, Arbeitsstunden etc. genügt ein schlüssiger Vortrag des Auftragnehmers.

3. Ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs nach einer Kündigung darf die Durchsetzung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nicht behindern. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der schlüssig dargelegten Vergütung streitig und führt dies zu einer Verzögerung bei der Durchsetzung des Sicherungsanspruchs, ist dem Sicherungsverlangen des Auftragnehmers stattzugeben.

4. Sofern dies den Rechtsstreit verzögert, kann der Auftraggeber nicht mit der Behauptung gehört werden, es lägen die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor, wenn die dieser Behauptung zu Grunde liegenden Tatsachen bestritten sind und der Auftragnehmer deshalb die Auffassung vertritt, es läge eine freie Kündigung vor, und eine Sicherung seines Anspruchs nach § 649 Satz 2 BGB a.F. (§ 648 Satz 2 BGB n.F.) verfolgt.

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IBRRS 2022, 0686
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit angefordert: Frist von 14 Tagen kann zu kurz sein!

LG Neuruppin, Beschluss vom 21.02.2022 - 1 O 44/21

1. Der Architekt hat bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung die Kostenvorstellungen des Auftraggebers zu beachten (Anschluss an BGH, IBR 2013, 284). Eine Missachtung der Kostenvorstellungen führt dazu, dass die Entwurfsplanung mangelbehaftet ist.

2. Der Architekt steht ein Kündigungsrecht zu, wenn er dem Auftraggeber zur Leistung einer Bauhandwerkersicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er nach dem Ablauf der Frist die Kündigung erkläre und die Frist fruchtlos abgelaufen ist.

3. Welche Frist angemessen ist, lässt sich nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. Bei der Prüfung, ob eine angemessene Frist zur Sicherheitsleistung gesetzt worden ist, muss auch in die Erwägung einfließen, ob die Rechtslage klar ist. Auch muss darauf Rücksicht genommen werden, dass die Beschaffung einer Bürgschaft jedenfalls nicht an Wochenenden möglich ist.

4. Eine gesetzte Frist von 14 Tagen kann unangemessen kurz sein, wenn dem Auftraggeber insgesamt lediglich neun Tage zur Verfügung stehen, um die geforderte Sicherheit zu stellen.

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IBRRS 2022, 0642
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einrede der Anfechtbarkeit kann formularmäßig ausgeschlossen werden!

BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 255/20

Ein formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB im Bürgschaftsvertrag benachteiligt den Bürgen nicht gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Fortführung von BGH, Urteil vom 19.09.1985 - III ZR 214/83, IBRRS 1985, 0211 = BGHZ 95, 350).*)




IBRRS 2022, 0018
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung!

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 U 260/19

1. Ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung stellt keine geeignete Bauhandwerkersicherung i.S.d. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n.F.) dar.

2. Eine Klausel in einem vom Architekten vorformulierten Architektenvertrag, wonach der Auftraggeber zur Absicherung der Honoraransprüche des Architekten ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung als Sicherheit zu leisten hat, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.

3. Ein Schuldanerkenntnisvertrag begründet ein selbstständiges, von den zu Grunde liegenden Rechtsbeziehungen losgelöstes Schuldverhältnis, das für sich allein eine ausreichende Grundlage für den anerkannten Anspruch bildet und seinen Schuldgrund in sich selbst trägt.

4. Erlischt die kausale Grundforderung, zu deren Verstärkung das abstrakte Schuldverhältnis dient, ist das Schuldanerkenntnis kondizierbar, wenn sich dem Schuldanerkenntnisvertrag nicht entnehmen lässt, dass es unabhängig vom Bestand der Grundobligation bestehen sollte.

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 3398
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ablösung des Bareinbehalts nur durch Bürgschaft: Sicherheitsabrede wirksam?

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.03.2020 - 10 U 448/19

1. Wenn die Rückgabe einer Sicherheit "Nach Ablauf der vereinbarten Garantiezeit." vereinbart wird, aber tatsächlich keine Garantie vereinbart wurde, ist der Vertrag aus der Sicht eines vernünftigen Empfängers eindeutig dahin zu verstehen, dass die Gewährleistungszeit gemeint ist.*)

2. Eine Regelung, die die Ablösung eines Bareinbehalts allein das Stellen einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft vorsieht und eine Ablösung durch Hinterlegung von Geld nach § 17 Nr. 5 VOB/B damit ausschließt, stellt sich nicht als benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB dar (entgegen OLG Dresden, IBR 2002, 251; Anschluss an BGH, IBR 2018, 78, und IBR 2004, 67).)*)

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IBRRS 2021, 3271
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Entsorgung des im Erdreich enthaltenen Mülls: Geänderte oder zusätzliche Leistung?

OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2019 - 12 U 66/17

1. Hat der Auftragnehmer nach dem Leistungsverzeichnis als Material Boden und Fels abzutragen und zu verwerten, stellt das Separieren und Entsorgen des im Erdreich enthaltenen Mülls keine zusätzliche Leistung i.S.v. § 2 Abs. 6 VOB/B, sondern eine geänderte Leistung i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B dar. Der Auftragnehmer muss seinen Mehrvergütungsanspruch deshalb nicht vor der Ausführung ankündigen.

2. Die Ankündigung eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung (§ 2 Abs. 6 VOB/B) bedarf es nicht, wenn sie für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich ist.

3. Ein Verlust des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers nach unterbliebener Mehrkostenankündigung ist nicht angezeigt, wenn der Auftraggeber bei der Forderung der Leistung von ihrer Entgeltlichkeit ausging oder ausgehen musste oder wenn ihm nach Lage der Dinge keine Alternative zur sofortigen Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer blieb.

4. Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche hat der Auftraggeber nach Ablauf von zwei Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme - zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Gewährleistungsfrist vertraglich auf fünf Jahre verlängert worden ist.

5. Auch ein Nachunternehmer hat gegen seinen Auftraggeber - den Hauptauftragnehmer bzw. Generalunternehmer - einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n.F.).

6. Die Abtretung eines Bankguthabens ist keine den Anforderungen des § 232 Abs. 1, § 648a Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. entsprechende Sicherheit und schließt einen Anspruch des Auftragnehmers aus § 648a Abs. 1 BGB a.F. nicht aus (Bestätigung von OLG Hamm, IBR 2016, 517).




IBRRS 2021, 2387
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit für Gerüstbauarbeiten!?

OLG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2021 - 13 U 2800/19

1. Ein Gerüstbau- und -überlassungsvertrag, aufgrund dessen ein Gerüst nicht nur vermietet, sondern ein individuell bemessenes und zusammengestelltes Gerüst montiert, am Gebäude fest verankert und wieder demontiert wird sowie der Gerüstbauer in eigener Verantwortung über die Art der Gerüstgruppe und die Konstruktion im Einzelnen entscheidet, ist nach Werkvertragsrecht zu beurteilen.*)

2. Eine Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 BGB a. F. kann auch für isoliert beauftragte Gerüstbauarbeiten jedenfalls dann verlangt werden, wenn diese Arbeiten direkt baubegleitend die unmittelbar bauwerkserrichtende Tätigkeit unterstützen.*)

3. Die Bauhandwerkersicherung nach 648a BGB a. F. kann auch nach der Kündigung noch verlangt werden, wobei es für einen Anspruch des Unternehmers gegen den Besteller auf Leistung einer Sicherheit ausreicht, dass dem Unternehmer noch ein Vergütungsanspruch zusteht. Bei der Berechnung der dem Sicherungsverlangen zu Grunde liegenden Vergütung bleiben Ansprüche unberücksichtigt, mit denen der Besteller gegen den Vergütungsanspruch des Unternehmers aufrechnen kann, es sei denn, sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.*)

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IBRRS 2021, 2364
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 02.06.2021 - 14 O 222/20

1. Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede, nach der der Auftragnehmer einen 5 %-igen Bareinbehalt zur Sicherung von Mängelansprüchen durch eine Bürgschaft ablösen kann, in der der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben.*)

2. Eine solche Sicherungsabrede ist insgesamt unwirksam.*)

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IBRRS 2021, 2174
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Klausel zur Mehrfachverwendung vorformuliert? Nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Inhalt kommt es an!

KG, Urteil vom 15.10.2019 - 21 U 152/18

1. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wenn sie für eine mindestens dreimalige Verwendung in Verträgen geschaffen sind. Der erste Anschein spricht dafür, dass Klauseln zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind, wenn in einem Bauvertrag Vertragsklauseln weitgehend allgemein und abstrakt gehalten sind.

2. Für die Erfüllung des Mehrfachkriteriums kommt es nicht auf die tatsächliche Verwendung an. Vielmehr reicht die Absicht aus, inhalts-, nicht unbedingt wortgleiche Klauseln mehrfach zu verwenden. Nicht die grammatikalische und orthographische Gleichheit massenhaft verwendeter Regelungen begründet deren Kontrollfähigkeit, sondern die massenhafte Verwendung eines inhaltlich gleichbleibenden Regelungsmodells.

3. Die Verpflichtung eines Auftragnehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2002, 414).

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IBRRS 2021, 1766
BausicherheitenBausicherheiten
Anspruch auf Sicherheitsleistung

LG Augsburg, Urteil vom 08.12.2020 - 062 0 4292/19

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 1726
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Verbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe!

OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2021 - 24 U 198/20

1. Ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. § 650i Abs. 1 1. Alt. BGB kann auch bei gewerkeweiser Vergabe vorliegen, wenn die Beauftragung zeitgleich oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Gebäudes erfolgt, die Erstellung eines neuen Gebäudes für den Unternehmer ersichtlich ist und die Gewerke zum Bau des neuen Gebäudes selbst beitragen.*)

2. Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn es die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen schafft. Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht oder Rechtsmittelgericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Hauptantrag eine Bauhandwerkersicherung im Sinne des § 650f BGB und mit dem Hilfsantrag Zahlung restlichen Werklohns begehrt wird, wenn wegen der Ausnahmeregelung des § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB im Rahmen des Hilfsantrages über die Verbraucherbauvertragseigenschaft des geschlossenen Werkvertrags zu entscheiden ist und im Rahmen des Hilfsantrags im Hinblick auf die Frage des vertraglich vereinbarten Vertragssolls die Auslegungsregel des § 650k Abs. 2 BGB Anwendung finden kann.*)

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IBRRS 2021, 1637
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zahlung aus Bürgschaft a.e.A. angefordert: Prüfungskompetenz des Bürgen?

OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2021 - 8 U 120/20

1. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist die Prüfungskompetenz des Bürgen auf das Vorliegen einer missbräuchlichen Ausnutzung des Bürgschaftsversprechens aufgrund eines für jedermann offensichtlichen Fehlens des materiellen Anspruchs beschränkt; die schlüssige Darstellung eines Anspruchs des Gläubigers im Sinne des Bestehens der Hauptforderung ist insoweit nicht zu verlangen.

2. Nach Zahlung aus einer Bürgschaft kann die Kautionsversicherung die Hauptschuldnerin aus §§ 675, 670 BGB auf Ersatz derjenigen Aufwendungen in Anspruch nehmen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

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IBRRS 2021, 1688
BausicherheitenBausicherheiten
Auszahlung der Bürgschaftssumme

LG Hannover, Urteil vom 14.07.2020 - 9 O 77/19

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 0872
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!

LG Mannheim, Urteil vom 23.10.2020 - 1 O 124/20

1. Die vom Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Anlage 5 zu einem Bauvertrag für ein Bürgschaftsmuster gemachte Vorgabe: "Wir erklären, dass die Ansprüche aus dieser Bürgschaft in keinem Fall früher verjähren als die gesicherte Forderung; im Höchstfall gilt die Frist des § 202 Abs. 2 BGB." benachteiligt den Auftragnehmer als Verwendungsgegner unangemessen und ist unwirksam.

2. Enthält eine vom Auftraggeber vorgegebene Sicherungsabrede, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen muss, die unwirksame Vorgabe, dass die Forderung aus der Bürgschaft nicht früher verjährt als die Hauptforderung aus dem Bauvertrag, führt dies nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.

3. Ob eine Allgemeine Geschäftsbedingung vorliegt, ist im Rahmen einer klauselbezogenen Betrachtung für jede Regelung in einem Vertrag gesondert zu prüfen.

4. Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch sein, wer von einem Dritten für eine Vielfachverwendung formulierte Klauseln (z. B. durch Übernahme aus Formularbüchern usw.) in der Absicht benutzt, diese nur in einem einzigen Fall anzuwenden. Entscheidend ist der Inhalt der übernommenen Regelung, so dass es auf eine vollständige Wortlautidentität nicht ankommt; ansonsten wären vielfältige Umgehungen durch eine bloß leichte Änderung der Formulierung möglich.




IBRRS 2021, 1340
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BausicherheitenBausicherheiten
Erst mit dem Sicherheitsverlangen beginnt die Verjährung!

BGH, Urteil vom 25.03.2021 - VII ZR 94/20

Die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB i.d.F. vom 23.10.2008 [jetzt § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB] beginnt nicht vor dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit.*)

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IBRRS 2021, 1285
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Wertsteigerung, keine Bauhandwerkersicherungshypothek!

LG Wiesbaden, Beschluss vom 19.04.2021 - 2 O 72/21

1. Voraussetzung dafür, dass der Architekt eine Bauhandwerkersicherungshypothek nach §§ 650e, 650q BGB verlangen kann, ist, dass sich die planerische Leistung des Architekten in dem Bauwerk verkörpert und zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt hat.

2. Mit begonnenen Rückbau- und Abrissarbeiten ist keine Wertsteigerung des Grundstücks verbunden.

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IBRRS 2021, 1284
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BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit wird gefordert: Mängeleinwand hilft nicht!

LG Augsburg, Urteil vom 08.12.2020 - 62 O 4292/19

1. Der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit aus § 650f BGB entsteht - auch beim VOB-Vertrag - mit Vertragsschluss, ohne dass es eines vorherigen Verlangens oder einer Fristsetzung bedarf und besteht bis zur vollständigen Befriedigung der von der Vorschrift erfassten Ansprüche.

2. Entgegenhalten kann der Auftraggeber lediglich den Erfüllungseinwand. Mit sonstigen Einwendungen, insbesondere wegen Mängeln und Gegenansprüchen, kann er gegenüber dem Sicherungsanspruch nicht gehört werden.

3. Macht der Auftragnehmer in einer Klage sowohl seinen Sicherungsanspruch aus einem Bauvertrag aus § 650f Abs. 1 BGB als auch den zu besichernden Vergütungsanspruch geltend, kann das Gericht über den Sicherungsanspruch isoliert durch stattgebendes Teilurteil entscheiden.

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IBRRS 2021, 1085
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BausicherheitenBausicherheiten
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme von Bürgschaft a.e.A.!

KG, Urteil vom 30.03.2021 - 21 W 4/21

1. Beabsichtigt ein Gläubiger, eine ihm als Sicherheit übergebene Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch zu nehmen, kann ihm der Hauptschuldner dies im Wege der einstweiligen Verfügung mit der Maßgabe untersagen lassen, dass der Gläubiger zuvor eine zugunsten des Hauptschuldners bestehende und liquide feststellbare Einrede auszuräumen hat.*)

2. Wenn und soweit die Rückerstattung einer Vorauszahlung auf den Werklohn dazu führt, dass der Werklohnanspruch des Unternehmers offen und unbesichert ist, kann ein Bauunternehmer seinen Sicherungsanspruch aus § 650f Abs. 1 BGB gegenüber dem Rückerstattungsgläubiger im Wege der Einrede geltend machen.*)

3. Die Höhe des Sicherungsanspruchs aus § 650f Abs. 1 BGB ist in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in freier Überzeugung ohne Beweisaufnahme, also „liquide“ feststellbar.*)

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IBRRS 2021, 1034
BausicherheitenBausicherheiten
Bauvertrag angefochten: Bürgschaft hinfällig!

LG Wiesbaden, Urteil vom 05.09.2019 - 7 O 308/18

1. Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses der Einrede der Anfechtbarkeit im Rahmen eines Bürgschaftsvertrags.*)

2. Wird ein anfechtbarer Vertrag angefochten, ist er als von Anfang an nichtig anzusehen und eine akzessorische Bürgschaft damit grundsätzlich hinfällig.

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IBRRS 2021, 0905
ProzessualesProzessuales
Klage auf § 650f BGB-Sicherheit ist parallel zur Werklohnklage zulässig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.02.2021 - 2-20 O 44/20

Eine Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f BGB ist nicht deshalb unzulässig, weil der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber in einem Parallelprozess ausstehenden Werklohn einfordert. Beide Ansprüche können angesichts unterschiedlicher Streitgegenstände – auch gesondert – verfolgt werden.

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IBRRS 2021, 0309
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BausicherheitenBausicherheiten
Absicherungsfähige Ansprüche beim Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

LG Münster, Urteil vom 18.01.2021 - 212 O 120/20

Sicherheitsleistung nach § 650f Abs. 1 BGB kann auch zur Absicherung sog. Ersatzansprüche verlangt werden, zu denen Ansprüche des Unternehmers aus § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B sowie Entschädigungsansprüche aus § 642 BGB zählen.

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IBRRS 2021, 1274
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BausicherheitenBausicherheiten
10% Bareinbehalt bis zur "mängelfreien Abnahme": Unangemessene Übersicherung!

LG Hannover, Urteil vom 10.02.2021 - 14 O 185/20

Ein Barsicherheitseinbehalt von 10% bis zur "endgültigen, mängelfreien Abnahme" kann zur unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach der maßgeblichen Abnahme unter Mangelvorbehalt führen, so dass eine entsprechende formularmäßige Sicherungsklausel gem. § 307 BGB nichtig ist und als Rechtsgrund für die Stellung einer Bürgschaft entfällt, weshalb der Bürge seiner Inanspruchnahme die Bereicherungseinrede gem. §§ 821, 768 BGB entgegenhalten kann.

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IBRRS 2021, 0311
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BausicherheitenBausicherheiten
Kaufpreiszahlungen für Eigentumswohnungen sind Baugeld!

LG Berlin, Urteil vom 15.01.2021 - 34 O 92/20

1. Die Kaufpreiszahlungen, die Wohnungskäufer nach der MaBV an den Bauträger leisten, sind Baugeld i.S.v. § 1 Abs. 3 Satz 2 BauFordSiG.

2. Ein konkreter Nachweis, für welche der Wohnungen der Bauträger welchen Kaufpreis erhalten hat, ist nicht notwendig.

3. Es gilt eine Vermutung, dass sämtliche kurz vor oder während der Bauzeit im Grundbuch eingetragenen Grundschulden Geldleistungen sichern, die zur Bestreitung der Baukosten gewährt wurden und damit Baugeld sind.

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IBRRS 2021, 0219
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BauvertragBauvertrag
Wer muss für Sonderwünsche bezahlen: Die Erwerber oder der Bauträger?

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2019 - 16 U 114/19

Zur Abgrenzung eines "selbständigen Sonderwunschvertrags" ("Handwerker-Sonderwunschvertrag") von einem "scheinselbständigen Sonderwunschvertrag", bei welchem der Erwerber von Wohnungseigentum zwar mit einem Handwerker eine vertragliche Abrede über eine höherwertige Ausstattung trifft und diesem insoweit eine höhere Vergütung als diejenige für eine Standardausführung geschuldet wird, der Grundpreis der Ausstattung jedoch Gegenstand des Bauträgervertrags bleibt.*)

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IBRRS 2021, 0090
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BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsabrede wirksam: Einrede ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen!

OLG Celle, Urteil vom 17.12.2020 - 6 U 50/20

1. Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger gem. § 768 BGB auf die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zu berufen (Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung), wenn im Rahmen eines im Hauptschuldverhältnis ergangenen rechtskräftigen Urteils die Wirksamkeit bejaht wurde und der Hauptschuldner erfolglos die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung erhoben hatte.

2. Der Bürge kann selbst dann, wenn im Hauptschuldverhältnis vor Schluss der mündlichen Verhandlung der ersten Instanz Verjährung eingetreten ist, die Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz erheben, wenn der Sachverhalt, auf den der Verjährungseinwand gestützt wird, unstreitig ist.

3. Der Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten wird, auch soweit es um Kosten für die Mängelbeseitigung geht, im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung fällig.

4. Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die außerordentliche Kündigung erklärt wurde.




IBRRS 2021, 0086
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BausicherheitenBausicherheiten
Aufrechnungsverbot schließt auch Zurückbehaltungsrecht aus!

KG, Urteil vom 26.10.2018 - 21 U 67/17

1. Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrags dahingehend, dass der Auftraggeber eine vom Auftragnehmer geleistete Sicherheit zurückzugeben hat, wenn der "Nachweis für eine ausreichende Deckung des Heizenergiebedarfs erbracht wird", kommt es für die Freigabe der Sicherheit nicht darauf an, ob die Leistung des Auftragnehmers insgesamt mangelfrei ist.

2. Verlangt der Auftragnehmer die Sicherheit heraus, kann der Auftraggeber sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung berufen.

3. Ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot steht auch der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entgegen, wenn die Ausübung des Zurückhaltungsrechts eine der Aufrechnung gleichkommende Wirkung hat.

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3817
BausicherheitenBausicherheiten
Verbraucherbauvertrag auch bei der Vergabe von Einzelgewerken!

LG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 212 O 24/20

1. Eine natürliche Person ist ein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er ein Rechtsgeschäft überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken abschließt.

2. An der Qualifikation als Verbraucher ändert es nichts, wenn der Auftraggeber das Objekt für den Betrieb eines Gewerbebetriebs an einen Dritten vermietet. Bei der Verwaltung eigenen Vermögens durch Immobilienverwaltung entfällt die Verbrauchereigenschaft erst dann, wenn die Vermietung selbst einen eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

3. Ein Vertrag über Bauarbeiten ist ein Verbraucherbauvertrag, wenn es sich um einen Vertrag zum Neubau eines Gebäudes handelt. Auch bei der Vergabe von Einzelgewerken liegt ein Verbraucherbauvertrag vor.

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IBRRS 2020, 3646
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BausicherheitenBausicherheiten
Kombisicherheit + Gewährleistungsbürgschaft = Übersicherung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 354/19

1. Eine Sicherungsabrede, wonach eine Vertragserfüllungssicherheit, die auch Mängelansprüche sichert, und daneben eine Mängelansprüchesicherheit i.H.v. jeweils 5% der Auftragssumme zu stellen ist, ist auch dann unwirksam, wenn die Vertragserfüllungssicherheit nach Abnahme und Erbringung aller bis dahin erhobenen Ansprüche in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt werden kann.

2. Es kommt nicht darauf an, ob die Sicherungsabrede so ausgelegt werden kann, dass sie den Auftragnehmer nicht benachteiligt, sondern nur, wie diese nach der kundenfeindlichsten Auslegung verstanden werden kann.

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IBRRS 2020, 3448
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BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit von WEG gefordert: Achtwöchige Frist ist angemessen!

OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 28 U 4449/16 Bau

1. Welche Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) angemessen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. In der Regel ist eine Frist von sieben bis 10 Tagen angemessen.

2. Handelt es sich beim Besteller allerdings um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine Frist von acht Wochen als angemessen anzusehen.

3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, ohne den Ablauf einer angemessenen Frist für die geforderte Sicherheitsleistung abzuwarten und obwohl ihm der Besteller seine Bereitschaft zur Sicherheitsleistung deutlich signalisiert hat, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.

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IBRRS 2020, 3447
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit von WEG gefordert: Achtwöchige Frist ist angemessen!

OLG München, Beschluss vom 06.03.2017 - 28 U 4449/16 Bau

1. Welche Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) angemessen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. In der Regel ist eine Frist von sieben bis 10 Tagen angemessen.

2. Handelt es sich beim Besteller allerdings um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine Frist von acht Wochen als angemessen anzusehen.

3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, ohne den Ablauf einer angemessenen Frist für die geforderte Sicherheitsleistung abzuwarten und obwohl ihm der Besteller seine Bereitschaft zur Sicherheitsleistung deutlich signalisiert hat, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.

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IBRRS 2020, 3066
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BausicherheitenBausicherheiten
Kann eine Bauhandwerkersicherheit für Nachträge gefordert werden? Ja, aber ...

OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2019 - 3 U 22/19

1. Verlangt der Auftragnehmer für streitige Mehrvergütungsansprüche und Nachtragsforderungen eine Bauhandwerkersicherheit, reicht im Sicherheitenprozess eine schlüssige Darlegung zum Anspruchsgrund nicht aus, sondern der Auftragnehmer muss das Vorliegen der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach jeweils voll beweisen.

2. Ist hingegen der Anspruchsgrund - die Einigung über die Änderung oder einseitige Änderung des Bauentwurfs - unstreitig, reicht für für die Besicherbarkeit der Nachtragsforderung die schlüssige Darlegung der Nachtragshöhe aus.

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IBRRS 2020, 3011
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BausicherheitenBausicherheiten
Darlehen ist keine geeignete Sicherheit!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2018 - 1 U 86/17

Ein vom Unternehmer als Darlehensgeber mit dem Besteller als Darlehensnehmer geschlossener Darlehensvertrag, der durch eine erstrangige Grundschuld abgesichert wird, stellt keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. dar.

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IBRRS 2020, 2821
BausicherheitenBausicherheiten
Darlehensvertrag ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 U 86/17

1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann vom Besteller jederzeit Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen. Das gilt auch dann, wenn er noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat.

2. Bei einer Klärschlammtrocknungsanlage handelt es sich um ein Bauwerk.

3. Ein mit dem Besteller geschlossener Darlehensvertrag in Höhe der Vergütungsforderung des Unternehmers ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung.

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IBRRS 2020, 2820
BausicherheitenBausicherheiten
Darlehensvertrag ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2018 - 1 U 86/17

1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann vom Besteller jederzeit Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen. Das gilt auch dann, wenn er noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat.

2. Bei einer Klärschlammtrocknungsanlage handelt es sich um ein Bauwerk.

3. Ein mit dem Besteller geschlossener Darlehensvertrag in Höhe der Vergütungsforderung des Unternehmers ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung.

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