Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3529 Entscheidungen insgesamt

Online seit 9. Juli

IBRRS 2025, 1692
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
ohne Titel

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.05.2025 - 11 U 188/24

1. Die gelegentliche Nutzung (hier: maximal 10 %) eines versicherten Fahrzeugs (hier: Porsche 911) als Eventfahrzeug in der Firma des Versicherungsnehmers einer Reparaturkostenversicherung stellt weder eine gewerbliche Vermietung noch eine Personenbeförderung dar, wenn die Nutzung (hier: von einem Rennprofi begleitetes Fahren) durch einen Instruktor überwacht wird und keine Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes erfolgt.

2. Die gelegentliche Nutzung (hier: maximal 10%) eines versicherten Fahrzeugs als Eventfahrzeug in der Firma des Versicherungsnehmers einer Reparaturkostenversicherung stellt weder eine gewerbliche Vermietung noch eine Personenbeförderung dar, wenn die Nutzung durch einen Instruktor überwacht wird und keine Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes erfolgt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. Juli

IBRRS 2025, 1739
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sind Geldschulden durch Barzahlung oder Überweisung zu erfüllen?

LG Baden-Baden, Urteil vom 27.06.2025 - 2 S 24/24

1. Ein allgemeiner Grundsatz, wonach Geldschulden gleich welcher Höhe bei Fehlen einer anderslautenden Vereinbarung durch Barzahlung zu erfüllen sind, existiert nicht. Jedenfalls Geldschulden, die eine Höhe von 10.000 Euro oder mehr erreichen, sind grundsätzlich auch durch Buchgeldzahlung erfüllbar.*)

2. Ein einklagbarer Anspruch auf Mitteilung einer Bankverbindung des Gläubigers steht dem Schuldner einer durch Buchgeldzahlung erfüllbaren Geldschuld dennoch nicht zu. Unterlässt der Gläubiger die Mitteilung einer Bankverbindung, kann sich der Schuldner durch Hinterlegung von der Schuld befreien.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 6. Juli

IBRRS 2025, 1695
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
ohne Titel

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2025 - 5 U 36/24

1.Die Vereinbarung eines Mitbenutzungsrechts zugunsten eines Dritten stellt nicht ohne Weiteres einen Vertrag zugunsten Dritter dar.

2.Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist unzulässig; zulässig sind nur Belastungen Dritte, dies sich nur als Einschränkung seiner Begünstigung oder lediglich einen Reflex darstellen.

3. Eine im Zusammenhang mit der Einräumung eines Nutzungsrechts für einen Dritten geregelte Pflicht zur Beteiligung an den Kosten des Grundbesitzes ist keine bloße Einschränkung der Begünstigung oder bloßer Reflex sondern ein unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. Juli

IBRRS 2025, 1547
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Informationsfreiheit bei urheberrechtlich geschützten Werken

VG Hamburg, Urteil vom 07.04.2025 - 5 K 382/20

1. Die Verpflichtungsklage ist nach § 42 Abs. 1 Var. 2 oder 3 VwGO die statthafte Klageart für ein Informationsbegehren (OVG Hamburg, Urteil vom 02.07.2018 - 3 Bf 153/15; Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17), zumindest dann, wenn es auf das Hamburgische Transparenzgesetz gestützt und gegen einen Hoheitsträger gerichtet wird.*)

2. Der Antrag muss grundsätzlich aus sich heraus für die auskunftspflichtige Stelle eindeutig gestellt sein. Diese formelle Strenge ist Kehrseite der materiellen Leere. Informationsfreiheitsrechtliche Ansprüche werden ohne positive Voraussetzungen, wenn auch nicht über negative Grenzen hinaus gewährt.*)

3. Prozessrechtlich muss der Antrag nach § 42 Abs. 1 Var. 2 oder 3 VwGO für eine bestimmte Information vorprozessual gestellt, insoweit auf einen versagenden Verwaltungsakt hin nach §§ 68 Abs. 2, 70 VwGO Widerspruch und insoweit auf einen versagenden Widerspruchsbescheid hin nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Klage erhoben und weiterverfolgt sein.*)

4. Materiellrechtlich muss der Antrag nach § 11 Abs. 1 HmbTG bei der auskunftspflichtigen Stelle, durch einen identifizierbaren Antragsteller, für eine bestimmte Information gestellt sein und ein Sachbescheidungsinteresse bestehen (zu letztem BVerwG, Urteil vom 15.12.2020, 10 C 24.19, Rn. 11).*)

5. Im Einzelfall steht der erstrebten Einsicht in Grundrisspläne, Baupläne, Lichtbilder sowie Gutachten dritter Personen aus dem denkmalrechtlichen Verfahren der Schutz geistigen Eigentums im Urhebergesetz nach § 8 Abs. 1 HmbTG entgegen.*)

6. Weder § 8 Abs. 2 Satz 1 HmbTG noch § 12 Abs. 7 HmbTG vermögen das Fehlen einer Zustimmung des nach § 12 Abs. 1 UrhG Berechtigten zu überwinden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. Juni

IBRRS 2025, 1676
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Baustellenüberwachung, keine Vergütung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2025 - 7 U 123/24

Ein Sicherheitsunternehmen, das auf dienstvertraglicher Basis mit Leistungen der Baustellenüberwachung unterbeauftragt wird, hat (hier) keinen Anspruch auf Vergütung für vorgehaltenes Personal, wenn sich der Leistungsbeginn zunächst verzögert und die Leistungen schließlich überhaupt nicht mehr zur Ausführung kommen, weil der Hauptauftrag zwischen dem Hauptauftragnehmer und dessen Auftraggeber nicht zustande kommt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 17. Juni

IBRRS 2025, 1537
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Pflastersteine mangelhaft: Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten tragen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.05.2025 - 2 U 2/25

1. Bei einem gemischten Vertrag über die Lieferung von Pflastersteinen, Entsorgung von Betonschutt und die Vermietung von Baumaschinen sind die verschiedenen Gewährleistungsregelungen zu kombinieren mit der Folge, dass bei Leistungsstörungen jeweils die Regeln des Vertragstyps heranzuziehen sind, für den die betreffende Leistung charakteristisch ist (hier: Kaufrecht für Mängel der gelieferten Pflastersteine).

2. Pflastersteine müssen sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen, andernfalls sind sie auch dann mangelhaft, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

3. Der Käufer hat über den Anspruch auf Ersatzlieferung hinaus auch einen Vorschussanspruch auf die erforderlichen Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der bestimmungsgemäß verlegten Pflastersteine.

4. Bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Ein- und Ausbaukosten kann der Verkäufer seine Kostenbeteiligung auf einen angemessenen Betrag beschränken. Dies gilt jedoch grundsätzlich nur für ästhetische Beeinträchtigungen und nicht - wie hier - für funktionale Einschränkungen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. Juni

IBRRS 2025, 1528
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auf den Schwerpunkt des Vertrags kommt es an!

BGH, Urteil vom 05.06.2025 - I ZR 160/24

1. Gemischte Verträge, die Elemente verschiedener Vertragstypen aufweisen, sind nach dem Grundsatz zu beurteilen, dass der Eigenart des Vertrags grundsätzlich nur die Unterstellung unter ein einziges Vertragsrecht gerecht wird, nämlich dasjenige, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt (Fortführung der st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, IBRRS 1994, 0171 = GRUR 1995, 68 = WRP 1995, 89 - Schlüssel-Funddienst).*)

2. Ein gemischttypischer Vertrag, der zwar dienst- und werkvertragliche Elemente aufweist, im Schwerpunkt aber darauf gerichtet ist, Bewerbern aus Deutschland gegen Entgelt Studienplätze an ausländischen Universitäten zu vermitteln, ist bei der Prüfung der unangemessenen Benachteiligung unter dem Gesichtspunkt der Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) am Leitbild des Maklervertrags (Erfolgsabhängigkeit der Provision, Entschließungsfreiheit des Auftragsgebers, Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Vertragsschluss, fehlende Verpflichtung des Maklers zur Leistungserbringung) zu messen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. Juni

IBRRS 2025, 1516
BankrechtBankrecht
Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung nur bei klarer Be­rech­nungs­me­tho­de

BGH, Urteil vom 20.05.2025 - XI ZR 22/24

Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 12. Juni

IBRRS 2025, 1485
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Empfehlung des DStGB-NW zu Baugebührenbemessung ist rechtswidrig!

VG Aachen, Urteil vom 31.03.2025 - 5 K 1496/24

1. Ermessensfehlerhafte Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung.*)

2. Für die Bemessung von Rahmengebühren bleibt der Höchstbetrag Fällen mit deutlich überdurchschnittlichem Wert und hohem Aufwand vorbehalten.

3. Nr. 2.5.1.1 der Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Baugebührenbemessung verstößt gegen § 9 GebG-NW und ist daher rechtswidrig.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. Juni

IBRRS 2025, 1473
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zur Heilung einer Niederschrift ohne Unterschrift des Notars nach § 35 BeurkG

OLG Bremen, Beschluss vom 09.05.2025 - 1 W 4/25

Die Heilung einer Niederschrift ohne Unterschrift des Notars nach § 35 BeurkG verlangt lediglich, dass die Aufschrift auf dem verschlossenen Umschlag vom Notar unterschrieben worden ist, ohne ausdrücklich weitergehend auch zu bestimmen, dass diese Unterschrift erst nach Verschließung des Umschlags aufzubringen gewesen wäre.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. Juni

IBRRS 2025, 1347
VergabeVergabe
Grundstückskaufvertrag der öffentlichen Hand gehört zum Privatrecht!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2025 - 20 K 1167/24

1. Die Natur eines durch Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist. Für die Zuordnung ist maßgeblich, ob die Vereinbarungen mit ihrem Schwerpunkt öffentlich- oder privatrechtlich ausgestaltet sind und welcher Teil dem Vertrag das entscheidende Gepräge gibt.

2. Die von der öffentlichen Hand abgeschlossenen Grundstückskaufverträge gehören in aller Regel ausschließlich dem Privatrecht an. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde mit dem Grundstücksverkauf einen öffentlichen Zweck verfolgt und der Hoheitsträger freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Mai

IBRRS 2025, 1389
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Muss die Widerrufsbelehrung auch eine Telefonnummer enthalten?

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2024 - 14 U 95/24

1. Die Nichtangabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung führt nicht zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist.

2. Eine Widerrufsbelehrung entspricht dann nicht den Anforderungen nach § 356 Abs. 3 S. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, wenn deren Inhalt oder Gestaltung die Gefahr begründet, dass der Verbraucher irregeführt und dass er von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird.

3. Ein objektivierter Maßstab ist anzulegen, um zu beurteilen, ob die Widerrufsbelehrung den Verbraucher irreführt und ihn von einem rechtzeitigen Widerruf abhält.

4. Die Nichtnennung der Telefonnummer beeinflusst den Verbraucher nicht nur nicht nachteilig, sondern lenkt ihn stattdessen - so ihn die Nichtnennung der Telefonnummer überhaupt beeinflusst - allenfalls dahin, sein Widerrufsrecht in einer Form auszuüben, die auch der Gesetz- bzw. Normgeber als für ihn ratsam einordnet; hiermit wird dem Verbraucherschutz weit mehr gedient, als würde die Beklagte ihre Kunden durch deutliche Angabe der Möglichkeit eines fernmündlichen Widerrufs auf einen unter Beweisgesichtspunkten unsicheren Pfad lenken.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 26. Mai

IBRRS 2025, 1381
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Mangelhafte" Dienstleistung: Honorarrückforderung nur bei Unbrauchbarkeit!

OLG Dresden, Beschluss vom 09.04.2025 - 4 U 1539/24

Die Rückforderung des Honorars nach einer (tier-)ärztlichen Behandlung ist nicht bereits aufgrund eines groben Behandlungsfehlers gerechtfertigt; erforderlich ist vielmehr, dass die Leistung aufgrund dieses Behandlungsfehlers für den Patienten/Tierhalter unbrauchbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. Mai

IBRRS 2025, 1301
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Einwendungen gegen hohe Stromrechnung

OLG Celle, Urteil vom 04.03.2025 - 13 U 60/24

Zur ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers von Energierechnungen bei Verbrauchsabweichungen, die mangels Zählerablesungen zeitlich nicht genau eingegrenzt werden können.*)

1. Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Strom- oder Gasrechnung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV kann sich aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der streitgegenständlichen Verbrauchswerte von denen einer vorangegangenen oder nachfolgenden Abrechnungsperiode ergeben.*)

2. Wurde der Verbrauch über einen mehrjährigen Zeitraum geschätzt, weil Zählerablesungen unterblieben sind, fällt das Risiko, dass die gemittelte Verbrauchsabweichung möglicherweise deshalb noch nicht als derart enorm festzustellen ist, zumindest dann regelmäßig dem Kunden zur Last, wenn der Energieversorger ihn hinreichend deutlich auf die vorzunehmenden Selbstablesungen hingewiesen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 13. Mai

IBRRS 2025, 1262
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
ohne Titel

LG Lübeck, Urteil vom 07.02.2025 - 10 O 323/19

1. Die verfahrensrechtliche Löschungsbewilligung gemäß § 19 GBO, die den Willen des Berechtigten zur Aufhebung seines Rechts erkennen lässt, enthält in der Regel auch die materiell-rechtliche Aufgabeerklärung des der Vormerkung zugrundeliegenden Rechts.

2. Ein prozessuales Anerkenntnis gemäß § 307 ZPO begründet für sich keinen eigenen materiell-rechtlichen Anspruch im Sinne des § 781 BGB.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1257
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Formelle Trennung der Vermögensmassen von Nachlass und Eigenvermögen des Erben

OLG München, Urteil vom 09.12.2024 - 19 U 1039/24e

1. Die Erhebung der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB hat keine – der Vereinigung gem. § 1179a I 1 BGB entgegenstehende – förmliche Trennung der Vermögensmassen von Nachlass und Eigenvermögen des Erben zur Folge.

2. Die Dürftigkeitseinrede ist auch im Falle der staatlichen Zwangserbschaft nicht geeignet, eine Vereinigung von Grundpfandrecht und Eigentum iSv § 1179a I 1 BGB zu verhindern.

3. Nach Eintritt der Fiskalerbschaft ist der Steueranspruch des Landes nach § 47 AO aufgrund Konfusion erloschen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 9. Mai

IBRRS 2025, 1245
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch Geschäftsführer-Daten sind personenbezogene Daten!

EuGH, Urteil vom 03.04.2025 - Rs. C-710/23

1. Art. 4 Nr. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass die Offenlegung des Vornamens, des Nachnamens, der Unterschrift und der Kontaktdaten einer natürlichen Person, die eine juristische Person vertritt, eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt. Der Umstand, dass die Offenlegung allein zu dem Zweck erfolgt, die Identifizierung der natürlichen Person zu ermöglichen, die befugt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln, ist insoweit ohne Belang.*)

2. Art. 6 Abs. 1 c und e i.V.m. Art. 86 der Verordnung 2016/679 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegensteht, die einen Verantwortlichen, bei dem es sich um eine Behörde handelt, die das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten in Einklang zu bringen hat, dazu verpflichtet, die betroffene natürliche Person vor der Offenlegung amtlicher Dokumente, die solche Daten enthalten, zu unterrichten und zu konsultieren, soweit eine solche Verpflichtung nicht unmöglich durchzuführen ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und daher nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu diesen Dokumenten führt.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. Mai

IBRRS 2025, 0473
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bildung von Privatvermögen ist Verbrauchhandeln!

EuGH, Urteil vom 24.10.2024 - Rs. C-347/23

Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die einen Hypothekendarlehensvertrag abschließt, um den Kauf einer einzelnen Wohnimmobilie zu finanzieren, die zur entgeltlichen Vermietung bestimmt ist, als „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, wenn sie zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der bloße Umstand, dass diese natürliche Person mit der Verwaltung der Immobilie Einnahmen zu erzielen sucht, kann für sich genommen nicht dazu führen, dass sie nicht unter den Begriff „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 7. Mai

IBRRS 2025, 1208
ImmobilienImmobilien
Auch Bruchteilseigentümer dürfen ihre Meinung äußern

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2024 - 13 U 148/23

1. Regelungen des Rechts der Bruchteilseigentümer sind durch Beschlussfassung möglich und diese haben grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften zu genügen.

2. Jeder Teilhaber ist aber - wenn er nicht gerade unerreichbar ist und die Beschlussfassung einen Aufschub nicht duldet - vor dem Beschluss wenigstens zu hören.

3. Wird in einer Versammlung beschlossen, so müssen alle Teilhaber im Rahmen des praktisch Möglichen und Zumutbaren Gelegenheit zur Teilnahme erhalten.

4. Soll nur eine vorläufige Regelung beschlossen werden, so muss der Beschluss insbesondere Angaben zu dem Zeitraum, für den die Regelung gelten soll, enthalten.

5. Eingriffe in ein Bruchteilseigentum können nach § 1004 Abs. 1 BGB abgewehrt werden.

6. In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. April

IBRRS 2025, 1113
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer auf Klage besteht, muss damit auch leben

AG Duisburg, Urteil vom 05.02.2025 - 504 C 2376/24

1. Das vorgerichtliche Austarieren der tatsächlichen Möglichkeiten trotz Nichtbestehens eines rechtlichen Anspruchs ist nicht als Pflichtverletzung eines Anwaltsvertrags zu werten, selbst wenn der Anwalt den Fall nicht juristisch bis ins Detail analysiert hat.

2. Besteht der Mandant auf Klageerhebung trotz erheblicher Bedenken des Anwalts an deren Erfolgsaussichten (hier: Bedenken gegen Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel sowie mögliches negatives Schuldanerkenntnis durch Wohnungsübergabeprotokoll), macht sich der Anwalt nicht schadensersatzpflichtig.

3. Es erscheint unplausibel, dass der Anwalt einen anderen Rechtsanwalt mit einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage auf Rechnung vorzunehmen betraut und im Rahmen der Besprechung der Analyse die sehr deutlich formulierten Bedenken des Kollegen gegenüber dem Mandanten nicht zur Sprache bringt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 25. April

IBRRS 2025, 1018
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zugeparkter TG-Stellplatz: Falschparker muss Abschleppkosten zahlen

AG München, Urteil vom 27.02.2025 - 191 C 19243/24

1. Blockiert ein Autofahrer durch unzulässiges Parken einen anderen PKW auf dessen Parkfläche nicht nur kurzzeitig, liegt eine Eigentumsverletzung am zugeparkten PKW vor, da dessen Halter diesen in diesem Zeitraum nicht bestimmungsgemäß benutzen konnte. Zudem liegt darin eine Besitzstörung an der Parkfläche/Stellplatz.

2. Der blockierte Halter darf den PKW abschleppen lassen und die aufgewandten Abschleppkosten ersetzt verlangen.

3. Der Halter ist auch nicht gehalten, über einen Anruf bei der Polizei die Identität der Fahrers zu erforschen und diesen zu einem Wegfahren zu bewegen. Zumal ein solcher Anruf nicht erfolgsversprechend ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0935
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Vormerkung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2024 - 30 U 40/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 24. April

IBRRS 2025, 1102
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann endet die Verjährungshemmung bei Anrufung einer Schlichtungsstelle?

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.04.2025 - 5 U 74/24

1. Die Verjährungshemmung infolge Anrufung der Schlichtungsstelle endet im Falle fehlenden Einverständnisses der Gegenseite mit Ablauf des Tages, an dem die Schlichtungsstelle veranlasst, dass das fehlende Einverständnis dem Antragsteller bekannt gegeben wird.*)

2. Dieser Zeitpunkt wird regelmäßig durch das Datum des Schreibens der Schlichtungsstelle gekennzeichnet, in welchem diese dem Antragsteller diesen Umstand mitteilt. Es kommt demgegenüber im Regelfall für das Ende der Hemmung nicht darauf an, wann das Schreiben tatsächlich bei der Schlichtungsstelle in den Postausgang gelangt oder wann es zur Post gelangt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 23. April

IBRRS 2025, 0296
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Grundloses Abschleppen des Fahrzeugs des Mieters ist schikanös!

AG Bottrop, Urteil vom 28.11.2024 - 8 C 126/24

1. Der Vermieter kann einen Mieter, der auf nicht mit vermieteten Flächen sein Auto abstellt, nicht ohne Weiteres abschleppen lassen.

2. Vielmehr hätte es dem Vermieter im Rahmen seiner mietvertraglichen Rücksichtnahmepflicht oblegen, den Mieter zunächst hinsichtlich der vertragswidrigen Nutzung der Fläche abzumahnen bzw. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern oder gerichtlichen Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 22. April

IBRRS 2025, 1077
WohnungseigentumWohnungseigentum
NZB

LG Karlsruhe, Urteil vom 01.04.2025 - 11 S 114/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 17. April

IBRRS 2025, 1075
HandelsrechtHandelsrecht
Handelsvertretervertrag

OLG München, Beschluss vom 10.09.2024 - 23 U 3027/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1074
HandelsrechtHandelsrecht
Anspruch auf Provision aus Handelsvertretervertrag

OLG München, Beschluss vom 14.10.2024 - 23 U 3027/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 3454
ProzessualesProzessuales
Zeugenvernehmung: Wer nicht zahlt, verliert

LG Lübeck, Urteil vom 17.10.2024 - 5 O 125/23

1. Der Versorger muss den Anfangs- und Endstand des Zählers nachweisen.

2. Kommt der Versorger eine Aufforderung zur Einzahlung eines Kostenvorschusses für die Zeugenvernehmung nicht nach, wird kein Beweis erhoben und der Versorger bleibt den Beweis schuldig.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. April

IBRRS 2025, 0967
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Erklärung unter GmbH-Briefkopf: Geschäftsführer handelt für Gesellschaft!

BGH, Urteil vom 18.03.2025 - II ZR 77/24

Gibt ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf deren Geschäftspapier eine Erklärung ab, die Wirkung auf die Vertragsbeziehungen der Gesellschaft entfalten soll, geht der objektive Erklärungswert einer solchen Erklärung grundsätzlich dahin, dass diese im Namen der Gesellschaft abgegeben werden soll.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 4. April

IBRRS 2025, 0954
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährungsunterbrechung bei Vollstreckungshandlungen?

BGH, Beschluss vom 19.02.2025 - XII ZB 377/24

1. Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist (Fortführung von BGHZ 122, 287 = IBRRS 2011, 4200 = IMRRS 2011, 3002 = NJW 1993, 1847).*)

2. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung hat der Gläubiger in analoger Anwendung des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit, durch weitere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung den Verjährungseintritt zu verhindern (Fortführung von BGHZ 122, 287 = IBRRS 2011, 4200 = IMRRS 2011, 3002 = NJW 1993, 1847).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0948
KaufrechtKaufrecht
Verkäufer muss rechtzeitige Lieferung bestätigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2025 - 14 U 64/23

1. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft des Verkäufers, kann der Verkäufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist dazu auffordern, sich darüber zu erklären, ob er rechtzeitig liefern werde.

2. Reagiert der Verkäufer nicht binnen der gesetzten Frist, obwohl ihm für den Fall einer ausbleibenden Antwort der Rücktritt angedroht worden ist, erweckt er damit den Eindruck einer fehlenden Bereitschaft zur Kooperation und fehlenden Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Loslösung vom Vertrag in der Form der sofortigen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen rechtfertigen kann.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 1. April

IBRRS 2025, 0849
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Bodenschwellen sind zumutbar!

KG, Beschluss vom 14.03.2025 - 21 U 202/24

1. Der Eigentümer eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks kann weiterhin über sein Grundstück in der ihm richtig erscheinenden Weise verfügen, solange dadurch nicht die Grunddienstbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.*)

2. Das Anbringen von Straßenschwellen auf einer Privatstraße kann verhältnismäßig sein, um der generell-abstrakten Gefahr eines Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit vorsorglich entgegen zu wirken.*)

3. Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer haben die mit der Überwindung von maßvollen Bodenschwellen verbundenen Beeinträchtigungen im Grundsatz hinzunehmen. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Anforderungen können allenfalls verlangen, dass ihren Anliegen durch gesonderte Maßnahmen Rechnung getragen wird.*)

4. Ein Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras besteht nicht, wenn die Sorge eines Nachbarn, vermeintlich überwacht zu werden, allein auf einem Nachbarschaftsstreit beruht, ohne dass objektive Anhaltspunkte diesen Verdacht belegen.*)




Online seit März

IBRRS 2025, 0858
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag über Energieberatung: Dienstvertragsrecht anwendbar!

LG Berlin II, Urteil vom 18.02.2025 - 30 O 197/23

1. Ein Energieberater schuldet in der Regel zwar keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung, er schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen.

2. Der Energieberater verletzt seine vertragliche Beratungspflicht, wenn er für die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten (rechtsirrig) auf die Werte des GEG abstellt, obwohl für die Förderung die Werte des BEG EM maßgeblich sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0860
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie wird der fiktive Schaden ermittelt?

BGH, Urteil vom 28.01.2025 - VI ZR 300/24

Bei fiktiver Schadensabrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0859
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sanierungspflicht nicht beurkundet: Auflassungsvormerkung entsteht nicht!

BGH, Beschluss vom 13.03.2025 - V ZR 59/24

1. Eine vereinbarte, aber nicht beurkundete Sanierungsverpflichtung macht den Kaufvertrag formunwirksam und verhindert die Entstehung der akzessorischen Auflassungsvormerkungen vor der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.

2. Die Zweifelsregel, wonach diejenige Auslegung vorzuziehen ist, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet, findet keine Anwendung bei der Feststellung, ob überhaupt eine nicht beurkundete mündliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, stellt einen Gehörsverstoß dar. Das gilt auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots auf einer vorweggenommenen tatrichterlichen Beweiswürdigung beruht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0749
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Auslieferungsbeleg, kein Zugangsnachweis!

BAG, Urteil vom 30.01.2025 - 2 AZR 68/24

Die Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0715
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Verbraucherwiderruf kann rechtsmissbräuchlich sein!

BGH, Urteil vom 20.02.2025 - VII ZR 133/24

1. Zur Frage rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Verbraucherwiderrufsrechts gem. § 355 Abs. 1, § 312g Abs. 1 BGB (hier verneint).*)

2. Ein Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs kommt nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers, etwa bei arglistigem Verhalten des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer, in Betracht.

3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verneinung des Widerrufsrechts nicht vor, kann die darin liegende gesetzliche Wertung nicht durch den Rückgriff auf § 242 BGB umgangen werden. Es müssen dann vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die den nur ausnahmsweise in Betracht kommenden Einwand des Rechtsmissbrauchs rechtfertigen können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0648
MietrechtMietrecht
ohne Titel

LG Hamburg, Urteil vom 30.10.2024 - 316 S 38/24

1. Der Anspruch aus § 862 Abs. 1 BGB kann sich auch nur gegen eine erstmals ernsthaft drohende Störung richten (neuer Mietvertrag mit Dritten). Das Verhalten des Neu-Mieters muss sich der Vermieter zurechnen lassen.*)

2. Die einstweilige Verfügung zur Wahrung der Besitzschutzansprüche ist bis zur rechtskräftigen Verurteilung der Alt-Mieterin zur Räumung des Stellplatzes zu befristen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0709
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Richtig belehren will gelernt sein!

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2025 - 6 U 12/24

1. Aus Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs.3 EGBGB ergibt sich in richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift die Pflicht des Unternehmers, das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts aus einem im Fernabsatz geschlossenen Verbrauchsgüterkauf eigenverantwortlich zu prüfen und den Verbraucher eindeutig darüber zu informieren. Diese Information ist dann nicht erteilt, wenn der Unternehmer den Verbraucher lediglich über die Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehrt, ohne ihm konkret mitzuteilen, ob er zum Widerruf berechtigt ist.*)

2. Im Vergleich zu einer Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher eindeutig mitteilt, dass er zum Widerruf berechtigt ist, ist die abstrakte Belehrung lediglich über die rechtlichen Voraussetzungen eines Widerrufs [hier: „Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.) geschlossen haben,…“] weniger deutlich und stellt den Verbraucher vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Bestehens eines Widerrufsrechts. Er wird dadurch nicht in die Lage versetzt, sein Widerrufsrecht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Erteilung einer gesetzeskonformen Belehrung auszuüben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0639
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Untermietvertrag schützt den Vermieter nicht!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2025 - 7 U 47/24

1. Eine Rechtsscheinhaftung eines Geschäftsführers einer uG (haftungsbeschränkt) für eine Verbindlichkeit dieser haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft gemäß § 311 Abs. 2 und Abs. 3, § 179 (analog) BGB (in Anschluss an BGH, IBR 2022, 269; IBR 2012, 674; BGH, Urteil vom 05.02.2007 - II ZR 84/05, Rz. 9 ff., 17.02.2025 = NJW 2007, 1529) kommt im Hinblick auf eine allein deliktische Haftung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft aus § 831 BGB oder aus § 823 BGB nicht in Betracht.*)

2. Der Vermieter ist nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (zuletzt BGH, IMR 2024, 378) regelmäßig nicht - so auch hier - in den Schutzbereich des Untermietvertrags zwischen Mieter/Untervermieter und Untermieter einbezogen (in Fortschreibung zu BGH, Urteil vom 06.11.2012 - VI ZR 174/11, Rz. 9 m.w.N., IMRRS 2012, 3352 = NJW 2013, 1002; BGH, Urteil vom 02.07.1996 - X ZR 104/94, IBRRS 1996, 0041 = BGHZ 133, 168; BGH, Urteil vom 15.02.1978 - VIII ZR 47/77, BGHZ 70, 327 Ls. 1).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0636
WohnraummieteWohnraummiete
Bekämpfe Lärm nicht mit Lärm!

AG München, Urteil vom 18.08.2023 - 173 C 11834/23

Selbst wenn aus der Wohnung eines Mieters Geräusche dringen, darf ein Nachbar nicht durch ständiges Klopfen hierauf reagieren. Vielmehr muss der Nachbar seinerseits gerichtlich gegen den anderen Mieter vorgehen und auf Unterlassung klagen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0608
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Automatische Antwort = Zugangsnachweis für E-Mail?

AG Hanau, Beschluss vom 03.03.2025 - 32 C 226/24

Die automatisierte Rückmeldung an den Absender einer E-Mail, die Adresse werde nicht mehr verwendet und die eingegangene E-Mail nicht weitergeleitet, steht dem Zugang der E-Mail nicht entgegen. Der Absender kann jedoch nebenvertraglich zur Verwendung eines anderen Kommunikationswegs verpflichtet sein.*)




IBRRS 2025, 0591
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Telefonnummer muss nicht zwingend in die Widerrufsbelehrung!

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VIII ZR 143/24

Zur Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine (hier auf der Internet-Seite des Unternehmers zugängliche) Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0566
MietrechtMietrecht
Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Mietwagens

AG Köln, Urteil vom 19.08.2024 - 148 C 34/24

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0515
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch mögliche Videoaufnahmen

AG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2024 - 30 C 190/22

1. Der für eine (Video-)Kamera Verantwortliche muss nachweisen, dass die Verarbeitung der Videoaufnahmen den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entspricht, so dass eine betroffene Person nicht nachweisen muss, dass der Verantwortliche nicht rechtmäßig gehandelt hat. Aus diesem Grunde trifft den Kläger auch nicht die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines rechtswidrigen Eingriffs durch den für die (Video-)Kamera verantwortlichen Beklagten (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 12, § 253, § 823 Abs. 1, § 862 und § 1004 Abs. 1 BGB unter Beachtung von Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 24 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung sowie § 4, § 6 und § 6b Bundesdatenschutzgesetz und § 201a StGB).

2. Das Recht am eigenen Bild begründet einen Anspruch auf Unterlassung von möglichen Videoaufnahmen, wenn nicht überwiegende Interessen die Videoüberwachung rechtfertigen.

3. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt nicht nur vor tatsächlicher Bild- und Tonaufzeichnung, sondern erfasst schon die berechtigte Befürchtung einer Aufzeichnung.

4. Der Verantwortliche trägt auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Überwachung sich auf das eigene Grundstück beschränkt und durch einfache technische Änderungen nicht darüber hinaus erweitert werden kann.

Dokument öffnen Volltext


Online seit Februar

IBRRS 2025, 0551
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vollmacht bei gemeinsamer Nutzung eines E-Mail-Postfachs?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.01.2025 - 1 U 20/24

Werden dem Ehemann Zugangsdaten für den eigenen E-Mail-Account zugänglich gemacht und wird dieser Zugang von ihm über längere Zeit hinweg und in Kenntnis seiner Ehefrau unter deren Namen rechtsgeschäftlich genutzt, kann eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht anzunehmen sein, demnach der Ehefrau das Handeln ihres Ehemannes zuzurechnen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0400
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch eine Rechnung kann ein kfm. Bestätigungsschreiben sein!

OLG München, Urteil vom 08.01.2025 - 7 U 1776/23

1. Voraussetzung für einen Vertragsschluss nach den Grundsätzen über das kaufmännische Bestätigungsschreiben sind u.a. Verhandlungen, die auch per WhatsApp geführt werden können.

2. Eine Rechnung, in der vorangegangene Verhandlungen und Abreden per WhatsApp zusammengefasst werden, kann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben darstellen.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden durch die Inbezugnahme in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben Vertragsbestandteil.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0364
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Ausdrücklich vereinbart" ist nur, was im Vertrag hervorgehoben ist!

EuGH, Urteil vom 06.02.2025 - Rs. C-677/22

1. Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2011/7/EU (...) ist dahin auszulegen, dass die Wendung "im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart" einer Vertragsklausel entgegensteht, die eine vom Schuldner einseitig festgelegte Zahlungsfrist von mehr als 60 Kalendertagen vorgibt, es sei denn, es kann unter Berücksichtigung aller Vertragsunterlagen und Klauseln in diesem Vertrag festgestellt werden, dass die Vertragsparteien ihren übereinstimmenden Willen zum Ausdruck gebracht haben, gerade durch die betreffende Klausel gebunden zu sein.*)

2. Das Erfordernis einer ausdrücklichen Vereinbarung bedeutet, dass unter Berücksichtigung aller Vertragsunterlagen und der darin enthaltenen Klauseln nachgewiesen werden kann, dass die Vertragsparteien ihren übereinstimmenden Willen zum Ausdruck gebracht haben, gerade durch die Klausel, die eine von der in dieser Bestimmung vorgesehenen Frist von 60 Kalendertagen abweichende Zahlungshöchstfrist festlegt, gebunden zu sein.

3. Diesem Erfordernis kann auch im Rahmen eines vorformulierten Standardvertrags Genüge getan werden, wenn eine dieser Parteien die betreffende Klausel in den Vertragsunterlagen hervorgehoben hat, um sie klar von den anderen Klauseln des Vertrags zu unterscheiden und damit ihren Ausnahmecharakter zum Ausdruck zu bringen und um es der anderen Partei somit zu ermöglichen, ihr in voller Kenntnis der Sachlage zuzustimmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0285
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Übereinstimmender Parteiwille sticht (abweichenden) Wortlaut!

BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 323/23

1. Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag zu einem übereinstimmenden Verständnis eines Vorbehalts in einer Abfindungsvereinbarung.*)

2. Haben die Parteien eines Vertrages eine Willenserklärung übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden, ist für den Inhalt der Erklärung der übereinstimmende Parteiwille maßgebend. Dieser geht nicht nur dem Wortlaut, sondern jeder anderweitigen Interpretation vor.

3. Wird der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung bewiesen oder sogar zugestanden und hat der andere Teil sie ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf weiteres ankommt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit Januar

IBRRS 2025, 0265
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unwirksame Vertragsklausel schlägt auf Vergleich durch!

LAG Hamm, Urteil vom 15.11.2024 - 1 SLa 733/24

Mit einem Vergleich i.S.d. § 779 BGB wollen die Parteien Ungewissheiten beilegen, nicht angenommenen Gewissheiten eine neue Rechtsqualität geben. Gehen die Parteien wie selbstverständlich vom Bestand einer Anspruchsgrundlage aus und wollen sie lediglich eine Verständigung über die Höhe des geschuldeten Betrags herbeiführen, führt die Unwirksamkeit der den vermeintlichen Anspruch begründenden Klausel zur Unwirksamkeit des Vergleichs, weil ein als feststehend angenommener Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden wäre.*)

Dokument öffnen Volltext