Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Alle Sachgebiete
· Umwelt und Naturschutz
· Öffentliches Baurecht

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Baurecht

8089 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2025

IBRRS 2025, 1371
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässige Geruchsimmissionen eines Campingplatzes?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2025 - 1 MN 10/25

1. Bei der Planung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, die nicht zum Dauercampen bestimmt sind, hat die Gemeinde den Regelschutzanspruch des Außenbereichs, der nach Nr. 3.1, 3. Absatz des Anhangs 7 zur TA Luft 2021 20 % Geruchsstunden beträgt, zugrundezulegen.*)

2. Bei Campingplätzen, die nur in der Sommersaison geöffnet sind, kann es gerechtfertigt sein, als Bezugszeitraum für die Ermittlung der Geruchsstundenhäufigkeit nicht das gesamte Jahr, sondern die Nutzungszeit heranzuziehen.*)

3. Die planerische Ausweisung eines Camping- oder Wohnmobilstellplatz an einem Standort, an dem die maßgeblichen Geruchsstundenhäufigkeiten überschritten werden, kann nur im Ausnahmefall durch überwiegende städtebauliche Belange gerechtfertigt sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1375
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Windkraftanlage wegen bestehender Wetterradarstation?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.05.2025 - 5 LA 55/22

Ob sich eine bestehende Wetterradarstation als Genehmigungshindernis für Windkraftanlagen erweist, hängt nach der Normstruktur des § 35 BauGB vom Ergebnis zweier Prüfungsschritte ab: Erstens muss die zur Genehmigung gestellte Windkraftanlage den öffentlichen Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB beeinträchtigen, indem sie die Funktionsfähigkeit einer Radaranlage stört; sie ist aber erst dann nicht genehmigungsfähig, wenn ihr zweitens dieser öffentliche Belang gemäß § 35 Abs. 1 BauGB dergestalt entgegensteht , dass er das Interesse an der Vorhabenverwirklichung überwiegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1357
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Nutzungsuntersagung bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2025 - 10 S 34.24

1. Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung erweist sich ein bestehendes Vorhaben nur dann als offensichtlich genehmigungsfähig erweist, wenn seine Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (sog. offensichtliche Genehmigungsfähigkeit).

2. Eine Nutzungsuntersagung kann nur bei Vorliegen atypischer Fallgestaltungen bzw. Umstände unverhältnismäßig sein (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1379
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB

VG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2025 - 2 B 5/25

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1377
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung eines Milchviehstalls mit Kälberüberdachung

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 - 9 ZB 24.234

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1374
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtungsklage

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.03.2025 - 2-09 T 271/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1370
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mikroplastikpartikel als Abriebprodukt von Windenergieanlagen

VGH Bayern, Beschluss vom 13.12.2024 - 22 AS 24.40028

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1369
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Non-Food-Discountmarkt

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2025 - 2 A 2751/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1368
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende

VG Augsburg, Beschluss vom 29.01.2025 - 4 S 24.3165

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1367
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus

VG Würzburg, Beschluss vom 29.01.2025 - 4 S 24.1981

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1356
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine "duale Nutzung" eines Bauvorhabens!

VG München, Urteil vom 22.01.2025 - 9 K 23.284

1. Der mit den Bauvorlagen vorzulegende Auszug aus dem Katasterwerk ist unzureichend, wenn die Kennzeichnung des Baugrundstücks - durch graphische Kenntlichmachung der Grenzen - unterbleibt.

2. Die "duale Nutzung" eines einzelnen Bauvorhabens (hier für Wohnen und Fremdenverkehr) ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1359
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ermittlungs- und Bewertungsfehler

VGH Bayern, Beschluss vom 09.01.2025 - 2 N 22.2186

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1358
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausschlussfrist § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB formblattmäßige Vorkaufrechtsanfrage

VG Schleswig, Urteil vom 16.01.2025 - 2 A 225/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1158
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gestalterische Festsetzungen sind nur ausnahmsweise nachbarschützend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.04.2025 - 2 B 146/25

Ohne konkrete, aus der Planbegründung oder den sonstigen Plangegebenheiten ableitbaren Feststellungen dazu, dass der Plangeber mit einer Gestaltungsvorschrift (zur Hauptfirstrichtung) nicht lediglich gestalterische Ziele verfolgt hat, sondern (ausnahmsweise) zugleich und weitergehend auch individualisierbare Schutzbestimmungen im nachbarschaftlichen Verhältnis hat treffen wollen, ist für die die Annahme einer diesbezüglichen drittschützenden Wirkung kein Raum.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1348
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Drittanfechtung - Windenergieanlage auf Nachbargrundstück.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2025 - 7 A 42/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1324
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer oder was ist ein "Nachbar"?

VGH Bayern, Beschluss vom 23.04.2025 - 1 ZB 23.2316

1. Bei mehr als 20 im gleichen Interesse beteiligten Nachbarn kann die Zustellung nach § 66 Abs. 1 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

2. Benachbart sind nicht nur die unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke, sondern alle Grundstücke, die in nachbarrechtlich relevanter Weise im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens liegen. Soweit ein Grundstück belastenden Auswirkungen ausgesetzt sein kann, ist eine potenzielle Betroffenheit ausreichend.

3. Bei der Bestimmung des Nachbarn sind auch die Wohnungseigentümer einzubeziehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1122
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unbestimmte Baugenehmigung ist aufzuheben!

VG München, Beschluss vom 19.03.2025 - 1 SN 25.993

1. Eine Baugenehmigung muss Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen lassen, damit die mit dem Bescheid getroffene Regelung für die Beteiligten des Verfahrens nachvollziehbar und eindeutig ist.

2. Eine Baugenehmigung ist auch dann im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und damit in nachbarrechtlich relevanter Weise unbestimmt, wenn nicht erkennbar ist, ob die getroffenen Nebenbestimmungen bei Umsetzung bzw. Ausübung der genehmigten Nutzung geeignet sind, den schützenswerten Belangen des Nachbarn ausreichend Rechnung zu tragen, d.h. die Immissionen wirkungsvoll auf ein zumutbares Maß zu begrenzen.

3. Eine Baugenehmigung ist aufzuheben, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1336
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Die Kante rückt näher: Absturzgefährdete Hütte muss abgerissen werden

VG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2025 - 8 B 6/25

Wenn ein Grundstück am Steilhang ins Rutschen gerät, dürfen Bauwerke darauf abgerissen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Anlage genehmigungsfähig ist oder Bestandsschutz genießt, denn schon durch die konkrete Absturzgefahr ist das Grundstück nicht mehr zum Bebauen geeignet

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1157
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar kann sich nicht auf unzureichende Entwässerung berufen!

VG Köln, Beschluss vom 16.04.2025 - 23 L 605/25

Die Befürchtung des Nachbarn, dass vom Vorhabengrundstück Niederschlagswasser auf sein Grundstück fließen wird und das vorhandene Abwassernetz sowie die Drainage auf dem Vorhabengrundstück nicht ausreichend seien, begründet grundsätzlich keinen Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1334
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ausweisung von Wohnbauflächen - Deckung des Wohnraumbedarfes

VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2025 - 2 N 20.1514

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1332
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Pkw-Lärm im rückwärtigen Grundstücksbereich: TA Lärm ist kein Maßstab!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2025 - 10 A 1575/23

1. Technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte sind für die Beurteilung, ob Lärmbelästigungen von Stellplätzen und Garagen in rückwärtigen Grundstücksbereichen die Grenze des Zumutbaren überschreiten, nicht ausschlaggebend. Denn die Frage, wann die Benutzung von Garagen oder Stellplätzen die Umgebung unzumutbar stört, lässt sich nicht abstrakt und generell nach festen Merkmalen beurteilen.

2. Vielmehr kommt es entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken. Dementsprechend ist von Bedeutung, an welchem Standort die Garagen oder Stellplätze angeordnet werden sollen und in welcher Lage sich dieser Standort zu dem Grundstück, dem Wohnhaus und gegebenenfalls gegenüber den Wohn- und Aufenthaltsbereichen der betroffenen Nachbarn befindet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1320
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Überschlägige Angaben zu Fahrzeugbewegungen

VG Ansbach, Urteil vom 19.02.2025 - 17 K 24.211

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1319
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung eines Nebengebäudes zu einem vorhandenen Beherbergungsbetrieb

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2025 - 2 A 1310/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1198
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung der Geschossflächenzahl ist nicht nachbarschützend!

VG Würzburg, Urteil vom 27.02.2025 - 5 K 24.1108

1. Ein Nachbar kann sich im Plangebiet gegen die Zulässigkeit einer gebietswidrigen Nutzung wenden, auch wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Der Abwehranspruch wird grundsätzlich bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst.

2. Die gesicherte Erschließung eines Bauvorhabens keine drittschützende Regelung. Allerdings kann in Fällen, in denen die Umsetzung der Baugenehmigung die unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme eines Nachbargrundstücks zur Folge hat, also "automatisch" zivilrechtlich den Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts am Grundstück des klagenden Nachbarn auslöst, ein nachbarschützender Abwehranspruch abgeleitet werden.

3. Ob der Plangeber eine Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung auch zum Schutze des Nachbarn trifft oder ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestaltet, darf er regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden. Nachbarschützende Wirkung entfaltet eine Festsetzung daher nur bei einem entsprechenden Willen des Plangebers (hier verneint für die Geschossflächenzahl).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1180
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigungsanordnung

VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 - 15 ZB 24.2130

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1175
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung von Unterstellplätzen für Holz und Kleintiere

VGH Bayern, Beschluss vom 18.02.2025 - 15 ZB 24.1038

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1110
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufschüttung einer Wiesenfläche

VGH Bayern, Beschluss vom 26.03.2025 - 1 ZB 23.928

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1232
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann unterbricht ein Gebäudeabriss den Bebauungszusammenhang?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.04.2025 - 10 A 1795/22

1. Ob und wie lange Flächen nach Abriss der einst auf ihnen vorhandenen Baukörper noch dem Bebauungszusammenhang i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zuzurechnen sind, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung im jeweiligen Einzelfall. Dabei kann ein funktionaler Zusammenhang der Baukörper zu ihrer Umgebung Berücksichtigung finden.

2. Ein vorhandener Bebauungszusammenhang kann im Einzelfall auch bei einer überschaubaren Zeitspanne zwischen Abriss eines Baukörpers und Bauantragstellung entfallen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1307
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung überdachter Freisitz in Wintergarten

VG München, Urteil vom 18.03.2025 - 1 K 21.933

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1293
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fensterrechtliche Ansprüche: Inhalt, Einschränkbarkeit und Adressaten?

BayObLG, Urteil vom 07.05.2025 - 102 ZRR 98/24

Bayerisches Landesnachbarrecht: Zu Inhalt, Einschränkbarkeit und Adressaten der fensterrechtlichen Ansprüche aus Art. 43 AGBGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0937
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar muss nicht vor jeglichem Nachteil bewahrt werden!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2025 - 10 S 39/24

1. Der Gebietserhaltungsanspruch in einem festgesetzten wie auch in einem faktischen Baugebiet beschränkt sich auf Umstände, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen.

2. Eine isolierte Rüge des Verstoßes gegen das zulässige Maß der baulichen Nutzung genügt im unbeplanten Innenbereich nicht, weil dieses bauplanungsrechtliche Merkmal grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfaltet.

3. Eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots ist erst dann anzunehmen, wenn dargelegt wird, aufgrund welcher besonderen Umstände im konkreten Einzelfall das Bauvorhaben trotz Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen des Nachbarn keine Rücksicht nimmt.

4. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung - bzw. hier vor jeglichem Nachteil - bewahrt zu werden, gibt es nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1299
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Planabweichende Bebauung

VGH Bayern, Beschluss vom 28.04.2025 - 1 ZB 24.1944

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1297
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung von Räumen für Theaterdarbietungen

BVerwG, Beschluss vom 10.04.2025 - 4 B 19.24

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1296
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung eines Kioskgebäudes in Kleingartenanlage zu Büro

VGH Bayern, Beschluss vom 05.05.2025 - 9 ZB 24.1100

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1251
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vereinbarung einer über die gesetzliche Frist hinausgehenden Nachwirkungsfrist?

VG Berlin, Urteil vom 18.03.2025 - 8 K 40/23

In öffentlich-rechtlichen Verträgen kann eine über § 16 Abs. 1 WoBindG, § 11a WoG Bln hinausgehende Nachwirkungsfrist vereinbart werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1109
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Einfügen" erfordert wertende Gesamtbetrachtung!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.04.2025 - 2 CS 25.488

1. Bei einem inmitten eines Wohngebietes gelegenen Vorhaben ist als Bereich gegenseitiger Prägung in der Regel das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite maßgeblich, wobei bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks zudem der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung in der Regel enger zu begrenzen ist als bei der Art der Nutzung.

2. Bei bei der Frage des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung muss kumulierend auf die absolute Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe abgestellt werden und nicht nur auf einzelne Maßbestimmungsfaktoren.

3. Ein Vorhaben fügt sich dann nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es die Gefahr heraufbeschwört, dass der gegebene Zustand in negativer Richtung in Bewegung gebracht wird. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1197
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schwimmbecken im Garten ist genehmigungspflichtig!

OVG Thüringen, Beschluss vom 06.02.2025 - 1 ZKO 534/22

1. Die Errichtung eines Schwimmbeckens in einem Garten im Außenbereich ist sowohl nach der ThürBO 2014 (BauO TH 2014) als auch nach der ThürBO 2024 (BauO TH 2014) genehmigungspflichtig.*)

2. Ein Schwimmbecken i. S. v. § 60 Abs. 1 Nr. 10 lit. a) ThürBO 2014 (BauO TH 2014) (§ 63 Abs. 1 Nr. 10 lit. a) ThürBO 2024 (BauO TH 2024)) ist kein Wasserbehälter i.S.v. § 60 Abs. 1 Nr. 6 lit. f) ThürBO 2014 (BauO TH 2014) (§ 63 Abs. 1 Nr. 6 lit. f) ThürBO 2024 (BauO TH 2014)).*)

3. Der Gesetzgeber stellt insoweit auf den Zweck des Beckens ab. Die Vorschrift des § 60 Abs. 1 Nr. 10 lit. a) ThürBO 2014 (BauO TH 2014) (§ 63 Abs. 1 Nr. 10 lit. a) ThürBO 2024 (BauO TH 2024)) ist für Schwimmbecken lex specialis.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1184
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Getränkemarkt im Wohngebiet!

VG Neustadt, Beschluss vom 22.01.2025 - 4 L 1464/24

1. Ein Antrag nach § 123 Abs 1 S 2 VwGO, der darauf gerichtet ist, die Behörde vorläufig zu verpflichten, eine bereits erlassene Nutzungsuntersagung zu widerrufen, ist unstatthaft, wenn diese Verfügung noch durch Rechtsmittel anfechtbar ist, deren aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs 5 S 1 Alt 2 VwGO wiederhergestellt werden kann.*)

2. Ein Getränkemarkt, der die Getränke überwiegend offen im Hof umschlägt, seine Umsätze zu mindestens 50% aus Geschäften mit Kunden und Kundinnen aus dem weiteren Einzugsbereich erzielt und der bei realitätsnaher Betrachtung mit Kraftfahrzeugen angefahren wird, ist weder als zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner des Gebiets dienender Laden im Sinne des § 3 Abs 3 Nr 1 BauNVO noch als der Versorgung des Gebiets dienender Laden im Sinne des § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO oder sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO zu qualifizieren und daher im faktischen reinen und allgemeinen Wohngebiet nach der Art der baulichen Nutzung unzulässig.*)

3. Wer die tatsächliche Gewalt über das baurechtswidrig genutzte Objekt inne hat, ist in der Regel vorrangig als verantwortliche Person im Sinne des § 81 S 1 LBauO (BauO RP) i.V.m. § 54 Abs 2 S 3 LBauO (BauO RP) in Anspruch zu nehmen, sodass weitere Ausführungen zur Störerauswahl in diesem Fall entbehrlich sind (Anschluss an: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juli 2023, 2 B 15/23).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1182
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grenzanbau ist nicht rücksichtslos!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.02.2025 - 2 M 108/24

1. § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO-SA ist auch dann anwendbar, wenn nicht die Frage eines seitlichen, sondern eines - aus der maßgeblichen Sicht des Baugrundstücks - rückwärtigen Grenzanbaus im Streit steht (Beschluss des Senats vom 01.09.2021 - 2 M 70/21 -, IBRRS 2021, 2845).*)

2. Aus dem allgemeinen planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot kann sich zwar das Erfordernis eines Grenzabstandes trotz planungsrechtlich zulässigem Grenzanbau ergeben. Maßgeblich ist insoweit aber die tatsächlich vorhandene Bebauung.*)

3. Bei der Frage der Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung ist die nähere Umgebung i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht zwangsläufig auf das Straßengeviert beschränkt, in dem das Vorhaben verwirklicht werden soll; vielmehr kann im Einzelfall auch von einer Bebauung jenseits des Gevierts ein Einfluss auf das Vorhabengrundstück ausgehen, d. h. diese den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen und beeinflussen Eine solche Auswirkung auf die Bebauung eines angrenzenden Gevierts ist allerdings zu verneinen, wenn es bei wertender Betrachtung an vergleichbaren Verhältnissen fehlt.*)

4. Bei der Bestimmung der maßgeblichen Bebauung Im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann ein abgerissenes Gebäude insbesondere dann nachwirken, wenn der Abriss des Altbestands im tatsächlichen Zusammenhang mit einer beabsichtigten Wiederbebauung steht.*)

5. Die Merkmale, nach denen sich ein Vorhaben i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, sind jeweils unabhängig voneinander zu prüfen. Fügt sich ein Vorhaben seiner Art nach ein, so kommt es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch hinsichtlich der übrigen Merkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, nicht mehr erneut auf seine Art an, also darauf, welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art in der näheren Umgebung bereits verwirklicht ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1166
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was sind "für Anschläge bestimmte Werbeanlagen"?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2025 - 5 S 584/24

Der in § 11 Abs. 4 LBO-BW genannte Begriff der "für Anschläge bestimmte Werbeanlagen" umfasst auch (unbeleuchtete) Werbetafeln für großformatige Fremdwerbung und reduziert den Anwendungsbereich nicht auf etwa nur solche Anlagen, die das örtliche Informationsbedürfnis der Bewohner befriedigen und der besonderen Funktion dieser vorwiegend zum Wohnen dienenden Gebiete entsprächen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2022 - 8 S 2135/21 -, IBRRS 2022, 3230).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0978
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aus Sägewerk werden Ferienwohnungen: Keine Tektur, sondern "aliud"!

VGH Bayern, Beschluss vom 21.03.2025 - 1 ZB 24.1837

1. Ob eine Veränderung der für ein Vorhaben charakteristischen Merkmale die Identität von genehmigten und errichteten Vorhaben aufhebt, hängt vom Umfang der Abweichungen und von der Bewertung ihrer Erheblichkeit im jeweiligen Einzelfall ab. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (hier bejaht für Umnutzung eines Sägewerks zu fünf Ferienwohnungen).

2. Die Anreihung von Gebäuden entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche reicht für eine organische Siedlungsstruktur nicht aus, sondern eine bandartige Bebauung oder eine verglichen mit einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil weniger dichte Bebauung können gerade Merkmale einer Splittersiedlung sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1170
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Die richtige DIN-Fassung muss ausgelegt werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2025 - 10 D 102/22

1. Wird in einer Festsetzung in einem Bebauungsplan auf eine bestimme Fassung einer DIN-Vorschrift Bezug genommen, müssen sich die Planbetroffenen von deren Inhalt verlässlich Kenntnis verschaffen können. Dafür reicht es nicht, dass eine andere Fassung der DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der der Bebauungsplan eingesehen werden kann, bereit gehalten wird.*)

2. Eine Festsetzung in einem Bebauungsplan ist unbestimmt, wenn angesichts der Angabe unterschiedlicher Fassungen einer DIN-Vorschrift in der Planurkunde unklar bleibt, auf welche Fassung diese Festsetzung Bezug nimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1034
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist ein "urbanes Gebiet"?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2025 - 1 KN 82/23

1. Der in § 6a Abs. 1 BauNVO niedergelegten Zweckbestimmung des Urbanen Gebiets sind auch im Wege der Auslegung keine Tatbestandsmerkmale zu entnehmen, die auf das Erfordernis eines urbanen Charakters des festgesetzten Gebiets (etwa hinsichtlich Gemeindegröße, Verdichtung des Gebiets, Vorhandenseins von Einzelhandel und Gastronomie) hinauslaufen.*)

2. Zur Abwägungserheblichkeit des Interesses am Erhalt eines bereits reduzierten Freiraums in den rückwärtigen Grundstücksbereichen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1140
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Behördliche Nutzungsuntersagung sticht Mietvertrag!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2025 - 3 S 318/25

Die aus einer gegenüber einem Mieter erlassenen Duldungsverfügung folgende Pflicht, die Durchsetzung der gegenüber einem Grundstückseigentümer ausgesprochenen baurechtlichen Nutzungsuntersagung hinzunehmen, gestaltet die zivilrechtliche Lage. Die Abwehransprüche des Mieters aus dem Mietvertrag und aus dem Besitz nach § 862 Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen und dem Vermieter ist die Erfüllung der nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehenden Pflicht zur Gebrauchsüberlassung gem. § 275 Abs. 1 BGB unmöglich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1078
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Differenzierung zwischen weichen und harten Tabuzonen ist zwingend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.09.2024 - 22 D 48/24

1. Ein Planungskonzept nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, das - entgegen der von der Rechtsprechung geforderten Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen sowie von sich nach deren Abzug ergebenden Potenzialflächen - die planerische Darstellung von großflächigen Tabubereichen innerhalb von Potenzialflächen und auch nachfolgend innerhalb einer Konzentrationszone vorsieht, ist abwägungsfehlerhaft.*)

2. Ein vom Plangeber errechneter Abstandsmittelwert, der ohne nähere Begründung nicht zwischen den Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (hier v. a. WR, WA und MI, MD) differenziert, ist als weiches Tabukriterium nicht hinreichend städtebaulich legitimiert.*)

3. Die beabsichtigte Verhinderung einer übermäßigen Umfassung von einzelnen Ortslagen im Rahmen der Abwägung der einzelnen Potenzialflächen ist jedenfalls dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich der Plangeber nicht mit den städtebaulichen Aspekten, die hierdurch berührt sein sollen, im Einzelnen hinreichend auseinandersetzt und die für das gesamte Gemeindegebiet zur Anwendung gebrachten Kriterien der "Einkreisung" erkennbar nicht sachgerecht sind.*)

4. Die mit Blick auf die Neuregelung in § 249 Abs. 1 BauGB geschaffene Überleitungsvorschrift des § 245e Abs. 1 Satz 1 BauGB, wonach die Rechtswirkungen eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für Windenergievorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur dann fortgelten, wenn der Plan bis zum 1.2.2024 wirksam geworden ist, lässt keinen Raum für ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1171
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen den Anbau einer Meierei

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.02.2025 - 6 K 3629/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1169
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung überdachter Freisitz in Wintergarten

VG München, Urteil vom 18.03.2025 - 1 K 21.93

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1168
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anlagen- und Verkehrslärm

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.03.2025 - 1 KN 3/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0936
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Offensichtliche Verstöße gegen nicht prüfpflichtige (Brandschutz-)Vorschriften sind zu ahnden!

VG Köln, Beschluss vom 31.01.2025 - 2 L 2386/24

1. Die Bauaufsichtsbehörde ist - auch bei beschränktem Prüfungsumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren - grundsätzlich befugt, Brandschutzbelange zu prüfen, wenn sie Rechtsverstöße erkennt, die außerhalb ihrer obligatorischen Prüfungspflicht liegen. Sie ist hierzu sogar verpflichtet, wenn die Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit von Menschen droht oder brandschutzrechtlich relevante Maßnahmen alleiniger Genehmigungsgegenstand sind.

2. Werden die Vorschriften des Abstandflächenrechts eingehalten, so bedeutet dies in aller Regel, dass das Bauvorhaben damit zugleich unter denjenigen Gesichtspunkten, welche Regelungsziele der Abstandsvorschriften sind (Vermeidung von Licht-, Luft- und Sonnenentzug, Unterbindung einer erdrückenden Wirkung des Baukörpers sowie Wahrung eines ausreichenden Sozialabstands), jedenfalls aus tatsächlichen Gründen auch nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme verstößt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1082
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unterlassene Flächenkennzeichnung im B-Plan ist unschädlich!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2025 - 3 S 97/25

1. Eine Verletzung der Soll-Verpflichtung zu Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB begründet nicht die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans. Denn solche Kennzeichnungen haben keine Regelungswirkung, sondern nur eine Hinweisfunktion (Bestätigung der Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.05.1972 - II 199/72 -, DÖV 1972, 821 <822>).*)

2. Ein Unterlassen von Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB kann auf einen Abwägungsfehler hindeuten, wenn der Plangeber entgegen § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB nicht erkannt und ermittelt hat, ob besondere bauliche Vorkehrungen oder Sicherungsmaßnahmen i.S.v. § 9 Abs. 5 BauGB angezeigt sein können.*)

Dokument öffnen Volltext