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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1041 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 2577
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gegenleistung mangelbehaftet: Keine Zwangsvollstreckung Zug-um-Zug!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2018 - 21 U 8/18

Beauftragt der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung, die von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt (§ 756 ZPO), muss die Gegenleistung dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher tatsächlich so angeboten werden, wie sie zu bewirken ist (§ 294 BGB). Ein solches tatsächliches Angebot ist nicht erfolgt, wenn der beauftragte Gerichtsvollzieher in seinem Protokoll über die Zwangsvollstreckung ausdrücklich festgestellt, dass die Ware in dem vorgefundenen Zustand nicht im Wege der Zug um Zug Leistung angeboten werden konnte.*)

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IBRRS 2018, 2562
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Materielle Beweiskraft eines Feststellungsurteils hängt von Rechtskraft ab!

BGH, Beschluss vom 04.07.2018 - VII ZB 4/17

Hat der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, im Hinblick auf §§ 765, 756 ZPO eine Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel, festzustellen, dass der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung befriedigt ist, hängt die materielle Beweiskraft eines daraufhin ergangenen Feststellungsurteils von seiner Rechtskraft ab.*)

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IBRRS 2018, 2540
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Für Vollstreckungsauftrag fällt nur eine Gebühr an!

LG Mannheim, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 T 60/18

Bei einem einheitlichen Räumungsauftrag ist die Anzahl der Schuldner für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ohne Belang.

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IBRRS 2018, 2542
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Belastung eines Erbbaurechts mit Zwangshypothek: Zustimmung ersetzbar?

OLG München, Urteil vom 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

Zur Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek zur Sicherung einer Pflichtteilsforderung.*)

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IBRRS 2018, 2525
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zuwendungen zur Förderung der ehelichen Lebensgemeinschaft begründen kein Entgelt i.S.d. § 4 AnfG

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2018 - 3 U 159/17

Eine mit Rücksicht auf die zwischen den Vertragsschließenden bestehende Ehe erfolgte Grundstücksübertragung stellt keine entgeltliche Kausalbeziehung dar, denn Zuwendungen, die in der Erwartung erbracht werden, die eheliche Lebensgemeinschaft zu fördern, begründen kein Entgelt im Sinne des § 4 AnfG. Für den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 11 Abs. 1 AnfG ist es unerheblich, in welcher Höhe der Empfänger durch die benachteiligende Handlung bereichert ist, da es lediglich auf eine feststehende Verschlechterung des Schuldnervermögens ankommt. Eine unteilbare Leistung des Schuldners ist insgesamt anfechtbar.*)

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IBRRS 2018, 2491
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unanfechtbarkeit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.03.2018 - 4 W 28/17

1. Beschlüsse des Prozessgerichts, die eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen oder einen dahingehenden Antrag zurückweisen, sind unanfechtbar. Dasselbe gilt für Beschlüsse des Prozessgerichts, mit denen eine ursprünglich getroffene Anordnung nachträglich aufgehoben wird, nachdem sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert und zur Unrichtigkeit des Beschlusses geführt haben, und für Beschlüsse, die eine dagegen gerichtete Anhörungsrüge oder eine Gegenvorstellung bescheiden.*)

2. Eine Vollstreckungsabwehrklage kann im Hinblick auf ein vorgreifliches Klauselerteilungsverfahren (§§ 727, 729 ZPO) ausgesetzt werden, wenn im Fall der Klauselumschreibung das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage entfällt.*)

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IBRRS 2018, 2475
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wohnraum zweckwidrig an Touristen überlassen: Eine Woche Ersatzzwangshaft!

VG München, Beschluss vom 16.07.2018 - M 9 X 17.5794

1. Die Verpflichtung, eine Wohneinheit nicht länger zweckfremd zu nutzen, verlangt vom Vollstreckungsschuldner, sein entsprechendes Nutzungskonzept aufzugeben und damit eine entsprechende Willensbetätigung umzusetzen.

2. Sind Zwangsgelder uneinbringlich, kann dieses Ziel mit der Ersatzzwangshaft erreicht werden.

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IBRRS 2018, 2403
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintragung einer Zwangshypothek: Was muss das Grundbuchamt prüfen?

OLG München, Beschluss vom 25.06.2018 - 34 Wx 144/18

Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen hat, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschlüsse vom 23.06.2016 - 34 Wx 189/16 und vom 13.04.2018 - 34 Wx 381/17; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 84/16).*)

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IBRRS 2018, 2413
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
GbR als einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2018 - 20 W 65/18

1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann als Vollstreckungsgläubigerin einzutragende Berechtigte der Zwangshypothek sein. Eintragungsgrundlage ist im Falle der Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel, der insoweit die sonst notwendige Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO ersetzt.*)

2. Der Vollstreckungstitel hat wegen § 47 Abs. 2 GBO deren Gesellschafter vollständig auszuweisen, ansonsten ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dieser Grundlage nicht möglich.*)

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IBRRS 2018, 1411
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
NZB ohne Aussicht auf Erfolg: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - XI ZR 468/17

Hat die Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg, liegen die Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 5 Satz 2, § 719 Abs. 2 ZPO nicht vor.

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IBRRS 2018, 1185
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pfändungsschutz für Mieteinkünfte?

BGH, Beschluss vom 01.03.2018 - IX ZB 95/15

Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschulden an den Mietobjekten bestellt hat.*)

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IBRRS 2018, 2062
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unterwerfungserklärung macht Rechtsnachfolgeklausel entbehrlich!

BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZB 212/17

Die im Grundbuch eingetragene dingliche Unterwerfungserklärung nach § 800 Abs. 1 ZPO macht, wenn die Vollstreckung aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld gegen den späteren Eigentümer des Grundstücks betrieben werden soll, eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO nicht entbehrlich.*)

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IBRRS 2018, 1882
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Titulierter Anspruch nach 22 Jahren verwirkt?

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2018 - 1 U 261/18

1. Im Rahmen einer erhobenen Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO ist der Einwand der Verwirkung zu berücksichtigen, da der Verwirkung grundsätzlich alle subjektive Rechte unterliegen, auch rechtskräftig festgestellte (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22.02.1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189 ff.).*)

2. Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde. Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20.07.2010 - EnzR 23/09, NJW 2011, 212, 213; Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 148/09, NJW 2010, 3714, 3715, Rz. 23; Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13, IBR 2014, 217; Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12, IBR 2014, 1376 - nur online).*)

3. Eine Verwirkung der Geltendmachung eines titulierten Anspruchs - Versäumnisurteil - ist nicht bereits deshalb anzunehmen, weil der Gläubiger 22 Jahre gewartet hat, um den Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen und der Gläubiger nachvollziehbare Gründe darlegt, warum eine Durchsetzung des titulierten Anspruchs - hier häufiger Wohnortwechsel der Schuldnerin - nicht früher möglich war und die Schuldnerin deshalb nicht darauf vertrauen durfte, dass der Gläubiger auf etwaige Vollstreckungsmaßnahmen aus einem im Jahre 1994 ergangenen Titel verzichten werde.*)

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IBRRS 2018, 1777
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
ohne

LG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2018 - 5 T 142/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 1607
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Kind kann mit Veränderung schwer umgehen: Keine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung!

LG Heilbronn, Beschluss vom 27.07.2017 - 1 T 358/16

1. Die einstweilige Einstellung eines Teilungsversteigerungsverfahrens, an welchem nur Ehegatten bzw. frühere Ehegatten als Miteigentümer beteiligt sind, ist auf Antrag anzuordnen, wenn dies zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erforderlich ist.

2. Eine ernsthafte Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erfordert, dass das Kind durch die Zwangsversteigerung in seinen Lebensverhältnissen erheblich benachteiligt wird und damit in seiner Entwicklung erheblich beeinträchtigt zu werden droht.

3. Dabei genügt eine nur allgemeine, nicht wesentliche Beeinträchtigung des Kindesinteresses (Verlust des bisherigen Eigenheims, Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten) nicht.

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IBRRS 2018, 1031
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rückforderung auch ohne Vollstreckungsdruck?

KG, Urteil vom 25.01.2018 - 8 U 58/16

1. Ist auf ein vorläufig vollstreckbares Zahlungsurteil geleistet worden, setzt der Rückforderungsanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO keinen vom Gläubiger ausgehenden besonderen "Vollstreckungsdruck" voraus. Dieser folgt - nach Amtszustellung des Urteils - bereits aus der Möglichkeit einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO, die keiner Ankündigung des Gläubigers bedarf.*)

2. Der Anspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO stellt keine Entgeltforderung i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar.*)

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IBRRS 2018, 1039
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Räumung nach Ende des Mietverhältnisses: Wie hoch ist der Streitwert?

KG, Beschluss vom 28.12.2017 - 12 W 48/17

1. Wird die Räumung "wegen der Beendigung des Mietverhältnisses" begehrt, ist für die Festsetzung des Streitwerts nicht entscheidend, aus welchem Grund der Mietvertrag beendet wurde.

2. Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung ist der Jahresbetrag des zuletzt geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.

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IBRRS 2018, 1026
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer jahrelang keine Grundsteuer zahlt, muss Vollstreckung dulden!

VG Würzburg, Urteil vom 06.11.2017 - W 8 K 16.457

1. Ein Eigentümer, der kraft Gesetzes verpflichtet ist, eine Steuer zu entrichten (hier: Grundsteuer), kann durch Duldungsbescheid verpflichtet werden, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden.

2. Für eine wirksame Unterbrechung der Verjährung ist ausreichend, wenn sich aus der jeweiligen Unterbrechungshandlung der - für den zahlungspflichtigen Steuerschuldner erkennbare Wille - der Behörde ergibt, an ihrer Steuerforderung festzuhalten und diese auch in Zukunft durchzusetzen zu wollen.

3. Der Steuergläubiger ist nicht verpflichtet, den Erwerber eines Grundstücks von Amts wegen aktiv über Grundsteuerrückstände des Voreigentümers oder über vergebliche Beitreibungsversuche gegen den Voreigentümer zu unterrichten.




IBRRS 2017, 4064
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumung von Hausbesetzern: Anforderungen an die Schuldnerbezeichnung

BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - I ZB 103/16

1. Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel gemäß § 750 Abs. 1 ZPO besteht auch dann, wenn die Räumungsvollstreckung ein rechtswidrig besetztes Grundstück betrifft und es dem Gläubiger im Erkenntnisverfahren ohne polizeiliche Hilfe nicht möglich ist, die Schuldner namentlich zu bezeichnen.*)

2. Der Verzicht auf das Erfordernis einer sicheren Identifizierung des Schuldners aufgrund der Bezeichnung im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel ist nicht deshalb geboten, weil der Eigentümer ansonsten vollständig rechtlos gestellt wäre. Eine Räumung gegenüber Hausbesetzern kann vielmehr nach dem Polizei- und Ordnungsrecht erfolgen.*)

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IBRRS 2018, 1021
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Fehlende Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses mehrerer Gläubiger in einem Vollstreckungstitel

KG, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 W 13/18

Enthält der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen eine Zwangssicherungshypothek für eine Gläubigermehrheit eingetragen werden soll, keine Angaben über das Innenverhältnis der Gläubiger, so können die Gläubiger die nach § 47 Abs. 1 GBO erforderlichen Angaben im Grundbuchverfahren ohne Beachtung der Form des § 29 GBO nachholen.*)

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IBRRS 2018, 0965
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision

BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - VIII ZR 39/18

1. Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht.

2. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gilt dies entsprechend.

3. Der Schuldner kann sich nur dann darauf berufen, die Zwangsvollstreckung bringe ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen.

4. Hat das Gericht versehentlich keine Abwendungsbefugnis angeordnet, muss der Schuldner einen Antrag auf Urteilsergänzung gem. §§ 716, 321 ZPO stellen.

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IBRRS 2018, 0265
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Neubewertung des Verkehrswerts durch das Vollstreckungsgericht?

BGH, Beschluss vom 07.12.2017 - V ZB 109/17

Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung nicht mehr geltend gemacht werden konnten.*)

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IBRRS 2018, 0639
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einwendung der Verwirkung gegen einen Räumungstitel

AG München, Urteil vom 02.03.2017 - 424 C 26626/16

1. Bezüglich des Vollstreckung aus dem Räumungstitel steht den Klägern die Einwendung der Verwirkung zu, die auch nicht nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert ist.

2. Der Einwand der Verwirkung beruht auf Zeitablauf und einem hinzukommenden Umstandsmoment, also auf Tatsachen, die nach der letzten Tatsachenverhandlung im Vorprozess entstanden sind.

3. Die Kläger durften sich, da von "Mieterkonten" und "Soll-Miete" und nicht von ausstehender Nutzungsentschädigung die Rede ist, darauf verlassen, dass die Stadt endgültig von einer Vollstreckung aus dem Räumungstitel Abstand genommen hatte.

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IBRRS 2018, 0638
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verfahren zur Vollstreckung einer hypothekarischen Sicherheit

EuGH, Urteil vom 07.12.2017 - Rs. C-598/15

Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG sind in einem Verfahren wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, das von der Person eingeleitet wurde, der im Rahmen einer außergerichtlichen Vollstreckung einer von einem Verbraucher zu Gunsten eines gewerblichen Gläubigers bestellten hypothekarischen Sicherheit an einer Immobilie der Zuschlag für diese Immobilie erteilt wurde, und das auf den Schutz der von diesem Zuschlagsempfänger rechtmäßig erworbenen dinglichen Rechte abzielt, nicht anzuwenden, da dieses Verfahren zum einen von der rechtlichen Beziehung zwischen dem gewerblichen Gläubiger und dem Verbraucher unabhängig ist und zum anderen die hypothekarische Sicherheit vollstreckt wurde, die Immobilie verkauft wurde, und die damit verbundenen dinglichen Rechte übertragen wurden, ohne dass der Verbraucher von den in diesem Zusammenhang vorgesehenen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht hätte.*)

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IBRRS 2018, 0634
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Köln, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 U 56/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 0496
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wegen Suizidankündigung

AG Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 12.04.2017 - 4 XVII 562/16A

Zur Problematik der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wegen Suizidankündigung.

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IBRRS 2018, 0489
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung nur gegen Vorschusszahlung: Keine Rechtsbeschwerde zum BGH!

BGH, Beschluss vom 10.01.2018 - VII ZB 65/17

1. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist im Verfahren betreffend die Anordnung eines Gerichtsvollziehers, die Durchführung eines Vollstreckungsauftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen, auch dann nicht statthaft, wenn das Landgericht als Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.09.2008 - I ZB 22/07, DGVZ 2008, 187 = IBRRS 2008, 4159).*)

2. Eine derartige unstatthafte Rechtsbeschwerde kann regelmäßig in eine weitere Beschwerde umgedeutet und die Sache an das zuständige Oberlandesgericht abgegeben werden.*)

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IBRRS 2018, 0311
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einstweilige Verfügung zur Räumung gewerblich genutzter Wohnräume?

OLG München, Beschluss vom 12.12.2017 - 32 W 1939/17

Bei einem Antrag nach § 940 ZPO auf Räumung von gewerblich genutzten Räumen ist in der Regel ein Verfügungsgrund gegeben, wenn die in § 940a Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen vorliegen, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritte auf Räumung von Wohnraum ermöglichen.*)

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IBRRS 2018, 0302
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Miete muss auch bei Auslandsaufenthalt fristgerecht gezahlt werden!

AG München, Urteil vom 25.07.2017 - 414 C 24067/16

1. Eine langfristige nicht fristgerechte Zahlung der Miete rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.

2. Ist die Mietzahlung aufgrund eines Aufenthalts im Ausland schwierig, muss die Bezahlung der Miete als Kardinalpflicht aus dem Mietvertrag bereits vor der Abreise noch von Deutschland aus organisiert werden.

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IBRRS 2018, 0245
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gesamtforderung bis auf 100 Euro ausgeglichen: Positive Sanierungsprognose!

LG Hildesheim, Beschluss vom 09.01.2018 - 5 T 7/18

1. Die Selbständigkeit der Einzelverfahren ändert nichts daran, dass Ziel einer Einstellung nach § 30a ZVG die Vermeidung jeglicher Zwangsverwertung des Eigentums des Schuldners ist. Soweit nach den konkreten Umständen davon auszugehen ist, dass das Grundstück des Schuldners im Rahmen eines der Einzelverfahren ohnehin versteigert werden wird, kann der Schutzzweck der §§ 30a ff. ZVG nicht zum Tragen kommen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, V ZB 118/08). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine in Bezug auf einen Gläubiger ausgesprochene Verfahrenseinstellung auf den Fortgang des von weiteren Gläubigern betriebenen Verfahrens keinen Einfluss hat.*)

2. Bei der im Rahmen eines Einstellungsantrags nach § 30a ZVG zu treffenden Prognose über die Sanierungsfähigkeit ist allein darauf abzustellen, dass der Gläubiger in dem Einzelfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befriedigt wird, ohne dass die grundsätzliche Frage nach Wahrscheinlichkeit der Sanierungsfähigkeit an sich zu berücksichtigen ist. Dies ist jedenfalls bei einer geringfügigen Restforderung von unter 100 € der Fall, wenn der Schuldner in der Lage war, nach Beginn des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Gesamtforderung von rd. 40.000 € bis auf den Restbetrag innerhalb von wenigen Wochen auszugleichen.*)

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IBRRS 2018, 0244
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie wird Wert der Vollstreckungsabwehrklage bemessen?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2018 - 12 W 37/17

1. Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Ein mit der Vollstreckungsabwehrklage verbundener Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erhöht diesen Streitwert nicht.*)

2. Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, die nicht zur Abwehr der Zwangsvollstreckung, sondern zur Durchsetzung gegenläufiger Ansprüche aus dem Vollstreckungstitel (Prozessvergleich) entstanden sind, sind keine Nebenforderung zur Vollstreckungsabwehrklage, sondern eine den Streitwert erhöhende selbstständige Hauptforderung.*)

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IBRRS 2018, 0138
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auskunftserteilung: Englisch ist übliche Arbeitssprache, Chinesisch nicht!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2017 - 6 W 83/17

Die in einem Auskunftstitel enthaltene Verpflichtung zur Vorlage eines nach Kalendervierteljahren und Vertriebswegen gegliederten Verzeichnisses von Vorlieferanten und Abnehmern sowie von Verkaufsmengen und -preisen wird durch eine Auskunft in fremder Sprache dann erfüllt, wenn es sich beim Auskunftsgläubiger um ein international tätiges Unternehmen handelt und es sich bei der fremden Sprache um eine übliche Arbeitssprache handelt; letzteres ist für die englische Sprache zu bejahen, für die chinesische Sprache zu verneinen.*)

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IBRRS 2018, 0039
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - I ZB 125/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2017

IBRRS 2017, 4232
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Leistungsbescheid muss in Einziehungsverfügung nicht bezeichnet sein!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 ME 285/17

Der allgemeine Bestimmtheitsgrundsatz erfordert es nicht, dass der Leistungsbescheid, aus dem vollstreckt wird, in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezeichnet wird.*)

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IBRRS 2017, 4062
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verurteilung zur Herausgabe: Nach Fristablauf nur noch Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 09.11.2017 - IX ZR 305/16

1. Beantragt ein Gläubiger, den Schuldner zur Herausgabe einer Sache zu verurteilen, diesem eine Frist zur Herausgabe der Sache zu setzen und ihn weiter zu verurteilen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist Schadensersatz statt der Leistung zu zahlen, liegt in diesem Antrag ein Verlangen auf Schadensersatz statt der Leistung, wenn der Gläubiger nicht deutlich macht, sein Wahlrecht erst künftig ausüben zu wollen.*)

2. Wird ein Schuldner verurteilt, eine Sache an den Gläubiger herauszugeben und nach fruchtlosem Ablauf einer ihm zur Herausgabe gesetzten Frist Schadensersatz statt der Leistung zu zahlen, ist mit Eintritt der Bedingung des Fristablaufs der im Urteil titulierte Herausgabeanspruch ausgeschlossen und der Schuldner nur noch zur Zahlung des ausgeurteilten Schadensersatzes verpflichtet, wenn sich nicht aus dem Urteil ergibt, dass die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz unter der weiteren aufschiebenden Bedingung eines künftigen Schadensersatzverlangens des Gläubigers steht.*)

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IBRRS 2017, 3827
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zweckfremde Nutzung von Wohnraum: (Ersatz-)Zwangshaft ist zulässig!

VGH Bayern, Beschluss vom 29.08.2017 - 12 C 17.1544

1. ("Ersatz"-)Zwangshaft ist - anders als Erzwingungshaft - kein primäres (selbständiges) Vollstreckungsmittel. Sie tritt lediglich (akzessorisch) an die Stelle der Zwangsgeldforderung und ist damit gegenüber dem Zwangsgeld subsidiär.*)

2. Die Anwendung von ("Ersatz"-)Zwangshaft ist einzustellen, wenn der Vollstreckungsschuldner der angeordneten Verpflichtung nachkommt oder (zumindest) das Zwangsgeld entrichtet. Ersatzzwangshaft besitzt keinen Strafcharakter.*)

3. Begleicht der Pflichtige unter dem Druck der (drohenden) Ersatzzwangshaft, aus welcher Geldquelle auch immer, die Zwangsgeldforderung, so hindert dies aufgrund des - im Gegensatz zur Erzwingungshaft - lediglich subsidiären Charakters der vom Gesetzgeber ausdrücklich als solche konzipierten ("Ersatz"-)Zwangshaft den Beginn oder die Fortsetzung der Haft auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner dem von ihm geforderten Handeln, Dulden oder Unterlassen nicht nachkommt.*)

4. Für eine richterliche Rechtsfortbildung ist aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers kein Raum.*)

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IBRRS 2017, 3758
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unterschied zwischen Mitbesitz und untergeordnetem Gewahrsam?

LG München I, Beschluss vom 31.07.2017 - 14 T 8470/17

1. Im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren kann es nur auf die tatsächlichen Besitzverhältnisse, nicht auf materielle Besitzrechte ankommen.

2. Alleine aus der Aufnahme eines Dritten in die Wohnung kann nicht auf einen Mitbesitz geschlossen werden, der zwingend einen Titel nach § 750 Abs. 1 ZPO auch gegen diesen erfordert.

3. Vielmehr muss anhand der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls vor Ort beurteilt werden, ob der Dritte eigenen Gewahrsam hat und nicht nur Besitzdiener ist. Diese tatsächlichen Besitzverhältnisse hat der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan zu prüfen, wobei sich aus den Gesamtumständen klar und eindeutig ergeben muss, dass der dritte Mitbesitzer ist, um den Gläubiger von einer Verschleierung der Besitzverhältnisse durch den Schuldner zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung zu schützen.

4. Volljährige Kinder des Schuldners haben wie minderjährige Kinder kein eigenständiges Besitzrecht nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung der Eltern wohnt, denn die Besitzdienerschaft der Kinder ändert sich nicht alleine mit dem Erreichen der Volljährigkeit, ohne dass eine Änderung der Besitzverhältnisse nach außen erkennbar geworden ist.

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IBRRS 2017, 3756
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Alternative Mieträume vorhanden: Kein Vollstreckungsschutz!

AG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2017 - 67g IN 137/15

1. Die Freigabe des Vermögens und von Ansprüchen aus freiberuflicher Tätigkeit einer freiberuflich tätigen Insolvenzschuldnerin nach § 35 Abs. 2 InsO steht der Verwertung einer Immobilie mit betrieblich genutzten Räumlichkeiten als Insolvenzmasse nicht entgegen.

2. Einer Räumung stehen im Rahmen von § 765a ZPO zudem weder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb noch die Berufsfreiheit der Schuldnerin entgegen, wenn diese sich auf die Tätigkeit in anderen Mieträumlichkeiten verweisen lassen muss und deshalb die Interessen der Gläubiger an der Verwertung der Masse überwiegen.

3. Ob auch die Immobilie selbst nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben wurde, ist nicht bei einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO, sondern im Rahmen einer Erinnerung nach § 766 ZPO zu entscheiden.

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IBRRS 2017, 3666
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zustellungsurkunde kommt volle Beweiskraft zu!

OLG München, Beschluss vom 05.10.2017 - 34 Wx 324/17

Zu den Voraussetzungen eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek und zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde.*)

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IBRRS 2017, 3657
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt vertritt WEG: Mehrvertretungsgebühr!

LG München II, Beschluss vom 30.06.2017 - 6 T 2303/17

1. Der im Beschlussanfechtungsverfahren bevollmächtigte Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung zu beauftragen.

2. Die Mehrvertretungsgebühr nach Nr. 1008 RVG-VV fällt immer dann an, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig geworden ist. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein oder mehrere Personen dem Anwalt den Auftrag erteilten, sondern dass der Anwalt für eine Personenmehrheit tätig wird.

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IBRRS 2017, 3669
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
ohne

LG Berlin, Beschluss vom 20.06.2017 - 63 T 39/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 3471
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Genehmigung ist durch öffentliche Urkunde nachzuweisen!

LG Verden, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 T 110/16

1. Das Vorliegen eines Zuschlagsversagungsgrunds kann durch Genehmigung der in ihren Rechten verletzten Beteiligten geheilt werden.

2. Die Genehmigung ist eine Prozesshandlung, die durch öffentliche Urkunde nachzuweisen ist. Es genügt eine Erklärung zu Protokoll des Gerichts, nicht jedoch eine Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

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IBRRS 2017, 3371
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Drittwiderspruchsklage bei prozessualer Mithaftung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2017 - 12 U 70/17

1. Dem Eigentümer einer vollstreckungsbetroffenen Sache (hier: Solarmodule), der nicht Vollstreckungsschuldner ist, steht gleichwohl ausnahmsweise keine Drittwiderspruchsklage zu, wenn er einer prozessualen Mithaftung aus dem zugrunde liegenden Titel unterliegt.*)

2. Nach Veräußerung der in Streit befangenen Sache gemäß § 265 Abs. 1, 2 ZPO ist der Rechtsnachfolger jedenfalls dann an einen vom Rechtsvorgänger als Prozessstandschafter gemäß § 265 Abs. 2 ZPO über den Streitgegenstand geschlossenen Prozessvergleich gebunden, wenn er beim Eigentumserwerb von der Anhängigkeit des Rechtsstreits und anschließend von dessen Fortführung durch den Rechtsvorgänger wusste. In einem solchen Fall könnte eine vollstreckbare Ausfertigung des Prozessvergleichs gegen den Rechtsnachfolger erteilt werden.*)

3. Eine Auf-Dach-Photovoltaikanlage ist kein Grundstücksbestandteil.*)

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IBRRS 2017, 3332
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorgetäuschtes Untermietverhältnis schützt nicht vor Räumung

AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 16.01.2017 - 31 M 8004/17

1. Ein Untermietvertrag kann ein gewisses Indiz hinsichtlich der Besitzverhältnisse darstellen. Der bloße Austausch von Werbeschildern und ein vorgelegter Untermietvertrag bedeuten jedoch nicht zwingend, dass der Untermieter tatsächlichen Besitz an den Geschäftsräumen erlangt hat.

2. Befinden sich in den durchsuchten Geschäftsräumen keinerlei Unterlagen (z. B. Kassenbuch, Stempel, Quittungsblock, Kasse, Schriftverkehr, noch an die Firma adressierte Lieferscheine oder Warenlieferungen) deutet alles darauf hin, dass es sich um einen bloß fingierten Vertrag handelt, der als Scheingeschäft zu qualifizieren und damit als unwirksam einzustufen ist.

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IBRRS 2017, 3213
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Titulierung "Wohnung 4. OG rechts" ist eindeutig!

LG München I, Beschluss vom 24.05.2017 - 14 T 6466/17

1. In der Titulierung von zu vollstreckenden Titeln, die Wohnungen betreffen, ist die Bezeichnung unter Angabe des Stockwerks sowie links, Mitte oder rechts üblich und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch stets so zu verstehen, dass diese sich von der Straße aus, dem Haus zugewandt vor diesem stehend bemisst.

2. Ein geschaffener Titel ist durch das Vollstreckungsorgan bei Unklarheiten auszulegen, indem sich das Vollstreckungsorgan ggf. weiterer, öffentlich zugänglicher Quellen - wie z.B. dem Grundbuch mitsamt der dazugehörigen Pläne - bedient.

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IBRRS 2017, 3225
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ratenzahlungsvereinbarung spricht nicht für drohende Zahlungsunfähigkeit!

BGH, Urteil vom 06.07.2017 - IX ZR 178/16

Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.*)

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IBRRS 2017, 3190
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Insolvenzvermerk im Grundbuch gelöscht: Grundstück nicht mehr insolvenzbeschlagen!

BGH, Beschluss vom 30.08.2017 - VII ZB 23/14

1. Nach § 727 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsnachfolge, wenn sie nicht offenkundig ist, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. Dieser Nachweis ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann.*)

2. Ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.*)

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IBRRS 2017, 3158
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsverpflichtung ist kein unersetzlicher Nachteil!

BGH, Beschluss vom 20.09.2017 - XII ZR 76/17

1. Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht.

2. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners in Betracht.

3. Die Verpflichtung zur Räumung stellt für sich genommen keinen unersetzlichen Nachteil i.S.v. § 719 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar.

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IBRRS 2017, 3124
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
"Scheinuntervermietung" kann einstweilen untersagt werden!

OLG München, Beschluss vom 04.09.2017 - 7 W 1375/17

1. Um zu verhindern, dass die Räumung trotz entsprechender Titelumschreibungen (§ 727 ZPO) mittels immer neuer "Untermieter" immer wieder vereitelt wird, kann der Vermieter eine strafbewehrte einstweilige Verfügung beantragen, mit der dem vormaligen Mieter die Gebrauchsüberlassungen an Dritte untersagt wird.

2. Diesem Vorgehen kann auch nicht die Möglichkeit eines Klauselumschreibungsverfahrens entgegengehalten werden.




IBRRS 2017, 3053
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mietverhältnis wegen Erbfall erloschen: Miterbe muss räumen!

AG München, Urteil vom 31.05.2016 - 421 C 17180/15

1. Der Nutzer als Miterbe kann nicht zugleich Mieter und Vermieter einer nicht rechtsfähigen Erbengemeinschaft sein.*)

2. Wenn der aktuelle Nutzer erst nach Beginn der Nutzung Miterbe des Anwesens in Erbengemeinschaft mit seiner Schwester geworden ist, so ist das Mietverhältnis zumindest zum Zeitpunkt des Erbfalls durch Konfusion erloschen (Vergleiche BGH, Urteil vom 27. April 2016, VIII ZR 323/14, ZMR 2016, 771).*)

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