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IBRRS 2007, 4367; IMRRS 2007, 2069
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Parkplatz: Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2007 - 20 W 403/05
Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Nutzung einer in Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche als Parkplatz so regelt, dass nicht alle Wohnungseigentümer auch während der Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr dort ein Fahrzeug abstellen dürfen, überschreitet nicht die Grenze einer Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG. Es handelt sich nicht um die Begründung von Sondernutzungsrechten, die nach der Rechtsprechung des BGH nur durch Vereinbarung begründet werden können.*)
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