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IBRRS 2007, 4318
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Überschreitung der Höchstsätze: Honorarvereinbarung?
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2005 - 4 U 151/02
1. Eine schriftliche Honorarvereinbarung in einem Architektenvertrag, die die Höchstsätze der HOAI überschreitet, ist unwirksam.
2. Die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung führt zu einer Reduzierung des Honoraranspruchs auf das sich nach der HOAI errechnende Höchstsatzhonorar.
3. Auf einen sog. "Baubetreuungsvertrag", in dem es schwerpunktmäßig um Architektenleistungen geht, ist die HOAI anwendbar.
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