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IBRRS 2007, 4316; IMRRS 2007, 2039
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Ist die HOAI eine Aufforderung zum Vertragsbruch?
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2006 - 24 U 69/05
1. Eine einmal getroffene Honorarvereinbarung ist verbindlich und vor Beendigung des Architektenvertrags nicht mehr korrigierbar.
2. Lässt sich also ein Architekt während der Vertragsdurchführung auf eine Honorarreduzierung ein, weil nach Angaben seines Auftraggebers wegen finanzieller Schwierigkeiten ansonsten die Realisierung des Projekts gefährdet wäre, so ist eine solche "Honorarreduzierungsvereinbarung" unwirksam.
3. Ein professioneller Auftraggeber - hier eine Objektgesellschaft, die ein Fachmarktzentrum mit einem Kostenvolumen von über 10 Mio. Euro entwickelt, baut und vermietet - gilt als HOAI-kundig. Er darf nicht auf die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung vertrauen.
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