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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4119
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Kann sich Auftraggeber ein uneingeschränktes Änderungsrecht ausbedingen?
LG Hannover, Urteil vom 03.07.2007 - 18 O 384/05
In vom Auftraggeber gestellten Architektenverträgen ist die Klausel "Der Auftraggeber darf die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor wesentlichen Änderungen eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes - soweit zumutbar - anhören, ohne dass sich hieraus ein Mitwirkungsrecht ergibt." wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz unwirksam.
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