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IBRRS 2015, 2264; IMRRS 2015, 0935
Mit Beitrag
Bauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Inhaber des Sondernutzungsrecht möglich!
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.05.2015 - 10 U 114/14
Eine Klausel, mit der dem jeweiligen Erwerber eines in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen Reihenhauses eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt wird, das seinem ausschließlichen Sondernutzungsrecht unterliegende Gemeinschaftseigentum für alle Erwerber abzunehmen, hält einer Inhaltskontrolle stand, wenn schützenswerte Belange der anderen Erwerber - hier bei faktischer Realteilung des Gemeinschaftseigentums - nicht beeinträchtigt werden (in Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 31.03.2015 - 10 U 46/14, IBR 2015, 364).*)
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