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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 2239; IMRRS 2011, 1617
Gewerberaummiete
Zum Schadensersatz bei Vermietung kontaminierter Grundstücken
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2011 - 4 U 169/07
Zu den Anforderungen an eine "erlaubte Maßnahme" nach dem VZOG bei der Vermietung von Grundstücken, die zum ehemals volkseigenem Vermögen gehörten.
Zur Vermietung eines restitutionsbelasteten Grundstücks
BGH, Urteil vom 03.07.2009 - V ZR 182/08
1. Die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VZOG schließt einen Anspruch des Berechtigten auf Schadensersatz nicht aus. Eine Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zum Schadensersatz kann sich aus der Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 12 Abs. 1 VZOG ergeben.*)
2. Eine Haftung auf Schadensersatz entfällt bei einer nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VZOG erlaubten Maßnahme. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer erlaubten Maßnahme liegt beim Verfügungsberechtigten, nicht beim Berechtigten.*)
3. Eine Verfügung ist auch dann im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VZOG nicht erforderlich, wenn der dazu geschlossene Vertrag Bedingungen enthält oder vermissen lässt, die für den Berechtigten Risiken begründen bzw. vermeiden, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Zweck stehen.*)