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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2002, 0767; IMRRS 2002, 0328
Wohnungseigentum
Bauliche Veränderung oder modernisierende Instandsetzung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
1.) Die Ersetzung zweier 16 Jahre alter je 750 l fassender Warmwasserboiler, von denen einer defekt ist, durch einen neuen 500 l Boiler aus Edelstahl, der durch sein besseres Heizsystem warmes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stellt, ist keine bauliche Veränderung, sondern eine mit Mehrheit zu beschließende - modernisierende - Instandsetzung.*)
2.) Bei mehreren gleichwertigen Lösungen steht der Eigentümergemeinschaft ein Ermessensspielraum bei der Auswahl der in Betracht kommenden Maßnahmen zu.*)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2002 - 3 Wx 40/02
1. Die Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystems kann sich als mit der Mehrheit der Eigentümer zu beschließende modernisierende Instandsetzung darstellen.
2. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung, die alle den gleichen Erfolg versprechen, so ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das Gemeinschaftseigentum durch die einzelnen Baumaßnahmen jeweils optisch signifikant verändert würde.