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IBRRS 2013, 1334
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Kostentragungsregelungen bei städtebaulichen Verträgen
BVerwG, Beschluss vom 20.11.2012 - 4 B 7.12
Werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags vereinbart, können von § 177 BauGB abweichende Kostenvereinbarungen getroffen werden des Inhalts, dass unrentierliche Kosten beim Eigentümer verbleiben können. Ob eine solche vertragliche Regelung in einem städtebaulichen Vertrag die Grenze der Angemessenheit überschreitet, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich.
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