Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Versicherungsrecht
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 12.01.2021 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 17. Februar
IBRRS 2021, 0524
OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2021 - 4 U 1691/20
1. Ist nach den maßgelblichen Versicherungsbedingungen in der Kaskoversicherung ein Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, hat der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist zugleich die wesentlichen, den Versicherungsfall begründenden Tatsachen mitzuteilen. Hierzu gehören Angaben zu Ort und Zeit des Versicherungsfalls und die Bezugnahme auf einen bestimmten Versicherungsvertrag.*)
2. Die Beweislast für die Behauptung, dass sich eine verspätete oder unzureichende Anzeige des Versicherungsfalls nicht ausgewirkt hat, trägt der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat aber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast vorzutragen, was er bei rechtzeitiger Meldung getan hätte. Die pauschale Behauptung des Verlusts eigener Erkenntnismöglichkeiten genügt hierfür nicht.*)

Online seit 10. Februar
IBRRS 2021, 0429
OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3271/20
1. Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.*)
2. Zur Beratungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.*)
