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Derzeit 134.172 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 31 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 153 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

31 Urteile - (153 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IBRRS 2025, 1429
Beitrag in Kürze
BauhaftungBauhaftung
Wer haftet für Wandrisse aufgrund von Kanalbauarbeiten?

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2025 - 14 U 49/24

1. Auch im Bereich der Daseinsvorsorge (hier städtische Entwässerung) kann eine Haftung des Staates bestehen, wenn der übertragene hoheitliche Charakter der Aufgabe im Vordergrund steht, ein enger Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der schädigenden Handlung vorliegt und das private Unternehmen lediglich als "Werkzeug" oder "verlängerter Arm" der öffentlichen Hand agiert, ohne dass diese auf die Fachkunde des Unternehmers zurückgreift, weil ihre eigenen Fachleute den detaillierten Bauablauf vorgegeben haben, diesen überwachen und alle anfallenden Entscheidungen treffen (hier bejaht für Arbeiten an einem städtischen Entwässerungskanal).*)

2. Das bauausführende Unternehmen handelt in einem solchen Fall als Verwaltungshelferin in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes. Damit ist eine Überleitung der Haftung auf die beauftragende öffentlich-rechtliche Körperschaft verbunden.*)

3. Eine Klage gegen das bauausführende Unternehmen ist dann als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2018 - IV ZR 243/17, Rz. 32, IBRRS 2018, 2508), weil die nach § 51 Abs. 1 ZPO erforderliche Prozessführungsbefugnis der Beklagten nicht gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2005 - VIII ZR 301/03, Rz. 7, IBRRS 2005, 2101).*)

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IBRRS 2025, 1482
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schottergarten ist keine Grünfläche!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2025 - 8 S 388/25

Eine mit einem Unkrautvlies abgedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche ist auch dann keine Grünfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW-BW, wenn sie mit Pflanzen durchsetzt wird.




IBRRS 2025, 1502
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung nur in Ausnahmefällen!

VG Schleswig, Beschluss vom 02.05.2025 - 8 B 9/25

Eine sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung ist im Bauordnungsrecht nur unter bestimmten Umständen zu rechtfertigen, weil sonst eine unangemessene Vorwegnahme der Hauptsache gegeben ist. Die sofortige Beseitigung kann erfolgen, wenn sie ohne Substanzverlust möglich ist, wenn eine erhebliche negative Vorbildwirkung gegeben ist oder erhebliche Gefahren von der Anlage ausgehen. (hier verneint).*)

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IBRRS 2025, 1235
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ordentliche Kündigung nach Schonfristzahlung wirksam? Jein!

LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024 - 307 S 40/24

1. Eine Schonfristzahlung wirkt sich nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung nur auf die fristlose Kündigung aus.

2. Allerdings kann die innerhalb der Frist des § 569 BGB erfolgte nachträgliche Zahlung die Pflichtverletzung des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und unter diesem Gesichtspunkt von Bedeutung sein.

3. Begleichen die Mieter innerhalb von nur drei Tagen nach Erhalt der Kündigung die Mietrückstände vollständig und gab es in der Vergangenheit keine Zahlungsrückstände und bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es in der Zukunft noch einmal zu Zahlungsrückständen kommen würde, haben die Mieter in der Vergangenheit keine sonstigen mietvertraglichen Pflichten verletzt und liegen keine Anhaltspunkte für künftige (Fehl-)Verhaltensweisen vor, die das Vertrauen des Vermieters in eine gedeihliche Fortsetzung des Mietverhältnisses in Frage stellen könnten, ist ausnahmsweise auch die ordentliche Kündigung unwirksam.

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Online seit 12. Juni

IBRRS 2025, 1376
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Entfaltet eine (fingierte) Änderungsgenehmigung Konzentrationswirkung?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2025 - 7 S 3.25

1. Die (fingierte) Änderungsgenehmigung entfaltet zusammen mit der immissionsschutzrechtlichen Ausgangsgenehmigung Konzentrationswirkung.

2. Es besteht keine besondere Dringlichkeit für die vorläufige Feststellung der Konzentrationswirkung einer (fingierten) Änderungsgenehmigung, wenn nicht erkennbar ist, dass sich die Behörde über die Rechtsauffassung des Gerichts hinwegsetzen wird.

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IBRRS 2025, 1485
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Empfehlung des DStGB-NW zu Baugebührenbemessung ist rechtswidrig!

VG Aachen, Urteil vom 31.03.2025 - 5 K 1496/24

1. Ermessensfehlerhafte Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung.*)

2. Für die Bemessung von Rahmengebühren bleibt der Höchstbetrag Fällen mit deutlich überdurchschnittlichem Wert und hohem Aufwand vorbehalten.

3. Nr. 2.5.1.1 der Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Baugebührenbemessung verstößt gegen § 9 GebG-NW und ist daher rechtswidrig.

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Online seit 11. Juni

IBRRS 2025, 1192
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Befreiung von nicht nachbarschützender Festsetzung anfechtbar?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.04.2025 - 7 S 1.25

1. Eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung kann einen Abwehranspruch des Nachbarn nur nach Maßgabe des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme auslösen.

2. Der öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung steht der Zulassung einer privilegierten Windenergieanlage im Außenbereich in der Regel nicht entgegen, wenn der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Anlage bis zu einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken mindestens der zweifachen Anlagenhöhe (Nabenhöhe zzgl. Radius des Rotors) entspricht.

3. Eine Verletzung von Nachbarrechten im Hinblick auf behauptete Mängel des Brandschutzes und der Löschwasserversorgung kann jedenfalls wegen der Entfernung des Nachbargrundstücks zum Vorhabengrundstück ausgeschlossen sein.

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Online seit 10. Juni

IBRRS 2025, 1233
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar muss Verschattung hinnehmen!

VG München, Beschluss vom 19.03.2025 - 9 SN 25.573

1. Bei einer Befreiung von einer Festsetzung, die nicht (auch) den Zweck hat, die Rechte der Nachbarn zu schützen, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dient, liegt eine Rechtsverletzung nur dann vor, wenn der Nachbar durch das Vorhaben in Folge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird.

2. Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Geländeveränderung bzw. maximalen Böschungsneigung durch Bebauungspläne vermitteln Drittschutz nur dann, wenn sie ausnahmsweise nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträgerin diese Funktion haben sollen.

3. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus dem Bauplanungsrecht, von jeder Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung und Besonnung verschont zu bleiben. Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn Verschattungen zu finanziellen Einbußen führen.

4. Das öffentliche Baurecht gewährt grundsätzlich keinen Schutz vor dem Abfluss von Wasser auf das Grundstück eines Nachbarn.

5. Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt daher (nur) vor, wenn die Unbestimmtheit der Baugenehmigung eine nachbarrechtsrelevante Frage betrifft und infolgedessen im Falle der Umsetzung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist.

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Online seit 6. Juni

IBRRS 2025, 1270
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einwirkungsbereich bestimmen sich unabängig von Vorbelastungen!

BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 - 7 C 4.24

Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.*)

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Online seit 5. Juni

IBRRS 2025, 1446
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Prägen auch „Schwarzbauten“ die nähere Umgebung?

BVerwG, Beschluss vom 05.05.2025 - 4 B 25.24

Für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich sind auch die vorhandenen nicht genehmigten baulichen Nutzungen ungeachtet ihrer materiellen Zulässigkeit zu berücksichtigen, soweit sie in einer Weise von den zuständigen Behörden geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass sie sich damit abgefunden haben.

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IBRRS 2025, 0911
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie laut darf ein Jugendtreff sein?

VG Ansbach, Beschluss vom 17.02.2025 - 17 S 24.2394

1. Das Rücksichtnahmegebot gilt in gleicher Weise und unabhängig davon, ob das Vorhabengrundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.

2. Das Maß der gebotenen Rücksichtnahme hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Bei Lärmimmissionen kann im Regelfall auf die Begriffsbestimmungen und Maßstäbe des BImSchG und die im Zusammenhang erlassenen Rechtsverordnungen zurückgegriffen werden, in denen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme allgemein festgesetzt sind.

3. Bei lückenhafter, unterbrochener Bebauung ist für die Abgrenzung zwischen dem unbeplanten Innenbereich und dem Außenbereich danach abzugrenzen, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Lücken und Freiflächen nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit noch vermittelt und die umgebende Bebauung das Grundstück prägt.

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Online seit 4. Juni

IBRRS 2025, 1435
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietserhaltungsanspruch trotz gebietsfremder Nutzung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2025 - 1 ME 143/24

Auch der Grundeigentümer, der in demselben Gebiet neben einem gebietskonform genutzten Grundstück ein weiteres Grundstück gebietsfremd nutzt, kann sich auf den grundstücksbezogenen Gebietserhaltungsanspruch berufen, da die Grundstücke unabhängig voneinander zu betrachten sind.*)

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IBRRS 2025, 1155
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baudenkmäler sind (grundsätzlich) zu erhalten!

VG Augsburg, Urteil vom 14.03.2024 - 5 K 23.933

1. Die Genehmigungsfiktion knüpft ihre Rechtsfolge an den bloßen, rein tatsächlichen Umstand der fehlenden Versagung des Antrages innerhalb der Entscheidungsfrist. Ob die erfolgte Versagung rechtlich einwandfrei erfolgt ist und in der Folgezeit Bestand hat, ist insoweit ohne Belang.

2. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Baudenkmälern ein Erhaltungsinteresse anzuerkennen ist und damit "gewichtige Gründe" für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands indiziert sind. Gewichtige Gründe sind allenfalls bei völlig unbedeutenden Baudenkmälern oder völlig geringfügigen Beeinträchtigungen zu verneinen.

3. Den fachlichen Einschätzungen des Landesamts für Denkmalpflege kommen bei der Rechtsanwendung ein besonderes tatsächliches Gewicht zu.

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Online seit 3. Juni

IBRRS 2025, 1298
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zur Rechtmäßigkeit einer Erhaltungsverordnung

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.04.2025 - 2 A 7.23

Zur Rechtmäßigkeit einer Erhaltungsverordnung zum Schutz der städtebaulichen Eigenart des Gebiets (hier: Baublock) auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.*)

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IBRRS 2025, 1373
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zwangsräumung bei formeller Illegalität und Brandschutzmängeln?

VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.05.2025 - 14 K 3937/25

Zu den Voraussetzungen einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung unter Androhung der Zwangsräumung im Wege der Allgemeinverfügung bei formeller Illegalität und Vorliegen brandschutzrechtlicher Mängel.*)

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Online seit 2. Juni

IBRRS 2025, 1378
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verliert der Nachbar seine Abwehrrechte, wenn er finanziell entschädigt wurde?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.04.2025 - 4 LA 82/23

1. Die gegen eine finanzielle Entschädigung erfolgte Mitwirkung eines Grundstückseigentümers an dem Erwerb eines benachbarten Grundstücks durch ein Torfabbauunternehmen zum Zwecke des Torfabbaus führt nicht zwingend zur Verwirkung nachbarlicher Abbwehrrechte gegen die Durchführung des Vorhabens.*)

2. Die einer (niedersächsischen) Torfabbaugenehmigung beigegebene Regelung "Die Genehmigung zur Abtorfung wird befristet bis zum ..." stellt sich als Befristung im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (i.V.m. § 1 NVwVfG) dar, für die die Regelungen über die Verlängerung behördlicher Fristen in § 37 Abs. 7 VwVfG (i.V.m. § 1 NVwVfG) nicht zur Anwendung kommen.*)

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Online seit 30. Mai

IBRRS 2025, 1371
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässige Geruchsimmissionen eines Campingplatzes?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.05.2025 - 1 MN 10/25

1. Bei der Planung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, die nicht zum Dauercampen bestimmt sind, hat die Gemeinde den Regelschutzanspruch des Außenbereichs, der nach Nr. 3.1, 3. Absatz des Anhangs 7 zur TA Luft 2021 20 % Geruchsstunden beträgt, zugrundezulegen.*)

2. Bei Campingplätzen, die nur in der Sommersaison geöffnet sind, kann es gerechtfertigt sein, als Bezugszeitraum für die Ermittlung der Geruchsstundenhäufigkeit nicht das gesamte Jahr, sondern die Nutzungszeit heranzuziehen.*)

3. Die planerische Ausweisung eines Camping- oder Wohnmobilstellplatz an einem Standort, an dem die maßgeblichen Geruchsstundenhäufigkeiten überschritten werden, kann nur im Ausnahmefall durch überwiegende städtebauliche Belange gerechtfertigt sein.*)

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Online seit 28. Mai

IBRRS 2025, 1375
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Windkraftanlage wegen bestehender Wetterradarstation?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.05.2025 - 5 LA 55/22

Ob sich eine bestehende Wetterradarstation als Genehmigungshindernis für Windkraftanlagen erweist, hängt nach der Normstruktur des § 35 BauGB vom Ergebnis zweier Prüfungsschritte ab: Erstens muss die zur Genehmigung gestellte Windkraftanlage den öffentlichen Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB beeinträchtigen, indem sie die Funktionsfähigkeit einer Radaranlage stört; sie ist aber erst dann nicht genehmigungsfähig, wenn ihr zweitens dieser öffentliche Belang gemäß § 35 Abs. 1 BauGB dergestalt entgegensteht , dass er das Interesse an der Vorhabenverwirklichung überwiegt.*)

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Online seit 27. Mai

IBRRS 2025, 1357
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Nutzungsuntersagung bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2025 - 10 S 34.24

1. Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung erweist sich ein bestehendes Vorhaben nur dann als offensichtlich genehmigungsfähig erweist, wenn seine Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (sog. offensichtliche Genehmigungsfähigkeit).

2. Eine Nutzungsuntersagung kann nur bei Vorliegen atypischer Fallgestaltungen bzw. Umstände unverhältnismäßig sein (hier verneint).

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Online seit 26. Mai

IBRRS 2025, 1356
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine "duale Nutzung" eines Bauvorhabens!

VG München, Urteil vom 22.01.2025 - 9 K 23.284

1. Der mit den Bauvorlagen vorzulegende Auszug aus dem Katasterwerk ist unzureichend, wenn die Kennzeichnung des Baugrundstücks - durch graphische Kenntlichmachung der Grenzen - unterbleibt.

2. Die "duale Nutzung" eines einzelnen Bauvorhabens (hier für Wohnen und Fremdenverkehr) ist unzulässig.

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Online seit 23. Mai

IBRRS 2025, 1158
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gestalterische Festsetzungen sind nur ausnahmsweise nachbarschützend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.04.2025 - 2 B 146/25

Ohne konkrete, aus der Planbegründung oder den sonstigen Plangegebenheiten ableitbaren Feststellungen dazu, dass der Plangeber mit einer Gestaltungsvorschrift (zur Hauptfirstrichtung) nicht lediglich gestalterische Ziele verfolgt hat, sondern (ausnahmsweise) zugleich und weitergehend auch individualisierbare Schutzbestimmungen im nachbarschaftlichen Verhältnis hat treffen wollen, ist für die die Annahme einer diesbezüglichen drittschützenden Wirkung kein Raum.

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IBRRS 2025, 1330
ImmobilienImmobilien
Ausnahme von doppelter Voreintragungspflicht bei Grundstücksübertragung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.02.2025 - 15 Wx 2087/24

Nach dem liquidationslosen Erlöschen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nach § 47 Abs. 2 GBO a.F. im Grundbuch eingetragen ist, kann ihr Gesamtrechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen werden, auch ohne dass sie im Gesellschaftsregister und nach den seit 01.01.2024 gültigen Vorschriften im Grundbuch voreingetragen werden muss (Ausnahme von der doppelten Voreintragungspflicht).*)

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Online seit 22. Mai

IBRRS 2025, 1324
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer oder was ist ein "Nachbar"?

VGH Bayern, Beschluss vom 23.04.2025 - 1 ZB 23.2316

1. Bei mehr als 20 im gleichen Interesse beteiligten Nachbarn kann die Zustellung nach § 66 Abs. 1 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

2. Benachbart sind nicht nur die unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke, sondern alle Grundstücke, die in nachbarrechtlich relevanter Weise im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens liegen. Soweit ein Grundstück belastenden Auswirkungen ausgesetzt sein kann, ist eine potenzielle Betroffenheit ausreichend.

3. Bei der Bestimmung des Nachbarn sind auch die Wohnungseigentümer einzubeziehen.

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IBRRS 2025, 1122
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unbestimmte Baugenehmigung ist aufzuheben!

VG München, Beschluss vom 19.03.2025 - 1 SN 25.993

1. Eine Baugenehmigung muss Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen lassen, damit die mit dem Bescheid getroffene Regelung für die Beteiligten des Verfahrens nachvollziehbar und eindeutig ist.

2. Eine Baugenehmigung ist auch dann im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und damit in nachbarrechtlich relevanter Weise unbestimmt, wenn nicht erkennbar ist, ob die getroffenen Nebenbestimmungen bei Umsetzung bzw. Ausübung der genehmigten Nutzung geeignet sind, den schützenswerten Belangen des Nachbarn ausreichend Rechnung zu tragen, d.h. die Immissionen wirkungsvoll auf ein zumutbares Maß zu begrenzen.

3. Eine Baugenehmigung ist aufzuheben, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (hier bejaht).

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Online seit 21. Mai

IBRRS 2025, 1157
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar kann sich nicht auf unzureichende Entwässerung berufen!

VG Köln, Beschluss vom 16.04.2025 - 23 L 605/25

Die Befürchtung des Nachbarn, dass vom Vorhabengrundstück Niederschlagswasser auf sein Grundstück fließen wird und das vorhandene Abwassernetz sowie die Drainage auf dem Vorhabengrundstück nicht ausreichend seien, begründet grundsätzlich keinen Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot.

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IBRRS 2025, 1336
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Die Kante rückt näher: Absturzgefährdete Hütte muss abgerissen werden

VG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2025 - 8 B 6/25

Wenn ein Grundstück am Steilhang ins Rutschen gerät, dürfen Bauwerke darauf abgerissen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Anlage genehmigungsfähig ist oder Bestandsschutz genießt, denn schon durch die konkrete Absturzgefahr ist das Grundstück nicht mehr zum Bebauen geeignet

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Online seit 20. Mai

IBRRS 2025, 1332
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Pkw-Lärm im rückwärtigen Grundstücksbereich: TA Lärm ist kein Maßstab!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2025 - 10 A 1575/23

1. Technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte sind für die Beurteilung, ob Lärmbelästigungen von Stellplätzen und Garagen in rückwärtigen Grundstücksbereichen die Grenze des Zumutbaren überschreiten, nicht ausschlaggebend. Denn die Frage, wann die Benutzung von Garagen oder Stellplätzen die Umgebung unzumutbar stört, lässt sich nicht abstrakt und generell nach festen Merkmalen beurteilen.

2. Vielmehr kommt es entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken. Dementsprechend ist von Bedeutung, an welchem Standort die Garagen oder Stellplätze angeordnet werden sollen und in welcher Lage sich dieser Standort zu dem Grundstück, dem Wohnhaus und gegebenenfalls gegenüber den Wohn- und Aufenthaltsbereichen der betroffenen Nachbarn befindet.

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IBRRS 2025, 1198
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzung der Geschossflächenzahl ist nicht nachbarschützend!

VG Würzburg, Urteil vom 27.02.2025 - 5 K 24.1108

1. Ein Nachbar kann sich im Plangebiet gegen die Zulässigkeit einer gebietswidrigen Nutzung wenden, auch wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Der Abwehranspruch wird grundsätzlich bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst.

2. Die gesicherte Erschließung eines Bauvorhabens keine drittschützende Regelung. Allerdings kann in Fällen, in denen die Umsetzung der Baugenehmigung die unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme eines Nachbargrundstücks zur Folge hat, also "automatisch" zivilrechtlich den Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts am Grundstück des klagenden Nachbarn auslöst, ein nachbarschützender Abwehranspruch abgeleitet werden.

3. Ob der Plangeber eine Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung auch zum Schutze des Nachbarn trifft oder ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestaltet, darf er regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden. Nachbarschützende Wirkung entfaltet eine Festsetzung daher nur bei einem entsprechenden Willen des Plangebers (hier verneint für die Geschossflächenzahl).

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Online seit 19. Mai

IBRRS 2025, 1232
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann unterbricht ein Gebäudeabriss den Bebauungszusammenhang?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.04.2025 - 10 A 1795/22

1. Ob und wie lange Flächen nach Abriss der einst auf ihnen vorhandenen Baukörper noch dem Bebauungszusammenhang i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zuzurechnen sind, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung im jeweiligen Einzelfall. Dabei kann ein funktionaler Zusammenhang der Baukörper zu ihrer Umgebung Berücksichtigung finden.

2. Ein vorhandener Bebauungszusammenhang kann im Einzelfall auch bei einer überschaubaren Zeitspanne zwischen Abriss eines Baukörpers und Bauantragstellung entfallen.

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Online seit 16. Mai

IBRRS 2025, 0937
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar muss nicht vor jeglichem Nachteil bewahrt werden!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2025 - 10 S 39.24

1. Der Gebietserhaltungsanspruch in einem festgesetzten wie auch in einem faktischen Baugebiet beschränkt sich auf Umstände, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen.

2. Eine isolierte Rüge des Verstoßes gegen das zulässige Maß der baulichen Nutzung genügt im unbeplanten Innenbereich nicht, weil dieses bauplanungsrechtliche Merkmal grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfaltet.

3. Eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots ist erst dann anzunehmen, wenn dargelegt wird, aufgrund welcher besonderen Umstände im konkreten Einzelfall das Bauvorhaben trotz Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen des Nachbarn keine Rücksicht nimmt.

4. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung - bzw. hier vor jeglichem Nachteil - bewahrt zu werden, gibt es nicht.

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IBRRS 2025, 1293
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fensterrechtliche Ansprüche: Inhalt, Einschränkbarkeit und Adressaten?

BayObLG, Urteil vom 07.05.2025 - 102 ZRR 98/24

Bayerisches Landesnachbarrecht: Zu Inhalt, Einschränkbarkeit und Adressaten der fensterrechtlichen Ansprüche aus Art. 43 AGBGB.*)

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