Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Bauträgerrecht
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 2. Januar
IBRRS 2025, 3002
Immobilien
LG Augsburg, Beschluss vom 03.11.2025 - 101 O 3790/25
1. Dem Grundstücksnachbarn kann gegen geplante Baumaßnahmen ein - im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbarer - Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 861 f. BGB zustehen, wenn die geplanten Baumaßnahmen eine Besitzstörung ohne gesetzliche Gestattung begründen und eine konkret drohende erste Störung vorliegt.
2. Dies ist zu bejahen, wenn die beabsichtigten Baumaßnahmen dazu führen, dass der Heizkeller des benachbarten Hotelturms nicht mehr betretbar sein wird, so dass die Heizung nicht mehr in Betrieb genommen werden kann, und während der Baumaßnahmen ganztägige Unterbrechungen der Gasversorgung zu befürchten sind.
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Online seit 23. Dezember 2025
IBRRS 2025, 2131
Versicherungsrecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2025 - 8 U 421/25
1. Zur Auslegung der Besonderen Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser.*)
2. Einem Risikoausschluss in den Besonderen Vereinbarungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser, demzufolge sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden bezieht, die darauf beruhen, dass Aufträge nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, unterfallen gegen den mit der Erstellung von Hausnebenkosten- und Heizkostenabrechnungen für die Mieter beauftragten Versicherungsnehmer erhobene Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Abrechnung.
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Online seit 19. Dezember 2025
IBRRS 2025, 3243
Bauträger
LG München I, Urteil vom 04.11.2025 - 5 O 8743/21
1. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags vereinbart, dass ein Hobbyraum als Wohnraum im Sinne des Bauordnungsrechts nutzbar sein soll, handelt es sich hierbei um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Ist der Hobbyraum aus bauordnungsrechtlichen Gründen tatsächlich nicht als Wohnraum nutzbar, liegt wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ein Sachmangel vor.
2. Bei der Auslegung des Vertragsinhalts kommt einem vorvertraglich übergebenen Exposé wesentliche Bedeutung zu, und zwar auch bei formbedürftigen Verträgen.
3. Der Bauträger muss auf eine bauordnungsrechtlich nicht gegebene Nutzungsmöglichkeit hinweisen.
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