Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit gestern
IBRRS 2026, 1485
Prozessuales
BGH, Urteil vom 12.06.2026 - V ZR 205/24
Eine Untätigkeit der Parteien führt nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S.d. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn die Verfahrensleitung bei dem Gericht liegt, das für den Fortgang des Prozesses Sorge zu tragen hat. *)
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Online seit 26. Juni
IBRRS 2026, 1452
Prozessuales
KG, Beschluss vom 24.02.2026 - 7 W 2/26
Zur Frage, ob und wann die Ablehnung von weiteren Beweisfragen bzw. Ergänzungsfragen im selbständigen Beweisverfahren im Wege der sofortigen Beschwerde überprüft werden kann.*)
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Online seit 25. Juni
IBRRS 2026, 0418
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 10.11.2025 - 14 W 1459/25
Die Zulässigkeit isolierter selbständiger Beweisverfahren beurteilt sich insbesondere danach, ob der Katalog des § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO die antragstellerseits formulierten Sachverständigenfragen abdeckt; dass die zu erwartenden Sachverständigenantworten gemäß der vorausschauenden richterlichen Einschätzung in einem sich abzeichnenden Hauptsacheverfahren möglicherweise unbehelflich sein werden, hat außen vor zu bleiben.
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Online seit 16. Juni
IBRRS 2026, 1353
Rechtsanwälte
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2026 - 19 A 1545/25
1. Zur Einhaltung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überwachen. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung erfordert die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO erteilt wurde (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.05.2025 - 5 B 8.25, Rn. 3 m.w.N., IBRRS 2025, 3333).*)
2. Ein von einem Rechtsanwalt als Eingangsbestätigung vorgelegtes Dokument, das lediglich eine Datumsangabe enthält, ohne Bestätigung, dass die beabsichtigte Übermittlung ausgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurde, genügt diesen Anforderungen nicht.*)
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IBRRS 2026, 1360
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.06.2026 - VI ZB 14/25
Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (materielle Subsidiarität).*)
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Online seit 15. Juni
IBRRS 2026, 1347
Schiedswesen
BayObLG, Beschluss vom 12.03.2026 - 101 SchH 122/25
1. Die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung, dass die Durchführung eines möglichen schiedsrichterlichen Verfahrens unzulässig ist, setzt die Einleitung eines Schiedsverfahren nicht voraus. Es muss sich jedoch ein konkreter Rechtskonflikt abzeichnen.
2. Eine im geschäftlichen Verkehr verwendete vorformulierte Schiedsklausel ist im Regelfall nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB. Das gilt insbesondere dann, wenn die Schiedsklausel in einem eigenen Paragrafen enthalten ist, in dessen Überschrift bereits auf die Schiedsklausel hingewiesen wird.
3. Der in einer Schiedsklausel enthaltene Satz "Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung bindend entscheiden." führt nicht dazu, dass die Schiedsklausel insgesamt keine Gültigkeit hat und eine Zuständigkeit des Schiedsgerichts insgesamt ausscheidet.
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Online seit 11. Juni
IBRRS 2026, 1327
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 19.05.2026 - VI ZR 255/25
Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.*)
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Online seit 10. Juni
IBRRS 2026, 1313
Architekten und Ingenieure
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2026 - 12 U 160/23
1. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten stellt jede Pflichtverletzung einen gesonderten Streitgegenstand dar.*)
2. Macht der Bauherr mit der Klage Schadensersatz wegen bestimmter Mangelerscheinungen geltend, so hemmt dies auch dann die Verjährung des Anspruchs, wenn der Schaden von einer anderen als in der Klageschrift angegebenen Pflichtverletzung des Architekten verursacht wurde.*)
3. Der Bauherr muss sich ein Planungsverschulden des Statikers im Verhältnis zum planenden Architekten als Mitverschulden zurechnen lassen, wenn der Statiker fehlerhafte Pläne überlässt oder dazu sonstige Angaben macht, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen.*)
4. Ein nach Durchführung der Beweisaufnahme erfolgter weiterer Beweisantritt kann zurückgewiesen werden, da eine Partei gehalten ist, sogleich sämtliche Beweismittel für ihre Behauptung zu benennen.*)
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IBRRS 2026, 1303
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2026 - 17 W 10/26
1. Für die Streitwertfestsetzung ist das zu schätzende Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und nicht das objektive wirtschaftliche Gewicht der zu klärenden Rechts- und Tatsachenfragen maßgeblich.
2. Für den Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ist grundsätzlich der Wert des Hauptsacheanspruchs maßgeblich, dessen Voraussetzungen im vorbereitenden Beweisverfahren geklärt werden sollen. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.
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Online seit 9. Juni
IBRRS 2026, 1297
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 06.05.2026 - XII ZR 109/23
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots (hier: Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens) stellt u.a. dann einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht offenkundig unrichtig eine beweisbewehrte Behauptung als unzulässige Ausforschung oder als "ins Blaue hinein" aufgestellt angesehen hat.
2. Grundsätzlich darf es einer Partei nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die sie selbst kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Sie kann deshalb genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen.
3. Die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen schließt die Verpflichtung der Partei zu substanziiertem Bestreiten aus.
4. Der Beweis der Echtheit einer Urkunde kann durch Schriftvergleichung geführt werden, indem das Gericht den Schriftvergleich im Wege des Augenscheinsbeweises selbst durchführt oder - ohne dass es dazu eines Parteiantrags bedarf - bei der Schriftvergleichung einen Sachverständigen hinzuzieht.
5. Die Überzeugung, eine bestrittene Tatsache sei nach teilweiser Beweiserhebung bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer zulässiger, für das Gegenteil angebotener Beweise abzusehen.
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Online seit 8. Juni
IBRRS 2026, 1047
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 18.12.2025 - 6 U 468/25
1. Die Teilungsversteigerung von Nachlassgrundstücken kann von einem Miterben verlangt werden, auch wenn eine Gesamtauseinandersetzung des Nachlasses (noch) nicht erfolgt ist. Dies gilt jedenfalls dann, solange keine entgegenstehende Teilungsanordnung des Erblassers oder eine die Miterben bindende Teilungsabrede vorliegt.
2. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.
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Online seit 5. Juni
IBRRS 2026, 0344
Insolvenzrecht
LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2025 - 91 O 4/17
Vereinbaren die Parteien eines Grundstücksvertrags, dass der Kaufpreis nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Aktien in einer erst zum Erfüllungszeitpunkt nach dem Kurswert zu bestimmenden Stückzahl beglichen wird, liegt ein Kaufvertrag i.S.d. §§ 24 f. BauGB vor. Die Vereinbarung ist als Ersetzungsbefugnis nach § 364 BGB auszulegen.
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Online seit 3. Juni
IBRRS 2026, 0345
Zwangsvollstreckung
LG Hagen, Beschluss vom 27.06.2025 - 3 T 99/25
1. Nach § 42 ZVG ist jedermann ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses, ohne Ausweis, ohne Vollmacht und ohne sonstige Unterlagen für sich oder andere und ohne am Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt zu sein, berechtigt, in die Gerichtsakten Einsicht zu nehmen.
2. Der Kreis der Berechtigten gem. § 42 ZVG ist nicht identisch mit dem aus § 299 ZPO.
3. Das Recht auf Akteneinsicht im Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 42 ZVG besteht auch dann, wenn der Versteigerungstermin aufgehoben ist.
4. Das Einsichtsrecht endet erst mit Verkündung des letzten Gebots und dem Schluss der Versteigerung oder mit der Zuschlagserteilung und kann gegebenenfalls auch wiederholt wahrgenommen werden.
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Online seit 2. Juni
IBRRS 2026, 0335
Zwangsvollstreckung
LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2025 - 328 T 50/25
Personen, die weder nach §§ 9, 81, 82, 90 ZVG in das Verfahren involviert sind noch im Versteigerungstermin Gebote abgegeben haben, sind nicht berechtigt, gegen die Erteilung des Zuschlags Beschwerde einzulegen.
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Online seit 1. Juni
IBRRS 2026, 1049
Zwangsvollstreckung
OLG München, Beschluss vom 18.02.2025 - 5 U 4183/24
1. Der Zuschlagsbeschluss bindet als rechtsgestaltender Hoheitsakt jedermann, auch Gerichte.
2. Der Ersteher hat gegen den fraudulösen Besitzer einen Räumung- und Herausgabeanspruch.
3. Das Klauselerteilungsverfahren nach § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG und eine Räumungs- und Herausgabeklage können gleichzeitig geführt werden.
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