Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 15.05.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 19. Mai
IBRRS 2025, 1232
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.04.2025 - 10 A 1795/22
1. Ob und wie lange Flächen nach Abriss der einst auf ihnen vorhandenen Baukörper noch dem Bebauungszusammenhang i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zuzurechnen sind, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung im jeweiligen Einzelfall. Dabei kann ein funktionaler Zusammenhang der Baukörper zu ihrer Umgebung Berücksichtigung finden.
2. Ein vorhandener Bebauungszusammenhang kann im Einzelfall auch bei einer überschaubaren Zeitspanne zwischen Abriss eines Baukörpers und Bauantragstellung entfallen.

Online seit 16. Mai
IBRRS 2025, 0937
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2025 - 10 S 39.24
1. Der Gebietserhaltungsanspruch in einem festgesetzten wie auch in einem faktischen Baugebiet beschränkt sich auf Umstände, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen.
2. Eine isolierte Rüge des Verstoßes gegen das zulässige Maß der baulichen Nutzung genügt im unbeplanten Innenbereich nicht, weil dieses bauplanungsrechtliche Merkmal grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfaltet.
3. Eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots ist erst dann anzunehmen, wenn dargelegt wird, aufgrund welcher besonderen Umstände im konkreten Einzelfall das Bauvorhaben trotz Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen des Nachbarn keine Rücksicht nimmt.
4. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung - bzw. hier vor jeglichem Nachteil - bewahrt zu werden, gibt es nicht.
