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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2011, 3307; IMRRS 2011, 2380
Sachverständige
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Ortstermin mit nur einer Partei: Sachverständiger befangen?
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.08.2011 - 5 W 189/11
Grundsätzlich kann die Durchführung eines Ortstermins in Anwesenheit nur einer der Parteien die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen rechtfertigen. Dies gilt aber nur dann, wenn das Verhalten des Sachverständigen auf die Intention schließen lässt, die andere Partei - etwa durch bewusstes Absehen von einer Terminsmitteilung - zu benachteiligen.*)
