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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1049; IMRRS 2018, 0368
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Welche Brandschutzanforderungen bestehen an Gebäudeabschlusswände?
VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2018 - 15 CE 17.2599
Hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist aus Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BayBO Drittschutz nur abzuleiten, soweit die Gebäudeabschlusswand hiernach von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende Bauteile haben muss; hingegen kommt der gesetzlichen Anforderung einer Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile in der Wirkrichtung von außen nach innen kein Nachbarschutz zu.*)
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