Urteilssuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "9 K 2466/07" ODER "9 K 2466.07"
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
VG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2008 - 9 K 2466/07
1. Im Rahmen der Berücksichtigung der Eigenart der näheren Umgebung eines Betriebsgrundstückes darf nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung in der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als auch sie noch "prägend" auf dasselbe einwirkt.
2. Bei der Beurteilung der Frage, welche Lärmimmissionen Anwohnern zuzumuten sind, haben technische Regelwerke wie insbesondere die TA Lärm, aber auch die Freizeitlärmrichtlinie nur eine begrenzte Aussagekraft, da sie nicht alle Aspekte erfassen, so dass regelmäßig eine situationsbezogene Abwägung der Umstände des Einzelfalls geboten ist.
3. Die Belastbarkeit des Menschen mit Lärm hängt von zahlreichen Faktoren ab, die nur unvollkommen in einem einheitlichen Messwert aggregierend zusammengefasst werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die in die Beurteilung einzustellenden Geräusche vornehmlich durch menschliches Verhalten verursacht werden und vom Naturell und der jeweiligen Stimmung der einzelnen Gaststättenbesucher abhängen und daher weder gesteuert noch hochgerechnet werden können.
4. Gerade für eine Biergartennutzung sind als besonders lästig empfundene Einzelgeräusche wie lautes bzw. schrilles Rufen oder Lachen geradezu typisch.
Volltext