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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 1658; IMRRS 2016, 1014
Mit Beitrag
Immobilien
Ein Verkäufer täuscht - alle haften!
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 150/15
Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.*)
Gewährleistungsausschluss trotz Arglist des Mitverkäufers wirksam?
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - 2 U 84/13
Das arglistige Verschweigen eines Sachmangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der selbst nicht arglistig gehandelt hat und der sich die Arglist des Mitverkäufers auch nicht gemäß § 166 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen.*)