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Deutschland
EGGVG - Einführungsgesetz GVG
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 08.12.2025 (BGBl. I Nr. 318) mit Wirkung vom 01.01.2026
Gliederung
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 11 )
2. Abschnitt - Verfahrensüberschreitende Mitteilungen von Amts wegen ( §§ 12 - 22 )
3. Abschnitt - Anfechtung von Justizverwaltungsakten ( §§ 23 - 30a )
4. Abschnitt - Kontaktsperre ( §§ 31 - 38a )
5. Abschnitt - Insolvenzstatistik ( § 39 )
6. Abschnitt - Übergangsvorschriften ( § 43 )



