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Konkludente Abnahme trotz vereinbarter förmlicher Abnahme?
OLG Nürnberg, 25.06.2024 - 6 U 797/23
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Kein Nacherfüllungsrecht bei wertloser Leistung!
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Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren!
OLG Düsseldorf, 31.03.2025 - 22 U 106/24
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Wer auf Klage besteht, muss damit auch leben
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Keine zweite Kündigung nach § 648a Abs. 5 BGB a.F. hinsichtlich Mängelbeseitigung!
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Konkludente Klagerücknahme infolge Nichteinzahlung des Vorschusses?
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VK Nordbayern:
Restleistungen nach Kündigung sind (neu) auszuschreiben!
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Bauablaufstörung durch Vorunternehmerverzug: Die Drittschadensliquidation ist die Lösung!
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BGH:
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BGH:
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Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 681 bis 700 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 876 - (2873 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2008

Bundesrat beschließt besseren Kreditnehmerschutz
Der Bundesrat hat am 25.04.2008 einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem besseren Verbraucherschutz bei Veräußerung von Immobilienkrediten dient. Darlehensnehmer - insbesondere solche, die die Forderungen der Banken stets ordnungsgemäß bedient haben, sollen durch Änderungen des Grundschuldrechts vor unangemessenem Druck von Seiten der Kreditaufkäufer geschützt werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Grundstückseigentümer Einreden aus dem Sicherungsvertrag zwischen ihm und dem ursprünglichen Gläubiger auch dem neuen Erwerber der Grundschuld dauerhaft entgegenhalten darf. Einen so genannten gutgläubigen einredefreien Erwerb soll es zukünftig nicht mehr geben.
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Mieterbund lehnt Eigenheimrentengesetz ab
„Wohn-Riester“ im Bundestag

„Wir lehnen den Koalitionsentwurf zum Eigenheimrentengesetz ab. So lange die vermietete Immobilie nicht in die Förderung mit einbezogen wird, ist „Wohn-Riester“ für uns unakzeptabel“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), am Vortag der Gesetzesberatungen im Bundestag. Rips warnte gleichzeitig vor möglichen Risiken bei Immobilieninvestitionen und beschrieb das Gesetz als „wahres Bürokratiemonster“.


Nutzungspflicht erneuerbarer Energien kontraproduktiv
BSI befürchtet Modernisierungshemmnisse im Wohnungsbestand durch Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

„Das wichtige Ziel des Klimaschutzes muss mit möglichst großer Effektivität verfolgt werden. Ein Maximum an Klimaschutz wird nur erreicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Vermieter, Hauseigentümer, aber auch für die Mieter wirtschaftlich tragbar bleiben", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum EEWärmeG am 23. April im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.
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Vorschau zur 843. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 25. April 2008, findet die 843. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Thema ist unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz).
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Weseler Resolution zur HOAI
Mit großem Unverständnis hat der Verband Deutscher Vermessungsingenieure – Landesverband NRW – den mit Schreiben vom 26. Februar 2008 vorgelegten Referentenentwurf zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen.


843. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 25.04.2008, kommt der Bundesrat zu seiner 843. Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht u. a. der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz).

Neue HOAI: Provokation oder Diskussionsgrundlage?
„Viele um ihre Büroexistenz ringende und um ihren Arbeitsplatz kämpfende Architekten können den Referen-tenentwurf der Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nur als Pro-vokation empfinden“, so Stefan Musil, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anläßlich der Anhörung zum Referentenentwurf am 09. April in Berlin. Auch für Bauherrn wird der Weg zur eigenen Immobilie schwieriger und unübersichtlicher.


Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Laienspiel
„Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird offensichtlich im falschen Ministerium gebaut“, so Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer. „Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf lässt jede Praxisnähe und Sachkenntnis vermissen. Wird er in dieser Form umgesetzt, droht der Ausverkauf der Baukultur in Deutschland“.


Geplante Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht praktikabel
BVS hofft auf Einsicht des Bundeswirtschaftsministeriums

Im Bundeswirtschaftsministerium fand getsern die Anhörung zur geplanten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) kritisiert in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen als nicht praxistauglich.


Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
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Niedergang der Baukultur durch HOAI-Novelle
Am 9. April wird im Bundesministerium für Wirtschaft der Referentenentwurf für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure öffentlich angehört. Es gibt unzählige Gründe dagegen zu sein. Einer ist der Niedergang der Baukultur. Diese wird durch seine Umsetzung gefährdet.


HOAI-Novelle gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und Baukultur!
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - die HOAI - muss im Interesse der Verbraucher erhalten und endlich angemessen modernisiert werden!“ Mit diesem Appell richteten sich gestern (07.04.08) Repräsentanten von 12 Architekten- und Ingenieurverbänden in Nordrhein-Westfalen sowie der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen an die Politik in Bund und Land. Bei einer gemeinsamen Tagung im Düsseldorfer „Haus der Architekten“ zeigten sich die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Baukammern einig mit den Vertretern der Architekten- und Ingenieurverbände, dass der durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung der HOAI faktisch auf eine Abschaffung der bewährten Honorarordnung hinausliefe.


Offener Brief der Bundesarchitektenkammer an Herrn Bundesminister Glos und Herrn Bundesminister Tiefensee
Novellierung der HOAI

Die Bundesarchitektenkammer hat sich - mit Unterstützung der AHO und der Bundesingenieurkammer - aufgrund der Novellierung der HOAI in einen offenen Brief an die beiden Bundesminister Glos und Tiefensee gewandt. Lesen Sie im Folgenden den Text dieses offenen Briefes.
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Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg für Neubauten eine Öko-Pflicht
Künftig muss der Wärmebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden

Zum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam.
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BIngK: HOAI-Novelle verhindert nachhaltiges Bauen!
Der Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entzieht den Ingenieur- und Architekturbüros ihre Kalkulationssicherheit und damit die Basis, um innovativ und nachhaltig planen zu können.


Bauvorlageregelung in Musterbauordnung
Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) hat sich vehement zur Wehr gesetzt, als eine kleine Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) einen Vorschlag zur Neuregelung des § 65 Musterbauordnung (MBO) zur Bauvorlageregelung Anfang 2008 vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sah im Wesentlichen vor, die Bauvorlageregelung von den Berufen der Architekten und Ingenieure abkoppeln zu wollen.
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HOAI: Kampf um Erhalt geht in heiße Phase
Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stand einmal mehr im Mittelpunkt der Vorstandssitzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Am 11. März befasste sich das geschäftsführende Gremium der AKNW intensiv mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Dieser Entwurf ist inhaltlich eine Zumutung für die Architektenschaft und enthält darüber hinaus eine Vielzahl handwerklicher Fehler“, urteilte Kammer-präsident Hartmut Miksch. Der Vorstand war sich einig, dass das Papier kaum als Grundlage für eine politische Diskussion tauge. „Wir bleiben aber gesprächsbereit“, betonte Miksch.
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Kommentar: Ein Stück aus dem Tollhaus!
Seit 1995 wartet unser Berufsstand jetzt schon auf die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jetzt liegt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hierfür endlich vor. Doch was sich inhaltlich dahinter verbirgt, kann nur als Provokation der Architektenschaft verstanden werden. - Ein Kommentar von AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm.
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842. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 14.03.2008, findet die 842. Sitzung des Bundesrates statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
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Ab April fasten Ölkessel in badischen und württembergischen Neubauten
Erneuerbare Wärme-Gesetz gilt ab 2010 auch für bestehende Gebäude

Seit 2008 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG). Neue Wohngebäude, für die ab dem 1. April das Bauverfahren eingeleitet wird, müssen 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird auch der weitaus größere Bereich, rund 2,3 Millionen bestehende Wohngebäude, vom Gesetz erfasst. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Sonnenenergie, Erdwärme, Bioenergie oder Umweltwärme bei einem Heizungstausch in Altbauten 10 % der Wärme erzeugen. Das Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums rät, die Vorteile erneuerbarer Energien schon vorher zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter www.zukunftaltbau.de.
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