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Nachrichten zum Bauträgerrecht
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Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode
"Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, am 24.04.2009 in Berlin. "Wir fordern allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die Unternehmen nicht praktikabel sind."

Kammern und Verbände nehmen Stellung zum neuen HOAI-Entwurf
Die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten haben sich am 7. April 2009 auf eine einheitliche Stellungnahme zum neuen HOAI-Entwurf vom 23. März 2009 geeinigt.Mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister, Dr. zu Guttenberg, haben sie ihre Position erläutert und ihre Stellungnahme übermittelt. Beide Dokumente stehen als pdf-Dokumente zum Download bereit.

HOAI-Referentenentwurf vorgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie hat am 23. März den relevanten Verbänden und Kammern den Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorgelegt. Der zustimmungspflichtige Verordnungsentwurf ist bereits mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte MdB in seinem Schreiben an Verbände und Kammern, die bis zum 9. April Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

HOAI-Referentenentwurf vorgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 23. März den relevanten Verbänden und Kammern den Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorgelegt. Der zustimmungspflichtige Verordnungsentwurf ist bereits mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte MdB in seinem Schreiben an Verbände und Kammern, die bis zum 9. April Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."

Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei GebäudenDie Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."

HOAI-Novelle für April angekündigt!
Die Bundesregierung will die novellierte HOAI am 29. April 2009 verabschieden. Dies kündigte der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann am Mittwoch in der Fragestunde des Deutschen Bundestages auf eine Frage des Abgeordneten Peter Hettlich an.

Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches Das Bundeskabinett hat am 11.03.2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).

Umweltschutz aus einem Guss
Nicht mehr die einzelnen Bundesländer sollen künftig für den Schutz der Natur und des Wassers verantwortlich sein, sondern der Bund. Damit vereinheitlicht die Bundesregierung die zersplitterte Umweltgesetzgebung in Deutschland. Ursprünglich sollten die nun verabschiedeten Gesetze zum Natur- und Strahlenschutz sowie zum Wasserrecht Bestandteile eines neuen Umweltgesetzbuches (UGB) sein. Jetzt hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe einzeln beschlossen.

Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.

EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.

Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

BSI gegen weiter zunehmende Klimaschutz-Bürokratie
Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegtMit großer Sorge sieht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Pläne der Europäischen Union, Gebäude oder Gebäudeteile von Anreizen für die Renovierung auszuschließen, sofern diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen. "Damit würde Energieeffizienz zum Hauptkriterium der Förderung, was den vielfältigen Ansprüchen an Wohnungen nicht gerecht wird. Eine Unterstützung zum Beispiel zum Anbau von Aufzügen oder für den barrierearmen Umbau wäre nicht mehr möglich", kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung pitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann, den vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat vorgelegten Entwurf für die Novelle der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Wo bleibt der Entwurf der HOAI-Novelle?
Nach einer Mitteilung des BDB ist der Entwurf für die HOAI-Novelle immer noch nicht auf Ressortebene abgestimmt und den Verbänden und Kammern zugeleitet worden. Zuerst war zugesagt worden, dass die überarbeitete Novelle noch vor Jahreswechsel an die Verbände zur Stellungnahme geschickt wird, dann hieß es Ende Januar, dann Ende Februar. Begründung des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verzögerung: die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ressorts müssten berücksichtigt werden.

BDI zum Umweltgesetzbuch (UGB): Scheitern bedauerlich
Neues UGB hätte Umweltrecht erleichtern und verbessern müssen"Der BDI bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. "Es wäre ein Wert an sich, zersplitterte Rechtsgebiete zusammenzuführen. Aber die Zusammenfassung zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) darf nicht ein reiner Selbstzweck bleiben, sondern soll die Anwendung des Rechts erleichtern und verbessern. Bei etwas mehr Flexibilität des Bundesumweltministeriums wäre eine Einigung möglich gewesen."
Umweltgesetzbuch ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert
Gabriel: Dumpfer Reformunwillen und blinde Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts Zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.
BDB begrüßt Senkung des Mehrwertsteuersatzes
Der Präsident des Bundes Deutscher Baumeister (BDB), Architekten und Ingenieure e. V., Hans Georg Wagner, begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, dass sich Deutschland nicht länger gegen reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union wehrt und dem Gesetzentwurf zu reduzierten Sätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen zustimmt.

BauFordSiG online
Das zum 01.01.2009 eingeführte Bauforderungssicherungsgesetz, das eigentlich die aktuelle Fassung des GSB darstellt, steht seit gestern online. Sie finden es in unserem Gesetzesmodul.
Neue Heizkostenverordnung in Kraft
Am 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie ist für Gebäudeeigentümer und Vermieter die rechtliche Grundlage zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen.Sie finden die Neufassung bereits in unserer Gesetzessammlung.
Im Bundestag notiert: Reform des Wohneigentumsrechts
Eineinhalb Jahre nach der Reform des Wohneigentumsrechts ist es nach Ansicht der FDP-Fraktion Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Liberalen möchten in einer Kleinen Anfrage (16/11463) deshalb unter anderem wissen, wie sich Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften darstellt und ob sich gesetzlicher Nachbesserungsbedarf ergibt.(Quelle: Bundestag)