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Landesregierung NRW will Einspruchsrecht von Verbänden reduzieren
Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) kündigte am 05.08.2005 an, dass das Einspruchsrecht der Naturschutzverbände gegen neue Projekte in Nordrhein-Westfalen beschränkt werden soll. Dazu ist eine Änderung des Verbandsklagegesetzes nötig. Bislang haben die Verbände in Nordrhein-Westfalen mehr Möglichkeiten als im Bund, Projekte gerichtlich zu stoppen. Auch in Nordrhein-Westfalen soll die Verbandsklage künftig nur noch für Verfahren mit Planfeststellung zulässig sein.