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Mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist kann ein Abrechnungsverhältnis entstehen!
OLG München, Beschluss vom 25.07.2023; BGH, Beschluss vom 23.10.2024
1. Der Unternehmer muss, bevor er dem Besteller ein Angebot macht, die Umsetzbarkeit des Projekts prüfen und vorhandene Pläne hierbei kritisch würdigen.2. Führen Planungsänderungen zu Planungsmängeln und erkennt der Unternehmer dies, muss er darauf hinweisen.
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