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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung

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24 Beiträge gefunden
IMR 2021, 215 AG Heidelberg - Verweigerte Zustimmung zum Wohnungsverkauf: Verwalter ist zu verklagen!
IVR 2021, 95 BGH - Widerstandsleistung des Schuldners nur bei Mitgewahrsam von Räumen annehmbar
IMR 2020, 127 BGH - Mieter will die Mietsache in bestimmter Art und Weise nutzen: Streitwert?
IMR 2019, 129 KG - Verfügungsverfahren: Kostentragung, wenn Antrag von Anfang an unbegründet?
IMR 2018, 176 AG München - Selbständiges Beweisverfahren in WEG-Sachen: Vorbefassungsgebot?
IMR 2017, 462 AG Frankenthal - Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts!
IMR 2017, 42 OLG Naumburg - Keine Erstattung des Verdienstausfalls des Verwalters in der Kostenfestsetzung
IMR 2016, 1129 LG München I - Grobes Verschulden mit Prozesskostenhaftung des Verwalters bei fehlenden Beschlüssen?
IMR 2016, 353 LG München I - Folgen von Todesfällen während eines WEG-Anfechtungsprozesses?
IVR 2016, 145 AG Berlin-Mitte - Kenntnis vom Mitbesitz Dritter im Verfahren nach § 940a ZPO durch Miete in Teilbeträgen?
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160 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1306; IMRRS 2023, 0585; IVRRS 2023, 0217
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Geschäftsführer und nicht Gesellschaft erwirbt: Provision dennoch fällig!

KG, Beschluss vom 02.03.2023 - 10 U 92/21

1. Kennt der Kunde zwar bereits das Objekt, jedoch nicht die Adresse des Eigentümers/Verkäufers, so liegt keine die Courtage ausschließende Vorkenntnis vor. Erst der Nachweis der Adresse des Verkäufers seitens des Maklers ermöglicht es dem potenziellen Käufer, mit dem Verkäufer in Vertragsverhandlungen zu treten.

2. Dem Makler steht ein Provisionsanspruch gegen eine Gesellschaft als seinem Vertragspartner auch dann zu, wenn der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft das Objekt erwirbt.

3. Bei einem Passivprozess ist eine gelöschte Gesellschaft dann parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.

4. Eine GmbH bleibt im Passivprozess auch nach ihrer Löschung im Übrigen dann parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem. § 73 Abs. 3 GmbHG hat.




IBRRS 2023, 0602; IMRRS 2023, 0279; IVRRS 2023, 0097
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2023 - 2-13 S 39/22

1. Der Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG) muss die begehrten Unterlagen hinreichend vollstreckungsfähig bezeichnen, da die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 ZPO erfolgt.*)

2. Besteht Streit über die Existenz von Unterlagen, kommt der Wohnungseigentümergemeinschaft eine sekundäre Darlegungslast zu, wenn der Kläger hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein der Unterlagen vorträgt.*)

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IBRRS 2023, 1257; IMRRS 2023, 0564; IVRRS 2023, 0208
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausverwalter ist Versicherungsnehmer: Eigentümer nicht prozessführungsbefugt!

LG Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21

1. Teil I. B § 12 Nr. 1 VGB 2008, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Gebäudeversicherungsvertrag über das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dem Versicherungsnehmer (hier: der Hausverwaltung) und nicht auch den Versicherten zusteht, stellt eine zulässige teilweise Abbedingung des § 44 Abs. 2 VVG dar.

2. Es besteht in solchen Fällen ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Versicherers daran, nur mit dem Versicherungsnehmer und nicht mit sonstigen Personen verhandeln zu müssen, denn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können erfahrungsgemäß durch Veräußerung des Sondereigentums wechseln, so dass der Versicherer jedes Mal überprüfen müsste, ob eine Person, die mit Ansprüchen an ihn herantritt, tatsächlich Sondereigentümer im Rahmen der WEG ist oder nicht.

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IBRRS 2023, 1837; IMRRS 2023, 0842
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Notar haftet Bauträger für Mängelbeseitigung!

OLG Celle, Urteil vom 01.02.2023 - 3 U 60/22

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "mit der Prüfung der Abnahmereife ein vom zukünftigen Verwalter noch zu benennender Sachverständiger beauftragt wird und die Erwerber zur Abnahme verpflichtet sind, wenn der Sachverständige keine wesentlichen Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit des Gemeinschaftseigentums beeinflussen, feststellt", benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Es gehört zu den Pflichten eines Notars, AGB-Klauseln, die zu Zweifeln an ihrer Wirksamkeit Anlass geben könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen. Stellt sich eine im Vertrag enthaltene Klausel als unwirksam heraus, muss der Notar die Vertragsparteien darauf hinweisen.

3. Verletzt der Notar seine Prüfungs- und Belehrungspflicht, hat er dem Bauträger die Mängelbeseitigungskosten und sonstigen Schäden zu erstatten, die dem Bauträger daraus entstehen, dass die Erwerber mangels erfolgter Abnahme berechtigte Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen können.




IBRRS 2023, 0020; IVRRS 2023, 0004
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mängelbeseitigung wegen Annahmeverzug nicht möglich!

LG Essen, Beschluss vom 19.10.2022 - 7 T 219/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 0650; IMRRS 2023, 0307; IVRRS 2023, 0129
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Ergänzung der Tagesordnung kurz vor knapp - auch nicht per einstweiliger Verfügung

AG Schwerin, Urteil vom 07.10.2022 - 14 C 299/22

Beantragt ein Wohnungseigentümer weniger als 3 Wochen vor der angesetzten Eigentümer-Versammlung bei Gericht, der Eigentümergemeinschaft aufzugeben, in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bereits Monate vorher dem Verwalter mitgeteilte TOPs (u. a. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags) aufzunehmen, so fehlt es schon am Verfügungsanspruch, da die Ladungsfrist von 3 Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.

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IBRRS 2022, 3066; IMRRS 2022, 1327; IVRRS 2022, 0465
ProzessualesProzessuales
Klage gegen Bruchteilsgemeinschaft: Gemeint sind die Bruchteilseigentümer!

BGH, Beschluss vom 01.08.2022 - VII ZR 62/22

1. Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich ist. Maßgebend ist, welcher Sinn dieser prozessualen Erklärung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Prozessgegner) beizulegen ist.

2. Bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll.

3. Die von einer Klagepartei gewählte Beklagtenbezeichnung "Bruchteilsgemeinschaft" ist angesichts der fehlenden Rechtsfähigkeit und der fehlenden Parteifähigkeit von Bruchteilsgemeinschaften regelmäßig dahin auszulegen, dass die einzelnen Bruchteilseigentümer verklagt werden sollen.

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IBRRS 2022, 2651; IMRRS 2022, 1104; IVRRS 2022, 0426
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage gegen wen? Gasheizung statt Ölheizung noch möglich?

LG München I, Urteil vom 13.07.2022 - 1 S 2338/22 WEG

1. Ist eine Position der Jahresabrechnung - hier Heizkosten - fehlerhaft, ist nunmehr die gesamte Jahresabrechnung für ungültig zu erklären.

2. Der Streitwert für die Anfechtung des Abrechnungsbeschlusses bemisst sich nach dem Wert der im Streit stehenden Positionen.

3. Eine Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer ist als Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auszulegen.

4. Für einen Beschluss über eine erhebliche Baumaßnahme sind Alternativangebote erforderlich. Eine Umrüstung einer Ölheizung auf eine Gasheizung kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.




IBRRS 2024, 0406; IMRRS 2024, 0264; IVRRS 2024, 0110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Alle Rechtsfragen mit Hauptklage geklärt: Zwischenfeststellungsklage unzulässig!

OLG München, Urteil vom 24.05.2022 - 9 U 5858/21 Bau

1. Die Frage des Bestehens eines Leistungsverweigerungsrechts der Verjährung oder auch des Einwands der Verwirkung stellt grundsätzlich ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar.

2. Für eine Zwischenfeststellungsklage ist kein Raum, wenn mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfend geregelt werden.

3. Im Rahmen einer auf die Feststellung gerichteten Klage, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, die von der Beklagten außergerichtlich geltend gemachten Mängelansprüche zu erfüllen, wird erschöpfend und der Rechtskraft fähig auch über die zugleich zum Gegenstand der Zwischenfeststellungsklage gemachte Frage der Verjährung oder Verwirkung jedweder Ansprüche der Beklagten wegen der streitgegenständlichen Mängel entschieden.

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IBRRS 2022, 1402; IMRRS 2022, 0552; IVRRS 2022, 0202
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ordnungsgemäße Parteibezeichnung bei Angabe einer c/o-Adresse?

BGH, Urteil vom 06.04.2022 - VIII ZR 262/20

Zu den Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift (hier: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts).*)

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22 Normen gefunden

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Dokument öffnen  § 2
Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

Dokument öffnen  ANHANG XVIIA
XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

Dokument öffnen  Anhang 1
1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

Dokument öffnen  ANHANG III
III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)