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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung

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8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0232; VPRRS 2023, 0016
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien können nachträglich präzisiert werden!

VK Bund, Beschluss vom 07.12.2022 - VK 2-96/22

1. Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

2. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgeführt werden müssen. Das gilt grundsätzlich sowohl für die Zuschlags(haupt)kriterien als auch für die Unterkriterien.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist aber nicht daran gehindert, nachträglich - auch erst nach dem Ablauf der Angebotsfrist - eine Präzisierung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien vorzunehmen.

4. Hinsichtlich der Entscheidung, in welcher Form ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist, wenn ein Bieter im Vergabeverfahren mit unvorhersehbaren und nicht zu vertretenen Erschwernissen belastet wird, steht dem Auftraggeber ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.




IBRRS 2022, 2661; VPRRS 2022, 0209
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht jede Vertragsverletzung ist eine berufliche Verfehlung!

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2022 - Verg 6/22

1. "Schwere Verfehlungen" sind erhebliche Rechtsverstöße, die geeignet sind, die Zuverlässigkeit eines Bewerbers grundlegend in Frage zu stellen. Sie müssen nachweislich und schuldhaft begangen worden sein und erhebliche Auswirkungen haben.

2. Nicht in jeder nicht ordnungsgemäßen, ungenauen oder mangelhaften Erfüllung eines Vertrags liegt eine schwere Verfehlung. Eine schwere Verfehlung muss bei wertender Betrachtung vom Gewicht her den zwingenden Ausschlussgründen zumindest nahekommen.

3. Der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Unternehmens hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört.

4. Auch die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen kann eine schwere Verfehlung darstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eine solche Intensität und Schwere aufweist, dass der öffentliche Auftraggeber berechtigterweise an der Integrität des Unternehmens zweifeln darf.




IBRRS 2021, 1404; VPRRS 2021, 0115
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder "Bestellbau zur Miete"?

EuGH, Urteil vom 22.04.2021 - Rs. C-537/19

1. Zur Bestimmung der rechtlichen Qualifizierung und der anwendbaren Unionsvorschriften bei einem Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, ist auf seinen Hauptgegenstand abzustellen. Die Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags seitens der Parteien als "Mietvertrag" ist nicht ausschlaggebend.

2. Ein als Mietvertrag bezeichneter Vertrag über ein nicht vorhandenes, d. h. noch nicht errichtetes Gebäude ist ein öffentlicher Bauauftrag, wenn die Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht. Das ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen.

3. Ein entscheidender Einfluss auf die Gestaltung des geplanten Gebäudes lässt sich feststellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Einfluss auf die architektonische Struktur dieses Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausgeübt wird.

4. Anforderungen, die die Gebäudeeinteilung betreffen, können nur dann als Beleg für einen entscheidenden Einfluss angesehen werden, wenn sie sich aufgrund ihrer Eigenart oder ihres Umfangs abheben.

5. Allein der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber eine eingeräumte Option ausgeübt hat, d. h. von bereits vorgesehenen baulichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, genügt nicht für den Nachweis, dass er einen entscheidenden Einfluss auf die Planung des betreffenden Bauwerks ausgeübt hat.




IBRRS 2015, 3214; VPRRS 2015, 0412
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Welche Anforderungen bestehen an Konzeptbewertung und Verfahrensdokumentation?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 VK 21/15

1. Auftraggeber besitzen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien einen Wertungsspielraum. Es ist weder Aufgabe der Nachprüfungsinstanz, noch ist es zulässig, eine eigene Wertung anstelle der Wertung des Auftraggebers zu setzen. Allen Wertungen ist eine subjektive Komponente immanent, die keiner Überprüfung zugänglich ist.

2. Auftraggeber müssen den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen. Die getroffenen Erwägungen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien sind ausreichend zu dokumentieren.

3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.




IBRRS 2015, 2679; VPRRS 2015, 0315
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss sich an bekannt gemachtes Punktesystem halten!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

1. Zieht ein Auftraggeber Aspekte für die Begründung der Eignung der Bieter heran, die gegebenenfalls nur eine eingeschränkte Aussagekraft für eine vergleichbare Referenzleistung aufweisen, müssen im Vergabevermerk besondere Feststellungen getroffen werden.

2. Gemäß § 16 Abs. 7 VOL/A bzw. § 19 Abs. 8 EG VOL/A berücksichtigt der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Kriterien und gewichtet sie entsprechend der Bekanntmachung. Hält ein Auftraggeber sich nicht an ein bekannt gemachtes Punktesystem, ist die Bewertung vergaberechtswidrig.

3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.

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VPRRS 2014, 0704
VerkehrVerkehr
Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

VK Berlin, Beschluss vom 26.08.2014 - VK B 1-10/14

1. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt im Wege transparenter Vergabeverfahren. Dies beinhaltet auch, dass interessierte Unternehmen aus den Vergabeunterlagen ausreichend Kenntnis von den Bedingungen der nachgefragten Leistungen erhalten.

2. Eine vom Auftraggeber vorgegebene Eigenerklärung verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn aus der Eigenerklärung nicht deutlich wird, dass die von dem Bieter gemachten Angaben zur Anwendung eines Tarifvertrags vom Auftraggeber der Eignungsprüfung dahingehend zugrunde gelegt werden würden, dass die Angabe des aus Sicht des Auftraggebers „falschen“ oder keines Tarifvertrags zu einer negativen Prognoseentscheidung führen würde.

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IBRRS 2011, 3702; VPRRS 2011, 0324
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kalkulation spricht für untertarifliche Entlohnung: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 80/11

1. Die Plausibilität des Angebots auf der ersten Wertungsstufe zu prüfen.

2. Dabei ist zu überprüfen, ob die Kalkulation des Bieters, die auf den für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen zu fußen habe, die Leistungsbeschreibung hinreichend widerspiegelt.

3. Unterschreiten die angesetzten Kosten die nach der Leistungsbeschreibung notwendigen oder angebotenen Leistungen, ist dies entweder auf eine untertarifliche Entlohnung der Arbeitnehmer oder auf den fehlenden Willen des Bieters, die angebotenen Leistungen vollständig zu erbringen, zurückzuführen. Beide denkbaren Gründe führen zum Ausschluss des Angebots.

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IBRRS 2004, 3150; VPRRS 2004, 0349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Thüringen, Beschluss vom 29.06.2004 - 360-4003.20-011/04-SDH

Eine Rüge ist auch dann verspätet, wenn sich das Vorliegen einer fehlerhaften Ausschreibung aufdrängt, der Bieter sich aber auf - evtl. unrichtige - Erläuterungen der Vergabestelle verlässt.

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3 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

BVergG 2006
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006) [Österreich]
(vom 05.07.2005)
Dokument öffnen Text
EU-Vergabe-Richtlinie
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
(vom 28.05.2002)
Dokument öffnen Text

22 Normen gefunden

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Dokument öffnen  § 2
Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

Dokument öffnen  ANHANG XVIIA
XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

Dokument öffnen  Anhang 1
1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

Dokument öffnen  ANHANG III
III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)