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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung

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3 Beiträge gefunden
IMR 2011, 122 KG - Vermögensschadenhaftpflicht: Wann leitet sich ein Vermögensschaden aus einem Sachschaden ab?
IMR 2009, 1029 KG - Leistungsfreiheit infolge Obliegenheitsverletzung in der Haftpflichtversicherung
IBR 2001, 703 OLG Köln - Leitungswasserversicherung: Anzeigefrist von drei Tagen

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3788; IMRRS 2022, 1670
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Pflichten des Sachverständigen bei einer technischen Abnahme

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2022 - 21 U 44/20

Ein Maßstab für eine vertraglich nicht näher ausgestaltete technische Abnahme ergibt sich aus § 641a BGB a.F. Danach sind primär gerügte Mängel zu überprüfen. Im Übrigen obliegt es dem Sachverständigen lediglich, sichtbare Mängel zu beanstanden, d. h. solche Mängel, die beim Ortstermin im Rahmen einer Sichtabnahme vergleichbarer Werke erkennbar sind.

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IBRRS 2012, 4040; IMRRS 2012, 2894
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Frostbedingter Wasserschaden: Leistungskürzung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2012 - 11 U 172/11

1. Bei Schadensfällen, die seit dem 01. Januar 2009 eingetretenen sind und die die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten betreffen, die mittels Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) vertraglich im Rahmen so genannter Altverträgen vereinbart wurden, welche mit dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht mehr in Einklang stehen, ist ein Rückgriff auf die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 2 VVG nicht ohne Weiteres möglich. Eine derartige Lösung von Konflikten zwischen Alt-AVB und VVG-Neufassung wird auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verworfen.

2. Die Versicherer wurden vom Gesetzgeber aufgefordert, mittels einer Mitteilung der geänderten Versicherungsbedingungen in Textform unter Kenntlichmachung der Unterschiede den jeweiligen Versicherungsnehmer über die neue Rechtslage zu informieren. Ein Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Anwendung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf Ihren Vertrag/Ihre Verträge", das nur abstrakt und nicht einzelfallbezogen auf Änderungen hinweist, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

3. Es ist grob fahrlässig seitens des Versicherungsnehmers, in der kalten Jahreszeit die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen - wenigstens die Zuleitungen zur Dusche und zu anderen Sanitäranlagen - nicht abzusperren und zu entleeren. Entsteht dadurch ein frostbedingter Wasserschaden, dann steht dem Versicherer die Leistungskürzungsmöglichkeit nach § 81 Abs. 2 VVG zur Verfügung.

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IBRRS 2013, 0013; IMRRS 2013, 0010
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Regressanspruch gegen Zwangsverwalter?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.07.2012 - 12 O 438/12

Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung, der die anteiligen Prämien für eine bestehende Gebäudeversicherung entrichtet, ist im Hinblick auf Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Sondereigentum anderer Eigentümer nicht "Dritter" im Sinne von § 86 Abs. 1 S. 1 VVG.*)

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IBRRS 2012, 3869; IMRRS 2012, 2783
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Bordellbetrieb ist Gefahrerhöhung!

BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZR 150/11

1. Von einer Gefahrerhöhung kann nur dann gesprochen werden, wenn nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, bei welcher der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte. Es kommt nicht auf einzelne Gefahrumstände an, sondern darauf, wie sich die Gefahrenlage im Ganzen seit der Antragstellung entwickelt hat. Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen.

2. Eine geänderte Gebäudenutzung kann eine Gefahrerhöhung darstellen.

3. Die Änderung der gewerblichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Bordell ist anzeigepflichtig. Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus.

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IBRRS 2010, 4717; IMRRS 2010, 3464
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsfolgenregelung für Obliegenheitsverletzung

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 9 U 41/10

1. Die vereinbarte Rechtsfolgenregelung der Obliegenheitsverletzung in § 11 Nr. 2 VGB 88 wird unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat.

2. Der Versicherer kann sich in diesem Fall nicht auf (teilweise) Leitungsfreiheit berufen; ein Leistungskürzungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG.

3. Auf grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Abs. 2 VVG oder Gefahrerhöhung nach den §§ 23 ff VVG kann sich der Versicherer weiterhin berufen.

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IBRRS 2009, 3810; IMRRS 2009, 2083
SachverständigeSachverständige
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

LG Leipzig, Beschluss vom 09.09.2009 - 03HK O 4523/06

1. Muss sich eine Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im Allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme ab.

2. Bei der Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen, muss es sich um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.

3. Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen.

4. Eine Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können.

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IBRRS 2009, 2370; IMRRS 2009, 1289
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
ö.b.u.v. Sachverständiger: Nachweis besonderer Sachkunde

VG Stade, Urteil vom 27.03.2008 - 6 A 2018/06

1. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

2. Der Nachweis besonderer Sachkunde im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO ist erbracht, wenn der Antragsteller über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist.

3. Die Bewertung der Leistungen des Bewerbers durch den Fachausschuss und die darauf beruhende negative Entscheidung unterliegen nicht einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, vielmehr obliegt dem erkennenden Gericht obliegt eine umfassende Würdigung der Entscheidung des Fachausschusses.

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IBRRS 2008, 0924; IMRRS 2008, 0656
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wohngebäudeversicherung kann Vermieterhaftung abdecken

KG, Urteil vom 22.02.2008 - 6 U 133/07

1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i.S.v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.*)

2. Bei einer Haftung nach § 536a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.*)

3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.*)




IBRRS 2003, 1233; IMRRS 2003, 0454
VersicherungenVersicherungen
Wasserleitungen in nicht genutzten Gebäudeteilen

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2002 - 3 U 165/01

Eine Obliegenheitspflichtverletzung im Rahmen einer Gebäudeversicherung kann gemäß § 11 Ziff. 1 c VGB 88 darin liegen, dass Wasserleitungen in nicht genutzten Gebäudeteilen weder abgesperrt noch entleert wurden und es deshalb durch Frosteinwirkung zu einem Wasserschaden kommt. Werden wasserführende Anlagen und Leitungen nicht entleert und ist deshalb eine Beheizung der Gebäudeteile erforderlich, hat der Versicherungsnehmer während Frostperioden zumindest halbwöchentliche Kontrollen der Heizungsanlage durchzuführen.*)

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1 Nachricht gefunden
Sicherheit von Aufzügen: 2.600 Anlagen wegen gefährlicher Mängel stillgelegt
(22.06.2022) Herabfallende Kabinen, in Aufzugstüren eingeklemmte Finger oder Stürze in den offenen Aufzugsschacht: Immer wieder kommt es bei Aufzugsanlagen in Gebäuden zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten. Eine regelmäßige Wartung und unabhängige Prüfung ist daher unabdingbar, wie der aktuelle "Anlagensicherheitsreport" zeigt.
Dokument öffnen mehr…


22 Normen gefunden

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Dokument öffnen  § 2
Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

Dokument öffnen  ANHANG XVIIA
XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

Dokument öffnen  Anhang 1
1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

Dokument öffnen  ANHANG III
III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)