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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung

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30 Beiträge gefunden
IMR 2013, 1050 AG Charlottenburg - Sanierungsbeschluss widerspricht anerkannten Regeln der Technik: Wirksam?
IBR 2013, 143 OLG München/BGH - Mängelbeseitigung: Auch Kosten der Planung und Bauleitung sind zu ersetzen!
IMR 2013, 73 LG Mainz - WEG-Verwalter: Zusatzvergütung nach HOAI?
IMR 2012, 113 OLG Frankfurt - Wirkt Zustimmungserklärung des Verwalters fort?
IMR 2011, 1077 AG Moers - Eigentümerversammlung: Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund
IMR 2011, 1067 LG Hamburg - Jahresabrechnung ist bei durchgreifenden Mängeln insgesamt aufzuheben!
IMR 2011, 424 LG München I - Ladungsfrist nicht zu wahren: Kein Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung!
IMR 2011, 303 LG München I - Beschlussanfechtung: Korrektur oder Ergänzung der Eigentümerliste
IMR 2011, 154 AG Chemnitz - Keine Wiedereinsetzung bei Nichtteilnahme an einer WEG-Versammlung!
IMR 2011, 122 KG - Vermögensschadenhaftpflicht: Wann leitet sich ein Vermögensschaden aus einem Sachschaden ab?
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366 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1257; IMRRS 2023, 0564; IVRRS 2023, 0208
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausverwalter ist Versicherungsnehmer: Eigentümer nicht prozessführungsbefugt!

LG Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21

1. Teil I. B § 12 Nr. 1 VGB 2008, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Gebäudeversicherungsvertrag über das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dem Versicherungsnehmer (hier: der Hausverwaltung) und nicht auch den Versicherten zusteht, stellt eine zulässige teilweise Abbedingung des § 44 Abs. 2 VVG dar.

2. Es besteht in solchen Fällen ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Versicherers daran, nur mit dem Versicherungsnehmer und nicht mit sonstigen Personen verhandeln zu müssen, denn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können erfahrungsgemäß durch Veräußerung des Sondereigentums wechseln, so dass der Versicherer jedes Mal überprüfen müsste, ob eine Person, die mit Ansprüchen an ihn herantritt, tatsächlich Sondereigentümer im Rahmen der WEG ist oder nicht.

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IBRRS 2021, 0943; IMRRS 2021, 0359
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2021 - 8 U 193/20

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist nicht überraschend, wenn die Vertragsparteien keine individuellen Regelungen zur Höhe der Ersatzleistung getroffen haben. Dann muss der Vertragspartner des Verwenders von einer entsprechenden Regelung in den Versicherungsbedingungen ausgehen.

2. Ein Verstoß der Mehrwertsteuerklausel gegen das Transparenzgebot kann nicht darin gesehen werden, dass im Versicherungsfall die Ersatzleistung hinter der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zurückbleiben kann und dem Versicherungsnehmer/Versicherten dies nicht hinreichend deutlich vor Augen geführt wird.

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IBRRS 2018, 2537; IMRRS 2018, 0911
VersicherungenVersicherungen
Nur der Versicherungsnehmer kann Versicherungsansprüche geltend machen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 U 59/17

Die nach § 44 Abs. 2 VVG dem Versicherten eröffnete Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen, kann zulässigerweise durch § 35 Nr. 1 VGB 2005 ausgeschlossen werden. Einen Interpretationsspielraum, der zur Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB führen könnte, weist diese Klausel nicht auf. Der Versicherte ist auch dann nicht legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat.*)

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IBRRS 2018, 2538; IMRRS 2018, 0912
VersicherungenVersicherungen
Versicherter kann Ansprüche nur über Versicherungsnehmer geltend machen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 U 59/17

Die nach § 44 Abs. 2 VVG dem Versicherten eröffnete Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen, kann zulässigerweise durch § 35 Nr. 1 VGB 2005 ausgeschlossen werden. Einen Interpretationsspielraum, der zur Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB führen könnte, weist diese Klausel nicht auf. Der Versicherte ist auch dann nicht legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat.*)

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IBRRS 2015, 3198; IMRRS 2015, 1447
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherer haftet für gesamten Schwammbefall!

OLG Schleswig, Urteil vom 04.06.2015 - 16 U 3/15

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf konkret nachgewiesene befallene Stellen innerhalb der Vertragslaufzeit. Vielmehr hat der Gebäudeversicherer dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes Versicherungsschutz zu gewähren.

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IBRRS 2012, 4663; IMRRS 2012, 3338
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über zu hohe Anwaltsgebühren ist unwirksam!

AG München, Urteil vom 30.11.2012 - 481 C 15837/12 WEG

1. Die nachträgliche Genehmigung einer Kostenüberschreitung - hier: Kostenobergrenze für Anwaltsgebühren - widerspricht dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Kostenüberschreitung bereits Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter begründet hat und die bereits entstandenen Ansprüche durch die nachträgliche Genehmigung der Kostenüberschreitung ersatzlos entfallen würden.

2. Vor Beschlussfassung müssen den Eigentümern sämtliche für die Entscheidungsfindung wesentlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden - hier: Aufklärung über die Vereinbarung eines Stundenhonorars zu einem Stundensatz von Euro 300 als Ursache der Überschreitung der durch Beschluss festgelegten Kostenobergrenze.

3. Die Verletzung der Pflicht zur vollständigen Information der Eigentümer vor Beschlussfassung führt regelmäßig zur Anfechtbarkeit der auf unzureichender Informations- und Entscheidungsgrundlage gefassten Beschlüsse.

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IBRRS 2012, 4040; IMRRS 2012, 2894
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Frostbedingter Wasserschaden: Leistungskürzung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2012 - 11 U 172/11

1. Bei Schadensfällen, die seit dem 01. Januar 2009 eingetretenen sind und die die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten betreffen, die mittels Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) vertraglich im Rahmen so genannter Altverträgen vereinbart wurden, welche mit dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht mehr in Einklang stehen, ist ein Rückgriff auf die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 2 VVG nicht ohne Weiteres möglich. Eine derartige Lösung von Konflikten zwischen Alt-AVB und VVG-Neufassung wird auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verworfen.

2. Die Versicherer wurden vom Gesetzgeber aufgefordert, mittels einer Mitteilung der geänderten Versicherungsbedingungen in Textform unter Kenntlichmachung der Unterschiede den jeweiligen Versicherungsnehmer über die neue Rechtslage zu informieren. Ein Informationsblatt "Wichtige Hinweise zur Anwendung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf Ihren Vertrag/Ihre Verträge", das nur abstrakt und nicht einzelfallbezogen auf Änderungen hinweist, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

3. Es ist grob fahrlässig seitens des Versicherungsnehmers, in der kalten Jahreszeit die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen - wenigstens die Zuleitungen zur Dusche und zu anderen Sanitäranlagen - nicht abzusperren und zu entleeren. Entsteht dadurch ein frostbedingter Wasserschaden, dann steht dem Versicherer die Leistungskürzungsmöglichkeit nach § 81 Abs. 2 VVG zur Verfügung.

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IBRRS 2012, 3411; IMRRS 2012, 2452
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Mitwirkung an ordnungsgemäßer Verwaltung: Wer haftet?

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 5 S 23/11

1. Wenn Wohnungseigentümer schuldhaft ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung verletzen, indem sie die beschlossenen Wohngelder nicht zahlen, können sie einem Wohnungseigentümer, der infolge dieser Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, schadensersatzpflichtig sein.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wird dadurch nicht begründet.*)

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IBRRS 2012, 4432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann beginnt die Verjährung wegen Organisationsverschulden?

KG, Urteil vom 22.08.2012 - 21 U 84/11

1. Der Auftraggeber, der einen Schadensersatzanspruch wegen Organisationsverschuldens verfolgt, hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Mangelhaftigkeit der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich die Verantwortlichkeit des Unternehmers ergibt. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Auftraggeber aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden Schlüsse zieht.

2. Die Rechtsunkenntnis des Auftraggebers kann nur ausnahmsweise den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag.




IBRRS 2012, 3235; IMRRS 2012, 2347
WohnungseigentumWohnungseigentum
Von WEG ausgesprochene Zahlungsaufforderung: Mehrfachgebühr?

LG Saarbrücken, Beschluss vom 14.08.2012 - 5 T 378/12

Eine gegenüber den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochene Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung führt jedenfalls dann nicht zum mehrfachen Anfall der anwaltlichen Vollstreckungsgebühr (VV RVG Nr. 3309) entsprechend der Anzahl der Miteigentümer (die WEG hatte 60 Mitglieder), wenn die Aufforderung nicht an die Schuldner selbst, sondern an deren Prozessbevollmächtigten mit der Bezeichnung "die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ..." gesandt wird.*)

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4 Nachrichten gefunden
Leistungen eines Immobilienverwalters
(17.08.2010) Die Aufgaben und Leistungen von Hausverwaltern werden vielfach unterschätzt. Immobilienverwaltung ist jedoch eine äußerst vielschichtige Tätigkeit, die ein großes Spezialwissen erfordert. Selbst die Verwaltung von wenigen Mietwohnungen lässt sich längst nicht mehr nebenbei und auf dem Küchentisch erledigen.
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Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
(13.08.2010) Wohnungseigentümer nehmen ihre Rechte in der Eigentümerversammlung wahr. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt und wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage (WEG) einberufen: Wichtige Tagesordnungspunkte sind dabei die Verabschiedung des Wirtschaftsplans des kommenden Jahres sowie die Erörterung der Abrechnung für das vergangene Jahr.
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WEG: Eigentümer dürfen Nebenkostenabrechnungen der Miteigentümer einsehen
(24.01.2008) Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen. Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. „Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist", erklärt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
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Bei Denkmalen und in Sanierungsgebieten mehr Rechtssicherheit für Bauträger – BFW begrüßt Anwendungsschreiben zu § 15b EStG
(23.07.2007) Nachdem bereits am 5. Februar 2007 das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur eingeschränkten Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen veröffentlicht hatte, sorgt das jetzt veröffentlichte offizielle Schreiben für zusätzliche Rechtssicherheit für Bauträger. Die im November 2005 in Kraft getretene Steuervorschrift regelt, dass Verluste gemäß § 15b EStG nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen. Laut BFW gab es bei Bauträgern seither Unsicherheit über die Anwendung der Vorschrift bei der Modernisierung von Denkmalen und bei Investitionen in Sanierungsgebieten.
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3 Materialien gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Anwendungsschreiben zu § 15b EStG
Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 15b EStG [AZ: IV B 2 - S 2241-b/07/0001]
(vom 17.07.2007)
Dokument öffnen Text

22 Normen gefunden

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Dokument öffnen  § 2
Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

Dokument öffnen  ANHANG XVIIA
XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

Dokument öffnen  Anhang 1
1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

Dokument öffnen  ANHANG III
III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)