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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung

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29 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0271
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung Mehrfamilienhaus

VG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2023 - 25 K 5056/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2614
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Terminwohnungen im EG eines Wohnhauses im Mischgebiet!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.09.2023 - 2 L 100/21

Die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen zu Terminwohnungen, in denen Prostitution betrieben wird, kann in einem faktischen Mischgebiet im Einzelfall bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn die Terminwohnungen im Erdgeschoss eines ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses eingerichtet werden sollen.*)

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IBRRS 2023, 1390; IMRRS 2023, 0626; IVRRS 2023, 0236
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Was ist Wohnraum?

OVG Bremen, Beschluss vom 03.02.2023 - 1 B 245/22

1. Das gesetzgeberische Verständnis von Wohnraum im Sinne des Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetzes umfasst unter anderem die jeweiligen Zugangsbereiche zu den Wohngebäuden. Dies ergibt sich aus § 3 BremWAG, der die Anforderungen an den Wohnraum im Sinne des Gesetzes bestimmt und nach dessen Absatz 3 in den Außenanlagen insbesondere die Zugänge zu Wohngebäuden sowie, soweit vorhanden, Innenhöfe und Kinderspielflächen funktionsfähig und nutzbar sein müssen.*)

2. § 5 Satz 1 BremWAG ermächtigt die zuständige Behörde bei Vorliegen des hinreichenden Verdachts für einen Missstand, eine Aufklärungsverfügung gegenüber dem Verfügungsberechtigten zu erlassen.*)

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IBRRS 2023, 1227; IMRRS 2023, 0553
ImmobilienImmobilien
Heizölkauf ist weder Instandsetzungs- noch Instandhaltungsmaßnahme

AG Freising, Urteil vom 02.12.2022 - 5 C 992/21

1. Weist der Eigentümer seine Hausverwaltung an, aufgrund des zu erwartenden baldigen Verkaufs nichts mehr in das Objekt zu investieren und lediglich noch Notreparaturen in dringenden Fällen bei einem drohenden größeren Schaden durchzuführen, so ist hiervon der Einkauf von Heizöl nicht betroffen.

2. Bei der Bestellung von Heizöl handelt es sich nämlich um einen Vorgang, der der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gebäudes zuzuordnen ist, und daher weder als Investition noch als Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme qualifiziert werden kann.

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IBRRS 2022, 3631
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Schäden am Gebäude: Eigentümer muss Standsicherheit nachweisen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.11.2022 - 2 L 92/21

1. Soweit gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geforderte dauerhafte Standsicherheit eines Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist, muss der Verantwortliche darlegen und belegen, dass trotz der auf Lichtbildern zu erkennenden erheblichen Schäden am Gebäude und der Einschätzung des von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Bausachverständigen die erforderliche Standsicherheit gegeben ist (vgl. Beschluss des Senats vom 06.11.2018 - 2 M 56/18 -, IBR 2019, 158).*)

2. Für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme ohne vorherigen Erlass einer - ggf. für sofort vollziehbar erklärten - Grundverfügung muss aufgrund eines akuten Gefahrenzustands bzw. einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr eine sofortige Abhilfe derart geboten sein, dass mit der Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gestreckten Vollzug nicht zugewartet werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 25.07.2019 - 2 L 44/17 -, IBRRS 2019, 2808).*)

3. Wird eine fehlerhafte Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt, genügt für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO noch nicht der Vortrag, die Tatsachen seien anders als vom Verwaltungsgericht angenommen oder der Sachverhalt beziehungsweise das Ergebnis einer Beweisaufnahme seien anders zu bewerten (vgl. Beschluss des Senats vom 01.09.2021 - 2 L 73/21 -, BeckRS 2021, 25534 m.w.N.).*)

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IBRRS 2023, 1504
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauantragstellung als Gesamtvorhaben - Fehlendes Rechtsschutzbedürnis

VG Augsburg, Urteil vom 20.10.2022 - Au 5 K 22.613

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2814
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

VG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2021 - 6 E 1860/21

Die Be­fugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum geltend zu machen, steht der WEG als Ausübungsbefugnis zu.

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IBRRS 2021, 1877
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestimmtheit und Erforderlichkeit einer Bauordnungsverfügung

VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2021 - 28 L 2097/20

Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit und Erforderlichkeit einer Bauordnungsverfügung, durch die der Pächter einer Erdgeschosseinheit in einem Wohn- und Geschäftshaus aufgefordert wird, alle Arbeiten zur Befolgung der Anordnungen aus einer gegenüber der Hausverwaltung erlassenen Ordnungsverfügung zu dulden.*)

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IBRRS 2021, 1028; IMRRS 2021, 0391; IVRRS 2021, 0205
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nachbaransprüche als "geborene" Ausübungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2021 - 3 S 2373/20

1. Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum geltend zu machen, steht nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes der Eigentümergemeinschaft als "geborene" Ausübungsbefugnis zu. Die anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung öffentlichrechtlicher Nachbaransprüche auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum lediglich um eine "gekorene" Ausübungsbefugnis handelt, ist durch die Gesetzesänderung obsolet geworden.*)

2. Die Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO und das hiermit verbundene Verbot oberirdischer Stellplätze ist als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für einen Grundstückseigentümer im Plangebiet nachbarschützend.*)

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IBRRS 2021, 0226
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kann der Nachbar in die Bauakte einsehen?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18

1. Ein auf § 1 Abs. 2 LIFG gestütztes Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks, soweit diese Angaben zur Statik des Gebäudes enthalten, betrifft im Sinne des Artikels 4 Nr. 1 DS-GVO personenbezogene Daten der betroffenen Eigentümer des Nachbargrundstücks.*)

2. Bei der Abwägung nach § 5 Abs. 1 LIFG müssen die im Einzelfall kollidierenden Interessen identifiziert und konkretisiert sowie gewichtet und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden; die behördliche Abwägungsentscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar.*)

3. Der Gesetzgeber hat in § 5 Abs. 1 LIFG dem Datenschutz einen relativen Vorrang eingeräumt; zu dessen Überwindung muss das öffentliche Informationsinteresse überwiegen.*)

4. Für ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 LIFG an der ausnahmsweise zulässigen Offenbarung der an sich geschützten personenbezogenen Informationen genügt grundsätzlich weder das allgemeine, in § 1 Abs. 1 LIFG ausgedrückte öffentliche Interesse an einem „freien Zugang zu amtlichen Informationen“, noch das generelle (vom jeweiligen Einzelfall unabhängige) Interesse an einer öffentlichen Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.*)

5. Ist im Einzelfall das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an einem Ausschluss des Zugangs zu ihren personenbezogenen Daten als sehr gering zu bewerten, so kann von einem überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse ausgegangen werden, wenn Verdachtsmomente oder Unsicherheiten im Hinblick auf eine mögliche polizeiliche Gefahr vorliegen, die eine Aufklärung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der begehrten Informationen als vernünftig erscheinen lassen.*)

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5 Nachrichten gefunden
Soziale Vermieter: Kein Wildwest in Balkonien!
(25.08.2023) Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt die Klage eines Paares aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage untersagt habe, teilte die Organisation am Donnerstag in Berlin mit. Die dpa zitiert den Anwalt, der die Kläger vor dem Kieler Amtsgericht vertritt. Er spricht von "fadenscheinigen Gründen» und einer "Salamitaktik".
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VPB: Abgelaufene Energieausweise erneuern lassen
(23.01.2018) Seit 2008 gibt es den Energieausweis für Bestandsgebäude. Da Energieausweise nur zehn Jahre gelten, werden seit vergangenem Jahr die ersten Energieausweise nach und nach ungültig. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Hauseigentümer, die vermieten oder ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten prüfen, wann ihr Dokument abläuft, damit sie es rechtzeitig erneuern können.
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VG Gelsenkirchen: Treppen in Mehrfamilienhäusern dürfen nach Einbau eines Treppenlifts nicht schmaler als einen Meter sein.
(17.10.2012) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat durch ein den Beteiligten jetzt zugestelltes Urteil vom 26. September 2012 die Klage gegen eine Ordnungsverfügung, mit der die Beseitigung eines Treppenliftes aufgegeben wurde, abgewiesen.
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Räumung der Gehwege Pflicht der Grundstückeigentümer
(23.12.2010) Mit anhaltendem Schneefall können Gehwege zunehmend zu gefährlichen Rutschbahnen werden, wenn nicht rechtzeitig und gründlich geräumt worden ist. "Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist eigentlich Sache der Kommunen, doch fast alle Städte und Gemeinden haben per Satzung festgelegt, dass sie die Pflicht an die Haus- und Grundstückeigentümer weitergeben."
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Heizen statt Geizen / Stoßlüften statt Fenster ankippen
(23.11.2010) Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. "Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden", ...
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22 Normen gefunden

BetrKV (Betriebskostenverordnung)

Dokument öffnen  § 2
Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

Dokument öffnen  ANHANG XVIIA
XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

Dokument öffnen  Anhang 1
1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

Dokument öffnen  ANHANG III
III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

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I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anhang I
(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

Dokument öffnen  Anhang I
I I (Stand: 01.11.2006)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)